1828 / 117 p. 2 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

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beauftragte Commizsion,

. den sind,

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die Wirkangen noch I ist das trau⸗ rige Erbe, welches eine verhaßte Verwaltung ihren Nachfol⸗ gern hiuterlassen hat. Man sehe sich indessen wohl vor; die Gesellschaft wuͤrde nicht lange mehr in ihrem feindlichen Zustande gegen die Verwaltung beharren koͤnnen, ohne dem Lande einen wesentlichen Schaden zuzufügen. Große Ereig⸗ nisse stehen uns devor; zeigen wir Europa Ane mit ihrer Regierung eng verbundene Nation, die in vöͤlliger Einigkeit der Erfuͤllung ihrer glorreichen Bestimmung entgegengeht. Soll denn aber, fragt man, die Regierung sich jedes Ein⸗ flusses auf die Wahlen begeben? Ich glaube es nicht. Es giebt einen rechtmaͤßigen Einfluß, den des Talents, der politischen Rechtlichkeit und der dem Lande geleisteten Dienste; dieser ist erlaubt, er ist lobenswerth, er ehrt die Verwaltung; aber Gewaltthaͤtigkeiten, Drohungen, Arglist und Verlaͤum⸗ dung, so wie alle jene niedrigen und gehässige Mittel, die den National⸗Karakter entehren, dies ist der strafbare Einfluß, den wir für immer von den Wahlen entfernen muͤs⸗ sen, er moͤge nun im Namen der Regierung oder in dem Interesse einer Parthei ausgeuüͤbt werden.⸗ Spaͤter kam der Redner auf die leitenden Ausschüsse zu sprechen. „Wem anders“ sagte er: „verdanken wir dieselben, als dem vorigen

Kinisterium, das die Censur dazu benutzen wollte, um uns in Betreff der Wahlen eine Ueberraschung zu bereiten, wel⸗ cher seine Gegner zuvorkommen wollten. Heute aber, wo diese Ueberraschung nicht mehr moͤglich ist, frage ich: wozu dienen noch dergleichen Ausschuͤsse, die den Waͤhlern in den Departements, von Paris aus ihre Wahl vorschreiben, und ihnen das, was ihr Interesse erheischt, verkuͤndigen, als ob sie dieses Interesse nicht selbst am besten kennten? Was soll man vollends zu den Buͤndnissen der Minoritaͤt sagen, die der Majoritaͤt Gesetze vorschreiben will? Was soll man von jener Art von Hustings denken, wo die Candidaten, einer nach dem andern, aufgefordert werden, vor einer zahlreichen Versammlung ihre Anspruͤche selbst geltend zu machen? wo man sich auf die der Republik und dem Kaiser geleisteten Dienste stuͤtzt, ohne des Koͤnigs jemals auch nur mit einer Sylbe zu erwaͤhnen? welche Aussichten bleiben da noch dem bescheidenen Verdienste, und giebt es wohl viele unter Ihnen, meine Herrn, die sich einer solchen Probe unterwerfen wuͤr⸗ den? Unter dem vorigen Ministerium mögen dergleichen Mittel nuͤtzlich gewesen sein, aber jetzt halte ich sie fuͤr strafbar, da sie leicht eine erdichtete Majoritaͤt an die Stelle der wah⸗ ren Majoritaͤt der Buͤrger setzen koͤnnen; wohet ich Andessen weit entfernt bin, den Zeitungen das Recht streitig machen zu wollen, die Aufmerksamkeit der Wähler auf Maͤnner von ihrer Farbe zu lenken. Eine neue Zeitrechnung hat fuͤr Frankreich begonnen. Die wohlwollenden Gesinnungen des Königs haben in den Ministern wuͤrdige Dollmetscher ge⸗ funden. Man hoͤre daher auf, uns mit erdichteten Gefah⸗ ren bloß deshalb zu drohen, weil diejenigen Minister, die allein wirkliche Gefahren herbeifuͤhren konnten, nicht mehr das Staats⸗Ruder fuͤhren. Man hoͤre vorzuͤglich auf, diese treue Kammer zu verlaͤumden, die auf die gegen sie ausgestoßenen Be⸗ leidigungen nur durch die Liebe zu seinem Koͤnige und durch die Befestigung des rechtmäͤßigen Thrones, der einzigen unerschuͤt⸗ terlichen Grundlage unserer buͤrgerlichen Freiheiten, antworten wird. 7. Hr. v. Laboulay e beleuchtete die Frage, ob das Ge⸗ setz nothwendig und ob es zureichend sei, und sprach sich zugleich mit vieler Heftigkeit gegen die leitenden Ausschüsse aus, welche die Wahlen gleichsam confiscirt haͤtten. Nach ihm sprach noch Herr Dumeylet für und Herr His gegen den Gesetz⸗Entwurf, worauf die Fortsetzung der Discussion auf den folgenden Tag verlegt wurde.

