1828 / 118 p. 2 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

demselben noch vorgenommen werden moͤchten, vorlaͤufig hin⸗ reichen werde, um Auftritten von der Art, wie solche bei den letztern Wahlen statt gefunden hatten, fuͤr die Folge vorzubeugen; der einzige Punkt, der dem Redner eine gruͤnd⸗ liche Untersuchung zu verdienen schien, war die Frage, ob

man in dem Gesetze eine Strafe fuͤr die Uebertreter desselben

festsetze oder nicht? Er entschied sich fuͤr diese letztere Ansicht,

da ein Wahl⸗Gesetz rein moralisch und politisch sei; nur Die⸗ enigen, meinte er, die noch von dem Mißtrauen angesteckt waͤren, welches die vorige Verwaltung ihnen eingefloͤßt häͤtte, koͤnnten eine solche Straf⸗Bestimmung verlangen, und hier⸗

aus leuchte recht eigentlich das Uebel hervor, welches durch diese Verwaltung dem Lande zugefuͤgt worden sei, da sie aus einer sonst zutraulichen Nation eine argwoͤhnische ge⸗ macht habe. Ich wuͤrde,“ fuhr Hr. Agier fort, „diesen Gegenstand nicht beruͤhrt haben, wenn ich nicht uͤber⸗ zeugt waͤre, daß die vorige Verwaltung immer noch maͤch⸗

tig ist und Hoffnungen hegt. Wer könnte an deren Einflusse auch zweifeln, wenn er sieht, wie sie in einigen öͤf⸗ fentlichen Blaͤttern, gleich in den Tagen ihrer Gewaltherr⸗ schaft, immer noch spricht, han z jetzigen Minister taͤglich angreift, sie beschuldigt, daß sie die Repolution herbeifuͤhren, ihnen Vorwuͤrfe macht, daß sie die National⸗Garde wieder herstellen wollen, und solchergestalt

die Regierung und die ganze Hauptstadt gleichmaͤßig laͤstert. Die Unsinnigen! glauben sie denn daß die Wunde, die sie dem Lande, (durch Aufloͤsung der National⸗Garde) geschlagen aben, schon vernarbt ist? daß der 12. April (Jahrestag des inzugs des Koͤnigs, wo die National⸗Garde sonst den Dienst

in den Tutlerien versah) diese Wunde nicht vielmehr von Neuem aufgerissen hat? Allerdings hatte der Koͤnig das Recht die National⸗Garde aufzuloͤsen, so wie es ihm auch allein zusteht, sie wieder herzustellen. Die Bewohner der S. adt haben sich daher in die damaligen Befehle mit rgebung gefuͤgt; aber sie wissen auch, daß ein gewaltiger Unterschied zwischen dem Koͤniglichen Vorrechte und der Ver⸗ antwortlichkeit eines Ministers ist. Was soll man von Maͤnnern denken, die, nachdem sie Jahre lang die Nation und

die Hauptstadt verlaͤumdet haben, noch jetzt, wo sie von den oͤffentlichen Angelegenheiten entfernt sind, sich unaufhoͤr⸗

lich bemuͤhen, Koͤnig und Volk von einander zu trennen? Sache der Kammer ist es, das Gewölk, welches man zwi⸗ schen beiden aufthuͤrmen will, zu zertheilen, und dem Mo⸗ narchen Frankreich so zu zeigen, wie es ist, eine Feindin, aller Unruhen, duͤrstend nach Ruhe und gesetzlicher Ordnung, dem Throne und der Verfassung mit gleicher Treue ergeben. Sache der Kammer ist es, das Ministerium, in der zwar schwierigen, aber glorreichen Laufbahn, die sich vor ihm oͤff⸗ net, zu unterstuͤtzen; dasselbe hat schon den Vortheil, daß man ihm mit Hoffnung und Vertrauen entgegenkommt; aber es muß sich auch seiner Macht zu bedienen, und sich durch seine Handlungen zu befestigen wissen.“ Nachdem Hr. araille sich gegen das Gesetz, namentlich gegen das

