ten, was indessen der Praͤsident nicht zugab, da, dem Re⸗ glement zufolge, ein Berichterstatter waͤhrend seines Berichts nicht unterbrochen werden darf. Dem Journal des Debats zu⸗ folge war von nichts als von einem uͤber dem Ruhe⸗Altar ange⸗ rachten Anagramme die Rede, welches unter einem Kreuze die drei Buchstaben J. H. S. (Jesus hominum Salvator) den gewoͤhnlichen Namenszug uüͤber dem Allerheiligsten, ent⸗ haͤlt. Von jeder Seite des Ruhe⸗Altars waren zwei Me⸗ daillons, auf deren einem sich die, mit einem Kreuze ver⸗ schlungenen Griechischen Buchstaben 7f. (die Anfangs⸗ Buchstaben von Jronus), auf dem andern aber die verschlun⸗ genen Lateinischen Buchstaben A. M. (Ave Maria) befanden. Es gelang dem Präͤsidenten nur mit Muühe es dahin zu bringen, daß Herr Pavée de Vandoeuvre seinen Bericht fortsetzen konnte. Die meisten Bittschriften, woruͤber der⸗ selbe Vortrag machte, hatten ein bloß oͤrtliches Interesse. Ein Hr. Dudouit verlangte daß man 1) die Spielhäuser schließe, 2) den Deputirten Diaͤten bewillige, und 3) den Wissenschaften eine groͤßere Aufmunterung als bisher ange⸗ deihen lasse. Den ersten Theil der Eingabe bevorwortete Hr. Salverte, indem er zugleich die Versammlung darauf aufmerksam machte, wie es seit einiger Zeit in Paris Rou⸗ lette- Bänke gäbe, die an unbefugten Orten gehalten wuͤr⸗ den. Den zweiten Theil der Eingabe unterstuͤtzte Herr Carl Dupin unter heftigem Murren der rechten Seite. Es gebe Departements, meinte derselbe, wo man, um Mitglied der Kammer zu sein, nur 6 bis 700 Franken an Steuern zu zahlen brauche, und unmöglich koͤnnte ein Deputir⸗ ter, bei einem so mößigen Vermögen, 100 bis 120 Meilen weit nach Paris kommen und daselbst sechs Monate lang zubringen, ohne in Geld⸗Verlegenheit zu gerathen. Er verlangte daher, daß fuͤr dergleichen Deputirte ein Un⸗ terstützungs⸗Fonds gebildet würde. „Wir werden dies nim⸗ mer zugeben!“ rief man hier zur rechten Seite. Der Vi⸗ comte Du Tertre äußerte sich uͤber den Gegenstand in fol⸗ gender Art: „Es wird mir nicht viel Muͤhe kosten, die An⸗ sichten des vorigen Redners zu widerlegen. Wir verlangen keine andere Belohnung als den Beifall unserer Committen⸗ ten und die gewissenhafte Ueberzeugung, daß wir unsere ichten erfüllt haben. Allerdings sind einige von unseren ollegen von dem Gluͤcke nicht besonders beguͤnstigt, und fuͤr I— eine lange Abwesenheit vom Hause allerdings ein roßes bre Gegend zurückkehren, der öͤffentlichen Achtung zu er⸗ frenen. Man spricht von der Unabhäͤngigkenr 8 puticten; wer dlese Unabhoͤngigkeit aber nicht in seinem Vu⸗ sen traͤgt, verdient das Vertrauen seiner Mitbuürger nicht; man gebe ihm 10, 20, 30,000 Fr. und er wird doch nicht zufrieden sein.“ Ueber den obigen zweiten Antrag des Hrn. douit wurde hlerauf fast einstimmig zur Tages⸗Ordnung geschritten; die Herren C. Dupin und Girod waren die ein⸗ zigen, die denselben unterstützten. — Die Eingabe eines Hrn. Föcard in Lyon, worin derselbe darauf antrug, die Errich⸗ tung der dem Andenken Ludwigs XVI. und seiner Famtllie gewidmeten Monumente, zu beschleunigen, wurde, nach einer Rede, worin der Vicomte von Conny dem hingeopfer⸗ ten Monarchen, so wie der Koͤnigin, Madame Ellsabeth und