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reen bestimmt wurden, ward der Handel mit Rußland auf eeiinen festern Fuß gesetzt.
Die Provinz Esthland genoß davon den Vortheil, daß
b ihre Landesproducte, welche mehrentheils aus Getreide bestehen, fuͤr eine maͤßige Zollabgabe ans Ausland absetzen kconnte, gleichwie sie alle noͤthigen auslaͤndischen Waaren weit wohlfeiler uͤber Reval einkaufte, als es von Seiten der Rus⸗ sischen Städte und Haͤfen geschehen konnte, die einem weit — deoͤheren Tarif nach der Russischen Besitznahme unterworfen 3³3 “ * Die Stadt Riga, seit Jahrhunderten durch den mit Europa gefuͤhrten Handel eine der merkwuüͤrdigsten Handels⸗ staͤdte in der Ostsee hielt im 17ten Jahrhundert hinsicht⸗ lich ihres Handels den benachbarten Städten Koͤnigsberg und Danzig die Waage, deren Handel, einerlei Ursprungs mit dem Rigischen, vermittelst des Handels mit Polen und eines beinahe gleichen Betrags des Handels⸗Umsatzes, ihr zur Seite steht. Der schoͤne Duͤnastrom fuͤhrt der Stadt die Materialien ihres vielumfassenden Ausfuhr⸗Handels zu, und wird die ergiebig⸗ Quelle ihres großen Umsatzes. Nach der Einnahme dieser Stadt durch die siegreichen Russischen Waffen behlelt sie der Capitulation gemäß, so wie ganz Liefland, die fruͤher bestandenen Vorrechte vermöge welcher Handel und Gewerbe in der Form verbleiben sollten, die sie fruͤher gehabt hatten. Indessen kann ein Handel, dessen Betrieb eine unveraͤnderliche Form hat, einem Staate unmoöͤglich alle die Vortheile bringen, wozu ihn seine Quel⸗ len eignen, wenn diese Form, oder das System, das ihm zur Grundlage dient, nicht den ewig veranderlichen Zeitver⸗ altnissen gemaͤß abgeäͤndert und mit den allgemeinen Be⸗ duͤrfnissen der Staats⸗Verwaltung in Uebereinstimmung ge⸗ bracht wird. Und dies ist auch mit dem Rigischen Handel, durch Erlaß von mannigfachen Zoll⸗Verordnungen um den Handel geschehen, wie es mit dem Handel jeder Stadt, und jedes Handels, der Natur desselben nach, geschehen muß. Daß der Handel in Riga in fruͤhern Zeiten wie auch in den ersten Jahren des 18ten Jahrhunderts in einem blühenden Zustande gewesen sein muͤsse, laͤßt sich durch Thatsachen er⸗ weisen. Im Jahre 1716 bestand die Ausfuhr aus den Hauptartikeln: Flachs, Hanf, Pottasche, Weedasche, Lein⸗ und Hanfsaat, Schiffs⸗Tauwerk, Wachs, Roggen, welche insgesammt circa 700,000 Rthlir. betrugen; dagegen die Einfuhr auslaäͤndischer Waaren seewärts ungleich geringer war. Die Licent⸗Einnahmen verhielten sich zu damaliger Zeit folgendergestalt: Sie betrugen von 1690 bis 1699, das letz⸗ tere Jahr mit eingeschlossen 1,513,154 Rthlr. Alberts, im Durchschnitte 151,315 Rthlr.; in den solgenden 10 Jahren nur 789,271 Rthlr., also jährlich 78,927 Rthlr. und von 1710 bis 1722 die Summe von 822,877 Rthlrn., also jaͤhr⸗ lich 63,298 Rthlr. Hierunter sind indessen die uͤbrigen Ein⸗ nahmen der Krone vom Rigischen Handel, als Portorien, Anlage⸗ und Recognitions⸗Abgaben, nicht mit einbegriffen. Zur Befoͤrderung der Schifffahrt befahl Peter der Große durch einen eigenhändigen Ukas vom 20. Juli 1722 daß in den Wäͤldern im Umfange des ganzen Reiches kein m Schiffbau taugliches Holz unter keinem Vorwande von rgend Jemand ohne besondere Erlaubniß gefallet werden solle. Um auch den Handel mit Schlesien durch Polen in Gang zu bringen, der bisher nur in einzelnen Versuchen be⸗ standen hatte, erschien ein Befehl des Kaisers am 20. No⸗ vember 1722., wodurch er seine Unterthanen aufmunterte, sich mehr mit demselben zu beschäftigen; auch befahl er dem Commerz⸗Collegium, in welchen Sorten Waaren, und in wieviel davon, der Handel dahin bestehen solle, zu verfuͤgen, worunter der Kaiser selbst 30,000 Pyud Juchten hinzuschicken erlaubte. Aus Schlesien konnten dagegen alle zur Einfuhr ins Reich nicht verbotenen Waaren nach Rußland gebracht werden, fuͤr welche die Zoll⸗Abgaben, so wie bisher in den Stten und Gränzorten gebraͤuchlich gewesen, erhoben werden ollten. Das Commerz⸗Collegium habe fuͤr die pünktliche Einhebung derselben So 124—2 und zugleich anzuord⸗ nen, an welchen Orten die Einfuhr⸗Abgabe zu erheben sei. Der Handel dahin wurde im folgenden Jahre durch eine Verfuͤgung des Kaisers vom 6. Februar noch mehr aufge⸗ muntert, vermittelst einer ansehnlichen Vermehrung der da⸗ in zu versendenden Russischen Waaren, indem es den Kauf eeuten verstattet ward, den nten Theil aller in den Stadten vorraͤthigen Handels⸗Artikel — die zur Ausfuhr ver⸗ botenen bis auf fernern Besehl ausgenommen — nach Bres⸗
1 * ]
lau zu fuͤhren ; Pelzwerk, Chin aber ohne Vorschrift uͤber das
sche und Persische Waaren uantum. Es ward hinge⸗
gen untersagt, mit Flachs, Hanf, Salpeter und Elends⸗Leder
einen Handel dahin zu treiben. 8
Am 10. Februar 1723. erschien ein das ganze Reich be⸗ treffender Ukas. An verschiedenen Orten war ein Mißwachs an Getreide eingetreten. Deshalb ward befohlen, den Vor⸗ rath des Getreides in Moskau und St. Petersburg, so wie an den Orten, wo Hungersnoth und Mangel sich 2— aufzuzeichnen, und dasselbe dem Volke nicht höher als mit 10 pCt. Gewinn, nach Abzug aller Unkosten zu verkaufen, bei Vermeidung der Confiscation des ganzen Capitals.
