8* 4
1 214 F.
.
„
* 1
b 28
Eö b
8 sundheit und das Ihrer freundschaftlichen Ge⸗
1mu“]
sinnungen zu erkennen geben, bemerken wir, daß in Folge der zwischen der hohen Pforte und dem Russischen Hofe gluͤcklich abgeschlossenen Convention von Akerman, wodurch die Verhaͤttnisse einer gegenseittgen Freundfe befestigt worden sind, der sehr edle Ribeaupierre, welcher in der Eigenschaft als außerordentlicher Gesandter und bevoll mäͤchtigter Minister des Kaiserlichen Hofes nach Konstanti⸗ nopel gekommen war, Seiner Hoheit dem Sultan in einer feierlichen Audienz mit dem gewoͤhnlichen Ceremoniel das Schreiben Sr. Maj. des Kaisers uͤberreicht und dem hohen Wessir⸗Amte sein . Zlanbigungs Schreiben uͤbergeben hat; indem er bei dieser Gelegenheit auf das Wohlwollendste mit aller Achtung und allen Ehrenbezeugungen, welche die gegen⸗ seitig bestehenden freundschaftlichen und friedfertigen Gesin⸗ nungen erfordern, empfangen ward. Gleichzeitig mit der Erfuͤllung dieser Förmlichkelten beschaͤftigte man sich mit der Sorge, alle, auf die Verabredungen der geschlossenen Ver⸗ traͤge Bezug habenden laufenden Geschaͤfte auf angemessene Weise zu leiten, wie auch verschiedene andere Gegenstoͤnde zu ordnen. Wäahrend dessen wurden der hohen Pforte auf dringende Weise gewisse schädliche und den Vertraͤgen fremde Vorschlaͤge gemacht, in deren Ruͤcksicht die Ottomanische Pforte ihre auf Wahrheit und Rechtlichkeit gegründeten freimuͤthigen und aufrichtigen Antworten in wiederholten Mitthellungen und Besprechungen bekannt gemacht hat. Endlich hat sie den genannten Minister zu wiederholten Malen ersucht und auf⸗ ꝙ dem Kaiserlichen Hofe die starken Nothwendigkeits⸗ ruͤnde und die wahrhaften Entschuldigungs⸗Ursachen, welche sie hierunter bestimmten, sa melden und die billigen Ant⸗ worten, die von dort erfolgen würden, abzuwarten; allein dieser Minister hat wider alle Erwartung, ohne Ruͤcksicht auf die Rechte der Regierungen und auf die Pflichten eines Repräsentanten, sich geweigert, den von der hohen Pforte angegebenen Gruͤnden billiges Gehör zu leihen, und, indem er sich vorbereitete, Konstantinopel zu verlassen, ohne Be⸗ weggrund die Erlaubniß hiezu verlangt. Indeß ist es ge⸗ wiß, daß, da die Ankunft und der Aufenthalt der Repraͤ⸗ sentanten der befreundeten Maͤchte nur die Aufrechthaltung und Vollziehung der bestehenden Verträge zum Zweck hat, es gegen das Völkerrecht handeln heißt, wenn man derglei⸗ chen den Verträgen fremde Eröͤrterungen beginnend, die Re⸗ sidenz verlassen will. ach dieser Betrachtung ist endlich dem genaunten Mit nister erkiart worden: daß, im Falle er von seinem 289 autorisirt waͤre, Konstantinopel auf diese Welse zu verlassen, er der hohen Pforte nur eine, den ihm vorgeschriebenen Beweggrund eunthaltende, zum Beweisstuͤck dienende Note zu üͤberreichen habe, damit hlerdurch die Förmlichkeit der egenseitigen Rechte erfüllt wuͤrde; aber er hat auch die, es verweigert, so daß die Art seines Auftrages nicht von sehem Zweisel frei sein konnte. Indem darauf die hohe Pforte ihrerseits sich genöthigt sah, einen Mittel⸗ weg zwischen der Alternative der Erlauhnitz oder der Ver⸗ welgerung einzuschlagen, so hat auf diese Art der genannte Minister von selbst Konstantinopel verlassen und c wagbe gehen. In Folge dessen ist das gegenwärtige freundschaft⸗ liche Schreiben erlassen und abgeschickt worden, um Ihrer Excellenz diese zu ertheilen.