Pass egunn des doppelten Votums, geaͤußert, zugleich aber

die Hoffnung ausgesprochen hatte, daß die Kammer dasselbe

in veraͤnderter Gestalt dennoch annehmen werde, bestieg der Minister des Innern die Rednerbuͤhne um den Gesetz⸗ Entwurf gegen den ihm bisher, so ziemlich von allen Red⸗ nern, gemachten Vorwurf, daß er unzulaäͤnglich und unvoll⸗ ständig sei und einige wesentliche Auslassungen enthalte, zu vertheidigen. Er machte zuvörderst auf die Nachtheile auf⸗ merksam, die es fuͤr den Köͤniglichen Dienst haben wuͤrde, wenn an fuͤr die Uebertreter des Gesetzes eine Strafe bestimmen

. und z. B. einen Praͤfekten vor die Gerichte laden und ihn deadurch seinen wichtigen Geschaͤften entziehen wollte. Was dden von der Commission in Antrag gebrachten Eid betrifft/ behlelt der Minister sich vor, diesen Vorschlag seiner Zeit naͤher zu pruͤfen, ertlaͤrte aber schon jetzt, wie ihm die Nach⸗ thelle eines solchen Eides die Vortheile desselben weit zu Überwiegen schienen. Er gedachte bei dieser Gelegenheit der seltsamen Mittel, deren man -2 in Paris kuͤrzlich bedient „heat, um der Masoritaͤt der Waähler ihre Wahl durch die Miorstaͤt aufzudringen, und fand, daß ein solches 58 ren die Wuͤrde und Unabhängigkeit der Waͤhler in gleichem Maaße verletze, Am Schlusse seiner Rede suchte der Mini⸗ stter noch die bei Vorlegung des Gesetz⸗Entwurfes von ihm und oftmals angefochtenen Worte: daß der Kö⸗ nig Feinde habe, zu rechtfertigen; er habe naͤmlich geoͤußert, daß man sein eigenes Interesse verletze, wenn man einen

Candidaten fuͤr die Kammer unter solchen Maͤnnern suche, die sich als Feinde des Königs beweisen moͤchten; er habe mithin nicht von einer Tharsache gesprochen, sondern eine bloße Vor⸗ einung sel uͤbrigens ebenfalls daß und daß

aussetzung aufgestellt; seined der Känig keine Feinde habe, n

och haben koͤnne,

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manu daher das 827. Land verlaͤumde, wenn man behaupte,

handelt und droht? Wie sie die

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daß es zahlreiche Feinde des Koͤnigs in sich fasse. Na

Herrn von Martignac aͤußerte sich Herr Dec ast.,Ire nédan gegen den Gesetz⸗Entwurf in einer langen Rede, die er jedoch mit so schwacher Stimme sprach, daß der groͤßte Theil davon fuͤr die Versammlung verloren ging. Nachdem noch Herr Béranger fuͤr das Gesetz gesprochen und Herr von Chantelauze verschiedene Verbesserungs⸗Vorschläͤge gemacht hatte, bestieg der General von Lafayette die Red⸗ nerbuͤhne, um, wie er erklaͤrte, als Veteran der National⸗ Garde von 1789 vor allen Dingen der Energie, womit einer der wuͤrdigsten Chefs dieses Corps (Hr. Agier) dessen Rechte vertheidigt häͤtte, eine Lobrede zu halten; er beleuchtere hierauf die ganze gegenwaͤrtige Gesegebuns in Wahl Angelegenhei⸗ ten und stimmte zuletzt für die Annahme des vorgelegten Entwurfes mit den von der Commission in Vorschlag ge⸗ brachten Aenderungen. Noch sprach Herr v. Conny gegen die Bestimmungen des Gesetzes, worauf die Fortsetzung der Berathungen auf den folgenden Tag verlegt wurde. Was den oben erwaͤhnten Gesetz⸗Entwurf uͤber die Ausgabe von 4 Mill. 5 procentiger Renten betrifft, so haben sich bereits 4 Redner fuͤr und 11 gegen denselben einschreiben lassen.

