cher Zeit bei dem Monarchen, der abgetreten hat, wie bei dem Monarchen, der erworben hat, Mißfallen erregen; das wuͤrde beide Vöͤlker nochmals den Gefahren der Zerstoö⸗ rung aussetzen, ohne sich von den Unfällen schrecken zu las⸗ sen, wodurch große Staaten zerstuͤckelt und andere vernichtet
woorden sind. Die Vereinigung der Halb⸗Insel ist die erste
Bedingung der Fortdauer ihrer Freiheiten und ihrer aͤußern Unabhaͤngigkeit. Ich sehe mit Freuden, daß der Storthing dies, wie Ich, empfindet. Ich hege die Ueberzeugung, daß dieser Gedanke hinfuͤhro allen denen, die uns beseelen, zu Grunde liegen wird. Der Storthing selbst macht die Be⸗ merkung, daß Begebenheiten der Geschichte angehoͤren. Diese ist gerecht und sogar streng; sie laßt die Gefuͤhle bei Seite, um sich nur an die Wirklichkeit zu halten. 1 eine andere Wirklichkeit, welche von dem 17. Mai abgeleitet werden koͤnnte, außer derjenigen, die der hochselige Koͤnig und Ich durch unsere Annahme legitimirt haben? Aufrecht⸗ haltung der Ordnung ist die Basis der Zufriedenheit, deren die Menschen im socialen Leben genießen. Diese Zufrieden⸗ heit stoͤren, Leidenschaften erzeugen, welche zur Verwirrung von Ideen fuͤhren, das hieße, das moralische Manifest zu einem Buͤrgerkriege ausschleudern und das hat Meine Vor⸗ sicht verhindern wollen. Ueberdies sind Meine positiven Ge⸗ sinnungen mittelst der Verordnung vom 7. Mai bekannt. Jene — kann als Resultat Koͤnigl. Rechte und Pflichten hinfuͤhro weder Deutungen noch Discussionen un⸗ terworfen sein. — Ich ertheile Ihnen, M. H. H., wie auch allen Ihren Collegen vom Storthing die wiederholte Ver⸗ sicherung Meines Koͤniglichen Wohlwollens.“
Allen aus den groͤßeren und kleineren Staͤdten des Rei⸗ ches eingegangenen Nachrichten zufolge, sind die Wuͤnsche Sr. Maj. in ihrem ganzen Um fnlge erfuͤllt worden, und der 17. Mai ist uͤberall ohne alle Feierlichkeit und in der groͤßten Ruhe verflossen.
Christiania, 21. Mai. Unsere Zeitungen enthalten den Koͤnigl. Vorschlag zum Verantwortlichkeits⸗Gesetze fuͤr die hohen Staats⸗ und Landes⸗Beamten, welche von der Regierung dem Storthinge vorgelegt worden. Die Einlei⸗ tung lautet: „Ueberzeugt von der Nothwendigkeit, durch amtliche und bestimmte Vorschriften der Willkuͤhr bei der Beurtheilung des Verhaltens und der Verantwortlichkeit der Mitglieder des Staatsraths, des Hoͤchsten Gerichts und des Starthings als solcher, Schranken zu setzen; welche (Will⸗ kuͤhr) unvermeidlich mit der Anwendung älterer, unter einer absolut monarchischen Staatsverfassung gegebenen Gesetze auf Rechtsverhaͤltnisse, wie sie allein in einem constltutionel⸗ len Staate stattfinden koͤnnen, verknuͤpft ist; und in Betracht, daß diese Beamten und National⸗Repraͤsentanten mit Grund verlangen koͤnnen, durch neue und nach der Staatsverfassung vevp⸗ Bestimmungen wider solche Willkuͤhr fuͤr die Zukunft gesichert zu werden: finden Se. Maj. Sich aufge⸗ diese Sache als einen Gegenstand Ihrer Hoͤchsten
