1828 / 116 p. 1 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

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Amtliche Nachrichten.

. Kronik des Tages.

Seine Königliche Majestät haben dem Regierungs⸗Se⸗ cretair John zu Liegnitz den Karakter als Hofrath Aller⸗ gnaͤdigst zu ertheilen geruhet.

Des Koͤnigs Masestät haben den Ober ⸗Amtmann Bieß auf Petersdorf im Regierungs⸗Bezirk egng zum Amts⸗ Rath zu ernennen und das Patene Ulerhoͤchst Selbst zu voll⸗ ziehen geruhet.

Der bisherige Ober⸗Landesgerichts⸗Referendarius Ernst Halerich Friedrich Franz Funk, ist zum Justiz Com⸗ ———— bei den Unter⸗Gerichten im Departement des Koͤ⸗ Ober⸗Landesgerichts zu Frankfurt a. O. mit An⸗ weisung seines Wohnsitzes in briedeberg t. d. Neum. bestellt

sions⸗Ge⸗

220 VBekanntmachun —xx fas die 28 uche der vormals in Herzoglich Warschaui

Diensten gestandenen Iffia n Gr Des Koͤnigs Majestaͤt haben durch dle eingegangenen vielfälrigen Gesuche der vormals in Herzoglich Warschaui⸗ schen Diensten gestandenen Offiziere um Peaen, sich be⸗ vogen gefunden, die Angelegenheit einer sorgfältigen Pruů⸗ ang zu unterwerfen, und danach mittelst einer an das 2— ertum ertassenen Allerhöͤchsten Cabinetsordre Grundfüen ebruar 1828. bei definitiver Feststellung der sprechende E eine, dem vertragsmäßigen Verhältnisse ent⸗ Ae Reche. ge zur Anmeldung min von sechs Monaten seebfehr. E 8 Das Staats⸗Ministertum, mit der Anordnung dieser

Maaßregel zur endlichen Beseitigung von allen und jed dergleichen Anträgen beauftragt, macht dieselbe v Bemerken bekannt, daß nach den festgestellten Grundsaä ½ zur Reclamation einer Pension im Allgemeinen n 8 Klasse solcher Offtziere verstattet ist, welche bis nr 3 sitznahme des Seoeherzogthume Posen (oder bis 8 5 uny 1815) ein Reform⸗Gehalt aus Herzoglich Warn 2— en Kassen erweislich entweder wirklich be 7527 der in Gemäßheit der, bei Reorganisation e Uen Armec oder bereits früher üͤber sie ergangene 2 doch hätten beziehen sollen, und dabei —, i der Provinz Posen vorgefunden und gebllest Jüng 8 (als dem Tage des Abschlusses

vor dem 22sten May 1819. reußen und Rußland in Betreff

der

zwischen P der Forderungen zwischen 2 Polen, und der deenehee. Heeahen und dem Koͤnigreiche bleibenden Aufenthalt im Umfange d dacehenhenren Fenm men haben. Dle diesfaligen eeefsselrigen eblets Anmeldung ihrer Anspruͤche sich leclamanten müssen dige Nachweisung ihrer Multair egitimtren: durch voll⸗ lendem Schema, durch das S82 ienst, Carriere nach W sche Militalr versehen sein dbuch, womit jeder selbe verloren gegangen sein sollte hußte, oder falls das⸗ Orgtnal⸗Decrets oder der Urkunde warch Vorlegung des Zeseem Sebalte, und endlich durch ein, ven Beziehung des 3rd erüng bescheinigtes Attest der⸗ 8 der betreffen⸗ hren bleibenden ben

offaziere da Warschaulschen Regserang cnelch⸗ —— der eine ausgesetzt, form⸗ Ge eine stigung von Selten

erzoglich alt oder mmtes Anrecht auf

noch ei 88

Berlin, Dienstag den 6ten Mai.

ten haben, koͤnnen in sofern sie ebenfalls vom 22sten May 1819. im diesseitigen Gebiete gewesen sind, bloß in dem Falle zur Pensionirung beruͤcksichtigt werden, wenn sie ge⸗ höͤrig nachzuweisen vermoͤgen, daß ihnen, ihren Verhaͤltnis⸗ sen zur Zeit der Auflösung des Herzogthums Warschau nach dessen Verfassungsgrundsäͤtzen gemäß, abseiten der Re⸗ Irnns eine Penston unfehlbar zu Theil geworden sein wuͤrde.