Wenn Sie beim Empfange desselben ersahren werden, daß die hohe 25 zu jeder Zeit keine andere Absicht und kein anderes Verlangen hat, als den Frieden und das gute Vernehmen aufrecht zu erhal und daß das in Rede ste⸗ hende Ereigniß nur durch die Handlungsweise des genann⸗ ten, Ministers Staott gehabt hat; so hossen wir, daß Sis
ch bei seder Gelegenheit bemuüͤhen werden, die ichten der veundschaft zu erfuͤllen.
Schreiben des Vice⸗Canzlers, Grasfen von Nes⸗ selrode an den Groß⸗ Vezir.
Sehr erhahener Groß⸗Vezir! 2
habe das Schreihen, welches be⸗ Erlaucht mir die Ehre erwiesen hat, am 12ten Devember 1827 an mich zu richten, jangen und dem Kaiser vorgelegt. Haͤtte mein erhahaner Herr nicht eine Antwort auß⸗ n und der ho⸗ hen n. Zeit lassen wollen, ihre beklagenswerthen Be⸗ schluͤsse zu aͤndern, so waͤrde ich Befehl erhalten haben, Jb⸗ rer Erlaucht noch an demselben Tage, wo Ihre⸗. 8 mich gelangt ist, zu autworten: das Ottomannisch? rium sei in großem um, wenn es glaube, daß
458 das Be⸗
tragen des Russischen Gesandten zu Konstantinopel nicht durchaus und vollkommen von Seiner Kaiserl. Maj⸗ gebil-
tionen zu warten, die er als völlig übe
8.
ligt werde. Es koͤnne der hohen Pforte sein, daß Hr. von Ribeaupierre nicht aufgehoͤrt habe, in den Angelegenheiten Griechenlands nach den ausdrücklichen Be⸗ fehlen seines Souverains zu handeln, da sie die Verpflich⸗ tungen, welche in dieser Ruͤcksicht alle Bestimmungen der drei Höfe leiten müßten, vor Augen, und der Russische G sandte officiell erklärt habe, daß er das Organ aller Absich⸗ ten und Wünsche des Kalsers sei. Eben so wenig koͤnne sich die hohe Pforte uüber die wahren Beweggruͤnde der ihr fuͤr die Pacification Griechentands gemachten Verschläge taäͤu⸗ schen, da ihr dargethan worden ⸗ daß nach deren T denz der fuͤr die Sicherheit des Handels und die Ruhe Eun- ropas unentbehrliche Frlede sich in diesen Ländern auf Grund, lagen feststellen wuͤrde, welche, weit entfernt der Integrität des Ottomanischen Relches Abbruch zu thun, und lediglich die Form seiner alten Rechte aͤndernd, ihm große politische Vortheile, Mittel für die innere Wohlfahrt und Geldent⸗ schädigungen für die wenig drückenden Zugestaͤndnisse, welche sie machen wuͤrde, dargeboten haͤtten. Nachdem der 8 sische Gesandte diese so maͤchtigen Betrachtungen in 8 seinen Besprechungen mit den Tuüͤrkischen Ministern und in allen seinen amtlichen und vertraulichen Noten bereits ent⸗ wickelt habe, sei er nicht veppflichtet gewesen, sie noch in ei⸗ nem neuen Amts⸗Schreiben, welches man ohne Ursach, so wie ohne Zweck von ihm verlangt habe, darzathurn Uebrigens waren ihm die Eutschließungen und Gesusnungen Sr. Kaiserl. Maj. bekannt; auch kannte er die sters apschläͤg⸗ lichen Antworten der erhabenen Pforte. Er konnte daher nicht darin willigen, fuͤr