1828 / 112 p. 5 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

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r Allgemeinen Preußischen Staats⸗Zeitung Nr.

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menhängend und erfordern eine so ununterbrochene Behand⸗

lung, daß eine abermalige Verlaͤngerung der landstaͤndischen

Sitzungen nothwendi senn wird. Auch duͤrfte bei der ho⸗

hen Wichtigkeit der Gegenstaͤnde eine gruͤndliche Bearbeltung

mit Aufwendung der dazu erforderlichen Zeit hier raͤthlicher scheinen, als ein rasches Vorwaͤrtsschreiten. Die Kammer der Reichsräthe ist jetzt mit Berathung des in dieselbe uͤber⸗

brachten Gesetzes wegen Bildung des Landraths, so wie mit denz Gesetze uͤber die Ausscheidung der Kreis⸗ und Staats⸗ Lasten beschaͤftigt.

Seit vielen Jahren erhoben sich hier Klagen uͤber die hohen Stol⸗Gebuͤhren, und die bei Leichenbegraͤbnissen ein⸗ geschlichenen Mißbraͤuche waren vorzuͤglich fuͤr manche ver⸗ waiste Familie so druückend, daß die oͤffentliche Stimme schon mehrmals die noͤthige Abhuͤlfe nachsuchte. Unser er⸗ habener Monarch hat jetzt mit festem Willen die so dringend nothwendige Abhuͤlfe herbei gefuͤhrt. Der hiesige Polizei⸗ Anzeiger enthaͤlt ein Regulativ uͤber die Stoll⸗ und sonstigen Gebuͤhren bei Taufen, rauungen, Leichen und Provisuren. Es sind bei diesen kirchlichen Handlungen mehrere Klassen festgesetzt und in denselben genau die kirchlichen Ceremonien und Functionen sammt den Gebuͤhren bestimmt. Jeder kann ssch ganz nach Willkuͤhr eine Klasse waͤhlen. Bei Taufen sind drei Klassen und es betragen alle Gebuͤhren in der ersten Klasse 4 Fl. 18 Kr., in der dritten Klasse 54 Kr.

Saͤmmtliche Gebuͤhren des Lelchenbegaͤngnisses eines Erwach⸗ senen, sammt Gottesdienst ꝛc., betragen in der ersten Klasse 183 Fl. 20 Kr., in der fuͤnften Klasse 7 Fl. 28 Kr. Nach dem Beispiele anderer großen Staͤdte werden zweckmaͤßige Leichenwagen eingefuͤhrt und die Begleitung der Leichen darf nur durch die wirklichen Mitglieder der Bruͤderschaften, nicht aber durch bezahlte Substituten derselben geschehen.

2 Muͤnchen, 24. April. An dem heutigen Feste des Ritters St. Georg haben Se. Majestaͤt der Koͤnig, waͤh⸗ rend des Hochamts in der Hof⸗Kapelle, die Koͤniglichen Kaͤm⸗ merer Grafen von Arco und von Vieregg und den Freiherrn von Frauenberg, durch den Ritterschlag zu Mitgliedern die⸗ ses 2 ee 2 Füeeeen geruhet.

ruhe, 24. April. Im Laufe der (gestern erwaͤhn⸗ ß über die Erhöͤhung der⸗ eeenr. det beithen

1 ern und Max von 16000 Fl. auf 25000 Fl.„. un egr der Vermaͤhlung dieser Prinzen auf noch wei⸗ L22. Fl.; nahm der Abgeordnete, Prof. Duttlinger aus Freiburg, das Wort; und eroͤffnete der Kammer seine Ansicht dahin, daß, da gerade vor 100 Jahren, naͤmlich im Jahre 1728 der unvergeßliche Großherzog Carl Friedrich geboren ward, dieses Saͤkularfest von den Staͤnden nicht wuͤrdiger ge⸗

feiert werden koͤnnte, als 1 3 Uoten Söhnen dse⸗ wenu von ihnen den Durchlauch⸗

nen dieses in dem Herzen der Badener ewig sebenden Zürsten die Appanagen so bewilltgt wuͤrden, wie Kegierung fuͤr sie verlangt worden. Als den Verbien e Duttlinger sich dabei ferner uͤber die gro⸗ —8ö ste des ge enwaͤrtigen Großherzogs um das 2 ssprach, unterstuͤtzte der Aelteste der Deputirten, dad achtzigjährige Voigt Zembrodt, Abgeordnete der Neu⸗ enschen Aemter Constanz, Blumenfeld und Rudolphzell dessen Antrag mit jugendlichem Feuer und schloß mit einem Großherzoge dargebrachten Vivat, das von dem an⸗ vbete warberten mit Enthusiasmus mehrere Male wie⸗ Frankfurt a. M., 25. April. Die genti Obligationen der kleineren, in ——— —— Staaten Nassau, Hessen⸗Darmstadt u. s. w., welche gwerden Ct. Zinsen mehr bezahlen wollen, sind nun bereits oder sen Stan der moͤglichst kurzen Zeit zuruͤckgezahlt. Von die⸗ 1 Namen ben sind sowohl au porteur lautende als au auf Die lett tehende vierprocentige Obligationen im Umlaufe Kammer ren sind gleichsam nur fuͤr Anlagen bei der Finanz⸗ 1 teljähriger Lört und dlese werden nach vorhergegangener vier⸗ gationen nicht izung wieder eingeloͤst. Staͤnden diese Obli⸗

cht auf besti 8 o leichter. u bestimmte Namen, so waͤre ihr Vertrieb

3 Die D is g —— geben pEt. glo. 8 urg, April. das Fonds⸗Geschaͤft erleidet

g werden, vielerlei Schwankungen 8 ie Englisch

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Nachrichten uͤber hohe Course auch die unsrigen; bald ver⸗ scheuchen die unguͤnstigen Nachrichten von Portugal aber die so eben gefaßte guͤnstige Idee, und eine Estafette von Wien setzt die Boͤrse wieder in neue Spannung. Die Englischen Course von London mit dem Dampfboote, welches Briefe vom 26. April in so kurzer Zeit herbrachte, 8 waren in Folge auswaͤrtiger Heecaslc von Wien) guͤnstigen Nachrichten sehr gestiegen. Consols bis 86 ¾; Russische 90;