ufmerksamkeit zu betrachten und Sorge dafuͤr zu tragen, daß es an solchen wichtigen gesetzlichen Bestimmungen nicht laͤnger ermangeln moͤge. Se. Maj. laden deshalb das Stor⸗ thing ein, in Gemaͤßheit beigefügten Entwurfes den Beschluß zur Neertigung eines ꝓ. zu fassen, Strafbestimmun⸗ gen fuͤr die Mitglieder des Staatsrathes und des Hoͤchsten Gerichts in Beziehung auf Amtsvergehungen, und fuͤr die Mitglieder des Storthings in Beziehung auf Vergehungen, deren sie sich als solche schuldig machen koͤnnten, enthaltend.“
Der 13te Paragraph des Entwurfes lautet: „Der Repraͤsentant, welcher unter den Debatten im Storthing die Ehrfurcht und Ehrerbietung aus den Augen setzt, die dem Koͤnige und dem Koͤnigl. Hause, oder fremden, mit den vereinigten Koͤnigreichen in Freundschaft stehenden Maͤchten gebuͤhren, oder der sich nicht nach der, auf dem Storthinge getroffenen Ordnung, in Gemaͤßheit des 66sten Paragraphen des Grundgesetzes richtet, buͤßt von 100 bis 1000 Spthlr. und wird außerdem, nach s der Sache, mit Festungsarrest auf drei Monate bis fuͤnf Jahre bestraft.“
iederlande.
Bruͤssel, 29. Mai. Se. Maj. haben den bisherigen Secretair an der Bank der Niederlande, Herrn Roöll, zum Mitdirector der Anstalt ernannt.
Durch Koͤniglichen Beschluß ist die Normal⸗Schule fuͤr junge Officiere, welche man bisher nach Loͤwen schickte, um sich in der Methode des Hrn. Jacotot zu unterrichten, wie⸗ der aufgeloͤst worden.
Oesterreich.
Nach Privat⸗Nachrichten aus Wien vom 23. Mai (in der allgemeinen Zeit.) ist Se. Kaiserliche Hoheit der Erzher⸗ zog Franz Karl von ben Masern befallen worden, und da⸗ her nebst Seiner Gemahlin nicht nach Laxenburg abgegan⸗
Und giebt es
rer Reife einer solchen Menge von
gen. Se. K. H. der Erzherzog Anton ist auf seine Guͤter nach Schlesten gereist, von wo Hoͤchstderselbe Ende Junius Enes Lres -2 Feraar— 8 Hoheiten der Erz⸗ berzog Karl und seine Familie begeben sich im Junius na aden zum Sommer⸗Aufenthalte. 2 8 Die uͤber den Donau⸗Canal von einer Actien⸗Gesellschaft neu erbaute Ketten⸗Bruͤcke wurde am 22. Mai von einer Kaiserl. Regierungs⸗Commission untersucht und fuͤr den Ge⸗ brauch des Publicums geeignet gefunden; sie soll in Kurzem eroͤffnet werden. Schweiz.
Im Betreff der letzthin (in Nr. 135 der Staats⸗Zeitung) mitgetheilten Nachricht wegen bevorstehender Verschaͤrfung der Preß⸗Gesetze enthaͤlt der St. Galler Erzähler vom 23. Mai Folgendes: Nicht gegen „Mißbrauch der Publicitaͤt in innern Angelegenheiten,“ ladet das voroͤrtliche Kreisschreiben zu einem neuen Tagsatzungs⸗Coneclusum ein. Wohl darf man, um eitle Besorgnisse aufzuloͤsen, auf zuverlaͤßiges Vernehmen hin versichern, daß diese den Auftraͤgen der letztjaäͤhrigen Tag⸗ satzung entsprechende Einladung einzig „gegen unbefugte Bekanntmachung diplomatischer Acten, die voreilige Verbrei⸗ tung von Nachrichten und Aufsaͤtzen uͤber auswärtige Ver⸗ haͤltnisse der Schweiz und ganz besonders uͤber obwaltende Unterhandlungeun, schuͤtzen Su.9 Hiebei hleibt die den Eid⸗ genossen oft so anstoͤßige, voreilende Mittheilung an auslaͤn⸗ dische Zeitungen unvergessen. In keinem Lande muͤssen die zartesten und mißlichsten Verhaͤltnisse zum Auslande vor ih⸗ ugen vorgelegt wer⸗ den, als in der Schweiz. Unzeitiger Oeffentlichkeit preisge⸗ geben, wie koͤnnte diese je ohne Nachtheil unterhandeln, und wer moͤchte unter manchen Umständen noch mit ihr unter⸗ handeln wollen?
