1828 / 133 p. 7 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

——

tugal und Brasilien waͤhlen; es lag aber so wenig in sei⸗ nen Absichten, seinen von allen Cabinetten anerkannten Rech⸗ ten, zu entsagen, daß er kraft derselben, Dom Miguel zum Regenten ernannte. Er bestimmte seiner Tochter den Thron. Der Regent nahm die Bedingungen einer Vermaͤhlung mit dieser Prinzessin an, so wie er die Rechte seines Bruders und seiner künftigen Gemahlin als gultig anerkannte. Seine Eide sind noch in frischem Andenken: alle Cabinette haben mit Dom Miguel, dem Regenten, und nicht mit Dom Miguel, dem König, unterhandelt. Aber, sagt man, die Beschluͤsse der Cortes von Lamego begruͤnden Dom Miguels Anspruͤche auf den Thron. Diese Beschluͤsse sind mindestens sehr zweifelhaft und ohne alle Authenticitaͤt, und die soge⸗ nannten Royalisten, die sich auf sie berufen, ohne sie weiter zu kennen, nehmen uͤberdies gar keine Ruͤcksicht auf die durch⸗ aus demokratische Quelle, woraus sie geflossen sind. Das Unternehmen des Regenten beruht daher auf voͤllig unsicherm Grunde, da die Aktenstuͤcke, vermittelst welcher man dasselbe vertheidigen will, geschichtlich zu bestreiten sind, und da, wenn dieses auch nicht der Fall waͤre, dieselben durch die Eide, die Dom Miguel der natuͤrlichen und legitimen Thronfolge⸗Ordnung, welche durch das Staatsrecht der ganzen Europaͤischen Diplo⸗ matie sanctionirt worden ist, geschworen hat, für ihn jedenfalls null und nichtig sind. Auf wel⸗ chem Wezge schreitet also jetzt Dom Miguel vor? Er giebt den Aufforderungen der staͤdtischen Behoͤrden nach; er fuͤgt sich, sagt man, den Beduͤrfnissen des Landes, den Wuͤnschen seines Volkes; aber das Erbrecht läßt sich doch nicht vernich⸗ ten. Ein schlechter Fuͤrst verliert seine Legitimitaͤt nicht, weil er ein schlechter Fuͤrst ist. Und ruft auch ganz Portugal: „Es lebe der Koͤnig Dom Miguel;“ die Ordnung der Natur und das Wesen des Rechts wird dadurch doch nicht veraändert. Was will also die monarchische und religioͤse Quotidienne? Will sie mit der Volks⸗Souverainetaͤt gemeinschaftliche Sache machen? Oder glaubt sie etwa ihre Sache, der Volks⸗Souveralnetaͤt gegenuͤber, vertheidigen zu koͤunen? Wie soll man ferner noch ihren Lehren trauen, wenn sie den Aufruhr predigt; sie, die uns so oft von Legitimität und Religion spricht und jetzt die Rechte Dom Miguels auf eine Volksauswallung, auf eine Eides⸗Verletzung begruͤndet. Nein! Alle vernuͤnfti⸗ gen Leute in Europa muͤssen dem Erbrechte huldigen und sich sonach den Thorheiten der Royalisten widersetzen, die Meisnel Beifall klatschen, ohne einzusehen, daß sie da⸗ 292 3 des Volkes die Bahn öͤffnen. Will lesen; bier glauben, so mag man nur die liberalen Blaͤt⸗ ter * wird man sehr richtig auseinandergesetzt fin⸗ den, daß, wenn der Regent seinen Zweck erreichen sollte, aus einem bisher erblichen Reiche ein Wahlreich werden wuͤrde. Und welche Vortheile ließen sich fuͤr Portugal hier⸗ versprechen? Gar keine. lle wesentlichen Interessen dieses Landes wuͤrden vielmehr dadurch zerstoͤrt, und, was Pmnerika, wo es durch das Brasilianische Reich gehalten wird, leicht vernichtet werden. Auch hieran hat die Quoti⸗ me nicht gedacht. Das Betragen der Cabinette in die⸗ ser Angelegenheit ist hinlaͤnglich gerechtfertigt. In her Diplomatie herrscht daß, wo in einem Staate die Landes⸗Herrse haft in andere Haͤnde uͤbergeht, die BVollmachten der in Uenssülbe beglaubigten fremden Gesand⸗ en sofort aufhoͤren. Will die Auotidienne also das Betra⸗ gen unserer Regierung in der Portugiesischen Angelegenheit so muß sie erst den diplomatischen Codex umgestal⸗ 5 sie als ein religiöͤses Journal erst beweisen daß die Verletzung der Elde mit der Religion und eimne Volkswahl mit der Monarchie vertragen.“ .

3

giffabon, 30. April. Der officielle Thei 3 ngen. of⸗ Zeitung enthaͤlt mehrere den. en e 88 Freisprechungen verschiedener wegen Vergehen vom Jull de

vorigen Jahres angeschuldigter Militair⸗Personen 2 Der nicht rflerett Theil enthͤlt .

