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ob sie die Parlaments⸗Acte zu andern in welcher verboten würde, daß sich mehr als sechs Theil⸗ nehmer zur Ausstellung von Wechseln auf London, die we⸗ niger als 50 Pfd. betruͤgen, innerhalb 65 Meilen von ge⸗ nannter Stadt vereinigen sollten. Der Kanzler der Schatzkammer erwiederte auf die erste Frage: die Mini⸗ ster haͤrten keine Ursache von dem Grundsatze abzuweichen, welcher sie 1822 in Betreff der Aufhehung der Circulation der Noten von einem Pfo. geleitet haͤtte; auf die zweite Frage köoͤnne er jetzt nicht antworten und die dritte gehe nicht allein die Minister, sondern vorzüglich auch die Bank von England an, deren Mitwirkung also hiebei noͤthig waͤre. Auf den Antrag des Hn. Charles Grant bildete sich das Haus zu einem Ausschuß in Betreff der Korn⸗Gesetze. Sir Alexander Grant las als Praͤsident des Ausschusses die erste Resolution, „daß, wenn die Gerste auf 33 Sch. und un⸗ ter 34 Sch. stuͤnde, die schuͤtzende Abgabe 12 Sch. sein sollte“, vor. Hr. C. Grant sagte, mau muͤsse die jetzt von der Re⸗ gierung vorgeschlagenen 1 Hafer annehmen, wenn man nicht eine mit starken und wichtigen Dir Oberst Sitzthorpe stellte als Amendment auf: „die Abgabe solle 15 Sch. sein, wenn die Gerste bis zu 32 Sch. käme und unter 34 Schillinge waͤre. Hr. C. Grant bemerkte: der Umstand, daß man eine Aenderung in der Stala des Weizens gemacht habe, gebe noch keinen hinrei⸗ chenden Grund zu einer Aenderung im Preise der Gerste. Selbst wenn die größeste Einfuhr statt fände, koͤnne das Ackerbau⸗Interesse nicht sehr betheiligt werden. Im Jahre 1827 sei der Durchschnitts Preis 20 Shill. 3 Den. gewesen, jetzt betrage er 33 Shill.; Und bei solchem Preise koͤnne eine Abgabe von 12 Shill. den Landbebauern unmoͤglich Schaden thun. Herr Peel sagte: man habe den vorjaͤhrigen Preis des Weizen unzureichend gefunden, da die Einfuhr so groß gewesen sei, daß man füͤr Preis und Abgabe eine Aenderung nöthig gefunden. Mit der Gerste sei dies aber nicht der Fall, da deren Einfuhr nur die geringe Quantitat von 200,000 Quarters betragen haͤtte. Allein selbst bei dem jetzi⸗ 5 Stande der Scala sel die Abgabe für die Gerste im erhältniß jnm Weitzen viel höher, als je, mit Ausnahme des letzten Jahres, in den Korn Gesetzen dieses Landes be⸗ kannt gewesen. Wenn man den Zeitraum der letzten 50 Jahre berechne, den Weizen zu 100 Shill., die Gerste in Verhäͤlt⸗ niß zu demselben auf 33 und den Hafer zu 35 annehme, so müuüsse die Gerste auf 24 Sh. D. angeschlagen werden, um mit dem Weitzen zu 62 Sh. im Verhaͤltniß zu stehen; folglich, wenn der Preis der Gerste 32 Sh. waͤre, muͤßte die Abgabe 13 Sh. D. betragen. Die jetzige sei aber fuͤr den Preis von 22 Shill. noch höher, denn sie bellefe sich auf 13 Shill. 10 Den. Hr. Wodehouse bemerkte, man koͤnn: die Verechnung des sehr ehbenwerthen Herrn nicht annehmen, da der von ihm ange⸗ 2 Zeitraum einen zwanzigjaͤhrigen Krieg umfaffe. Hr. Peel erwiederte darauf dieselben Umstaͤnde, welche die Ein⸗ ps der Gerste und des Hafers verhindert haͤtten, müßten auch die des Weizens nicht zugelassen haben. Hieranf schritt man zur Abstimmng. Für das Amendment waren 47,
