1828 / 138 p. 3 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

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Ministerium, welches allein das Wohl des Landes beabsich⸗ tigt, anschließen, koͤnnen sie die Verbesserungen erlangen, welche Frankreich von der Majorität der Deputirten⸗Kam⸗ mer, als dem wahren Organe seiner Meinungen und Be⸗ duͤrfnisse, erwartet“. 6 1

Aus Condé (Dept. des Norden) meldet man, daß in der ganzen Umgegend dieser Stadt und namentlich in den Ge⸗ meinden, die an den Ufern der Schelde liegen, ein endemi⸗ sces Fieber herrsche, woran uͤber 1200 Personen danieder iegen. 8

2 Nachdem der Constitutionnel vor einigen Tagen von der Quotidienne beschuldigt worden war, daß die kuͤrzlich von demselben mitgetheilten telegraphischen Depeschen aus Por⸗ tugal von seiner eigenen Erfindung waͤren, so meldet dieses letztere Blatt jetzt selbst, daß das Decret, wodurch Dom Miguel die Cortes von Lamego zusammenberufen habe, vom 7ten d. M. sei. Der Constitutionnel enthaͤlt Nachrichten aus Lissabon von diesem Tage, wonach die Cortes auf den 6. Juni zusammen berufen worden sind. Der Moniteur und der Messager; des Chambres schweigen fortwaͤhrend uͤber diesen Gegenstand. .

In Marseille ist es bei Eroͤffnung des Théatre⸗Fran⸗ gais sehr tumultuarisch hergegangen. Zwischen den Zuschau⸗ ern im Parterre und einigen jungen Leuten in den Logen kam es zu Streitigkeiten. Anfangs begnuͤgte man sich damit, sich Steine an die Koͤpfe zu werfen; bald aber flogen Stuͤhle und Baͤnke in die Luft. An Verwundungen konhnte es da⸗ bei nicht fehlen; doch sind dieselben nicht bedeutend. Alle Bemühungen von Seiten der Behoͤrde, die Ruhe wieder herzustellen, waren anfangs vergeblich; endlich gelang es; die Ruhestoͤrer wurden festgenommen, aber das unterbrochene Schauspiel konnte nicht bis zu Ende gegeben werden.

28 Großbritanien und Irland.

Parlaments⸗Verhandlungen. In der Sitzung des Oberhauses vom 19. Mai wurden zunaͤchst mehrere Lords zu einer Conferenz mit einigen Mitgliedern des Unter⸗ hauses, wegen der (letzthin gemeldeten) Resolution uͤber die katholische Frage abgesendet. Nachdem sie zuruͤckgekehrt, wurden die ihnen mitgetheilten Beschluͤsse des Unterhauses den Lords vorgelesen, worauf der Antrag des Marquls von Lansdowne, daß sich das Haus am 9. Juni zur Bera⸗ thung uͤber diesen Gegenstand versammeln solle, genehmigt wurde. Darauf reichte Graf Grey eine Bittschrift der Katholiken zur Abstellung des ihnen geschehenden Unrechts ein, bei deren Durchlesung er aber bemerkte, daß sie nicht an die Lords, sondern an das Unterhaus gerichtet sei. Die⸗ ser Mißgriff verursachte viel Gelaͤchter.

Im Unterhause wurden wieder mehrere Resolutionen in Betreff der Veranschlagungen der Marine angenommen. Auch die Bill wegen des Wahlrechts des Ortes East⸗Ret⸗ ford ward, nachdem sich das Haus in einen Ausschuß ver⸗ wandelt, zur Sprache gebracht und ein darauf bezuͤgliches Amendment des 52 Calvert genehmigt. Außerdem that

err Wilson mehrere Fragen an Herrn Peel, wegen der auswaͤrtigen Angelegenheiten Englands, deren Haupt⸗Inhalt dahin ging, was Frankreich und England zusammen, in Be⸗ treff des Vertrages vom 6. Juli, zu thun beschließen wuͤrden, da jetzt Rußland, einer der Verbündeten, mit der Tuͤrkel in Krieg gerathen sei? Herr Peel lehnte indeß eine bestimmte Erklaͤrung daruͤber mit dem Bemerken ab: daß die Minister sich erst dann daruͤber aͤußern wuͤrden, wenn die passende Zeit gekommen sein wuͤrde. .

