1828 / 131 p. 2 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

trum nahmen. Hierauf

aͤndische Cabinets

8 Eu1u“— ö“ ¹ Angekommen: Der Königl. Niedexl Courier Hooyen, aus dem Haag.

8

Zeitungs⸗Nachrich

te n. 8 Ausland.

Frankreich. tirten⸗Kammer. Sitzung vom 12. Mai. der Aufnahme mehrerer der neu gewaͤhlten Deputirten, von denen die Anwesenden sofort den uͤblichen Eld leisteten und ihren Platz im linken Cen⸗ wurden die Berathungen uͤber den Gesetz⸗Entwurf in Betreff der Anfertigung der Wahllisten, namentlich uͤber einige zu denselben in Vorschlag gebrachte Zusatz⸗Artikel fortgesetzt. Hr. v. Farcy verlangte, daß die Listen sofort allen Buchdruckern mitget eilt wuͤrden, damit diese ihnen durch den Druck die moͤglichste Publicitaͤt geben koͤnnten. Hr. v. Verbis hielt eine solche Bestimmung in dem Gesetze fuͤr uͤberfluͤssig, da 82 von Tracy nur etwas verlange, was schon jetzt gesetzlich erlaubt sei. Hr. Benj. Constant gab dies zwar zu, meinte aber, daß es doch wuͤnschenswerth sei, eine solche Verfuͤgung noch besonders in dem Gesetze aufzunehmen, da die Waͤhler⸗Listen bisher immer sehr geheim gehalten worden waͤren; er sowohl als mehrere andere Pariser Deputirte habe eine Mittheilung der⸗ selben niemals erlangen koͤnnen, und das üblikum muͤsse sich in der Regel mit denjenigen Exemplaren begnuͤgen, die an den Straßen⸗Ecken angeschlagen wuͤrden. Herr Duvergier de Hauranne juͤgte diesen Bemerkungen noch hinzu, daß man mehreren Druckern, wie er solches be⸗ eugen koͤnnte, gedroht haͤtte, ihnen ihre Patente zu⸗ entzie⸗ 27 wenn sie die Wahllisten nachdruckten; und Hr. v. Tracy erklaͤrte, daß in einem ihm bekannten Departement einem Drucker, der sich im Besitze einer großen Anzahl nicht angeschlagen gewesener Wahllisten befunden haͤtte, die von ihm verlangte Erlaubniß zu deren Verkaufe verweigert wor⸗ den waͤre. Als es hierauf uͤber die Zusatz⸗Artikel des Hrn. v. Tracy zur Abstimmung kam, wurde derselbe mit ansehn⸗ licher Stimmen⸗Mehrheit angenommen. Er lautet wie folgt:

„Von den Jahreslisten und den Berichtigungs⸗Tableaus wird allen Druckern, die eine Abschrift davon nehmen wol⸗ len, Mittheilung gemacht; es ist ihnen erlaubt, dieselben in dem ihnen beliebigen Formate zu drucken und zum Verkaufe auszustellen.““*

„Ein zweiter Zusatz⸗Artikel des Hrn. Caumartin, nach dessen Inhalt ein jeder Waͤhler, drei Tage vor Eroͤffnung des Collegiums durch namentliche Karten noch besonders davon unterrichtet werden sollte, wurde, nach einigen Be⸗ merkungen des Ministers des Innern und des Berichter⸗ statters, von Hrn. Caumartin selbst wieder zuruͤckgenom⸗ men; ein Gleiches geschah von den Urbhebern dreier ande⸗ rer Propositionen. Herr Mauguin entwickelte demnaäͤchst einen sechsten Vorschlag, wonach eine jede - der Listen oder jeder Verzug in der Ausfuͤhrung eines ge⸗ richtlichen Beschlusses, so wie jedes uͤberhaupt von dem Praͤ⸗ fekten den Waͤhlern in den Weg gelegte Hinderniß, durch eine Geldstrafe geahndet werden sollte. Hr. Mauguin gab sich alle Muͤhe, um seinem fen; es gelang einer Erklaͤrung des Ministers des Innern, mit bedeutender Stimmen⸗Mehrheit verworfen. Nachdem Hr. Salverte ein von ihm vorgeschlagenes Amendement zuruͤckgenommen