(Fortsetzung folgt.) 9
Koͤnigliche Schauspiele. 822 Sonntag, 20. April. Im Opernhause: Otto von Wit⸗ telsbach, Pfalzgraf in Batern, Trauerspiel in 5 Abtheilun⸗
gen, von Babo. Im Schauspielhause: Vorstellung der Franzöͤsischen Thea⸗
ter⸗Gesellschaft. 1) Le Roman d'une heure. 2) Mariage de
raison. 3) Monsieur Bcaufils. 81 Charlortenburg: Eigene Wahl, Lustspiel in 2 Abtheil. von Schall. Hierauf zum Erstenmale: Die Lokalposse, Lo⸗ kalposse mit Gesang, in 1 Aufzug, vom Verfasser des „Hei⸗ rathgesuchs.“ 5 4—
Koöntigsstädtisches Theater.
Sonntag, 20. April. Der Waldfrevel. Herr Kunert, auf vieles Begehren: 1) Adagio und Varia⸗ tionen, 2) Tyroler Walzer, durch alle Tonarten und 4) Va⸗ riationen uͤber das Thema: „Mich fliehen alle Freuden“ auf der Mundharmonica — bestehend in 16, nach chromatischer Tonfolge gestimmten, Mundharfen — vortragen. Zum Beschluß: Der Schneider und sein Sohn.
Berliner Börse. n
6
Den 19. April 1828. vqnttat —, umn Amtl. Fonds. und Geld-Cours-Zettel. (Preusa. Cous.,
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AE 5f 12½77 1 1 ümmmmnnn Su.= Schold-Sch. 4 8. 87 ⅞ sPomm. Pfandbr.] 4 105 — Pr. Engl. Anl. 18 5 [101 — Kkur- u. Neum. do.] 4 103 ¾˖ 107 Pr, Engl. Anl. 22 5 100 ⅔ — [Schlesische do. 4 — tos Bo. Ob. incl-Litt. H 2 — 98 [Pomm. Dom. do. 5 — 105 Kurm. 0b. m. l. C% 4 86 ½ — Mark. do. 40. 5. — 105¾ Nenm lat Seh. d0 4 86 ⅛. — O er 4ℳ. 49 3 1084 1031 Berlin. Stadt-Ob. 5 — 102% sRackar. C. d.Kmb.—] 47 — Königabg. do. 4 86 v½ — [qdo. do. d. Nmk. — 47 — Elbinger do. 5 — 98 Zim-Sch. d. Kmk. — 48 +— Danz do. in Th.2 —29 ½ — dito d. mk- —- 48 — emnpr. Pfdb. A. 4 9. — — w 2 dio duo B. 4 90 ½ — Hon. volw. Dac. — 19 ½ — Grofshz. Pos. do. 4 96 ¾ 96 ⅞ IEriedrichad'or.— 131 121 Ostpr. Psandbrf. 4 9 1 UFIP onto — Wmeckgel- und Geld=Courz. — (Berlin, den 19. April.) L24* — B0 süacam 1912195 — r ...13—83585 250 PlL. [2 Me. 142½ — Hamburg... . . . h. ⸗ 300 Mk. [Kurz 152 ₰ 0:. nEv.Sr. n 300 Mk. [2 Me. 151 nenion 8 öee⸗ 1. 18n 3 kMr. 9 81 h APeee 500 Fr. 2 M — 18 Wien in 20 Nx H „ 150 8 2 zng 103½ 1032 Augbor % c 150 EI. [2 Mr. 1031 1 ““ I.h w- 2 . 8 8 Leipzik . ......... .. 1. Uh. 2 F. üsere VV 150 P. 2 2 103 — Phersburg, BN. . . . . . . . . 109 Rbl [ Weh. 29 ½ — EEEEEE11. 100 nll 6 Weh* —— ———;— —
Auswaärtige Börsen. Franbsurt a. M., 15.
O.,dern 5pCe. Meeasg, 857. Nank.-Alcen 121ü L.025 Beilage
Hierauf wird
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