der Türkei nach den Rechten und in dem Interesse seines Reiches ordnen würde. v —
Eine neue Regierung begann, und lieferte einen abermali⸗ gen Beweis von jener Liebe zum Frieden, welchen die vorige Regierung ihr als ein schönes Erbtheil hinterlassen hatte. Kaum hatte der Kaiser Nicolas den Thron bestiegen, als er Unter⸗ handlungen mit der Pforte anknüpfte, um mehrere Streitigkei⸗ ten auszugleichen, welche nur Rußland betrafen, und sodann am
23. März und 4. April 1826 gemeinschaftlich mit Sr. Majestät dem Könige von Groß⸗Britannien die Grundlagen einer Däa⸗ wischenkunft aufstellte, welche das allgemeine Beste laut er⸗
heischte. Der sichtbare Wunsch, ertreme Schritte zu vermeiden, leitete sein Betragen. Da Se. Kais. Majestät sich von der Ei⸗ nigkeit der großen Höfe die leichtere und schnellere Beendigung des Krieges, welcher den Orient verheert, versprachen, so ver⸗ zichteten Dieselben einerseits auf die Geltendmuchung jedes allei⸗ nigen Einflusses, und verbannten jeden Gedanken einer ausschließ⸗ lichen Maaßregel in dieser wichtigen Sache; andererseits aber bemühten sie sich, durch unmittelbare Unterhandlungen mit dem Divan noch ein anderweitiges Hinderniß zur Aussöhnung der Türken und Griechen zu heben. Unter solchen Ausspicien wur⸗ den die Conferenzen zu Ackerman eroͤffnet. Das Resultat der⸗ selben war die Abschließung einer Zusatz⸗Convention zum Bucha⸗ rester Tractate, deren Bedingungen den Stempel jener überleg⸗ ten Mäßigung tragen, die, jede Forderung den unwandelbaren Principien strenger Gerechtigkeit unterordnend, weder die Vor⸗ theile der Stellung, noch die Ueberlegenheit der Kräfte, noch die Leichtigkeit des Erfolges in Anschlag bringt. Die Absen⸗ ug einer stehenden Mission nach Constantinopel folgte nahe auf diesen Vergleich, zu welchem die Pforte sich nicht genug Glück wünschen konnte; und bald bestätigte noch der Tractat vom 6ten Juli 1827, im Angesichte der Welt, die in dem Pro⸗ tocolle vom 4ten April verkündigten uneigennutzigen Grundsätze. Während dieser Vertrag die Rechte und Wünsche eines un⸗ glücklichen Volkes nach Gebühr anerkannte, sollte er dieselben vermittelst einer billigen Combination, mit der Integrität, der Ruhe und dem wahren Wohle des Ottomannischen Reiches in Uebereinstimmung bringen. Die freundschaftlichsten Mittel wur⸗
den versucht, um die Pforte zur Annahme dieser wohlthä⸗ tigen Uebereinkunft zu vermögen. Dringende Bitten for⸗ rten sie auf, das Blutvergießen einzustellen. Freimüthige
röffnungen, welche alle Pläne der drei Höfe vor ihren Au⸗ gen entwickelten, benachrichtigten sie zugleich, daß im Falle meen Weigeruna die vereinigten Flotten dieser Höfe sich ge⸗
sehen ü üs e 8 8 der sich mfe würden, einem Kampfe ein Ende zu machen,
des Handels und der Civilisati ferner vertruͤge. Bie sation des uͤbrigen Europa ni
5 forte nahm auf diese Winke n die mindeste Racscht. *Ei Anzaͤtrer — (Seenee 0 Truppen hatte kaum einen provisorischen Waffenstillstand abgeschlossen, als er das gegebene Wort brach, und zuletzt Gewalt⸗Maaßregein herbetfuͤhrte. Es erfolgte das Gefecht bei Navarin; Resultat eines erwiesenen Treu⸗ bruchs und offenkundigen Angriffs, gab dieses Gefecht selbst Rußland uns säeen Verbuündeten noch eine Gelegenheit dem Divan die Wuͤnsche auszudruͤcken, die sie fuͤr die Er⸗ haltung des Friedens hegten, und denselben zu ersuchen auszudehnen ¹ e Bedingungen zu das Ottomanische Reich den sie beglestendenfben, ehelch Garantien zugesellten und die mittelst ersprießlicher cessionen, ihm die Wohlthat einer vollkommenen Sicherheit Zewaͤhren wuͤrden. . Dies ist das System, dies die