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Aenderung derselben
57 für die urspruͤnglichen Resolucionen. Auf den Antrag⸗ daß, wenn der Preis des Hafers 25 Shlll. betrage, die Ab⸗ gahe 9 Shill. 3 Den. sein sollte, sagt⸗ Herr Ferguson, her durch eine solche Abgabe gewährte Schutz sei fuͤr Schott⸗ kand, welches keinen Weizenhau habe, nicht hinrelchend, er stelle daher als Amendment auf, daß stalt einer Abgabe von 9 Ebil. 3 Den. bei einem Preise von 23 Shll. die Ab⸗ gahe bei einem Prelse von 20 Shigl. bls zu 10 Shill. 9 Den. erhöht werden sollte. Hr. C. Grant erkläͤrt⸗ sich gegen diesen Vorschlag und sagte, aus Hrn. Jakobs Be⸗ 8t ginge hervor, daß der außerhald zu 19 Shbill. berech⸗ nete Hafer, nach Bezahlung der Abgahen hier zu Laude um 6. Shilling verkauft wörden sei, dethalb habe man nicht viel Gefahr von fremder Concurrenz im Handel mir diefem Getreide zu befürchten. Herr Fergulon meinte da⸗ gegen, der Durchschnit:s⸗Preis des Haferg in siehen freimden Häͤfen, worunter auch Rotterdam, sei füͤr eine Rethe von ahren, nicht mehr als 7 Shill. fuͤr den Quarter, in Eng⸗ sand dagegen 30 Shill. gewesen. Der Oberst Sipthorpe vertheidigte das Amendment und bemerkte, Hertn Jacob s Berscht sei ein recht gutes und amuüsantes Buch, aber wenn der Schrelber desselben unglüͤcklich genug gewesin waͤre, ei⸗ nen Theil des ärmlichen Landes in seiner Graͤfschaft (Lin⸗ coln) waͤhrend weniger der lehten Jahre zu pachten, wuüͤrde er gewiß sein eigenes Buch ins Fener geworfen ha⸗ ben (Geläͤchter). Bei der darauf erfolgten Adstimmung er⸗ klaͤrten sich 59 für und 101 gegen das Amendment, die ur⸗ 2—2
beabfichtige,
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spruͤnglichen Resolutionen gingen also mit einer Stimmen⸗
Mehrheit von 42 durch. Auf die Resolution in Betreff des Betrages der Abgabe fuͤr Erbsen und Bohnen, brachte Hr. Western das Amendment in Vorschlag, sie solle, statt bei dem Preise von 37 Sh. bei dem von 41 Sh. anfangen, und es wurde indessen mit 99 Stimmen gegen 43 verworfen. Nach Lesung der andern Resolutionen beklagte sich Hr. Be⸗ nett uͤber die unbillige Methode, wonach der Durchschnitts⸗
schuͤtzenden Abgaben auf Gerste und
Gruͤnden unterstuͤtzen koͤnnte.
gegen 104, es ergab sich alfo elne Stimmen⸗Mehrheit von,
Preis aufgenommen wuͤrde und empfahl auch Schottlands und Irlands Haͤfen dabei einzuschliesten, aber nach einer kan⸗ gen Besprechung uͤber diesen Gegenstand wurden alle Reso⸗ lutionen angenommen. 8
London, 30. April. Se. Maj. verließ gestern mor⸗ gen St. James und begab sich, in Begleitung des Herzogs von Cumberland und des Prinzen Georg, nach Windsor, wo er mehrere Theile des Schlosses in Augenschein nahm. Nach 11 Uhr Abends kehrte er mit dem Herzoge und * Prinzen Georg nach St. James zuruͤck. 8 1b „des Deisne der Prinzessin Auguste hat sich⸗ bedeu tend gebesserr.
Der Marquls von Palmella (der Portugiestsche Ge sandte) und der Graf Muͤnster (der Hannoͤversche Minte ster) wie auch der Preußische Gesandte, Baron von Buͤlow hatten gestern Conferenzen mit dem Grafen Dudley im aus:⸗ waͤrtigen Amte.
