1828 / 102 p. 3 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

und gegen einige andere Geld⸗Vortheile zum Aufgeben seiner Stelle bewogen haben. 1 .

Die vor Kurzem in oͤffentlichen Blaͤttern geschehene Mel⸗ dung von einer in Taheiti ausgebrochenen kirchlichen Revo⸗ lution ist wie der Bericht der Missions⸗Gesellschaft vom Mai 1827 ausweiset, eine alte wieder aufgefrischte Nachricht. Das Ereigniß hat zu Anfang des vorigen Jahres stattgefunden, und ist auch nicht von so großer Wichtigkeit gewesen; wenig⸗ stens griff die Heresie nicht stark um sich und die neuen Sec⸗ tirer verschwanden sehr bald.

Briefe aus Van⸗Diemensland vom Ende Juli v. J. besagen, daß die Eingebornen den Ansiedlern immer furcht⸗ barer werden. Sie haben in Zeit von einem Jahre wohl hundert Personen ermordet. Einige im Dienste der Pflan⸗ zer stehende Neger sind zu den Eingebornen uͤbergelaufen und haben sie den Gebrauch von Feuergewehren, Brod zu backen und Hammelfleisch zu essen gelehrt. Bisher glaubten sie, man koͤnne mit einer Flinte fortwaͤhrend schießen; jetzt wissen sie eine einfache von einer Doppelflinte zu unterschei⸗ den; wenn beide Laͤufe abgefeuert sind, rufen sie: 21 18 und stuͤrzen sich mit Spießen und Keulen auf ihre Feinde. Sie fuͤhren immer eine große Anzahl starker Hunde bei sich, die den Schaafheerden großen Schaden zufuͤgen. Das Schlimmste von allem ist aber, daß sie gelernt haben, Ham⸗ melfleisch zu essen, woͤhrend sie sich fruͤher lediglich von Wur⸗ zeln und Kangaroo⸗Fleisch ernaͤhrten. Natuͤrlich haben seit⸗ dem die Diebstaͤhle von Schaafen in einem fuͤr die Schaͤfe⸗ rei⸗Besitzer hoͤchst bedenklichen Maaße zugenommen.

8 Niederlande. Haag, 13. April. Heute haben die hoͤchsten Orts an⸗ geordneten Gebete zur Erflehung des goͤttlichen Segens fuͤr die gluͤckliche Niederkunft Ihrer Koͤnigl. Hoheit der Prin⸗ zeissin Friedrich in allen Kirchen dieser Residenz ihren Anfang genommen.

Bruͤssel, 16. April. Die Zeitung von Amsterdam ent⸗ aäͤlt in Betreff des Aufenthalts der Koͤnigl. Familie daselbst olgendes: den 11ten besuchten IJ. MM. das Hollaͤndische

und Tages darauf das Franzoͤsische Schauspiel. Das Pu⸗ blikum war sehr zahlreich versammelt und bethaͤtigte Hoͤch⸗ denselben die Ehrfurcht und Ergebenheit, von der uͤberhaupt die Gesammtzahl der Bewohner tief durchdrungen ist. An beiden genannten Tagen fuhren IJ. MM. in Begleitung der Prinzessin Mariane durch die Stadt und am Letztern vr bei Hofr großes Diner. Sonntag dem 13ten wohnten Höchdieselben dem Gottesdienste in der neuen Kirche bel.

Die Mannschaft der an der Niederlaͤndischen Kuͤste ge⸗ scheiterten Englischen Brigg Anna Elisabeth ist gluͤcklich ge⸗ rettet worden, und in Folge dieser Lebensrettung sind fuͤnf Hollaͤndischen Matrosen Belobungs⸗Schreiben mit einer gol⸗ denen Medaille, eingehaͤndigt worden.

