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Itete
Das von der Druckerei zur rechten Zeit gesteyn Abend
nenten, ist durch
liche Nachrichten. Kronik des 2 Seine Kznialiche Hoheit der Prinz Wilhelm von Nö eg B Fü.en. Z Koͤnigs) sind von rstdbe⸗ Inspektions⸗Reise des Illten Armee⸗Corps wie⸗ eingetroffen. Se. Koͤnigl. Hoheit der Großhe Weimar sind von hier wieder nach
Amt
der imar abgegangen.
Bekanntmachung. Mit dem 1. Mai d. J. sind in den Fahrpost⸗Verbin⸗
a. zwischen Halle und Jena, “ — b. zwischen Heichis und Jena und e. zwischen Halle und Naumburg folgende Veraͤnderungen eingetreten. “ 85 Die Fahrposten zwischen Halle und Jena, und Halle
. 8
— zur Stadt⸗Post abgesandte Zeitungs⸗Paguet fuͤr die hiesigen gbon⸗ Verschen des Ueberbringers Feaenehe Sirs⸗ abgegeben
am den Morgen hat ausgetragen wer lnen, veranlaßt worden. 1 vehe es segen e Bnderhelung eines solchen Vorfalls die erforderlichen Vorkehrungen getroffen worden sind.
mUanrmnene
rzog von Sachsen⸗
und Naumburg werden zwischen Merseburg und Naumburg . auf dem directen Wege, sondern uͤber Weißen⸗
fördert. Die Fah zwischen Merseburg und Leiug; zum An⸗ 2 luß an die Fahrpost zwischen Halle und Jena, ist aufgeho⸗ n, und dagegen eine ahrpost zwischen Weißenfels und Leipzig zum genauen Anschluß an die Fahrpost zwischen Halle und Jena, eingerichtet worden. lirt worden:
er Lauf dieser Posten ist in nachstehender Art regu⸗
rrFahrpost zwischen Halle und Jena, und Leipzig und Jeua. *. 50b 8995 Halle: von Lekpzig:
DienstagҠ 5 Uhr Morgens. Dienstag 6 Uhr Morgens
Frettag ür me. e-
bie Waenfels gombinirt mit 1
der Hofer Diligence.)
— 922 in Jena: 5
ensta 88
2 — 9 — 10 Uhr Abends. 86
von Jena: In Leipzig: ö.
Dienstag M Diensta 2.882 Zen 19,n) Suhr Morgens. Sennaend) 6 Uhr Abeuds.
alle:
Diensta 5
Ien — 6 Uhr Abends. . Fahrpost zwischen Halle und Naumburg.
von Halle: in Naumburg:
„Dienstag 1 b Seasesenn⸗ Uhr Abends. — 4 Uhr Moörgens.
von Naumburg ꝙ& 1 in Halle: Montag erme ont 81† denaahan 2 ußr Bermit. Dannac. ) 5 Uhe Nachmt t dieser Post steht die woͤchentlich ei Local⸗ Pest zwischen Naumburg und Jeng in eren * 8 Montag 10 Uhr Vérmittags von Naumburg 2 und 7. 85 ℳ b onnerstag 9 1 “ in — deeg., enhg “ Zu allen diesen Posten kommen bedackte W. di —hinten in Federn hängen, in Gebrauch. 2 zwilchen Halle und Jena, und Halle und Naumburg be⸗ Fimmten Wagen sind jur Beförderung von 5 Personen, und
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8
und dadurch die Unannehmlichkeit, daß das Blatt Mit dieser Anzeige verbinden wir zugleich die Be⸗
der Waͤgen, der zwischen Weißenfels und Leipzig coursirt, ist zur Aufnahme von 4 Personen eingerichtet. — . An Personengeld sind 8 ½ Sgr. incl. des Postillon⸗Trink⸗ geldes pro Meile zu entrichten, wofuͤr jebem Reisenden 30 Pfund Gepaͤck frei pafsiren. Franekfurt am Main, den 3. Juni 1828.
1— Der General⸗Postmeister E11“ Nagler. 8 1 . .22 Ict Se v. i Bierklklaununtmachun 9L — Mehrere Anfragen veranlassen mich, es bterdurch zur öffentlichen Kenntmß zu bringen, daß die Bedingungen,— unter weichen die Haupt⸗Bank ihre im Lande belegene adelleae chen Guͤter zu veraͤußern beabsichtigt, im Allgemeinen fol⸗ ne Veraͤußerungs⸗Vertrag wird in Pausch und Bogen abgeschlvssen. 2) Mindestens der vierte Theil des Kaufgeldes muß vor der Uebergabe angezahlt, der Ueberrest aber in den näͤchst. 8 folgenden pier Jahren, jährlich mir ein Viertel, berichtt 1 werden. Er wird unterdessen auf die Güͤrer hypothekari 8
versschert, und jährlich mir vier Procent in halbjährigen Ter⸗ minen verzinrser. .
3) Wer eine staͤrkere Anzahlung macht, oder die spätern Termine wenigstens ein Jahr vor ihrem Verfall anticipirt, ist befugt, den Ueberschuß oder die gemachte Anticipation im solchen Preußischen Staats, oder Communal⸗Papleren, welche 2 Boͤrsen⸗Cours haben und vier Procent Zinsen tragen, nach . threm Rennwerth zu berichtigen. Nach dem Course werden alle inlaͤndische Staars⸗- und Communal⸗Paplere zu jeder Zeit— statt Baar angenommen. 8
4) Alle Zahlungen an Capital sowohl als Zinsen müssen kostenfrei an das naͤchste Banco⸗Comtoir geleistet werden.
5) Die auf den Guͤtern haftende landschaftliche oder Kirchen⸗Capitalien werden von dem Käufer uͤbernommen und von dem Kaufgelde in Abzug gebracht; doch ist die Bank auch erbörig, sie abzulösen, wenn Kaufer solches wuͤnscht.
6) Wer nicht den ganzen Inbegriff der Guͤter kaufen will, kann auch einzelne Vorwerker oder andere Bestandtheile derselben erwerben. Die Vank uͤbernimmt es, in diesem Fall die Sache mit den eingetragenen Glaͤubigern zu reguliren.
Das Uebrige muß nach Beschaffenheit des einzelnen Falles der welreren Einigung vorbehalten werden. Saͤmmt⸗ liche Haupt⸗Verwaltungen der Bank⸗Guͤter haben die An⸗
weisung, den Kauflustigen, welche sich bet ihnen melden, nicht allein die Besichtigung der Guͤter unwelgerlich zu gestatten, sondern auch alle Auskunft zu geben, welche sie über den Ertrag und die Verhaͤltniffe der Güter zu haben wuͤnschen. Auch sind die noͤthigen Ertrags⸗Anschläge den Haupt⸗Ver⸗ waltungen witgetheilt, um sie den Kauftiehhabern nachricht⸗ lich vorzulegen. Das nachstehende ee ergiebt den Ramen und die Lage der Güter, ungleichen den Namen
und Wohnort der Haupt⸗Verwalter. e le Kanf Liebhaber werden ersucht, sich demnächst mit ihren Offerten unmittelbar an das Königl. Haupt Banko⸗Diea.—
rectorium hieselbst zu wenden. 4% Berlin, den 2. Juni 1828. Se Seee. Der Chef der Haupt⸗Bakk.