1828 / 152 p. 1 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

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Berlin, Donnerstag den 12ten Juni.

Amtliche Nachrichten.

Kronik des Tages.

Seine Majestaͤt der Koͤmig haben dem, von dem Haupt⸗ mann a. D. und Postmeister von Wangenheim zu Gum⸗ dinnen an Kindes statt angenommenen Premier⸗Lientenant in der dritten Jepenkeue Jashetan, Ludwig Wilhelm Leopold Bogun Allergnaͤdigst zu gestatten geruhet, den Namen, den adelichen Stand und das Wapyen des von Wangenheimschen Geschlechts anzunchmen, und sich künftig⸗ in Bogun genannt von Waugenheim nennen und chreiben zu duͤrfen.

Seine Mazestät der Koͤnig haben dem Amtmann und Landwehr⸗Hauptmann Prochhaska zu Woschzütz im Plesse⸗ ner Krelse des Regierungs⸗Bezirks Oppeln, das Allgemeine Seexia. erster Klasse zu verleihen geruhet.

es Koͤnigs Majestaͤt haben geruhtt, den Land, und Stadtgerichts⸗Director Wenbell zugleich zum Kreis⸗Justiz⸗ Rath im Trebnitzer Kreise zu ernennen..

Seine Königliche Majestät haben die Justiz⸗Commissa⸗

rien Johann Gottfried Enge und Karl Eberhard

aur zu Breslau und Friedrich Luzwig Haelschner in Hirschberg, zu Justiz⸗Commisstons⸗Raͤthen zu ernennen geruhet.

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Angekommen Der Kaiserl. Oesterreichische General⸗

ramer von St. Petersburg. 8 veee

eitungs⸗Nachrichten.

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airs⸗Kammer. In der Sitzung vom 3. Juni Fnattete der Vicomte Lalné Bericht üůber den Wahllisten⸗Ge⸗ setz⸗Entwurf ab. Die Berathungen uͤber diesen Gegenstand Demnäͤchst berschtete

rden am 10ten d. M. beginnen. 8 zar⸗ Boissel de Monville uͤber die Proposition in Be⸗

des Eigenthums des Bettes der nicht schiffbaren Fluüͤsse⸗

Beschluß der Sitzungen machten verschiedene veehge. im Namen des Bittschriften⸗ Comités. Deputirten⸗Kammer. Sitz Fertschung der Berathungen üͤber den Preß⸗Gesetz Entwurf. der Baron von Montbel meinte: daß die Freigebung der Presse ohne 128 große Schwierigkeiten haben muüsse, man seit 40 Jahren, daß Frankreich die Preß⸗Freiheit täͤglich verlange, noch immer daran sei, sich uͤber die Folgen des anzuwendenden Princips herumzustreiten; er unter⸗ suchte hlerauf, ob die undedingte Freigebung der Presse denn wieklich so große Gefahren fuͤr die Gesellschaft darbiete, als man e, und wollte aus der Geschichte Frankreichs be⸗ wessen, as gerade diejenigen Regierungen, welche sich am bereitwilligsten für die Preß⸗Freiheit gezeigt haͤtten, die ty⸗ rannischsten gewesen waͤren. as vorltegende Gesetz anlan⸗ Redner die darin enthaltenen Neuerungen

Uung vom 3. Juni.

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fäͤr nachtheilig und die Garantieen füͤr illusorisch, und be⸗ 1 . sich vorzuͤglich, daß man durch dasselbe die facultative 1 Censur aufheben wolle. Unter diesen Um en stimmte er

8 den Gesetz⸗Entwurf, dessen Bestimmungen er als ge⸗ 8 sets. benensec. betrachtete. Hr. Borenger sprach sscch zu Gunsten des Gesetzes gus und ließ dem Ministerium dSdie Gerechtigkeit widerfahren, daß es bei der Uebernahme der Landes⸗Verwaltung unter schwierigen Umständen die Lage richtlig und, in dem Interesse des 1 2 ones selbst, die gkeit erkannt habe, der öͤffent⸗ 2 4 1aa“