1) Eine Schilderung des am 25sten d. M. kund gewordenen * in der Anhaͤnglichkeit des Volkes vn die Person des Infanten Regenten und an das Koͤnigth se wie der Deputation, welche an jenem Tage 89,Ge. Hoheit abgesendet worden, mit Bezugnahme auf die in dem vorletzten Blatt schon mitgetheilte Antwort ‚r. Hoheit. Der Artikel schließt damit, daß, nach Inhalt des gedachten Decretes, man in Ehrfurcht 8 Dehe ; sam die weiteren Beschluͤsse abwarten Er. Hoheit zustehen. muͤsse, welche allein 2„ uns mitgetheilte) Decret vom

von

gestern

das monarchische Princip koͤnnte selbst in

3) Einen Artikel folgenden Inhaltes:

„Wir beeilen uns, unseren Lesern die Begebenheiten mit⸗ zutheilen, welche in. Coimbra am 25sten statt gefunden und uns durch Privat⸗Correspondenz zugegangen sind.“

„Dieser Tag war bestimmt zu einer festlichen Dank⸗ sagung fuͤr die glüͤckliche Ruͤckkehr des Infanten Herrn Dom Mignel. Fcge dieser Stadt in der

drale halten wollten. b Kacheee cch alle Geistliche⸗Civil⸗ und Militair⸗Behoͤrden, so wie die vornehmsten Personen dieser Stadt, welche dazu eingeladen worden waren, zur Messe versammelt befanden, begab sich um 2 Uhr Nachmittags der Juiz de Povo, be⸗ gleitet von einer Menge Studenten -; andern Volkes, auf den Platz von Feira und ließen Dom Miguel dem Ersten, absolutem Könige von Portugal ein Vivat

. ertoͤnen. welche dort aufgestellt waren, um die

i 2 4 und

es fiel daher auch nicht die geringste Un 3

fcesgec hierauf kam der Jutz de Povo und g derte den Juiz de Fora, Praͤsidenten der Wunsche des Volks nachzugeben, welches voll des groͤßte Jube Proclamirung Dom Miguel's Jubels und Enthusiasmus die Pro 9 8 8 derlange. Zu gleicher Zeit wendete sich eine Menge ande⸗ rer Studenten an die uͤbrigen Behoͤrden, und vve sie auf, da eben die Geistlichkeit, der Adel und 16 Volk dort versammelt sei, sogleich zu dem Act der Procla⸗ mirung zu schreiten, damit man ihn nach Lissabon senden koͤnne. Sogleich stimmten Alle, voll der groͤßten Begeiste⸗ rung, ein; man stellte einen Tisch an das Thor der Kirche, und dort wurde der Act (Protocoll, Termo) von dem Bi⸗ schof, dem Vice⸗Rektor der Universitaͤt, den Magistrats⸗ Personen, und vielen anderen Personen, welche sich dort befanden, unterzeichnet.“

Abends war freiwillige Erleuchtung der ganzen Stadt; man zog durch die Straßen, spielte die Portugiesische Hymne und brachte Sr. Majestaͤt Dom Miguel dem Ersten, abso⸗ lutem Koͤnig von Portugal, der Frau Kaiserin⸗Koͤnigin und den Royalisten Lebehoch's aus. In allen Theilen der Stadt waren atrouillen, und ein Piquet Cavalerie ging durch die Stadt, so daß nicht die geringste Unordnung vorfiel.

Heute dauert sitat hat Ferten.“ 8

Am 25sten fingen die Englischen Truppen an, das Fort Juliao zu verlassen. In dem Thurm von S. Lorenzo ist schon keine Englische Besatzung mehr.

(Die neuesten, bis zum 3. Mai gehenden Nachrichten aus Lissabon haben wir oben unter Paris mitgetheilt.)

8 de zn 38—

Ein von der Allgemeinen Zeitung mitgetheilter ; aus einem Handelsschreiben aus Odessa 89 99 Xnezag haͤlt Folgendes: Am 6. oder 7. Mat geht unsere Armee uͤber den Pruth, bis zum 22. Mai werden die Moldau und Wallachei ganz besetzt sein; den 23. Mai kommt der Kaiser nach Ismail und an diesem Tage setzt ein Armeecorps uͤber die Donau, waͤhrend die aus zehn Linienschiffen und sechs Fregatten bestehende Flotte des schwarzen Meeres in der Naͤhe von Varna 10,500 Mann ausschiffen wird, um die Bewegungen des Korps, welches sich von Ismall eben da⸗ hin wenden wird, zu erleichtern. Zu gleicher Zeit soll die Armee von Georgien die tuͤrkischen Besitzungen in Asien angreifen, und bald duͤrften Poti und Anapa in unserm Besitze sein. 1

Briefen aus Triest zufolge hat ein Schiffer, der Korfu am 25. April verlassen hatte, die Nachricht mitgebracht, daß die im Hafen von Korfu liegenden 2 franzoͤsischen Fre⸗ atten und 2 Briggs die Expedition von Toulon mit 10,000 Mann erwarten, um mit derselben vereint nach Morea zu

segeln.

das Glockengeläute fort und die Univer⸗

Konstantinopel.

Fortsefung des im vorgestrigen Blatte abgebrochenen Ar⸗ tikels.) Dle Vorstaäͤdte Fanar und Ejub gehoͤren zu Konstan⸗ tinopel, und sind nur durch die Stadtmauern davon geschie⸗ den. Beide liegen am Ende des Hafens. Fanar ist von dem Griechischen Patriarchen, sten Griechischen Familien 2 Bedienten und andern von ihnen abhaͤngende bewohnt. Die Vorstadt Ejub ist nur von n und vens WIe 22899 dieses Ottomanischen Sultane nach ihrer Thronbestei 5 m vbersen Emir mit dem Schwerdt des berbezelle, dem Symbol der militairischen Sonveraͤnitaͤt, umguͤrten lassen.

Vorstadt : n angesehen⸗ zahlreichen Gefolge 8

Namens, wo die