Am 20. Mai machte im Oberhause der Graf von „Halmesbury den Antrag; daß ein woͤchentlicher Durchschnitts⸗ Preis des Weizens vom Jahre 1824 bis zum Jahre 1827 incl. berechnet werde. Der Graf von Derbdy uͤbergab eine Bittschrift der Stadt Liverpool um Abschaffung der Sklaverei- in den Colonieen. Die uͤbrigen Gegenstaͤnde der Unterhandlung waren von keinem fuͤr das Ausland erhebli⸗ chen Interesse. 2 88 Im Unterhause erhob sich Hr. Poulett Thomp⸗ zum den fruͤher angekuͤndigten Antrag zu einem Amend⸗ Derfeide eüchelich der Zinswucher; Gesetze vorzutragen. werthen unesgenstand, sagte er, sei schon von einem ehren⸗ 1818 zur C gelehrten Mitgliede, (Hrn. Onslow), im Jahre schuß eenne. c⸗ gebracht worden. Damals sei ein Aus⸗ sich 18 Stinenworden und in dem Berichte desselben haͤtten Gesete entschiedeneen 21 fuͤr die gaͤnzliche Aufhebung jener weifelhaft von den uͤbrigen dreien waͤren zwei 5 sen und der dritte Hr. Gurney, welcher der Aufhebung der Gesetze widerst

. prochen, habe seitdem er⸗ klaͤrt, daß er jetzt anderer Meinung sei. Der Gtaf von Liverpool habe 1826 im andern Hause des Parlaments ge⸗

setze große Hindernisse in den Weg stellten, daß er indeß fuͤr salne Person keitien Srund 2nege- warum 2 he —— außer Kraft gesetzt werden koͤnnten. Aus vielen Beispielen und Fäͤllen koͤnne man ersehen, daß die Gesetze nur allzu oft ungestraft verletzt wuͤrden, indem die Strenge derselben es zuweilen ganz unmoͤglich mache, die Ver⸗ letzer zu bestrafen. Um die haͤufigen Unbilligkeiten und Uebel zu vermeiden, zu welchen gegenwaͤrtig die Einrichtung unseres Zinswesens Anlaß gaͤbe, mache er den Vorschlag, daß man denjenigen Theil der Gesetze aufhebe, welcher al⸗ zu einem groͤßeren Zinsfuße, als der jetzt erlaubte, einzuge⸗ henden Verbindlichkeiten verbiete, daß man die jetzigen Stra⸗ fen aͤndere und sie bloß in die Unmoͤglichkeit auf Seiten des Verleihers umgestalte, mehr als 5 Pet. Zinsen von dem 1 verborgten Gelde zu ziehen. Der erste Vofrhen dieser Aen⸗ derung sei der, daß die Discontirung der Wechsel dadurch

erleichtert wuͤrde, ein anderer wuͤrde darin bestehen, daß die Individuen nicht laͤnger uͤbermaͤßigen Bestrafungen un⸗ terworfen seien, sondern nur das Wiederbezahlen des 5 viel Geforderten zu fuͤrchten haͤtten. Der 829e den moͤchte wohl daraus entspringen, daß durch die Aufhebung jener empoͤrenden Strafen alle Geschaͤfte der Kaufleute, der Banquiers und des Publikums im Allgemeinen auf einen viel sichern Fuß gestellt wuͤrden. Man koͤnne vielleicht gegen⸗ seine Motion einwenden, es sei jetzt nicht die passende Zeit, dieselbe aufzustellen. Allein jetzt gerade stehe der Markt⸗ Zinsfuß unter der gesetzlichen Graͤnze; in der Stadt betrage er 2 Ct. und auf dem Lande nur 3 bis 4 pCt., so daß selbst dann, wenn die Einfuͤhrung einer Aenderung im Gesetze die Zinsen fuͤr einen Augenblick erhoͤhen wuͤrde, eine solche Erhoͤ⸗ hung bis zu einem bedeutenden Grade steigen koͤnnte, ohne irgend eine Unbilligkeit zur Folge zu haben. Da nun auf der einen

