1828 / 130 p. 3 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

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tor von Columbien proclamire; dieser dagegen soll der ge⸗ dachten Sefaea ein Entlassungs⸗Gesuch uͤbergeben haben. Niederlande⸗

Bruͤssel, 14. Mai. Der Herzog von San Lorenzo de Villa Hermosa ist im Haag angekommen.

Nach Privat⸗Briefen aus Batavia sollen die Generale de Kock und van Geen die Ruͤckreise nach den Niederlanden haben und man duͤrfte sonach deren baldige An⸗

uft entgegen sehen. L Die eden, see Akademie der Wissenschaften und schoͤ⸗ nen Kuͤnste zu Bruͤssel hat in der allgemeinen Sitzung vom 8. d. M mar die Jahre 1829 und 1830 18 Preis⸗ fragen aufgegeben, unter denen folgende von allgemeinerem Vnteresse e Seres haee vcn den Niederlanden Spitzen zu verfertigen? Gehoͤrt die Er⸗ findung dieser Kunst dem Lande selbst oder ist sie aus der dasgu⸗ gebracht werdene. Und I 8 der gegenwaͤrtige Zustand dieser abrik in unserem Lande? Welches sind die vornehmsten Werke der Baukunst, die seit ELinfuͤhrung des Christenthums und im Mittelalter in den Niederlanden errichtet wurden und entweder untergegangen 1nd der eeet der e Z⸗e e30 d. , ae n 5 eiten, die im Jahre 1539 Reise Karls V. nach Gent veranlaßten und die Errichtung einer Citadelle in 25 Faseee sind die 2 iederländer um die Erdbeschreibung? 5 e Flamäandischen Poesie von Anfang des 13ten Jahrhunderts dis einschließlich zum 16ten, und welche die J. wa⸗ ren, die dieses Volk am meisten bearbeitete? Lei hteste sicherste vee die Zaͤhlung der Bevoͤlkerung der Nieder⸗ ande zu veranstalten? 1 Der Courier von der Maaß enthaͤlt einen Artikel: Ueber die bedenkliche Lage des Personals der Niederlaͤn⸗ dischen Geistlichkeit. Aus demselben sieht man zuvoͤrderst, daß in Folge einer im Jahre 1825 vorgeschriebenen Maaß⸗ regel die Anzahl der Zoͤglinge in den Seminarien sich be⸗ ’. hat. 8* jenem Jahee 899 582 esammtzahl der Seminaristen im ganzen Reiche auf 1651. „Der en der jande“ fuͤr das Jahr 1828 setzt diese zu 796 an. Im Jahr 1825 waren der Ordinationen nur 256, waͤhrend 262 To⸗ be san⸗ ABö . in ihrem groͤßten Flor und selbst mit Huͤlfe ihrer Neben⸗Semi⸗ 22 die abgegangenen Geistlichen nicht haben ersetzen koͤn⸗ das man * - selbst 8. Falle, wenn

8 eine gäͤnzliche Vollziehung erhielte, fuͤr die Bischoͤfe 3 oder 9 Jahre erforderlich has. be⸗ 8* junge Leute so weit zu bilden, daß sie als Priester ordinirt wer⸗ den koͤnnten, und daß wäͤhrend dieser Zeit ein neuer Ab⸗ gang von 2358 Geistlichen zu b.n sein wuͤrde, in sofern man naͤmlich den Abgang im ahre 1825 zur Grundlage der Berechnung machen will, so wird man sehen, daß man sich in hece 8 Angelegenheiten der Kirche nicht ohne Grund beunruhlg .

Deutschland.