In der gestrigen Sitzung des Unterhauses stellte Hr. Hume, nachdem der Vericht uͤber die Korn⸗Gesetze gelesen war, solgendes Amendment auf: Von und nach dem 3. Juli 1828 und bis zum 5. Jult 1829 solle eine Abgabe von 15 Shill. auf jeden Quarter fremden, in das vereintgte Kb⸗ nigreich eingefüͤhrten Weizens gelegt werden; für das Jahe
bis zum 5. Juli 1830 solle die Abgabe
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vom 5. Jull 1829 14 Shill. fuͤr den Quarter betragen, und so so solle die elbe in jedem folgenden Jahre bis zum 5. Juli 1834 um einen Sha sinken, nach dieser Zeit aber solle die Abgabe von 10 Shill. eine feste und dauernde und von jedem aus fremden Ländern, mit Ausnahme von Canada, eingeführter Quarter Weizen zu erhebende sein. Dies Amendment wurde mit 139 Stimmen gegen 27 verworfen. (Das Nähere hieruͤber behalten wir uns auf morgen vor.)
Die Katholische Frage wird erst den 8. Mai im Untere hause zur Sprachek ommen, da Sir F. Burdett seine, diesen Gegenstand hetreffende Motion, bis dahin ausgesetzt hat.
Die Kriegsschiffe Asta und Blonde sind nunmehr see⸗ gelfertig und werden in den naͤchsten Tagen nach dem Mir⸗ lelländischen Meere abgehen.
Vorgestern gingen Zeitungen aus Philadelphia vom 7. April und aus New⸗York vom 6. desselben Monats einz sie bleten jedoch wenlg Interessantes dar. Ein Fahrzeug sollte fruͤh im Mai von dem Griechen⸗Comite zu New⸗Vork, aus diesem Hafen mit Kleidungen und Vorräthen fuüͤr die leidenden Griechen absegeln. Die New⸗York Gazette me det als ein Geruücht daß Befehle aus Washington erlasse worden selen, daß die zu Socket's Harhour befindliche Trup⸗
pen Abtheilung sich nach dem an dar Rordöstiichen Grenze siegenden streitigen Landstriche begehen und dort eine feste Stellung einnehmen solle. . 2
Schweden und Norwegen. Christtanta, 23. April. Die Köulgliche Erbsfnun Rede, wesche der Staatsrath von Collet am eisten im sammeiten Storthing verlas: lautet folgendermaßen: — Gute Herren und Norweglsche Männer! . *½ Sle sind zusammenberufen, um die böchsten und k sten Imteressen des Staates in Erwaͤgung zu ziehen. Dle dringeide Wichtigkeit dieser Interessen allan vermocht. Mich zu bewegen, der Natton Ausgaben aufzubürden, die — zu erspaten gewuͤnscht haͤtte. Da es lich zedoch darum han⸗ delt, die Integritaͤt der Rechte zu dewaͤhten, welch: ihr in der Constitntion vom 4. No er 1813 bewilligt sind, so hat Meine Dorgfalt fuͤr die strenge Beohachtung derselben Mir nicht gestatket, das ordentliche Storching abzuwarteh⸗ und es dauchte mir, daß Wir den Zeitpunkt, unsere vorzuͤg! lichsten Gesetze mit der Constitution in Einklang zu bringen, nicht laͤnger abwarten könnten. — Seit der Aüflblung des Storthings ist in unsern politlschen Verhaͤltnisen Leine Vet⸗ anderung Lngetreten. Ich empfange fortwaͤhrend von allen Maͤchten Beweise der Freundschaft und des Zutrautus. — Die Unterhandiungen mit Prꝛußen hatten den Erfolg, den Ich Ihnen bel der Erösfkanng des ordentlichen Srorchlllgs ange⸗ kuͤndigt hatte. Ein fuͤr beide Sraaren gleich nüͤtzchtr Han⸗ dels- und Reciprociren⸗Vertrag ist abgeschlosson Und ratisi⸗ cirt worden. — Die Schisifahrr iin Schwarzen Meere ist
.- e.8 17,888887: „Hah
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