Die Pruͤfung der Reclamationen soll durch das Krlegs⸗ Ministerium, die Felsedeng der Auspruͤche selbst aber Sei⸗ tens des Letztern unter Concurrenz des Finanz⸗Ministeriums erfolgen. Die Zahlung der anerkannten Ruͤckstandsforde⸗ & geschieht in Staatsschuldscheinen nach dem Neun⸗ werthe.

Es werden nun alle diejenigen vormals Herzoglich War⸗ schauischen Offiztere, welche nach den vorstehenden Aller⸗ höͤchsten Bestimmungen einen Anspruch auf Pension be⸗ gruͤnden zu koͤnnen glauben und entweder dieserhalb noch nicht eingekommen sind, oder die, im Ohigen vorgeschrie’: bene Legitimation nicht genuͤgend gefuͤhrt haben, hlerd aufgefordert, innerhalb der gesetzten praclustvischen von sechs Monaten, vom Dato der erfolgten Einruͤ dieser Bekanntmachung in die oöüffentlichen Blaͤtter ange⸗ rechnet, ihre etwanigen Anspruüͤche anzumelden und darzu⸗ thun, da nach Ablauf dieses Termins das Verfahren ge-.— schlossen wird, und dann, in Gemäßheit des Allerhoͤchsten Befehls, auf spaͤter eingehende Gesuche unter keinen Um-⸗ staͤnden mehr Ruͤcksicht genommen werden kann.

Die hierbei Betheiligten haben sich zunächst an das General⸗Commando des 5ten Armee⸗Corps in Posen zu wenden, welches veranlaßt ist, die Eingaben zur Einsen⸗ dung an das Kriegs⸗Ministerium zu sammeln. 8

Auf die von verschiedenen Blttstellern schon eingereich, ten Antraͤge, woruͤber der Beschluß seither ausgesetzt gera“, ist, wird gegenwäͤrtig nach der von Sr. Majestat 2 allgemeinen Entscheidung das Weitere verfügt Berlin, den 9. April 1828.

v Xle.n:sg. ehcheg Sraats, Minlste⸗zam. 2

. . uckmann. r. v. Lottum.

Gr. v. Bernstorff. v. Hake. Gr. v. Danckelmann. v. Motz.

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¹) Charge. 2) Vor⸗ und Zunamen. 3) Truppentheil, wo derselbe zuletzt gestanden. 4) und vollstaͤndiger Verfolg der Mllitair⸗ arriere. 5) Ob und bei welcher Gelegenheit derselbe verwundet ge⸗ wesen, und ob derselbe im Besitz von Ehrenzeichen n 5 6) Ob und welches Reform⸗Gehalt derselbe, ingleichen von wo ab und bis wohin er solches bezog, oder, wenn er ein solches nicht schon wirklich bezogen hatte, durch welche besondere oder allgemeine Verfuͤgung des Herzogl. War⸗ schaulschen Gouvernements er dasselbe, und in welchem etrag, zu begruͤnden vermeint?

7) Tag, an welchem derselbe seinen Aufenthalt im 1 8 gen Gebiet genommen hat. 1 diesseit⸗

Das 7te Stuͤck der Gesetz⸗Samm 89 öm wird, enthaͤlt unter slung, welches heute

1140. die Bekanntmachang eines Praͤclusiv⸗Termins

fäaͤr die Pensions⸗Gesuche der vormals in Her⸗ ses. San Warschaulschen Diensten ne . ffiiere; vom ten v. NM. II“ Berlin, den 6. Mai 1 28. 22

ats zugesichert erhal⸗

bité⸗Komtolr.

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