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lichen Meinung eine glaͤnzende Genugthnung zu geben; als eine solche müsse man den vorgelegten Gesetz⸗Entwurf üͤber die periodische Presse betrachten, wenn gleich sich nicht laͤug⸗ nen lasse, daß derselbe manche Nachtheile darbiete; so werde z. B. dadurch das Privilegium aufgehoben, dagegen aber lege man den Schriftstellern so harte Bedingungen auf, daß keiner von ihnen sich jemals versucht finden werde, ein neues Journal herauszugeben; eben so werde durch den gedachten Entwurf auch die Censur aufgehoben, allein die Einsetzung eines verantwortlichen Agenten, zur Beaufsichtigung der Zeitun⸗ gen sei fuͤr diese letztern taunsendmal unbeqguemer und laͤstiger als die strengste Censur, und die literarischen Bläͤtter muͤßten vol⸗ lends dadurch, daß man sie hinsichtlich der Geldstrafen, der Cau⸗ tions⸗Leistungen und sonstigen Bedingungen, mit den politischen Journalen auf glelche Linie stelle, allmaͤhlig gaͤnzlich eingehen; was endlich die Tendenz⸗Prozesse angehe, so habe man die⸗ selben 7 gleichfalls abgeschafft, aber dadurch, daß die Ge⸗ richtshöͤfe nach wie vor uͤber Preß⸗Vergehen erkennen sollten, waͤhrend doch Jedermann uͤberzeugt sei, daß ein voͤllig un⸗ abhaͤngiges Urtheil sich in dergleichen Fällen nur von den Geschwornen⸗Gerichten erwarten lasse, habe man ebenfalls dem Uebel nur halb abgeholfen. Nachdem der Redner die uͤbrigen Bestimmungen des Gesetzes naͤher untersucht, und sich vorzuͤglich 2 dem Preß⸗Unfuge vorbeugende mMuaßregel, als der Verfassung zuwider, erhoben hatte, schloß derselbe in folgender Art: „Ich gestehe, daß ich mir ge⸗ schmeichelt hatte, das Ministerium werde uns, bei Vorlegung eines Preß⸗Gesetz⸗Entwurfes, wenigstens das System vom Jahre 1819 zuruͤckgeben. Oder sind wir vielleicht jetzt min⸗ der reif zur Preßfreiheit, als danzals? Hat die Volks⸗Auf⸗ klärung seitdem nicht vielmehr große Fortschritte gemacht?

und haben die Minister nicht dieses selbst anerkannt? ch hoffe daher auch noch, daß das Ministerium uns seinen Bei⸗

stand nicht versagen werde, um einen Gesetz⸗Entwurf zu ver⸗ bessern, welcher so große Besorgnisse erregt hat. Es giebt in der Geschichte der Völker Epochen, an welche es ruhm⸗ wuͤrdig ist, seinen Namen zu knuͤpfen: naͤmlich die, wo die Rechte des Thrones durch die Anerkennung der Rechte Volkes verstaͤrkt werden. Minister, welche die See besitzen ihrem Fuͤrsten hochherzige Rathschläͤge zu ertheilen, befestigen dadurch nicht bloß seine Macht, sie machen sein Reich unsterblich und erwerben sich Anspruche auf die Er⸗ kenntlichkeit der gesammten Nation; ich glaube, daß die jetzi⸗ gen Minister einen so lautern Ruhm zu wuͤrdigen wissen, und daß sie fuͤhlen werden, wie sehr es sie in der Folge reuen müßte, wenn sie gegen ihren Willen sich jetzt genoͤthigt saͤhen, die Erwartungen des Volkes zu kaͤuschen.“ Nach Herrn Börenger bestieg Herr Bourdeau, Koͤniglicher Com⸗

missarius, zur Vertheidigung des Gesetz⸗Entwurfes die Red-;

nerbuͤhne.

bemuͤhte die der ploͤtzliche eines, wahrscheinlich aus dem Traume aufgeschreckren Thur⸗ hüters: „Stille, meine Herren!⸗“bei der volltommensten Rube, ein so schallendes Gesoͤchter, daß ungeachtet der Wichtigkeit der Discussion der Redner mehrere Miauten [lang mit seinem Vortrage inne halten mußte. Nach wiederhergestellter Ruhe, schloß Herr Bourdeau mit, folgenden Worten: „Der Koͤnig hat die Klagen seiner Unterthanen vergem⸗

Waͤhrend derselbe sich mit großer Anstrengung Vortheile des Gesetzes hervorzuheben, erregte

men und ihnen mehr bewilligt, als, sie verlangten; auf ix,

nen Befehl ist Ihnen der gegenwaͤrtige Gesatz⸗Cyrmwurf vorgelegt wordenn ; die Minister wuͤrden; den illen

des Monarchen zu täuschen, und dessen Vertrauen, zu, miß⸗ 8

Sr. geglaubt hahen, wenn sie ihm dagegen einen Ent⸗ wurf haͤtten vorschlagen wollen, welchey die kostbauste unse⸗

rer Freiheiten verletzte. Wie Sie uͤber das Gesetz auch ent⸗ 1 scheiden moͤgen, m. H., die Minister koͤnnen wenigstens be. theuern, daß sie hel dessen Abfassung ein gerechtes, guts

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gedehnte und durch die Nase geigrochene Zuruk..