dem Herzog von Enghien den verdienten Tribut der Ehrfurcht und Bewunderung zollte, dem Mini⸗ ster des Innern uͤherwiesen. — Ein Herr Vautour 8 Rochefort machte den Vorschlag, von den saͤmmtlichen Steuerpflichtigen des Landes, so wie von den Civil⸗ und Militair⸗Beamten und Pensionairen eine außerordentliche Steuer von einer Centime auf den Franken zu erheben und daraus einen Fonds zu bilden, woraus die vor Gericht ge⸗ standenen und frei gesprochenen Individuen eine Un ¹ terstuͤtzung erhalten sollten. Herr Bavoux, ohne weiter die vorge⸗ schlagene Art der Bildung eines Unterstuͤtzungs⸗Fonds 928. chutz nehmen zu wollen, machte auf die traurige Lage der geschuldigten aufmerksam, die, oftmals nach einer mehr⸗ monatlichen, ja zuweilen jährigen Haft, ohne irgend einen Ersaß fuͤr die erlittenen Drangsale und ohne Mittel fuͤr die Zukunft, freigesprochen werden. Der Großflegel⸗ ewahrer beschränkte sich darauf, die Meinung des Herrn vonr zu widerlegen, als ob die Beamten des oͤffentlichen
Min steriams üder die Freiheit der Buͤrger leichtweg schal⸗
unten; die Verhaftung geschehe in der Regel auf di er gel ie — — structions⸗Richter, und nur in seltenen
ntrag des Procurators oder seiner S stitute; daß uͤbrigens 2 Behoͤrde dabel bö fahre, gehe schon daraus hervor, daß von den angeschuldig⸗ ten Individuen in der Regel nur der dritte Theil freigespro⸗ — werde und auch dieser nicht sowohl aus Straflosigkeit „ weil es an hinlänglichen Beweisen zur Verurthellung
1“ 1“
Opfer; dafuͤr haben sie sich aber auch, wenn sie in De⸗ T
. 81— 1 fehle: im Uebrigen, so sel die Haft nie so lang, al⸗ Herr Bavoux es behaupte, und er glaube nicht, daß jemals ein Beklagter ein oder zwei Jahre lang gesessen habe. Der Graf von Laborde erinnerte, daß in England eine besondere Gesellschaft zur Unterstuͤtzung der von den Ge⸗ richten freigesprochenen Individuen bestehe, und verlangte die Ueberweisung der erwaͤhnten Bittschrift an den Groß⸗ siegelbewahrer. Dieser Autrag fand indessen keine Unter⸗ stuüͤtzung und es wurde uüͤber die Bittschrift zur Tages⸗Ord⸗ nung geschritten. Ein Gleiches geschah in Betreff einer Ein⸗ gabe mehrerer Aerzte von St. Auentin (Dept. des Aisne), worin diese Klage führten, daß die mitleidigen Schwestern vom Orden des heil. Vincenz von Paula ihre Kranken ohne Zuziehung eines Arztes behandelten, und ihnen selbst Arzenelen berei⸗ teten. Der Minister des Innern erklaͤrte, daß er zwar nicht wisse, in wie fern diese Ordens⸗Schwestern die beste⸗ henden Reglements wegen der Verordnung und Vertheilung von Medicamenten beobachteten, aber das wisse er, daß sie von keinem persönlichen Interesse geleitet wuͤrden, und daß sie bei ihrem frommen Geschaͤfte bloß der Stimme der Menschlichkeit und des Wohithuns folgten. Herr Cheva⸗ lier-Lemore berichtete uͤber andere Petitionen. Der An⸗ trag eines Herrn Valant zu Paris, auf Abschaffung der Todes⸗Strafe und des Brandmarkens, wurde dem Nach⸗ wels⸗Buͤreau zugestellt. In einer andern Lottschrift beklagte die Wittwe Olivier in Chalons sich, daß der Bischof dieser Stadt einigen Personen das Abendmahl verweigert und elnen Geistlichen von seinem Amte suspendirt habe, unter dem Vorwande, daß sie Jansenisten seien; die