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bente“ Staͤnde⸗Versammlung. Othtung Der Tages⸗Ordnung
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Badensche der ersten Kammer vom 10 April. 2 er? 8⸗L gemäaß fand die Discussion uͤber die Gesetz“⸗Entwuͤrfe wegen Befoͤrderung des Bergbaues durch Präͤmien, Aufhebung des Bergzehntens und Erledigung der Beschwerde gegen die Steuer⸗Peraͤquation statt. Nach einer laͤngern Eroͤrterung, an welche besonders Se. Durchlaucht der Fuͤrst zu Fuͤrsten⸗
berg, der Staatsrath Frhr. v. Tuͤrkheim, der Geheime Hof⸗ rath Ecker und der Staatsrath v. Boͤckh Theil nahmen, wurden dieselben einstimmig angenommen. Zwei waͤhrend der Sitzung eingekommene Wiittheilungen der zweiten Kaͤm⸗ mer, 1) wegen des von derselben angenommenen Budgets der Amortisations⸗Kasse und 2) wegen der zweckmäßigen Verwendung der in den Rechnungs⸗Jahren 18 ¾ ½ der Amor⸗ tisations⸗Kasse zugestossenen Gelder, wurden der Budgets⸗ Commission zugewiesen.
Sitzung der zweiten Kammmer vom gten April. Der Praͤsident zeigte eine Motion des Abgeordneten Grimm an, die Aufhebung der Verordnung betreffend, wonach sich die Ortsvorstände selbst ergaänzen. Die Discussion uͤber den Gesetzes⸗Vorschlag wegen Aufnahme der Bezirks⸗Sanitaͤts⸗ Beamten in die allgemeine Wittwenkasse mit einem fixirten Ertrage ihrer Praxis, wurde eroͤffnet. Der Abgeordnete Duttlinger hielt einen Vortrag, in welchem er einen Verbes⸗ serungs⸗Vorschlag machte, insofern die bei den Gerichtshoͤfen angestellten Sachwalter gleichmaͤßig in die Wittwenkasse auf⸗ —— seien. Dieser Vorschlag wurde als Motion in die
btheilung verwiesen und das Gesetz selbst, so wie es von der ersten Kammer angenommen ist, einstimmig angenommen. Nach Eröͤffnung der Discussion uͤber den Gesetzes⸗Entwurf in Betreff der Abschaffung der peinlichen Frage und der koͤr⸗ perlichen Zuͤchtigung, wurde auch dieses Gesetz wie es die erste Kammer uͤbergeben, einstimmig angenommen. Es folgte nun die Discussion uüͤber die Nachweisung wegen Verwen⸗ dung der Gelder der Amortisations⸗Kasse in den Jahren 1824 bis 1826. Die gesetzliche und zweckmaͤßige Verwen⸗ dung der zur Schulden⸗Tilgung bestimmten Gelder in den
ahren 1824, 1825 und 1826 wurde nach dem Antrage der ebeaasaan einstimmig anerkannt. Endlich fand noch die Discussion uͤber das Budget der Amortisations⸗Kasse fuͤr die Jahre 1828, 1829 und 1830 statt, welches die Kammer, so wie es vorgelegt worden, einstimmig annahm.