Paris, 1. Mai. Das Bezirks⸗Wahl⸗Collegium zu Pontandemer (Eure) hat, an die Stelle des Hrn. Dupont, den liberalen Candidaten Hrn. Voyer d'Argenson, und das zu Yvetot (niedere SeinSe, an die Stelle des Herrn Bignon, den liberalen Candidaten Hrn. Martin Laffitte, zum Deputirten gewaͤhlt. 8

Der Graf Portalis hat von der Commission, die den Auftrag hat, die Gesetze zu revidiren und sie mit der Ver⸗ fassung in Einklang zu bringen, einen besondern Vericht über Alles, was sich auf die Organisation und die Juris⸗ prudenz des Staats⸗Raths bezieht, verlangt, der als Grund⸗ lage zu den Maaßregeln, die man in Betreff dieser Behoͤrde etwa ergreifen moͤchte, dienen soll.

Der Koͤnig hat so eben einen neuen Beweis der Freund⸗ schaft gegeben mit welcher er den verstorbenen Herzog von Rivieère deehrte. Er hat naͤmlich befohlen, daß der zweite Sohn desselben und Pathe Sr. Maj. auch ferner in den Tullerien wohnen und mit dem Herzoge ven Bordeaux zu⸗ sammen erzogen werden solle.

Die zu Brest segelfertig liegenden Kriegsschiffe sind der

ean⸗Bart von 74 Kanonen, die Fregatte nn von 54 lanonen, 4 Corvttten und 1 Goeletrke. Die Fregatte die

Rymphe, welche einen Theil der unter dem Commando des Jean⸗Bart segelnden Expedition ausmachen sollte, ist am

gangen. Ein anderes zu Brest noch in der Ausruüstung begriffe⸗ a⸗

loten mit einer unbekannten Sendung unter Segel 8 4

nes Geschwader wird aus einem e HeE von 74 nonen und 3 Fregatten von 54 Kanonen bestehen. Der Herzog von Mortemart ist gestern zu seinem Bot: schafter⸗Posten nach St. Petersburg saa.

Der Constitutionnel verküͤndigt, daß ganz Paris die Wiederherstellung der National⸗Garde und giebt zu verstehen, wie das Ministerium sich hoffentlich nicht we⸗ gern werde, einem so allgemeinen und deutlich ausgesproche⸗ nen Wunsche zu genüͤgen. Die Gazette de France ihrer⸗ seits ist der daß, wenn dieses geschaͤhe, man da⸗ durch den Grundsatz, daß die Dazwischeukunft der bewaff⸗ neten Macht in politischen Angelegenheiten erlaubt sei, ein⸗ raͤumen und den Verfall des Koͤnigthums beschleunigen, daß⸗ mit einem Worte die Minister sich durch einen solchen Vor⸗ schlag des Kecperreche schuldig machen wuͤrden.

Die liberalen Bläͤtter können sich darüber noch nicht beruhigen, daß die Verordnung, die den Baron von Damas zum Erzieher des Thronerben ernennt, von keinem verant⸗ wortlichen Minister contrasignirt worden ist. „Es lisgt klar am Tage“ sagt der Constitutionnel, „daß die Minister in ihrer Sphare nicht, frei bewegen können, und in einer solchen Lage thäten F. hundertmal besser, wenn ab⸗ dankten. Ueber die Ernennung des Barons von Damas scheinen sie gar nicht vorher hefragt worden zu sein; man be⸗ hauptet, daß diese Ernennung eine gamilien An elegenhelt be⸗ träfe; allerdings muß man die väterlichen Rechte ehren. Glaubt man denn aber, daß dem Volke die Erziehun eines Prinzen gleichguͤltig sei, der es dereinst beherrschen soll Als die Herzoge von Montmorency und von Rividre zu Er⸗ des Thronerben ernannt wurden, waren die beiden

enden Verordnungen von dem Herzoge von Doudeauville, 2 Welche vBer⸗ k

nem verantwortlichen Minister, contrasiguirt. antwortlichkeit bietet uns aber Herr von la 1 aͤtte man die des Herrn von Damas bloß als eine amilien⸗Angelegenheit betrachtet, so wuͤrde sie nicht durch den Moniteur in der officiellen Rubrik bekannt gemacht wor⸗

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