No. 138.
Berlin, Donnerstag den 29sten Mai.
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Amtliche Nachrichten. Kronik des Tages.
Se. Majestaͤt der Koͤnig haben den Ober⸗Praͤsidenten von Schlesien Dr. Friedrich Theodor Merckel in den Adel⸗ stand zu erheben geruhet.
Der bisherige Ober⸗Landes⸗Gerichts⸗Referendarius Albert Wilhelm Moll ist zum Justiz⸗Commissarius bei den Unter⸗ Gerichten im Departement des Ober⸗Landes⸗Gerichts zu Frankfurt an der Oder, mit Anweisung seines Wohnsitzes zu
Soldin, bestellt worden.
Angekommen: Der Koͤnigl. Großbritanische Cabi⸗ nets⸗Courier Fricker, von St. Petersburg. .
Abgereist: Se. Excellenz der General⸗Lieufenant, General⸗Inspecteur der Festungen und Chef der Ingenieure und Pioniere, von Rauch, nach Posen; 1 Der General⸗Major und Insperteur der isten Inge⸗ von Reiche, nach Cuͤstrin.
nieur Inspection,
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—— 3 Frankreich. Deputirten⸗Kammer. Sihzung 29 1 Fortsetzung der Berathungen uͤber die einzelnen Artikel des Anleihe⸗Projects und namentlich uͤber das Amendement des Herrn Laffitte. (Vergl. das gestrige Blatt der Staats⸗Zeit.) Baron von Schonen schloß sich diesem Amendement Der Es leidet keinen Zweifel“, meinte derselbe, „daß der an. sshe Horizont mit Wolken bedeckt ist und uns eine dro⸗ politi Zukunft verkuüͤndigt; wenn der Sturz eines großen 2 bereitet wird und an dessen Stelle vielleicht ne⸗ Reiches vorbereitet 2 elle vielleicht neue Nei Hren entstehen, so darf Frankreich sich bei der Theilung Ss selbst enterben; die Forderung des Ministeriums scheint nich inlaͤnglich gerechtfertigt. Eine andere Frage ist 3 istern unbedingt trauen duͤrfen und ob sie das Interesse der Nation gehöͤrig wahrnehmen koͤnnen len. Wir wissen, was dleselben bisher gethan und mag ste unterlassen haben. Andererseits aber hoͤren wir auch üb] REe Unter diesen Umstaͤnden bleibt uns 8 die Hand aufs Herz zu legen und unfer Gewissen zu efragen; denn die vorliegende Frage ist eine reine Gewissens⸗ age.“ Der Redner ging hierauf in ein weitlaͤuftiges historisches Detail uͤber die — es Sehh eeeg Wuth der Anleihen, die er eine wahrhaft chronische Krankheit der neueren Re⸗ gierungen nannte, ein, und meinte, daß dieses Huͤlfsmittel elten ersprießliche Folgen gehabt habe. Hr. Agiel bemerkte, wie der Vorschlag des Herrn Laffitte in zwei ganz verschie⸗ dene Theile zerfalle, (naͤmlich die Art der Anleihe, und die Vertazung der ganzen Maaßregel) wovon jedoch der erstere ein ganz anderes Resultat haben werde, als dasjeuige, wel⸗ ches Herr Laffitte sich davon verspreche, der andere aber völlig unzulässig sei, indem durch dessen Annahme die Kam⸗ mer mit sich selbst in Widerspruch gerathen wuͤrde, da sie die erste gewesen, welche die Dazwischenkunft Frankreichs in die 5 des Ortents gewuͤnscht habe, und da in einem ugenblicke, wo die Russen auf dem Marsche nach Konstantinopel begriffen seien, Niemand vernuͤnftiger Weise verlangen koͤnne, daß Frankreich die Hände in den Schooß lege. Man trage bloß deshalb, fuhr der Redner fort, auf die Aussetzung der vorgeschlagenen Maaßregel an, well man noch argwoͤhnisch sei und die Ruͤckkehr des vorigen Ministe⸗
