1828 / 93 p. 4 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

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welche ihre Zuflucht zu ihrer Großmuth nehmen, gnädig wieder aufzunehmen bereit ist; alle diese Betrachtungen haben uns ermuthigt, eine gemeinschaftliche bittliche Vorstel⸗ lung, mit unserem Siegel versehen, einzureichen, und da wir uns, als Oberhaupt der Griechischen Nation und Kirche, zur Fuͤrsprache berechtigt hielten, haben wir unsere instaͤn⸗ digste Fuͤrbitte dahin eingelegt, daß Euch, nachdem Ihr Euch wieder werdet unterworfen haben, nicht nur vollkommene Amnestie, sondern auch noch andere Gnaden und Beguüͤn⸗ stigungen, die mit Eurer Stellung als Raajah's vereinbar sind, sowohl als Beweis der Großmuth unserer erlauchten Regierung, als um Euer zerruͤttes Gemuͤth zu beruhi⸗ gen und Eure und Eurer Nachkommen Existenz, wenn Ihr Eurer Pflicht als gehorsame Unterthanen getreu bleiden werdet, auf Jahrhunderte zu sichern, zugestanden wer⸗ den. Lob und Preis dem Allmäͤchtigen! Die Pforte hat sich auch diesmal, wie immer, gnäͤdig bezeigt; sie hat unsere Bitten erhoͤrt, unsere Hoffnungen sind nicht getäuscht worden; wir haben von ihr nicht bloß muͤndliche, sondern schriftliche Versicherung erhalten, daß sie unsere Fuͤr⸗ bitte annehme; und dadurch zugleich das Recht unsers pa⸗ triarchalischen Stuhles, als Vermittler in den Angelegenhei⸗ ten unserer Nation aufzutreten, bestaͤtigt gesehen. Die hohe Regierung die Gott schuͤtzen wolle giebt in der uns ertheilten Antwort die erfreuliche Versicherung der Gnade, fuͤr alle bisher durch Verfuͤhrung Irregeleiteten, und legt hiemit neue und klare Beweise ihrer Guͤte und, Lang⸗ muth an den Tag, die selbst die Verhärtesten zum Dankge⸗ fuͤhle erweichen muͤssen. Tie bekraͤftigt nicht nur die voll⸗ kommenste Amnestie, sondern will Keinen wegen des Ver⸗ gangenen auch nur einmal zur Rede stellen; sie leistet nicht nur Verzicht auf allen Ersatz fuͤr den durch die Revolution ihr verursachten Schaden, sondern erlaͤßt auch alle durch diese sieben Jahre ihr gebührenden Abgaben, und schenkt Euch noch uͤberdies Steuer⸗Freiheit fuͤr ein ganzes Jahr im Voraus; sie erneuert die urspruͤngliche Verfassung der Mo⸗ rea und des Archipelagus mittelst Wiederherstellung der Re⸗ glements dieser Laͤnder, und gewaͤhrt noch andere Beguͤnsti⸗ gungen, die ein Lohn fuͤr die Treue ihrer Unterthanen sein sollen; sie sichert enolich freie und ungestoͤrte Ausuͤbung der Religion zu.“ (Der Beschluß folgt.)

Die Florentiner Zeitung enthaͤlt Nach richten aus Korfu vom 1sten und 4. Maͤrz. Fhach 8s derselben war neuer⸗ dings auf dem Kriegsschauplatze Nichts vorgefallen; die Truppen unter Befehl des Generalissimus Church haben alle militairische Engpaͤsse des westlichen Griechenlands eingenom⸗ men und fangen die Transporte auf, die man von Zeit zu Zeit bis zur Festung von Missolunghi gelangen zu lassen versucht. Der Seraskier Reschid⸗Pascha befand sich noch immer im östlichen Griechenland. Veli⸗Bei hatte seinen Streif⸗ zug gegen den General Church aufgegeben und sich auf Pre⸗ vesa wieder zuruͤckgezogen. 3— daß man eine Ver⸗ schwoͤrung anstifte, wo sich die Griechen dann dieser Festung, die der Schluͤssel von Epirus ist, bemäaͤchtigen wuͤrden. Zwi⸗ schen den Agenten der Regierung, die von dem Sohne Re⸗ schid⸗Pascha's den Auftrag erhalten hatten, nach Tzamuria zu gehen und mit, Gewalt das dortige Getreide weg uneh⸗ men, welches großentheils angesehenen Familien in Albanien