Depu Die Sitzung begann mit

khatte, verlangte schließlich noch Hr. Dupin der Aeltere,

daß das vorliegende Gesetz in Corsica, wie in den uͤbrigen Provinzen der Monarchie, in Ausführung komme. Der Ge⸗ neral Sebastiani schloß sich diesem Antrage an, und gab den Wunsch einer gleichmaͤßigen Einfuͤhrung der Gesetze in allen Theilen des Landes zu erkennen; schon vor zehn Jah⸗ ren, fuͤgte er hinzu, habe er die Wieder⸗Einfuͤhrung des Ge⸗ schwornen⸗Gerichts auf Corsica verlangt; in dem Laufe der diesjaͤhrigen Sitzungen werde sich endlich eine Gelegenheit darbieten, diese Frage ausfuͤhrlich zu eroͤrtern; bis dahin zweifle er aber nicht, daß die Minister der Kammer die Versiche⸗ rung geben wuͤrden, daß das vorliegende Wahl, Gesetz auch in Corsica zur Ausfuͤhrung kommen sollte. Der Minister des Innern erklärte hierauf: dieses Gesetz enthalte zweierlei Arten von Bestimmungen, wovon die einen sich auf die Wahllisten, fuͤr sich allein betrachtet, die andern aber sich auf diese Listen, in sofern dieselben einen Bestandtheil der Geschwornen⸗Liste ausmachen, beziehen; was nun die Wie⸗ der⸗Einfuͤhrung der Jury in Corsika angehe, so koͤnne er sich

Verweigerung

Vorschlage Eingang zu verschaf⸗ ihm indessen nicht und derselbe wurde, nach

über diese wichtige Frage unmoöͤglich beilaͤufig erkläͤren

rigkeit unterworfen sei. Hr. Dupin nahm nach dieser Er⸗ klaͤrung sein Amendement Ein letzter von Hrn. Le⸗ carlier herruͤhrender Artikel folgenden Inhalts:

„Fuͤr das

auf dessen Bekanntmachung folgenden Monats, und wer⸗ den sodann in den von dem Gesetze vorgeschriebenen Fristen fortgesetzt,“ wurde fast das ganze Gesetz abgestimmt. Stimmenden belief sich auf 362; in befanden sich 257 weiße und 105 schwarze Kugeln; das

Gesetz ist sonach mit einer Majoritaͤt von 152 Stimmen an⸗

genommen worden. Die Versammlung ging um 4 ½ Uhr auseinander und wollte sich am folgenden Tage mit dem Ge⸗

setz⸗Entwurfe wegen Ausgabe der 4 Mill. Renten beschaͤftigen.

Paris, 14. Mai. Se. Majestät der Koͤnig und IJ. K. K. H. H. der Dauphin und die Dauphine werden sich am l9ten d. M. nach Complegne begeben und daselbst bis zum 24sten d. M. verweilen. J. K. H. die Herzogin von Berry wird waͤhrend dieser Zeit in Rosny zubringen. Am 26sten begiebt der ganze Hof sich nach St. Cloud.

Die saͤmmtlichen hiesigen Zeitungen vom 13ten, mit Ausnahme des Moniteurs, enthalten das Russische Manifest und zum Theil auch die dazu gehoͤrige Declaration. Der Messager des Chambres und der Constitutionnel sind indessen die beiden einzigen, die diese Actenstuͤcke vollstaͤndig und nach

dem Franzoͤsischen Original geben; die uͤbrigen Blaͤtter theilen

sie in einer Ruͤckuͤbersetzung aus dem Deutschen mit. In dem

Journal du Commerce und der Quotidienne findet man bloß

das Manifest, wogegen die andern Blaͤtter auch noch die Proclamation des Russischen Ober⸗ Befehlshabers, Grafen