Die Annaäͤherung des Zeitpunktes, wo der dritte Theil der Mitglieder der zweiten Kammer ausscheidet und durch neue Wahlen ersetzt wird, ist die Veranlassung zu verschiedenen, diesen Gegenstand betreffenden, Bemerkun⸗ gen im Journal von Limburg geworden, welche auf die große Wichtigkeit der Wahlen hinweisen. Wenn man, heißt es darin, den Einfluß einiger Stimmen auf das Schicksal des ganzen Reichs erwaͤgt, wenn man bedenkt, daß oft schon Eine Stimme vermoͤgend ist, die Annahme unheil⸗ bringender Gesetze zu bewirken: so muß man auf's Klarste die Pflicht erkennen, niemals der Intrigue etwas zuzuwen⸗ den, was nur dem Talent und der Vaterlandsliebe gebuͤhrt. Waͤhler (Mitglieder der Provinzial⸗Stände) heißt es ferner daselbst, setzt Euch zeitig und wohlbedacht in Vorsichtsstand gegen Verfuͤhrungen jeder Art; lasset gern das Privat⸗ und Famillen⸗Interesse außer Acht, denkt nur an das allgemeine Beste und fasset den ganzen Sinn des Wortes Buͤrger auf. Ein neues fuͤr zehn Jahre guͤltiges Budget soll entworfen, die Criminal⸗Gesetze, welche den freien Gebrauch unserer per⸗ soͤnlichen Rechte uns sichern, sollen definitiv erwogen und angenommen worden. Erneunet deshalb zu Repraͤsentanten solche Maͤnner, welche nicht allein ihre Beimme nach Ge⸗ wissen abgeben, sondern welche auch nie furchtsam sind, ihre Meinungen frei zu offenbaren und der Regierung selbst heil⸗ same Rathschläge an die Hand zu geben; Maͤnner, welche zugleich die Gabe besitzen, ihr Gutachten mit Gruͤnden als statthaft zu erweisen, und ihr Verfahren vor ihren Commit⸗ tenten zu rechtfertigen. Selten sind allerdings Repräsentan⸗ ten dieser Art; aber sie lassen sich, vorausgesetzt daß man sie ernstlich suche, dennoch wohl auffinden.

Die Berichte der Sectionen uͤber ihnen vorgelegten

8 den ihnen vorgelegte Entwurf des Straf⸗Coder sind noch nicht saͤmmtlich so ge⸗

stellt, daß wir in Betreff jener Arbeit völlig außer Sorgen.

sein duͤrften. Auf diese Weise wird der Eintritt einiger in

Theorie und Praxis gleich bewanderten Criminalisten in die Generalstaaten auf die Abfassung des Codex dem Anschein nach sehr vortheilhaft wirken.

Nach Inhalt der jetzt im Druck erschienenen Statuten der (wie letzthin gemeldet worden) in Amsterdam errichteten Westindischen Societaͤt, ist deren Dauer vorlaͤusig auf 25 Jahre festgesetzt. 8

Aus Curacao erfaͤhrt man, daß der Statthalter dieser Insel und der mit ihr verbundenen, der Contre⸗Admiral Tantzlaar, im Anfange Maͤrz nach Surinam abgehen sollte, um von dem General⸗Commissair van der Bosch als Gene⸗ ral⸗Gouverneur aller unserer Westindischen Besitzungen in⸗ stallirt zu werden, auch daß seine Residenz kuͤnftig Parama⸗ ribo sein werde. I1n“

Polen. 3 8

Warschau, 17. April. Da das, im Handel unter dem Namen Superfine bekannte, Gespinnst von Baumwolle mit Seide vermischt, in den bei uns eingefuͤhrten Webe⸗ Fabriken nothwendig gebraucht wird, so ist von Seiten des Administrations⸗Rathes mittelst Deerets vom 21. Februar d. J. der Zoll dieses vom Auslande einzufuͤhrenden Ge⸗ spinnstes auf 2 Fl. 10 Gr. Poln. vom Pfunde bestimmt worden.

Der Cours unserer Pfandbriefe ist heute 82 ½.