hehört, und den Landes⸗Einwohnern, die von diesen den Be⸗

h erhalten hatten, sich zu widersetzen, hat sich ein Kampf erhoben. Die Albanesischen Zuͤnfte haben daran Theil ge⸗ nommen und alle Gegenden im Suüͤden von Epirus sind un⸗ ter den Waffen; zumal da die Albaneser nur den guünstigen Augenblick erwarten, um sich unter einem passenden Vor⸗ wande zu empoͤren.

Die Neue Mainzer Zeitung enthaält unter der Ueber⸗ schrift: „Tuͤrkei““, Folgendes: „Also Krieg? Ein seit vielen ahren schlagfertiges 8 wird die Tuͤrkischen Provinzen berschwemmen und diesen barbarisch⸗stolzen Fanatikern das Uebergewicht der Europaͤischen Tactik fuͤhlen lassen. Wenn Rußland sich begnuͤgt, auf keine andere Eroberungen als auf die Befreiung seiner Griechischen Glaubensgenossen zu den⸗ ken, so gewinnt es zwar kein Land, dessen es auch wahrlich nicht bedarf, aber es stellt sich hoch in der Meinung von Europa, es flößt seinen Nachbarn Zutrauen ein und erntet einen Ruhm, der nie ohne Vortheile bleibt. Rußland be⸗ rechtigt durch seine zeitheri⸗ daß es einsieht, auf dem Wege der Eroberung koͤnne es nur schwaͤchen, sich mit Feinden umringen und seinen Han⸗ del, dessen sein ungeheures Gebist, seine ungeheure zerstreute Bevoͤlkerung bedarf, bis zur Kraftiosigkeit schwaͤchen, wodurch es selbst die Mittel zum Kriege verlöre Nur die Freiheit und Ausdehnung dieses Handels kann jetzt die Tendenz der

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e Langmuth zu der Hoffnung, sich

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—⸗ 8 Politik Rußlands sein, weil es desselben nicht enthehren kann. Im Suͤden durch die Propontis in der Gewalt seines na⸗ tuͤrlichen Feindes, im Norden durch den leicht zu schließenden Sund gehemmt, werden die Anstrengungen seiner Marine immer kraftlos bleiben, so lange eine groͤßere Seemacht uͤber sie wacht. Diese Anstrengungen muͤssen natuͤrlich nach Suͤden gerichtet sein, weil es hier am meisten Hoffnung hat, die Kette zu sprengen, die man bei jeder Gelegenhelt spannen kann. An eine Universal⸗Monarchie, wie so manche Blaͤtter befuͤrchten lassen, denkt gegenwaͤrtig Rußland sicher nicht. Wenn man diese Absicht hat, so sucht man Haß und Zwietracht unter seinen Nachbaren zu erwecken, und das Bestreben Rußlands, die Einigkeit in Europa zu erhalten, hat sich, besonders seit den letzten sechs Jahren, durch die allen Politikern unbegreifliche Geduld bewiesen, mit welcher es die geflissentlichen Zoͤgerungen der Pforte ertrug. Noch jetzt wuͤrde Rußpland nicht aus dem, durch den Vertrag vom 6. Juli bezeichneten Kreise heraustreten, wenn es nicht durch das Tuͤrkische Manifest persoͤnlich angegriffen worden waͤre. Eine solche Beleidigung und den Hohn, daß man ihn bloß getaͤuscht habe, erträgt kein Monarch, der die Macht zu strafen in Haͤnden hat. Zwar behauptet man, daß die be⸗ kannt gewordene Schrift kein Manifest, sondern bloß ein geheimer Aufruf an die Osmannen sei; man behauptet 2 dieser Aufruf sei wesentlich verfaͤlscht; aber um dies zu be⸗ weisen, haͤtte man den aͤchten bekannt machen muͤssen. Der feindselige fanatische Geist, den diese Schrift gegen Rußland und die ganze Christenheit athmet, läßt sich nicht laͤugnen, und welche Eigenschaft auch die Schrift habe, so ist der Ausspruch dieser Feindseligkeit derselbe, und noch gefährlicher, wenn sie bestimmt war, im Geheimen zu wirken. Daß man so etwas in einem oͤffentlichen Manifeste nicht sagen werde und sa⸗ gen darf, wissen auch die Tuͤrken. Im voraus, ehe noch der Krieg erklärt ist, den Fanatismus wecken, und den muthmaßlichen Feind beschimpfen, wuͤrde in jedem andern Lande Europen’'s als eine Kriegs⸗Erklaͤrung gelten. Warum sollen die Tuͤr⸗ ken ein Privilegium haben? So wagten sie bei Navarin den ersten Schuß, und zogen sich eine bittere Lection zuz die zweite wird ihnen bald werden. Moͤge der Krieg das Resultat haben, daß Griechenland nicht allein durch Ruß⸗ land unabhängig werde, daß Rußland und alle Europaͤise Nationen freie Schifffahrt durch die Dardanellen erhalten daß Rußland auf alle Entschaͤdigung an Land verzichte, und sich mit der Befreiung seiner Glaubensgenossen und dem Vertrage von Akerman begnüge, daß uͤberhaupt Friede und Eintracht in Europa dauernd begruͤndet wuͤrde, und endlich die aͤußere Handelsfreiheit die innere zur Folge habe, damit die Voͤlker erfahren, daß der allgemeine Friede kein Krieg⸗