Der Moniteur enthält eine Koͤnigl. Verordnung vom 25. April, wonach diejenigen Mitglieder der Ehrenlegion, welche vor dem 6. April 1814 das. ommandeur⸗Kreuz dieses Ordens hatten, pro 1827 eine Gehalts⸗Zulage von 500 Fr., mithin 1600 Fr., nach Abzug der dem Hotel des Invalldes zukommenden 20 Fr. erhalten sollen.

Paris, 30. April. Von morgen an ersetzt der Herzo von Mouchy den Fürsten von Solre in seiner Eigenschaft als Hauptmann der Gardes du Corps, und der 2 Narschall enhe⸗ von Tarent den Marschall Herzog von Belluno als

dajor⸗Général der Garde.

Das Bezirks⸗Wahl⸗Collegium zu Rouen (Departement der niedern Seine) hat an die Stelle des Herrn Bignon den liberalen Candidaten, Herrn Martin, zum Deputirten

wäͤhlt. 8 Da die mit der Pruͤfung des Preß⸗Gesetz⸗Entwurfes durch eine Kränklichkeit des Grafen Alexis von Noailles unvollstäͤndig geworden war, so ist an dessen Stelle Hr. Duvlessis⸗Grénédan zum Mitgliede der gedachten Commission ernannt worden. 1

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¹Der Courrier francals bemuͤht sich, den Beweis zu

fuͤhren, daß die Ernennung eines Erziehers des Thronerben dem Koͤnige ausschließlich nicht zukomme, und daß das Land ein Recht habe, bei der Erzlehung der Koͤniglichen Prinzen einzuschreiten. Die Gazette de France giebt bei dieser Ge⸗ legenheit ausfuͤhrlich das Decret der constituirenden Na⸗ tional⸗Versammlung vom 28. Jun. 1791, wodurch bestimmt wurde, wie es mit der Ernennung eines Erziehers fuͤr den damals 6 Jahr alten Dauphin gehalten werden sollte. Die Wahl erfolgte bekanntlich abseiten der National⸗Versamm⸗ lung durch Stimmen⸗Mehrheit, und das System, nach wel⸗ chem der junge Prinz erzogen werden sollte, wurde den Volks⸗Repraͤsentanten vorbehalten.

Die Mißhelligkeiten zwischen der Quotidienne und der

Gazette de France sind nunmehr in offene Feindschaft aus⸗ geartet. „Wir hatten bisher gehofft,“ sagt das letztere die⸗

ser beiden Blaͤtter, „daß die Quotidienne zu einer gesundern Politik zuruͤckkehren, daß sie den dem Koͤnigthume treu gebliebe⸗ nen Royalisten ihre Treue vergeben und uns nicht zu Streitigkei⸗ ten anreizen wuͤrde, die zuletzt nur zu ihrem eigenen Nachtheile ausfallen koͤnnen. Weit entfernt davon, fährt aber die Auo⸗ tidtenne in ihren taäͤglichen Angriffen auf uns fort. Wir haben einen so starken Glauben an die Macht der Wahr⸗

heit, daß wir uns nicht fuͤrchten, den Kampfplatz mit ihr zu

betreten, und erklaͤren daher dem Journal des Verraths,

daß, wenn es den Krieg will, wir bereit sind, ihn ihm zu machen.“

Der Courrier francals vom 29sten sagt: „Man ver⸗ sichert, daß in dem gestrigen Minister⸗Rathe Fragen von hoher Wichtigkeit eröͤrtert, daß die ehrenvollsten Gesinnun⸗ gen auf eine nachdruͤckliche Weise geaͤußert worden sind, und daß sogar von Abdankungen die Rede gewesen ist, wozu eine Handlung der Regierung, welche die allgemeine Auf⸗ merksamkeit auf sich zieht, Anlaß gegeben hat.“