Deutschland. F“

Baiern. Nachrichten aus Muͤnchen zufolge will man jetzt mit Bestimmtheit wissen, daß die Staͤnde⸗Versammlung vom 30. April an bis Mitte Mai verlaͤngert, dann aber bis zum 15. Sept. vertagt werden solle. So ist dem Ver⸗ nehmen nach durch einen Allerhoͤchsten Cabinets⸗Befehl vom 11. April das Uebungs⸗Lager, welches zu Anfang Septem⸗ bers fuͤr die beiden ersten Armee⸗Divisionen bei Augsburg gehalten werden sollte, wegen der im Herbste fortzusetzen⸗ den Verhandlungen der Bairischen Staͤnde wieder eingestellt worden. Wie verlautet, wollen mehrere Officiere unserer Armee bei Sr. Maj. um die Erlaubniß nachsuchen, den be⸗ vorstehenden Feldzug gegen die Tuͤrken als Volontaire im Russischen Hauptquartiere mitmachen zu duͤrfen. 1—

Ein Allerhoͤchster Cabinets⸗Befehl ordnet an, bei allen Alleen des Koͤnigreichs immer dafuͤr zu sorgen, daß dieselben stets in moͤglichst vollkommenem Zustande erhalten werden.

Hannover, 19. April. Die Gesetz⸗Sammlung vom 16ten d. enthaͤlt ein Ausschreiben der Land⸗Drostei zu die Verwaltung und das Rechnungswesen der Landgemeinden betreffend. Die Personen, denen die Verwaltung selbst vor⸗ zugsweise obliegt, sollen durchgaͤngig Bauermeister genannt, Uund entweder von den Aemtern und Gerichten gewaͤhlt, oder wo es bisher uͤblich war, von der Gemeinde erwaͤhlt und praͤsentirt werden. Die seither stattgefundene Einrichtung, wonach die Stelle des Bauermeisters durch Reihedienst be⸗ setzt ward, ist fuͤr immer aufgehoben. Ihm werden in jeder Landgemeinde mindestens 2, hoͤchstens 4 Gemeinde⸗Mitglieder beigeordnet werden, um das Interesse der Gemeinde in allen zweifelhaften und wichtigen Faͤllen wahrzunehmen, dem Bau⸗ ermeister bei seiner Dienstfuͤhrung behuͤlflich zu sein, und seine Verwaltung zu controlliren. Diese Repraͤsentanten, Vorsteher genannt, werden von der Gemeinde nach Stim⸗ menmehrheit gewaͤhlt, von der Obrigkeit bestaͤtigt, beeidigt, und mit einer kurzen Instruction versehen. Die Obrigkeit kann die Bestaͤtigung eines gewaͤhlten Vorstehers nunr aus erheblichem Grunde verweigern. Das Amt des Vorstehers soll mindestens zwei Jahre dauern, und nicht zu gleicher Zeit ihre Functionen aufgeben.

Ferner enthaͤlt die Gesetz⸗Sammlung Ausschreiben der Consistorien zu Hannover, Osnabruͤck und Stade, das uͤber⸗ maͤßige Anwachsen der Zahl junger Theologen und Candi⸗ daten betreffend. Im Ausschreiben des Hannoverischen Con⸗ sistoriums heißt es, daß die Anzahl der jungen Theologen, welche die vorlaͤufige Pruͤfung bestanden, seit mehreren Jah⸗ ren so zugenommen hat, daß nach den g Erfahrun⸗ gen kaum die Haͤlfte der in den letzten Jahren vorlaͤufig Gepruͤften, wenn sie auch in den Consistorial⸗Pruͤfungen tuͤchtig befunden werden sollten, zu Prediger⸗Stellen wuͤrden befoͤrdert werden koͤnnen. Daher wird in dieser Bekannt⸗ machung vor den nachtheiligen Folgen gewarnt, die daraus hervorgehen, wenn Juͤnglinge aus den niedern Staͤnden ohne Talente, ohne hinreichende fruͤhere Vorbereitung und ohne hinlängliches Vermoͤgen, sich dem Studium der Theo⸗ logie widmen und zugleich bemerklich gemacht, daß strengere theologische Pruͤfungen vorgeschrieben sind, und unvermoͤ⸗ gende Juͤnglinge aus niedern Staͤnden ohne fruͤhere Bil⸗ dung, nicht einst auf Beneficia von Stipendien und Frei⸗ tischen werden rechnen duͤrfen.

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