Bittstellerin gab zu, daß sie nicht in ihrem eigenen Namen, sondern in dem eines Verwandten handle, und verlangte, nachdem sie sich dieserhalb schon um⸗ sonst an den Minister der geistlichen Angelegenheiten gewen⸗ det hatte, daß der Bischof von Chalons angehalten werde, dem von ihm suspendirten Geistlichen sein Gehalt, so wie eine Summe von 300 Fr. als Ersatz fuͤr das von ihm ein⸗ gebuͤßte Meß⸗Honorar zu zahlen. Die Commission trug auf die Tages⸗Ordnung an, und die rechte Seite der Kammer schien neugterig, wie ihre Gegner diesen Antrag aufnehmen wuͤr⸗ den. Aber der Baron Möchin bestieg die Rednerbuͤhne und sagte: „Ich werde mich gewiß der Tages⸗Ordnung nicht wi⸗ dersetzen, denn es handelt sich hier um einen Gegenstand, welcher der Gerichtsbarkeit der Kammer in keiner Art un⸗ terworfen ist; ich habe aber gehoͤrt, daß der Berichterstatter geäußert, man habe uͤber die in der Bittschrift enthaltenen hatsachen von dem Minister der geistlichen Angelegenheiten naͤhere Auskunft verlangt, und hierin hat die Commission gefehlt; die Sache betrifft lediglich die geistliche Disciplin, und es kommt uns nicht zu, uns in dergleichen Augelegenhei⸗ ten irgend zu mischen.“ Nach dieser Erklaͤrung, welche von der rechten Seite mit großem Beifalle aufgenommen wurde, schritt die Versammlung uͤber die Sache zur Tages⸗Ordnung. Am Schlusse der Sitzung kamen noch 10 Bittschriften von ehe⸗ maligen Colonisten von St. Domingo zur Sprache, worin diese einige Besorgnisse uͤber die Vertheilung des ersten Fuͤnf⸗ theils der ihnen bewilligten Entschaͤdigung, so wie über die Bezahlung der vier letzten Fuͤnftheile, wovon zwei Termine schon abgelaufen sind, aͤußerten. Der Berichterstatter erin⸗ nerte an die Koͤnigliche Verordnung, wodurch die Republik Hatti, mittelst einer unter die ehemaligen Colonisten zu ver⸗ theilenden Entschaͤdigungs⸗Summe von 3 Millionen Franken, von Seiten Frankreichs anerkannt worden ist, und gab den Wunsch zu erkennen, daß der Koͤnig auf diplomatischem Wege die Republik an die von ihr uͤbernommenen Verpflichtungen erinnern lassen moͤchte, zu welchem Behufe er auf die Ueber⸗ weisung der gedachten Bittschriften an den Minister der aus⸗ waͤrtigen Angelegenheiten antrug. Der Graf von Laborde beleuchtete die Verhältnisse Frankreichs zu der Republik Halti und unterstuͤtzte den Antrag der Commission; ein Glelches that Hr. Laisné de Villevéque. Hr. v. Formon glaubte, daß es Sache der Regierung sei, die Colonisten von St. Do⸗ mingo, insofern die Republik ihnen nicht gerecht werden sollte, zu entschaͤdigen, und verlangte daher, daß man die Bittschrif⸗ ten dem Großsiegelbewahrer zustelle. Dieser Vorschlag wurde indeß verworfen und dagegen der Antrag der Commission, die Bittschriften dem Grafen v. la Ferronnays zu uͤberwei⸗ sen, n 1e
Paris, 9. Juni. er Moniteur theilt er noch eine Koͤnigliche Verordnung vom 87584b, nach das Standbild Ludwigs XV. zu Pferde auf — del in den Elysaͤischen Feldern errichtet werden soll.
In dem Moniteur und dem Messager des Chambres ltest man folgenden Artikel: „Mehrere Zeitungen haben an⸗ gezeigt, daß ein Off⸗ und Defensiv⸗Alllanz⸗Tractat zwischen
dem Desterreichischen und Sardinischen Hofe abgeschlossen wor⸗