Sitzung der zweiten Kammer vom 10. April. Der Chef des Finanz⸗Ministeriij Boeckh legte mit einem ausfuͤhrlichen Vortrage einen Gesetzes⸗Entwurf uͤber die Anfhebung der die Jagden und Forsten betreffenden Abga⸗
ben vor, der zur Vorbereitun an die Abtheilu in⸗ Noch wurden die zwei — hlon wabs;
Mitglieder zur Deputation erwaͤhlt, welche mit dem Buͤreau Sr. Königl. Hoheit dem Großher⸗
die bereits angenommenen Gesetzes⸗Entwuͤrfe uͤberbrin⸗
24 soll. Die Wahl siel auf die Abgeordneten Hitzig indt. -— üeeen Seit dem 1. Nov. 1812 bis 1. sind von den Einnahmen der General⸗Steuer⸗ Kasse, von 26,561,591 Rthlr. verwendet worden: Behufs des Militairs 13,593,314 Rthlc.; als Justigkosten 499,166 Rthlr.; fuͤr das Land⸗Dragoner⸗Corps 569,691 8es z fuͤr die Unter⸗ richts⸗Anstalten 2127,114 Rthlr.; füͤr den Chaussee⸗Bau 423,134 Rthlr.; Behuf des Landes⸗ Schuldenwesens fuͤr Zinsen 4,655,235 Rthlr.; fuͤr den Tilgungs⸗Fonds der aͤltern Lan⸗ des⸗Schulden 963,040 Rthlr.; der neuern Landes, Schulden 568,928 Rthlr.; Behufs der allgemeinen Staͤnde, Versammlung des Schatz⸗Collegit, der General⸗Steuer⸗Kasse nc. 647,883 Rehlr.; für die neue Grund⸗Steuer⸗Veranlegung 727,000 Rehlr.; fuͤr die Provinzial⸗Ausgaben 947,644 Rthlr.; End⸗ lich ein Vorschuß fuͤr die Brand⸗Kassen und den Deich, Huͤlfs⸗Fonds 729,316 Rthlr. weiz.
. Sch Der Ruͤckblick auf das Jahr 1827,
8 welchen d ische Monatsblatt, fuͤr Appenzell Außerrhoden 2—
t, schließt sich mit folgender Stelle: „Zwe und die Zeugen fuͤr S eeen uftlaͤrung fallen in der Geschichte des verflossenen Jahres besonders auf: der Eifer fuͤr den Jugendunterricht und die Oesfentlichkeit in allgemeinen An elegenheiten Nicht nur nimmt die Zahl der öffentlichen Schulen tzafen“
vatschulen, die zum Theil jene noch s däglich zu, auch Pet.
6 ertre ren si taͤglich. vorherrschender wird en. ehee. 0 Gesang. 8 lese Hüngerverein hat eine Menge Filiale, wo Jung u t, Maͤnner und Frauen die Gesanguͤbungen
fleißig und eifrig besuche
— Mit
steht es wenigstens nicht schlechter als Bewinn und Gewerb etwas 8
r einem Jahre; eher
Nirgend i Arbeit und so viel
be er.
Mangel an
Juli 1826,
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wie die Lebensmittel, moͤgen auch die Arbeitslohne gestiegen sein. Druͤckenden Mangel leidet Niemand; wer außer Stande ist, sein Auskommen zu finden, dem kann noch hinreichende Unterstuͤtzung dargereicht werden. Mit einem Worte, wir haben uns nicht zu beklagen uͤber unsere jetzige Lage.“
3 Spanien.
Aus Mahon wird unterm 27. Maͤrz gemeldet: das erste Infanterie⸗ so wie das reitende Garde⸗Grenadier⸗Re⸗ giment haben Befehl erhalten, nach Saragossa abzugehen, um daselbst den Dienst bei dem Koͤnige, waͤhrend des Auf⸗ enthalts Sr. Maj. in dieser Stadt zu versehen.
Der am Portugiesischen Hofe accreditirte Koͤnigl. Fran⸗ zoͤische Botschafter, Herzog v. Rauzan ist nach einer Reise von 33 Stunden mit dem vS Dampfschiffe Duke of
ork, von Lissabon in Cadix angekommen. . Zu Mrellhs hat man die Rachricht erhalten, daß der Kaiser von Marokto gegen Melilla (Spanische Besitzung auf der Afrikanischen Kuͤste) mit einer Armee von ungefähr 29,000 Mann anruͤcke. Der vermuthliche Zweck dieser mi⸗ litairischen Excursion scheint auf die Erhebung von Contribu⸗ tionen, walche der Kalser alle zwei oder drei Jahre gewoͤhn⸗ lich in eigener Person veranstaltet, sich zu beziehen. Wie dem indeß auch sei, die Spanische Regierung hat Besorg⸗ nisse gefaßt und sich um deswillen veranlaßt gefunden, die Besatzung von Melilla zu verstarken und bereits sind Be⸗ fehle zur Verproviantirung dieses Platzes auf 4 Monate er⸗ theilt worden. Portugal.
