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so bleiben 17 Shill. pr. Quarter uͤbrig, wovon noch die S1 Transport⸗Assecuranz⸗ Provisions⸗ und andere Kosten ab⸗
gehen; es ist aber augenscheinlich, daß, wie schon gesagt, zu diesem Preise kein Koͤrnchen eingeführt werden kann. In dem Maaße nun, wie die Preise steigen und druͤckender wer⸗ den, findet auch auf der diesjährigen Sealg im Vergleich mit der vorjährigen, eine Erhöhung der Abgabe statt; so daß, wenn der Durchschnitts⸗Preis 55 Shill. sein, die Ab⸗ gabe 20 Shill. betragen wird, waͤhrend von Herrn Canning nur 12 Shill. vorgeschlagen worden waren. Dieses ist der Kern der diesjaͤhrigen Kornbill, welche die Minister als eine bleibende Maaßregel ansehen wollen, und wozu sie durch das alte Hirngespinnst: daß England wegen Befriedigung seines Beduͤrfnisses an Getreide nicht vom Auslande abhaͤngig ge⸗ macht werden darf, zum Theil bewogen worden sind; als ob die Getreide erzeugenden Lander nicht das groͤßte Inter⸗ esse haͤtten, es zu verkaufen, und als ob der Fall denkbar wäre, daß England jemals mit allen Getreide⸗Ländern auf einmal im Kriege sein koͤnnte. Es ist aber im Oberhause noch folgendes Argument angeführt worden; „daß es das Feeras des Volks sei, den 85 und niedern Adel in Sohlhabenheit zu erhalten.“ sefes Argument wird wohl bei Abfassung der neuen Bill am gewichtigsten befunden wor⸗ den sein. Aber an wen wird denn der hohe und niedere Adel das theure Getreide verkaufen, wenn die Consumenten die Preise nicht mehr werden erschwingen konnen? Vorgestern ist Mlle. Sonntag hier angekommen. Sie
wird zum Erstenmale den toten in Rossinies Barbier von Sevilla im Opernhause auftreten.
Niederlande.
Bruͤfsel, 6. April. Da es verschiedentlich zur Sprache gekommen, ob im Falle einer durch guͤltige Beweismittet fest⸗ Ffeen Contravention zegen gesetzliche Bestimmungen die Municipal Behoͤrden das Recht haben sollen, gegen eine Contravention solcher Art nach Gutachten zu verfahren, des⸗ gleichen, ob eben diese Behörden die festgesetzten Geldstrafen von den Contravenienten ohne richterlich gegen diese gefall⸗ tes Urtheil einziehen duͤrften, so ist nunmehr durch eine Kö⸗ nigliche Verordnung festgestellt worden, daß die Municipat⸗ Behoͤrden jenes Recht nicht haben, sondern jede durch die erforderlichen Beweismittel begruͤndete Contravention vor den competenten Richter gebracht werden soll; auch sollen die gedachten Behöͤrden nicht befugt sein, von den Contra⸗ venlenten, ohne deren vorhergegangene richterliche Verurthei⸗ lung, Geldstrafen einzuziehen.
Auch in den Niederlanden werden dle Pferderennen haͤu⸗ siger. Ein solches fand vor kurzer Zeit zu Utrecht statt, wo viele treffliche Pferde um den Preis rangen, der lange un⸗ besn 85 8:9 betrachtet einen eat⸗ dieser Art
Is der Natjonal⸗Oekonomie und namentli⸗ Pferdezucht, 8 hohem Grade vortheithaft. ; 7 4
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St. Petersburg, 1. April. Der Geueral⸗Lieute⸗ nant und Generalguartier⸗Meister Graf Suchtelen II. ist, mit Beibehaltung seiner dermallgen Functionen, zum Gene⸗ ral⸗Adjutant Sr. Maj. ernannt worden Der General der hfannene nen General⸗Aanzurant Bataschef ist auf sein
ufuchen, seiner Gesundheitsumstaͤnde halber, von den Func⸗ tionen als General⸗Gouverneur von Rialan, Tulez, Voro⸗ nesch, Orel und Tamboff entbunden worden, doch bleidt er Mirgled des Sraatsraths. — Der Kaisertiche Kammerherr, Staatsrath Kotschubey, ist zum Vice⸗Gouverneur von Kiew ernannt worden.