den vorllegenden Fall auf Instrac⸗ sig betrachten mußte. In der Lage, worin die erhabene rre selbst ihn versetzt hatte, blieh ihm nichts weiter uͤbrig, als die Wuͤrd seines Hofes durch seine Abreise von Konstantinapel zu ret ten, zugleich aber der Reglerung Seiner Fihen einen nuͤtz chen Wink zu geben und ihr, durch die Entfernung verdet licher und leidenschaftlicher Rathsschlaͤge, Zelt za lassen, üb die sie umgebenden Gefahren len. Der Katser h mit tiefem Schmerze gesehen, daß die hohe Pstn⸗ anstatt eine so offenbar freundschaftliche Politik gehorig zu wuͤrdi⸗ gen, derselben vielmehr Handlungen entgegengestellt hat, die ihre Vertraäͤge mit Rußland null und nlchtig machen, daß sie die Haupt⸗Bedingungen derselben verletzt, d 1 del auf dem schwarzen Meere und die Unterthatnen ferlichen Maj. gleichzeitig angegriffen, und zuletzt allen Musel⸗ männern ihren festen Entschluß verkuͤndigt hat, Gutes durch Boͤses zu vergelten, Krieg fuͤr Frieden zu bieten und feierliche Ver⸗ träge niemals zu erfuͤllen. Ew. Erlaucht wird es, nach so vielen feindlichen und, ungeachtet der Vorstellungen und der Sorge der „mit Rußland befreundeten und verbuͤndeten Hoͤfe, fortgesetzten Maaßregeln nicht wundern zu vernehmen, daß ich beauftr⸗ bin, auf Ihr Schreiben vom 12. Debr. 1827 durch Einre chung der beifolgenden Declaration zu antworten. Dies⸗ Declaration folgt unmittelbar der Marsch der Russische Truppen, die der Kaiser, um seinen rech len Beschw den Abhulse zu verschaffen, in die Staaten Seiner Hohe hat einruͤcken lassen. Je lebhafter und aufrichtiger das pet⸗ liche Gefühl ist, das meinem erhabenen Souveraine d Nothwendigkeit einfloͤßt, zu Zwangsmitteln seine Zuflucht nehmen, um so angenchmer wuͤrde es ihm sein, die Da derselben zu verkürzen, und wenn sich Bevollmaͤchtigte S Hoheit in dem Hauptquartiere des “ d Russischen Heere melden, so werden sie die beste An ö die erhabene Pforte sie 8 1
1 t. schickt, die zwischen beiden Resch bestandenen Verträge zu . wieder in. Wirt⸗ samkeit treten zu lassen, den am 6 Duli 18227, üfcen Rußland, England und Frankreich stipulleten Berahrebungen beizutreten, der Wiederkehr solcher Handl „ die Seiner Kalserl. Matestät gerechten Achlaß zuim Ea⸗ geben, für immer vorzubeugen, und die, durch die
2
aaßregeln der Otromannischen Regierung hHerbeigefüͤhrten Verluste, so wie die Kriegs⸗Kesten, die sich nur nach Maaßgabe der Verln⸗ gerung der ⸗Feindseligkriten vermehren werden, zu ersehen. Der Kaiser wuͤrde zwar die militairischen Operationen, waͤh⸗ rend der, alsdann zu eroͤffnenden Unterhandlungen nicht ei - stellen koͤnnenz aber er haͤlt sich, bei seinen grmaͤßigten Ab⸗ sichten, uͤberzeugt, daß sie bald zur Abschließung eines dau⸗ erhaftemn — dem Gegenstande sa be Wüͤnsche, wuͤr
8 4 St. Petersburg, 1g28. 8 (gez.) Graf von Nesselrode.