er die ganze Levante
der Sicherheit der Meere, den Sedhüehusa. 14. *
durch ihr Manifest vom 20. Debr. und durch Maaßregeln erwiderte, die nur eben so viel Bruͤche der Vertraͤge mit Rußland, eben so viele Verletzungen seiner Rechte, eben so viele schwere Angriffe auf dessen Handels⸗Wohlfahrt, eben so viele Beweise des Verlangens sind, ihm Verlegenheiten und Feinde zuzuzlehen.. . Rußland, nunmehr in eine Lage versetzt, in der es um seiner Ehre und seiner leidenden Interessen willen nicht laͤn⸗ ger bleiben kann, erklaͤrt der Ottomanischen Pforte den Krieg, nicht ohne Bedauern, nachdem es jedoch sechszehn Jahre lang nichts verabsaͤumt hat, um ihm die Uebel des⸗ selben zu ersparen. Die Ursachen dieses Krieges bezeichnen hinreichend die Zwecke dessetben. Von der Tuͤrkei veranlaßt, wird er ihr die Last auferlegen, die dadurch verursachten Kosten und den von den Unterthanen Sr. Kaiserl. Majestät erlittenen Verlust zu ersetzen. — Zu dem Ende unternom⸗ men, um die Verträͤge, welche die Pforte als nicht vorhan⸗ den ansieht, wieder in Kraft zu setzen, wird er deren Beach⸗ tung und Wirksamkeit sicher zu stellen trachten; — veranlaßt durch das gebieterische Beduͤrfniß, dem Handel auf dem Schwarzen Meere und der Schifffahrt im Bosporus fuͤr
die Zukunft eine unverletzliche Freiheit zu sichern, wird er auf dieses, fuͤr alle Europaͤlschen Staaten gleich nuͤtzliche
Ziel gerichtet werden.
Indem Rußland seine Zuflucht zu den Waffen nimmt, glaubt es, weit entfernt — nach der Beschuldigung des Di⸗ van — sich dem Hasse gegen die Ottomanische Macht hin⸗ zugeben, oder auf deren Fall bedacht zu sein, den uͤberzeu⸗ genden Beweis gegeben zu haben, daß, wenn es in seinen Absichten laͤge, dieselbe — Aeußerste zu bekaͤmpfen oder um⸗ zustuͤrzen, es alle Gelegenheiten zum Kriege ergriffen haben wuͤrde, welche seine Verhaͤltnisse mit der Pforte ihm unauf⸗ hoͤrlich dargeboten haben.
Rußland ist nicht minder weit davon entfernt, ehrgeizige Pläaͤne zu hegen; genug Lander und Volker erkennen bereits seine Gesetze an; genug Sorgen sind schon mit der Ausdeh⸗ nung seines Gebiets verbunden.
Rußland endlich, obschon mit der Pforte, aus Gruͤn⸗ den die von dem Vertrage vom 6. Juli unabhängig sind, im Kriegsstande, hat sich doch von den Festsetzungen dieser Acte nicht entfernt und wird sich auch nicht davon entfer⸗ nen. Derselbe verurtheilte Rußland nicht dazu und konnte es nicht verurtheilen, fruͤhere Rechte von hoher Wichtig⸗ keit aufzuopfern, entschiedene Ausforderungen zu dulden, und keinen Ersatz fuͤr die empfindlichsten Beschaͤdigungen zu fordern. Aber die Pflichten, die er ihm auferlegt und die Grundfaͤtze, auf denen er beruht, werden mit gewissenhafter Treue erfuͤllt und unabweichlich beobachtet werden. Die Verbuͤndeten werden Rußland stets bereit sinden, in der Ausfuͤhrung des Londoner Tractats mit ihnen gemeinsam zu verfahren; stets eifrig bemuͤht, zu einem Werke mit⸗ zuwirken, welches durch Religion und alle der Menschheit zur Ehre gereichende Empfindungen seiner regsten Slchhet anempfohlen ist; stets geneigt, seine dermalige Lage nur zur schleunigen Erfuͤllung der Bestimmungen des Tractats vom 6. Juli, nicht aber zur Abaͤnderung seiner Wirkungen und Beschaffenheit, zu benutzen.
Der Kaiser wird die Waffen nicht eher niederlegen, bis Er die in gegenwärtiger Erklärung angegebenen Resu erlangt hat, und Er erwartet sie von den Pernungen I den die Gerechtigkeit und ein reines Gewissen noch nie 8 gebens angerufen haben. W Gegeben zu St. Petersburg, den 14. April 1828.
4 82
*8