riums fuͤrchte; er seinerseits halte indessen diese Ruͤckkehr fuͤr unmoͤglich, da, wenn dieser Fall wirklich eintreten sollte, das alte Ministerium, der jetzigen Kammer gegenuͤber und, wenn es diese letztere gar sollte aufloͤsen wollen, zum zweiten und gewiß letzten Male ganz Frankreich gegenuͤber stehen wuͤrde; allerdings bebürf⸗ es einer Buͤrgschaft gegen dieses drohende Uebel, jedoch muͤsse man dieselbe nicht in einem Augenblicke verlangen, wo von einem dringen⸗ den Gesetze die Rede sei, und bei den Berathungen uͤber das Budget sei dazu immer noch Zeit genug. Nach Herrn Agier bestieg Herr Laffitte zum drittenmale die Redner⸗ buͤhne, um seinen Vorschlag zu vertheidigen und die vorlie⸗ gende Frage in finanzieller Hinsicht von allen Seiten zu be⸗ leuchten. Er blieb dabei, daß die projertirte Anteihe in 5pro⸗ centigen Renten ihm die nachtheiligste von allen scheine, und verlangte statt dessen die Ausgabe Koͤniglicher Bons, welche spaͤterhin consolidirt werden koͤnnten. „Uebrigens,“ so schloß der Redner, „dreht sich die ganze legislative Frage um die Annahme oder Verwerfung der Forderung der 80 Millionen; die Art der Anleihe ist eine bloße Neben⸗Frage. Sollte daher die Kammer, wie ich vermuthen muß, meine An⸗ sicht nicht theilen, so wuͤrde es mir unbedenklich scheinen, den verlangten Credit zu bewilligen, insofern nur der Finanz⸗Minister zugleich den Auftrag erhielte, die An⸗ leihe unter den ihm von den Capitalisten zu machenden besten Bedingungen zu eroͤffnen (Sensation); ja noch mehr, wenn der Finanz⸗Minister uns ausdruͤcklich ver⸗ sprechen will, die Anleihe auf die vortheilhafteste Weise fuͤr die Steuerpflichtigen zu unternehmen, so bin ich bereit, im Vertrauen auf diese bloße Erklaͤrung, mein Amendement ganz zuruͤckzunehmen.“ Der Finanz⸗Minister bestieg so⸗ gleich die Rednerbuͤhne, um auf diese improvisirte Rede, die in der Versammlung einiges Aufsehen erregte, zu antwor⸗ ten; er erklaͤrte: daß der von Herrn Laffitte vorgeschlagene Ausweg, den Ministern die Art der Anleihe ganz zu uͤber⸗ lassen, ihm von Anfang an der wuͤnschenswertheste geschie⸗ nen, daß er indessen darauf nicht angetragen habe, weil er das Vertrauen der Kammer nicht eher habe in Anspruch nehmen wollen, als bis solches von ihm wirklich verdient worden sei. Zum Beweise, daß dies seine erste Idee gewesen, uͤbergab der Minister hierauf dem Praͤsidenten einen Ffruͤher von ihm vorbereiteten Gesetz⸗Entwurf folgen⸗ den Inhalts: „Der Finanz⸗Minister wird ermaͤchtigt, in das große Buch der oͤffentlichen Schuld, — mit dem Ge⸗ nusse von Zinsen, vom 22. Maͤrz 1828 anhebend, und bis zur Hoͤhe von 4 Millionen, — die zur Darstellung eines Capitals von 89 Millionen noͤthige Renten⸗Summe, zu dem⸗ jenigen Zinsfuße und unter solchen Bedingungen einzutragen welche das Interesse des Schatzes mit der Leichtigkeit der Negoeiation am besten vereinigen. Der Ertrag der gedach⸗ ten Renten wird zu den fuͤr das Jahr 1828 zu bewilligen⸗ den außerordentlichen Ausgaben, in den durch Artikel 192 des Gesehes vom 25. Maͤrz 1817 vorgeschriebenen Formen verwendet.“ Der Praͤsident bemerkte aber, daß, da dies
keine Proposition im Namen des Koͤnigs fei, der Finanz⸗
Minister das Amendement nicht in seinem eigenen Namen vorlegen koͤnne, indem derselbe nicht Mitglied der Kammer el; Und daß das Amendement daher, wenn anders die Ver⸗ sammlung dasselbe der Beruͤcksichtigung werth halte, von einem der Deputirten aufgenommen werden muͤsse. Hierzu erklaͤrten sich sogleich mehrere der Anwesenden, unter andern auch Hr. Agier, bereit. Der Vorschlag des Hrn. Laffttte, die Anleihe in Schatzkammer⸗Scheinen zu machen, wurde hierauf mit großer Stimmen⸗Mehrheit verworfen; fuͤnf andere Amen⸗ dements, die von den Herren von Bellisle, Dubourg, J. Leföbvre, von Pannat und Besstéres herrührten, wurden von diesen zuruͤckgenommen; noch blieben zwei Amendements der Herren von Montbel und Syrieys de Mayrinhae, welche