Im Folge des letzthin (in Nr. 93 dieser Zeitung) er⸗ waͤhnten moͤrderischen Anfalls der auf der Straße von Coimbra nach Lissabon auf mehrere, als Deputirte nach der Hauptstadt gehende Professoren und Geistliche veruͤbt wor⸗ den, hat der Justiz⸗Minister unterm 24. März an die Cor⸗ regidore von Coimbra und Leiria und mehrere andere Ju⸗ stiz⸗Beamte folgendes Circular erlassen.
Se. K. H. der Infant⸗Regent, im Namen des Koͤnigs, nachdem Sie von dem abscheulichen Verbrechen Kenntniß erhalten haben, von dem auch Sie ohne Zweifel bereits un⸗ terrichtet sind und welches auf der Landstraße von Coimbra nach Lissabon in der Naͤhe des Dorfs Condeixa am Morgen des 18ten des laufenden Monats gegen unbewaffnete und keinen Argwohn hegende Individuen und Mitglieder von Depu⸗ tationen, welche die Universitaͤt und das Capitel der Stadt Coim⸗ bra abgeschickt hatten, um Se. H. nach Ihrer gluͤcklichen Ankunft in Portugal zu bewillkommnen, begangen wurde, und zwar von Boͤsewichtern, welche der groͤßten Verkehrtheit hingegeben sind, oder vielmehr von entarteten Menschen, welche weni⸗ ger den Namen von Menschen, als den von wilden Tigern verdlenens und da Se. K. Hoheit uͤberzeugt sind, daß das oͤffentliche Wohl gebieterisch verlangt, daß dieses abscheuliche Verbrechen, welches die Natur schaudern macht und welches auf seinem Grund und Boden und durch Portugiesen be⸗ gehen zu sehen, Portugal ungluͤcklicherwelse aufbehalten war, unverzuͤglich und exemplarisch bestraft werde — setzen fest und veroroͤnen: daß Sie ohne den geringsten Aufschub die nothwendigen Maaßregeln treffen sollen, um alle Diejeni⸗ gen, welche dieses heillose Attentat an estiftet und begangen haben, festnehmen und uͤberfuͤhren zu lassen, auch daß Sie den⸗ groͤßten Eifer und die groͤßte Thaͤtigkeit anwenden, in der Ueber⸗ zeugung, daß dies eine der wichtigsten Obliegenheiten sei, mit denen Sie gegenwäaͤrtig beauftragt sind, auch daß von der Art und Weise, wie Sie dieselbe erfuͤllen werden, die Meinung
„Sr. Hohelt ruͤcksichtlich Ihrer abhaͤngen werde und endlich, daß die geringste Versaumniß in einer so bedeutenden Folgen unterworfenen Angelegenheit Ihnen nie werde verziehen wer⸗ den. Se. Hoheit verordnen auch, daß Sie sich angelegen sein lassen, diesem Staats⸗Secretariate von den obenerwaͤhn⸗ ten und von Ihnen unmittelbar zu ergreifenden Maaßregeln Bericht abzustatten. Gott erhalte Sie. Im Pallast Unsrer lieben Frauen von Ajuda, den 22. Maͤrz 1828. Unterzeichnet: Louis de Paula Furtado Castro do Rio de Mendoza.
— Ein Befehl vom 22. Maͤrz enthält die Ernennun der Officiere, Behufs der Reorganisation der Koͤnigl. zei⸗Garde zu Pferde und zu Fuß in Lissabon.
Tuͤrkei und Griechenland.
Der Oesterreichische Beobachter meldet:
Berichten aus Zante, die bis zum 12. März reichen, zu⸗ folge, war am isten gedachten Monats Soliman⸗Bei (der Franzoͤsische Renegat la Seve) mit der Besatzung von Tri⸗ polizza, nach einem neuntaͤgigen Marsche zu Modon einge⸗ troffen, und am 5 ten Abends Ibrahim Pasche selbst mit saämmtlichen Truppen, die er bei seinem Aufbruche nach Tri⸗ polizza am 15. Febr. mitgenommen hatte, nach Modon zuruͤckge⸗
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kehrt. Beide waren auf ihrem Marsche von den im Innern der