gegen die Industrie von Land gegen Land sein 2 Inland. 1

Berlin. Nach der, im neuesten Blatt der Gesetz⸗ Sammlung enthaltenen, Verordnung vom 17. März d. S. wegen der nach dem Edicte vom 1. Jull 182;3 vorbehaltenen Bestimmungen fuͤr das Koͤnigreich Preußen, werden die Mit⸗ glieder eines jeden der drei Stände auf die Bestandtheile des staͤndischen Verbandes in folgender Art vertheilt: In Westpreußen erhaͤlt die Ritterschaft 15 Abgeordnete. Die Staͤdte schicken 13 Abgeordnete; und zwar Danzig Drei, El,⸗ bing Zwei, Thorn und Graudenz jede Einen. Die Landge meinden werden durch 7 Abgeordnete vertreten. In Oseu⸗ ßen waͤhlt in jedem der 9 alten ständischen Kreise, de, 2 it⸗ terschaft 2 Abgeordnete; die Ritrerschaft von Lüthenen im Ganzen 12 Abgeordnete. Die Ostpreußischen und ui- schen Staͤdte schicken zusammen 15 Abgeordnete; und zwar Köͤnigsderg Drei, Memnel, Braunsberg, Gumbinnen⸗ Vllsit, Insterburg jede Einen. Die Landgemeinden wählen in jedem der 9 alten staͤndischen Kreise von Ostpreuben inen Depu⸗ tirten; aus Litthauen erscheinen fuͤr die Landgemeinden da⸗ selbst im Ganzen 6 Abgeordnete auf dem Landtage. Der Werth, den staädtischer Grundbesitz und Gewerbe zusammen

enommen haben sollen, um die Pablbarkeit zum städtischen

dtags⸗Abgeordneten zu begruͤnden, wird in den Städten, welche mit Ausschluß des Malrairs 10,000 Einwohner und daruͤber haben, auf 8000 Rehlr⸗; in den Städten von 3500 bis 10,000 Einwohnern ohne Militair auf 4000 Rchlr.;z in den Städten unter 1900 Einwohnern auf 20 39 Rthlr. festgesetzt. Der Betrieb des Ackerbaues auf stäͤdtischen Grundstuͤchen ist fuͤr ein staͤdtisches Gewerbe zu achten. Die auf staͤdtischer Feldmark wohnenden Grundbesitzer werden den staͤdtischen gleichgestellt.

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