Mittelst Verordnung vom 27. d. M. haben Se. Maj. den Bischof von Bayonne, Hrn. v. Astros, an die Stelle des mit Tode abgegangenen Hrn. v. Villefrancon, zum Erz⸗ bischofe von Besangon, und den Abbé Hrn. Fenasse, Gene⸗ ral⸗Vicar zu Auch, zum Bischof von Baͤponne ernannt. Der Messager des Chambres macht sich uͤber die Nach⸗ richten lustig, welche die hiesigen oöͤffentlichen Blaͤtter, nament⸗ lich die Gazette de France, in Betreff der Lage der Russisch⸗ Tuͤrkischen Angelegenheit ihren Lesern unter den Rubriken⸗ Konstautinopel, Korfu, Bucharest u. a. O. täglich auftischen. „Was uns sagt jene Zeitung, „so glauben wir daß der Pruth noch nicht üͤberschritten ist, daß er es aber ohne Zweifel werden kann; es ist dies ein Ereigniß, worauf die Cabinette gefaßt sind, und welchem zunachst noch ein zweites Ereigniß wahrscheinlich ist, daß näͤmlich die Hart⸗ naͤckigkeit der Pforte den ihr gemachten friedlichen Vorschlä⸗ gen noch weichen werde. Doch kaun für dies alles Gott allein sich zum Buͤrgen aufstellen, und es ist unsere Absicht nicht, den Propheten spielen zu wollen.”“

er Fuͤrst Talleyrand und der Herzog von Dalberg ha⸗ ben als assoclirte Commanditarien des Hauses Paravey die Wittwe und die Erben b gerichtlich vorladen lassen, um die Aufloͤsung der Verbindung, welche zwischen ihnen und dem ehemaligen Banquier Hrn. Paravey, dessen Selbst⸗ mord leider sich bestatigt, bestand erklären zu lassen.

Das Conzert des Herrn Alexander Houcher soll nun⸗ mehr am naͤchsten Freitag (2. Mal) im Theater der komi⸗ schen Oper statt finden.

Großbritanien und Irland. 8 Porlaͤmfnts⸗Verhaäͤndlungen. In der Sitzung des Oberhauses vom 28. April überreichte Graf Gros⸗ venor eine Bittschrift von mehreren Dissenters in Chester. Er äußerte bei dieser Gelegenheit seine Freude daruͤber, daß

man im Begriff stehe, die religiösen Hindernisse, weiche noch beständen, hinweg zu nehmen; er sagte, daß er hoffe, die Sache der Katholiken würde der jetzt vorllegenden Bill auf

dem Fuße folgen. Graf Eidon bemerkte hierauf, daß man aus den Aeußerungen des edlen Lords entnehmen köͤnne, was die Folgen der vorliegenden Bill sein wuͤrden. Es heiße, daß man die katholische Sache nunmehr bald zur Sprache bringen werde; wenn es kein anderer thue, so wuͤrde er graf Eldon) es unfehlbar thun. (Hoͤrt. Geläͤchter.) Es wurde hierauf nämlich zur dritten Lesung Bill wegen Zuruͤcknahme der Test⸗ und Corporations⸗ Acte geschritten. Lord Holland bemerkte, daß er sich ver⸗ pflichtet halte, als Amendment zur abzugebenden Erklaͤrung vorzuschlagen, daß die Worte: „als ein rechtglaͤubiger Christ⸗ aus der Erkläͤrung weggelassen werden möchten; „und zwar wegen ihres Einflusses anf den Zustand der Juden. Er fuͤhrte hier geschichtlich aus, daß bei allen fruͤhern ähnlichen