von Wittgenstein, und das Schreiben des Vice⸗Kanzlers,

Grafen von Resselrode an den Groß⸗Vezier, enthalten. Commentirt wird das Manifest vorlaͤufig nur von drei Blaͤttern, dem Journal des Débats, dem Journal du Commerce und der Gazette de France. Die erstere dieser Zeitungen macht ihre Leser auf den darin herrschenden festen Ton aufmerksam, der, ihrer Meinung nach, keinen von jenen Feldzuͤgen ankuͤndigt, mit deren Huͤlfe man eine abgebrochene Unterhandlung wieder auf⸗ nimmt; dieselbe behaͤlt sich uͤbrigens eine gruͤndlichere Pruͤfung jener Actenstuͤcke fuͤr den folgenden Tag vor. Das Jour⸗ nal du Commerce aͤußert sich daruͤber in folgender Art: „Die Ungewißheit, welche bisher noch uͤber die Entschließungen Ruß⸗ lands hin und wieder herrschte, hat endlich aufgehoͤrt; das Manifest des Kalsers Nikolaus kündigt uns die Eroͤffnung des Feldzuges von Seiten der Russischen Truppen unter den Befehlen des General⸗Feldmarschalls Grafen von Wittgen⸗ stein an. Die Nachricht von diesem, schon lange vorausge⸗ sehenen, Ereignisse hat an der Boͤrse sehr wenig Eindruck gemacht. Rußland scheint entschlossen den Krieg bis auf das Aeußerste zu fuͤhren. Unter allen von ihm aufgezäͤhlten Be⸗ schwerden wird man finden, daß besonders diesenige hervor⸗ gehoben wird, die sich auf die Stoͤrungen bezieht, welche die Ottomanische Regierung seinem Handel in den Gewäͤssern der Levante durch die Schließung des Bosporus und durch die dadur fuͤr den Absatz der Erzeugnisse seiner mittaͤgigen Provin⸗ zen, zugefuͤgt hat. Man begreift leicht, daß, um die freie Durchfahrt zu sichern, Rußland nichts weiter übrig bleibt, als sich des Bosporus zu bemäaͤchtigen.” Gazette de France spricht sich uͤber denselben Gegenstand folgendermaaßen aus: „Die Russischen Truppen sind uͤber den Pruth gegangen; sie werden auch uͤber die Donau gehen und befinden sich in vollem Marsche auf Kenstantinopel. Statt 40,000 Mann, die zur Besetzun der Moldau und Wallachei hinreichend 888 waͤren, Fat Nußland deren 280,000 Mann in Bewegung gesetzt, Das Schwarze Meer ist mit dessen Schiffen befaͤet und Odessa mit Kriegs⸗Ma⸗ terial- und Mund⸗Vorraͤthen üͤberfuͤllt. Das Schwerdt ist en, und die Tuͤrken muͤssen nunmehr ihre Unterwerfung, bas Versprechen der Aufrechthaltung des Tractates von Akerman, des Beitritts zu dem Vertrage vom 6. Juli und der Bezahlung der Kriegskosten, nach dem Hauptaunar⸗ tiere des Oberbefehlshabers der Russischen Armee bringen wenn sie den Strom, der sie zu verschlingen droht, auf ten wollen. 2 Der General⸗Lieutenant und Commandeur der 2tem Garde⸗Cavallerie⸗Division, Vicomte Foissac⸗Latour, ist an

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gezo dur⸗

dagegen aber die Wahllisten betreffe, so glaube er, daß die 2 Einfuͤhrung derselben in Corsica nicht der mindesten Schwie⸗

Jahr 1828 beginnen die in dem vorliegenden Gesetze angeordneten Operationen mit dem ersten Tage des

einstimmig angenommen, und demnäͤchst uͤber Die Gesammt⸗Zahl der den Wahl⸗Urnen

erfolgte Sperrung des einzigen Ausweges

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die Stelle des mit Tode abgegangenen b