Portugal.
In London angekommene Brlese aus Lissabon vom 17. b. M. melden (wie der Globe berichtet) Folgendes: Es werden Maaßre⸗ geln Iersfen, um alle Municipalltaͤten umzuschaffen, welche Dom Miguel noch nicht zum absoluten Koͤnig ausgerufen haben. In Algarvien hat sich der Bischof geweigert, den Wuͤnschen der Parthei beizustimmen und die Stadt Faro bestimmt sich, al⸗ len Befehlen und Verfuͤhrungs⸗Mitteln des Militair⸗Gou⸗ verneurs zu widersetzen. Der letzte aber wiegelte unter dem Beistande der Moͤnche den Poͤbel zur Empoͤrung auf. Der Sischen. wurde in seinem Pallaste beschimpft, und in seiner. egenwart und trotz seines Widerstandes die Proclamation des absoluten Köoͤnigs aufgezeichnet. — Am letzten Sonntage kangte An Courier mit Depeschen aus Wien an, welche sehe unguünstig fuͤr die Rebellen lauten sollen. Der Kalser von Oesterreich soll seinen Willen zusgespreche haben, keinen andern Herrscher uͤber Portugal als Dom Pedro oder seine Tochter Marta II. anzuerkennen. Bald nach dem Abgange des setz⸗ ten Packerbotes erfuhr man hier, daß Oberst Pinto Pizzarro, der Ministerial⸗Amtsgenosse des General Saldanha, 18 ei⸗ nem Kauffarthei⸗Schiffe nach England abgesegelt ist. Der Beamte, welcher seine Einschiffüung bewachte, folgte dem Schiffe in einer Barke bis an den Ausgang des Hafens und wartete dann, bis es seinen Augen entschwunden war. Darauf kehrte er zuruͤck, und stattete Dom Miguel Bericht ab.
— Nach andern (ebenfalls in London eingelaufenen) Privat⸗Nachrichten aus Lissabon, haben alle Gesandten, mit Ausnahme des Amerikanischen, die Wappen⸗Schilde ih⸗ rer respectiven-Hoͤfe von ihren Hotels abgenommen und ihre Amts⸗Verrsichtungen gaͤnzlich eingestellt. S
talien. 8 3
„Nom, 21. Mal. Am 13ten d. nahm Se. Königl. Ho⸗ er der Prinz Friedrich von Daͤnemark, begleitet von denn Zeascen General⸗Consul Chiaveri, von Sr. Haugtat
Den 16ten hatte der Prinz alle Kuͤnstler seiner Natson n Tische geladen, wo er einem Jeden derselben einige Ar⸗ eiten auftrug. An dem darauf folgenden Tage reiste er nach Ancona ab. 3 Tuͤrkei und Griechenland. 1 Nachrichten von der Tuͤrkischen Graͤnze zufolge, soll der Türkische Befehlshaber von Bralla den diese Festung beiaa- gernden Russischen General aufgefordert haben, ihn wissen zu lassen, weshalb er vor die Festung geruͤckt sel, da ihm nicht bekannt wäre, daß zwischen der Pforte und Rußland Feindseligkeiten obwalteten. Der Russische Befehlshaber hat darauf (jenen Nachrichten zufolge) dem Commandanten unter Mittheilung der Kriegs⸗Erklaͤrung aufgefordert, die Veste zu uͤbergeben, worauf ihm die Antwort geworden, daß er die ihm anvertraute Festung nicht uͤbergeben wuͤrde, und da wenn die Russen Bralla beschießen wollten es in ihrer 2₰ staände; er aber, bevor er keine naͤhere Instruction von Kon⸗