Nach der Allerhöͤchst best Verorduung zur Ver⸗ waltung, Bessarahieng, dleiden alle Staͤnde daselbst, so wie auch die dortigen Ansietzler, Zigeuner und Juden, im Besih ihrer bisherigen Vorrechte; die Einwohner sind — stimmte Zeit von der Recrurtrung befr eit eEges auern nicht mir inbegriffen, die aus Rußtand binuber zogen sind. Der Adel in Bessarabjen erfreut sich auch in Rußland aller durch die Adels⸗Briefe und Gesetze verlichenen Vorrechte. Die Vaueru, mit Ausnahme der Zigeuner, stnd keine Leib⸗ eigene, weder von Bessarahlschen Gursbesitzern, noch von Ruffischen Edelteuten. Auch dürfen Letztere in Bessarabien, außer Zigeunern, Leibeigene nur als Hausgesinde mt sich haben, nicht abzer laudsäsig machen. DBas Provinzial⸗Can⸗ seil Bessarabtens, nnter Vorsitz des Generat⸗Gouverneurs aus 7 Muglledern destechend, dat keinen fudiciaͤren Einfluß, sondern umfaßt nur das Wesentlichste der Adminlstrattan
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und Staats⸗Oekonomie. Seine Beschluͤsse, nach Mehrhelt der Stimmen und auf die Gesetze begruͤndet, gehen, wenn sie nicht der besondern Entscheidung einer hoͤhern Autorität unterliegen, unverzuͤglich in Erfuͤllung; es waͤre denn, daß der Generat⸗Gouverneur denselben Anstand gäͤde, in welchem Falle er unter Beilegung aller Actenstuͤcke den betreffenden Ministerien, Vorstellungen zu machen und deren Ausspruch abzuwarten hat. Die Kosten der Verwaltung des gan Landes betragen jährlich 159,945 Silber⸗Rubel. 4 Seine Kaiserl. Majestaͤt haben verorduet, den An tischen Anstedlern in Taurien die von den Abgrordneten des Herzogs von Anhalt Koͤthen ausersehenen Kronlaͤndereien zum immerwährenden erblichen Besitze anzuweisen; w 42,345 Dessaͤtinen urbares und Brach Land und 6000 säͤtinen Uferland im Dneperschen Kreise gehoͤren. Nach den neuesten Nachrichten aus Konstantindpel t die Pforte seit der Abreise des Hrn. v. Ribeaupierre a Moͤgliche, um den Handels⸗Verkehr unserer Kaufleute 0. erschweren, und die Russtschen Unterthanen, welche ihret Angelegenheiten wegen in Konstantinopel bleiben mussen, zu bedraͤngen. Eine große Menge Fahrzeuge unter Russischett Flagge werden mit Gewalt zuruͤckgehalten, obschon sie den erforderlichen Fermans zur Fahrt versehen sind; Schiffs⸗Capitaine sind gezwungen worden, ihre Ladungen, ihnen willkührlich gestellten Preisen, zu uüͤberlassen, und ei derselben haben als Abschlag auf das, was ihnen nach fen Abschätzungen zukam, Zahlungen in neuer Münze nehmen muüssen, deren Werth um die Hätfte niebriger als der der alten Muͤnze; die uͤbrigen haben noch gar keine ahtung erhalten. Mehr als hundert Russische Unterthanet ind von Konstantinopel fortgeschickt worden, ohne daß man ihnen nur Zeit gelassen haͤtte, ihre Angetegenheten imn Vrde nung zu bringen. Das Verzeichniß der Verwiesenen ist der persönlichen F des Sutrans versehen. Einct derselben,, Namens Basil Pagousina, Geschaͤftsführer des Geh Raths Demidow, wur bei dem Zollamte nur uncef dieser Bezeichnung bekannt; auf desfallstge Aufforderung ab er seinen n und Vornamen an, und ats man den Be fehl des Sultans hinsichttich der Wegweisung mehrerer Rus⸗ stscher Unterthanen empfing, fand sich auf dem Verzeicht der letztern folgender Zusatz Sr. Hoh: „Basil P ina soll fortgeschickt werden, dem Geschaͤfrsfüͤhrer Dem⸗ wied der Anfenthalr in Konstantinopel verstartecd. Folge dieser Entscheidung ward Pagouzina fortge sen.
Polen. S Warschau, 1. Apeil. Auf Vekehl Sr. Maje stäͤt ; Kaisers werden in fömmitlichen Kirchen des Koͤnigre ichs Po ien Dankopfer wegen des am fn. (,2) Februar d. 8 Touskantschuy mir Persten abgeschlossenen Friedeus, in lg dessen die Einverleibung der Thanate Eriwan und Näöchi⸗ schewan mit dem Russischen Reiche, welche Provinzen de Armenischen Kreis bilden sollen, erfolgt ist, gehalten werden⸗ Unsere Zeitungen enthalren das Allerhöchste Deeret Ir⸗ Majestaͤt, worin die gaͤheren Bestimmungen wegen Ercich. tung eines General⸗Consistorit der evangelischen Gemeinde im Koönigreiche Polen enthalten sind. . Se. Majestaͤt der Kalser nhmmen e-166 daß gleich wie in Rußland auch im önigreiche P X dalllen an diejenigen Personen ertheilt werden sollen, wel wit Bloßstellung chres eigenen Lebens, Verungluüͤckten Rettung bringen. Die Medallle ist von Goid und von Eilher un wird auf der einen Seite das Prusthild Sr. Mazsstic un⸗ auf der andern Selre die Inschrift: „fuͤr Errectung vehus⸗ glückxer Personen“ fuͤhren und am Bande des Sranislaus Ordens getragen werden. Tuches Da allem Anscheine nach die zum Walken ber ti uas nöthigen Disteln im naͤchsten Sommer nur e nesentas gerathen duͤrften, so ist höheren Orts die LEinfu d. J. nach gegen eine Zoll Abgabe dis zum letzten Derkmber 0. J. egeben worden. 8 88 Se. Mafestat haben dem Zinau Mehesger üt- Jöe Relchs, General⸗Lleutenant Kankriat, den 57— 8 Adler Orden zu verleihen, den Pro — diestgen Universität aher, füͤr den Alerh enenselben relchten Atlas des Könltgreichs Polen mit einem kost Briüantringe zu beschenten gerüuhet... arrna .n