Seite große Vortheile aus der von ihm vorgeschlagenen

Aenderung hervorgehen, auf der andern das Daniederliegen des Handels und eine Menge von Verbrechen dadurch auf⸗ hoͤren wuͤrden, so bitte er um Erlaubniß, eine Bill zur Ver⸗ besserung der Zinswucher⸗Gesetze einzubringen (Hoͤrt, hoͤrt!). Der Kanzler der Schatzkammer bemerkte: er wolle sich zwar fuͤr jetzt dem Vorschlage nicht widersetzen, aber er be⸗ halte sich fuͤr die Zukunft das Recht des Widerspruches vor, wenn etwa von einer, vielleicht aus der Motion späterhin hervorgehenden, Bill zur gaͤnzlichen Aufhebung der Zinswucher⸗ Gesetze alle die Uebel zu befuͤrchten waͤren, welche Viele jetzt aus einer solchen Aufhebung zu folgern geneigt seien. Sir R. Heron sagte, er wolle zwar seine Bemerkungen bis zur eigentlichen Einbringung der Bill versparen, aber er muͤsse sich im Voraus daruͤber aussprechen, daß er die abgeschmack⸗ ten und uͤbertriebenen Strafen aufzuheben oder vielmehr zu mildern wuͤnsche, zugleich aber darauf hinwirken werde, daß die an die Stelle derselben tretenden hinreichten, die gaͤnz⸗ liche Aufhebung der in Rede stehenden Gesetze zu verhindern. Sir John Sebright unterstuͤtzte den Antrag vorzuͤglich aus dem Grunde, weil die Wucher⸗Gesetze in ihrem jetzigen Zustande besonders den Land⸗Eigenthuͤmern, zu deren Klasse er selber gehoͤre, und weshalb er Gelegenheit zu vielfaͤltigen Beobachtun⸗ gen uͤber diesen Gegenstand gehabt habe, zum großen Schaden gereichten. Der General⸗Anwald aͤußerte, er habe sich fruͤ⸗ her mehreren Bills widersetzt, deren Zweck die gaͤnzliche Aufbe⸗ bung der Wucher⸗Gesetze oder mit andern Worten, aller Be⸗ schraͤnkungen des Zinsfußes gewesen sei. Die Hauptfrage dabei sei nun die: ob Zinsen von Land, Obligationen, Schulden oder Wechseln ad libitum gefordert werden koͤnnten? Man babe gesagt, der Handel müsse sich selbst uͤberlassen werden, alle Handels⸗Artikel faͤnden schon von selbst ihr Maaß und Verhaͤltniß, Geld sei auch ein Handels⸗Artikel und wuͤrde wie die uͤbrigen sein Maaß finden. Nach einer reiflichen Ueberlegung dieser Theorie sei er zu dem Resultate gekom⸗ men, daß nur Unheil, Ungerechtigkeit, Unterdruͤckung von der Anwendung derselben zu erwarten seien. Jetzt verhin⸗ dere man durch zwei Mittel, daß zu viel Zinsen gefordert werden koͤnnten: 1) durch Strafen 2) durch Nullitaͤt des Contracts selbst. Wenn nun der ehrenwerthe Herr die Grundprincipien der Zins⸗Wucher⸗Gesetze aufrecht halten und dennoch jene Mittel aͤndern koͤnne, so daß auf andere Weise eine jede rechtswidrige Verletzung derselben ver⸗ mieden werde, so wolle er sich seinen Vorschlaͤgen nicht widersetzen; jedoch werde er seinen eignen Beobachtun⸗ en nicht vorgreifen, da er nicht wissen koͤnne, wie die spaͤter darzustellenden Plaͤne uͤber die Aenderung der Gesetze beschaffen waͤren. Er wuͤrde deshalb seine Meinung erst dann aͤußern, wenn der ehrenwerthe Herr dem Hause seine Ansichten genauer entwickelt habe. Hr. William Smith

uͤnterstuͤtzte den Antrag, worauf Hr. Robinson bemerkte:

zußert: er bemerke zwar, daß sich der Aufhebung jener Ge⸗] er komme zwar mit seinem ehrenwerthen Freunde in den