Portug. 60 ; Däaͤnische 60. Die Amsterdamer Fonds⸗Preise vom 26sten, welche etwas später als das Englische . boot kam, bekannt wurden, waren auch guͤnstig, weshalb auch die Fonds hier sehr beltebt wurden. Russische stiegen pro Mai bis 86 ⅛; Danische pro Mai 58 pEt.; Actien 1024. Die Wiener Estafette vom 22. April, welche unmittelbar nach dem Englischen Dampfboote anlangte, druͤckte schnell den Markt

der Actien, wesche auf Berichte vom Pruth, daß die Russen denselben am 17. April passirt haͤtten, zu 1005 hieher ka⸗ men. Diese letzte Nachricht fand an der heutigen Borse 8. welche viele Variationen hatte, keinen Glauben, weshalb eh die Fonds Ende der Boͤrse sehr v2. Metalliq. 89 ; Partial⸗Oblig. 116 ¾; Actien 1019; Engl. Preuß. Anleihe von 1818: 96 ⅞, von 1822: 95 ½¾; Däanische 3pCtige 58, 4p Ctige 76 ¼; Russ. Engl. 85 ½ 86, in Hamburger Certisicaten 81¼ Norweg. 105 ¾; Hannoͤv. Loose 122 ¼. E In Wechseln fand London Abgeber; Geld fuͤr Paris und Amsterdam; Petersburg Geld und Briefe; Deutsche Valuten (außer Wien) zu lassen; Spanische und Italienische Devisen wenig Umgang; Disconto 1 ¼ pCt. . est erreich.

Ein Privat⸗Schreiben aus Wien vom 21. April in

der Allgemeinen Zeitung) meldet: Dem Vernehmen nach war die bekannte Russische Erklaͤrung, die Verhaͤltnisse mit der Pforte betreffend, vom 15. (27.) Februar datirt, und wurde am 12. Maͤrz in London übergeben. Die Antwort des Engli⸗ schen Kabinets ist vom 25. Maͤrz, und in Form einer Denk. schrift verfaßt; sie nimmt die Versicherung der Russischen Regierung, keine Eroberungen machen zu wollen, ausdruͤck,, lich an, und erklaͤrt im Vereine mit Frankreich, unter Auf⸗ rechthaltung der Convention vom 6. Julius 1827, in die⸗ sem Falle Englands Neutralitaͤt. Bis heute Abend hat man hier noch keine Nachricht von einer Bewegung der Russischen Armee. 8 panien.

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Nachrichten aus Barcelona zufolge haben Se. Majestaät der Koͤnig bei Ihrer Abreise von dort, dem dasigen Kloster des Trappisten⸗Ordens ein Geschenk von 12,000 Realen uͤber⸗, wiesen; desgleichen 6000, von denen die Kirche des heiligen Cucufate neu ausgeschmuͤckt werden soll. Außer diesen Ge- schenken haben noch andere Kloͤster und milde Stiftungen Beweise der Koͤniglichen Milde empfangen, deren Betrag sich auf 54,000 Realen belaͤuft. 8

Der General⸗Commandant der Provinz Guipuzcoa hat von Seiten des Vice⸗Koͤnigs von Navarra die offizielle Nachea,. richt von der Raͤumung Pampeluna's und San Sebastian's empfangen, und es ist der Befehl gegeben worden, daß man den Franzoͤsischen Truppen, so lange sie noch in Spanien sein wuͤrden, es an nichts solle fehlen lassen.

Die Madrider Zeitung enthält eine, auf Befehl des Koͤnigs unterm 31. Maͤrz von den Ministern der Finanzen und der Marine erlassene, gegen den Schleichhandel gerich⸗ tete Verordnung, welche im Eingange folgendermaßen lautet:;

Die Unverschaͤmtheit, mit welcher der Schleichhandel zur See in den letzten Zeiten an den Kuͤsten Spaniens be-⸗ trieben worden ist, hat seit Kurzem den hoͤchsten Grad er⸗ reicht, und durch den uüͤberaus großen Nachtheil, welcher fuͤr das Interesse des rechtmaͤßigen Handels und fuͤr die Ein⸗ kuͤnfte des Fiscus insbesondere daraus erwachsen die Aller⸗ hoͤchste Aufmerksamkeit des Koͤnigs Unsers Herrn auf sich gezogen. Nicht minder haben andrerseits die Competenz⸗ Streitigkeiten zwischen der Jurisdiction des Finanz⸗Depar⸗ tements und der Marine, ruͤcksichtlich des Rechts die von Koͤnigl. Spanischen Kriegsfahrzeugen nnfehen Schleich⸗ handel Schiffe zu condemniren, zu unabsehbaren Verzoͤge⸗ rungen in den daruͤber eingeleiteten gerichtlichen Verhand⸗ lungen, wodurch die Rechts⸗Verwaltung im hoͤchsten Grade entstellt worden ist, Veranlassung gegeben, und wird es da-⸗ her so er noͤthig, bestimmte und regeln obschon fuͤr jetzt nur provisorisch anzuordnen

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