Baierische Abgeordneten⸗Kammer. In der 3sten Sitzung wurden vom E die Fragen zur Abstimmung uͤber den Gesetzes⸗Entwurf, die Militalr⸗Ge⸗ richtsbarkeit betreffend, vorgelegt, welche von der Kammer ohne alle Abanderung angenommen worden sind. Hierauf folgte der Vortrag dritten Ausschusses uͤber den Be⸗ schluß der HFeeelc den cehce in Betreff des Gesetzes⸗ Entwurfs, Eee. fuͤhrung der Landraͤthe. Die Fofs 85 und derber Besciuß gosnder n9en

sofort ber aruͤber Beschluß gefaßt. Bevoll Perer ee dee ach⸗ und x. evollm b ugsburg haben am 8. Apri 8 . Uexene Volfge 2

hrift ver 8 . es Tit. IV. §. 9. der Verfassungs⸗Urkunde eingereicht. So speciell und oͤrtlich

mein und Zweck dieser Vorstellung, welche zniche bge rechtliche Interesse des protestantischen, sondern d zus ganz glelchen Gruͤnden 8 katholischen Religionstheils in Vatern sehr nahe und

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aaf das Wesentlichste beruͤhrt. Der §. 59. des Gemeinde⸗ Soltrs vom Jahre 1818 übertraͤgt nämlich jedem Orts⸗

85 Magi rat die V 1 des 5. DBDBermoͤgens der verschiedenen (christlichen) Religions go, sellschaften in seiner Gemeinde,

er Mehrheit seiner Mitglieder. Sg 4 Gesammtheit des Magistrats, Zudem ist es immer die

welche durch Collegial⸗Be schluͤsse, folglich nach der Mehrheit, die Verwaltung iͤber

