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8. a g 1 Staats⸗Zeitung RNr. 95.
die nothwendigen Anweisungen und Aufforderungen zur un⸗ mittelharen Einstellung der Feindseligkeiten abzusenden.
Der gegenwäͤrtige Friedens⸗Tractat, welcher in zwei leichlautenden Instrumenten abgefaßt, von den respectiven evollmäͤchtigten unterzeichnet mit ihrem Wappen besiegelt
und gegenseitig ausgewechselt worden ist, soll bestaͤtigt und ratificirt werden durch Se. Maj. den Kaiser aller Reußen und Se. Maj. den Schach von Persien und die foͤrmlichen mit ihrer eigenen Unterschrift versehenen Ratificationen wer⸗ den zwischen ihren Bevollmäͤchtigten in dem Zeitraume von vier Monaten oder wo moöͤglich noch fruͤher, ausgewechselt werden. So geschehen im Dorfe Turkmantschal den 10. Febr. des Jahres des Heils 1828 und den öten des Monats Schebone im Jahre 1243 der Hedschra.
Am Dienstag den 1sten d. wurde in Gegenwart Ihrer Majestären des Kaisers und der Kaiserin Alexandra so wie Sr. Kaiserl. Hoheit des Thronfolgers und Sr. Kaiserl. Hoheit des Großfürsten Michael Pawlowitsch, nebst einer bedeutenden Versammlung angesehener Personen und einer Menge Volks, bei der Bau begriffenen Isaaks⸗Kirche die erste Granit⸗Saͤule erichtet. Vermittelst des einfach⸗ sten Mechanismus erhob sich der kolossale Felsenschaft, ge⸗ ruͤndet durch die Hand der Kunst, und wurde in einer Stunde auf seinem Standorte aufgestellt. „Wenn die Truͤmmern von Palmyra und Balbeck,“ sagt die nordische Biene, „gi⸗ antische Formen der Architectur darstellen, die der Welt is jetzt Erstaunen einfloͤßen, so koͤnnen wir dreist behaupten, daß man nirgend in Europa Saͤulen wie diese aus einem Granitstuͤck bestehend, erblickt. Dieser Tempel wird ein Denkmal werden, Rußlands wuͤrdig.“
Se. Maj. der Kaiser haben dem General⸗Lieutenant, Grafen v. Gourieff, den St. Annen⸗Orden ister Klasse mit Diamanten zu e, T. eruhet.
80 4 erreich.
Wien, 9. März. achstehendes ist der weitere Inhalt der (im gestrigen Blatte abgebrochenen) Bestimmung des Han⸗ dels, und Schiffsahrts⸗Vertrags mit Brasilien. — Alle Guͤter und Waaren, welche Erzeugnisse des Bodens, der Handar⸗ beit oder des Kunstsleißes der Unterthanen und Laͤnder Sr. Majestoͤt des Kaisers von Oesterreich sind, und unmittelbar
in die Brasilischen Haͤfen zum Verbrauche eingefuͤhrt werden,
sollen keine andern Gebühren zu entrichten . als jene welche die Unterthanen der am meisten begünstigten Nation für dieselbe auf gleiche Art eingefuͤhrten Artikel entrichten, oder küͤnftig entrichten werden. Das Gleiche gilt fuͤr die Unter⸗ chanen und Länder Sr. Maj. des Kaisers von Brasilien, wenn von diesen unmittelbar in die Oesterreichischen Haͤfen zum Verbrauche Waaren eingefuͤhrt werden. Man ist jedoch üͤbereingekommen, daß bei Erwaͤhnung der am mei⸗ sten begünstigten Nation, jene der Portugiesen nicht zum Vergleichungspunkt dienen koͤnne, selbst wenn diese in Brasilien FSe. erhalten sollte. So ollen ferner alle aaren der Unterthanen des Oester⸗ sreichischen Kalserthums, welche in die Brasilischen fen zur einstweiligen Lagerung oder zur Wiederausfuhr gesendet werden, mit denen der am meisten beguüͤnstigten Nationen gleiche Gebüͤhren entrichten. Die Unterthanen der hohen, contrahirenden Theile haben sich auch aller der Sicherhelt und Beguͤnstigungen in den beiderseitigen Laͤndern zu er⸗ freuen, welche der am meisten begünstigten Nation zugestan⸗ den sind, sie koͤnnen uͤber ihr Eigenthum durch Verkauf⸗ Tausch, Schenkung, letztwillige Anordnung, oder auf jede andre Weise frei ohne alle Hindernisse verfüͤgen; ihre Häu⸗ ser, ihr Besitzthum und ihre Effeeten sollen geschuͤtzt, durch keine Behoͤrde wider ihren Willen in Beschlag genommen werden können, ohne jedoch den gesetzlichen Rechtsgaug zu gefährden, sie sind uͤberdies jedes Militair⸗Dlenstes zu Wasser und zu Lande enthoben, so wie auch jedes andern oͤffentli⸗ chen Dienstes, jedes gezwungenen Darlehns, oder jeder mi⸗ Uratrischen Requlsirion, und können zu keiner gewoͤhnlichen Steuer angehalten werden, die döͤher⸗ 62g lche — Iee meisten be⸗ dnfeigren⸗ 8, lene⸗ 85 r küͤnftig zahlen sollen. jr Brasilien räumt endlich den See. ehes 8 89- Kalsers von Oesterreich auch die Besugniß 22 8238 sie bei den Brasilischen Zollaͤmtern desselben Rcheg⸗ der Zoll⸗ und Gebuͤhren⸗Vermerkung und unter denselben Bedingun⸗ gen wie die Unterthanen Brasillens genleßen sollen, woge⸗