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das Stiftungs⸗Vermoͤgen der verschiedenen Kirchen⸗Gesell⸗ schaften ausuͤbt. Besteht daher ein Magistrat ausschließend, 2 oder der Mehrheit nach, aus Protestanten, so verwalten, wie z. B. in der Stadt Dinkelsbühl, Protestanten katholi⸗ sches Kirchengut und, wo sich das entgegengesetzte Verhaͤlt⸗ niß findet, wie zu Augsburg in welcher Stadt der ge-.8 sammte Magistrat mit den Gemeinde⸗Bevollmächtigten 33 Katholiken gegen 17 Protestanten zaͤhlt ist das protestan- tische Stiftungsgut ganz von der ewaltung der Katholi⸗ ken abhaͤngig. Die Verfassungs⸗Urkunde Tit IV. §. 9. sichert allen Religtonstheilen unter Andern das Eigenthum ihres Stife tungs⸗Vermoͤgens; bei jener Einrichtung wird aber, je nach Ver-⸗ schiedenheit der zufaͤlligen Voraussetzungen, der einen oder andern kirchlichen Gesellschaft immer gerade der wesentlichste Bestandtheil des Eigenthums, näͤmlich das Recht der eigenen Verwaltung und Verfuͤgung, entzogen. Der Antrag der Protestanten Augsburgs geht nun dahin, daß, um den F. 39. des Gemeinde⸗Edikts mit der Verfassungs⸗Urkunde ilhlr w Uebereinstimmung, und besonders den Titel IV. §. 9. dersel⸗ ben auch in gemischten Orten in Vollzug zu bringen, 7F * §. 59. mit folgenden Zusaͤtzen versehen werde: 1) „In chr⸗ ten, wo dem Magistrate das Stiftungs⸗Vermoͤgen vers 9₰ dener Kirchen⸗Gesellschaften zugewiesen ist, soll ein jedes be⸗ sonders, bloß von Magistrats⸗Mitgliedern gleicher Confesston verwaltet werden, ohne daß dabei dem andern Religionstheile ein Stimmrecht gebuͤhrt.“ 2) „In denjenigen Orten, wo. die passiv⸗wahlfaͤhtge Bevoͤlkerung des einen Religionstheils im Verhaͤltnisse zum andern allzu gering ist, als daß fuͤr jene, die zur Verwaltung ihres Kirchenguts erforderliche An⸗ zahl von Magistratsgliedern ihrer Confession zu erwarten waͤre, soll die Verwaltung durch besondere Kirchenpflegen, unter Rechnungs⸗Controlle von Mitgliedern gleicher Confes⸗ sion, gefuͤhrt werden.“ Badensche Staͤnde⸗Versammlung. In der Siz⸗ zung der ersten Kammer vom 11. Mai erstattete, der Ta⸗ ges⸗Ordnung gemaͤß, der Forstmeister Freiherr von Neveu den Commissions⸗Vericht uͤber den Gesetz⸗Vorschlag wegen Aufhebung der aus der Forsteilichkeit entsprungenen Abgaben, auf dessen unveraͤnderte Annahme angetragen wird. Bei der daruͤber mit Einwilligung der Regierungs⸗Commission in ab⸗ gekuͤrzter Form vorgenommenen Discussion wurde derselbe einstimmig angenommen. Hierauf trug der Staats⸗Rath Freiherr v. Tuͤrkheim, Namens der Commission den Bericht aͤber die, von der zweiten Kammer beschlossene Adresse an Se. Koͤnigl. Hoheit den Großherzog wegen der provisorischen Verordnungen vor. Der Antrag geht dahin, entweder dem Beschlusse der zweiten Kammer beizutreten, oder die Aner⸗ bennuͤng der Guͤltigkeit dieser provisorischen Verordnungen n Protokoll niederzulegen. uch uͤber diesen Gegenstand wurde die Discussion sofort in abgekuͤrzter Form eroͤffnet, und nach einer laͤngern Eroͤrterung, an welcher insbesondere die Staats⸗Raͤthe Freiherr von Tuͤrkheim und von Boͤckh, der Kreis⸗Direktor Froͤhlich und der Geh. Referendar Frei⸗ herr von Rñdt Theil nahmen, mit eminenter Stimmen⸗ Mehrheit beschlossen, die Anerkennung der Guͤltigkeit dieser Pgvisorlschen Verordnungen, insofern sie uͤberhaupt einer Anerkennung beduͤrfen, im Protokoll niederzulegen. Hannover, 15. Mal. Im verflossenen Jahre sind im Koͤnigreiche 53,251 Kinder geboren, unter denen sich 3973 uneheliche und 1970 todtgeborne befanden. Mehr geboren als gestorben waren uͤberhaupt 14,453. Confirmirt wurden 30,106; copulirt 12,453 Paare. Gegen das Jahr 1826 war im vorigen Jahre die Anzahl aller Gebornen, Confirmirten, Getrauten und Gestorbenen geringer. Gegen die Mittelzahl der 10 Jahre von 1817 bis 1826 einschließlich betrug nur die Summe der Confirmirten um 1073 weniger; die Anzahl der Gebornen, Getrauten ꝛc. hatte sich dagegen vermehrt.

Die Neue Mainzer Zeitung enthält Folgendes: Das Russische Manifest gegen die Pforte bn 8* der wenigen, von welchen man sagen kann, daß sis auf reine Wahrheit 2 fußen, welche keiner diplomatischen Phrasen bedarf und es verschmäͤht, das Schwarze weiß und das Weiße schwarz zu machen. Die Vertraͤge und Tharsachen, worauf dieses merk⸗ wuͤrdige Manifest sich bezieht, sind ganz Europa bekannt, 8 und koͤnnen selbst von den Tuͤrken nicht gelaͤugnet werden. Was es aber besonders auszeichnet, ist die Graͤnzlinie, die der Kalser der Benutzung seines muthmaßlichen Sieges im Voraus setzt, um die Welt zu uͤberzeugen, daß der Krieg ihm abgezwungen, nicht aus Eroberungssucht und zur Ver⸗ mehrung selner Macht unternommen worden sei. Wenn, wie man keine Ursache zu zweifeln hat, diese Linie nicht üͤberschritten wird, so kroͤnt Rußland seine so viele Jahre

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