gen auch die Brasilischen Unterthanen bei den Oesterrei⸗ chischen Zolläͤmtern jede, mit den bestehenden Gesetzen und Anordnungen vereinbare Begunstigung Lerlehen werden. Dieser Handels⸗, und Schifffahrths⸗Tractat heißt es am Schlusse soll einen Zeitraum von 6 Jahren hindurch vom Tage der Auswechselung der Ratificationen an gerechnet in voller Wirksamkeit bleiben. 8
Tuüͤrkei und Griechenland. 25
Aus Konstantinopel vom 19. Marz wird (in der Allge. meinen Zeitung Folgendes gemeldet: Ein Hattischerif des Großherrn beftehlt, daß in der Folge nur solche religiöse Secten im Reiche geduldet werden sollen, die unter unmit⸗ telbarer Obhut der zu Konstantinopel residirenden Griechischen und Armenischen Patriarchen und des Ober⸗Rabbiners ste⸗ hen, und daß alle Individuen, die sich nicht zu den eben er⸗ waͤhnten Confessionen bekennen, entweder tre Religion zu aͤndern oder unverzüglich das Land zu meiden haben, daß bel ihrer Auswanderung jedoch ihr Vermoͤgen dem Fiscus anheim falle. Auch muͤssen die jungen kathosischen Maͤdchen, bei Strafe nach Asten abgefuͤhrt zu werden, sich mit Män⸗ nern von einer der geduldeten Secten vermählen. Dieses öͤffentliche Scandal hat die zu Pera anwesenden Diplomaten veranlaßt, zu Gunsten der Verfolgten einzuschreiten und der Pforte Vorstellungen zu machen, damit eine Maaßregel ein⸗ gestellt werde, die nur geeignet ist, in ganz Europa Unwillen zu erregen und selbst die fuͤr die Pforte freundschaftlichst gesinüten Maͤchte von ihr abzuwenden. Der Reis ⸗Effendi, u dem, wegen des Ramasan, fast kein Zutritt statt
udet, soll jedoch die Vorstellung der Europäischen Ge⸗ sandten durch den ersten Pforten, Dollmetsch angenom⸗ men und zur Antwort gegeben haben, daß man sich damit beschaͤftigen werde. Inzwischen ist bis heute noch keine Ab⸗ aͤnderung erfolgt, und die achtbarsten Familien stehen haͤnde⸗ ringend am Ufer, um ihre Kinder, die ihnen entrissen wer⸗ den, auf kleine Schiffe geschleppt, und in die Verbannung gefuͤhrt zu sehen; es war nicht genug, ganze Familien ihrer ruhigen Existenz zu entreißen, und sie ihrem gewissen Unter⸗ gange zu uͤberliefern; man wollte die Qualen weiter aus⸗ dehnen, und den Sohn dem Vater, die Tochter der Mutter wegnehmen, und jeden Einzelnen der härtesten Pruͤfung un⸗ terwersen. Diese boͤsartige Erfindung sollte auch ihre Wir⸗ kung nicht verfehlen; Viele dieser Ungluͤcklichen schwoͤren ihren vaͤterlichen Glauben ab, um sich nicht von den ihrigen getrennt und einzeln verbannt zu sehen. — Aus Griechen⸗ land erfaͤhrt man, daß Ibrahim Pascha von dem Lord⸗ Ober⸗Commissair der Jonischen Inseln aufgefordert worden sei, Morea zu verlassen, daß er aber jeden dahin gehenden Antrag abgelehnt habe. Graf Capodistrias soll seiner Seits erklaͤrt haben, daß er Ibrahim Pascha hindern werde, aus Morea zu entkommen, und daß er nur dann frelen Abzug erhalten solle, wenn die von ihm in die Sklaverei gefuͤhrten Griechen auf freien Fuß gesetzt und ausgeliefert wuͤrden.
— Briefe aus Zante vom 20. Maͤrz enthalten (der Floren⸗ tiner Zeitung zufolge) Nachstehendes: Seit dem 8ten d. M. haben alle kleine Griechischen Schiffe, so wie eine Kriegs⸗ Goelette, die 84 hier befinden, ihre National⸗Flagge, mit hoͤherer Genehmigung aufziehen koͤnnen. Diese Thatsache beweiset, daß die neue Regierung Griechenlands Zutrauen einfloͤßt. Wir erfahren uͤberdieß, daß die Achtung, welche die Griechen fuͤr den Grafen Capodistrias zeigen, undegraäͤnzt und allgemein ist; daß seine Befehle mit Ehrfurcht beobach⸗ tet werden und daß in jedem Landestheile alle Geschaͤfte eine Regelmaͤßigkeit annehmen, von dem man früher nicht das Geringste sah. Der Graf Capodistrias, welcher sich, dem Vernehmen nach, von Aegina nach 5,b di Romania be⸗ geben hatte, sollte von Neuem nach Aegina zuruͤckkehren. Kein Griechisches Schiff kann ferner aus irgend einem Hafen auslaufen, wenn es nicht vorher der Regierung eine Buͤrg⸗ schaft fuͤr die Absicht seiner Reise gewaͤhrt und sich nicht eine vom — selbst beglaubigte Autorisation verschafft hat.
Im Archipelagus sind 68 Transportschiffe von Alexan⸗ drien angekommen, um die Aegyptischen Truppen an Vord zu nehmen. Letztere haben bereits Tripolizza gaͤnzlich geräͤumt, und sich jetzt an der Kuͤste zwischen Modon Und Navarin versam⸗ melt. Die Stadt Tripolizza ist nur noch ein Haufen von größ⸗ tentheils abgebrannten veroͤdeten Wohnungen. Biefe aus dem Lager des General Church sprechen von Neuem von der Einnahme des Forts Anatolico durch die Griechen mittelst
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