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No. 163.
Berlin, Montag den 236üen Juni.
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liche Nachrichten.
25 Kronik des Tages. . Bekanntmachun89.
u Gemäßheit der Allerhöͤchsten Kabinets⸗Ordre vom 1. 1824. (Gesetz⸗Sammlung Nr. 904) sind Kassen⸗
Amt
Anweisungen ausgefertigt: ¹
à 1 Rthlr. 4,242,347 Stuͤck 4,242,347Rtl. à 5 2*⸗* 1,000,000 „ jzur Summe von 5,000,000 „ à 50 * 40,000 „⸗ V 2,000,000 „
zusamen also 5,282,347 St. uͤber eine Sume von 11,242,347Rtl. und ist hlerdurch die unverzinsliche Staatsschuld in dem Betrage von uns verbrieft worden, welchen der, der Aller⸗ höchsten Verordnung vom 17. Januar 1820, Gesetz⸗Samm⸗ lung Nr. 577 (wegen kuͤnftiger Behandlung des Staats⸗ schulden⸗Wesens) belgefuͤgte Haupt⸗Etat, fuͤr diese festsetzt. *ꝓDurch den Allerhoͤchsten Befehl vom 22. April v. J. eeset⸗Sammlung Nr. 1060.) wurden wir anderweit zur MWischäagang von sechs Millionen Thaler in Kassen⸗Anwei⸗ sungen gegen Einziehung einer gleichen Summe verzinslicher Staatspapiere angewiesen. ns Rechnung dieser sechs Mil⸗ lionen sind nach erfolgter Einziehung von Staatsschuld⸗ Scheinen im Betrage von 5 Millionen Thalern, welche au⸗ her Cours gesetzt und in unserem Depositorio verwahrlich niedergelegt worden, ausgefertigt, und in Circulation gesetzt: 1) zufolge unserer öffentlichen Bekanntmachung vom 23.
ug. v. J. Kassen⸗Anweisungen à Funfzig Thaler 60, t. im Vetrage v. à Mill. Rtl.
2) gemäß unserer 2
weitern oͤffentlichen Be⸗ b . nntmachungen vom 8 Sept. und 23. Nov. v. und 7. Jun. d. 3 Kassen⸗ Anweisungen à Ee Thaler 2,9000,000 Stuͤck uͤber 2 Mill. Rtl. mithin 2,960,900 Stuͤck über 5 Mlll. Rtl. Gegenwärtig sind zur Erreichung der vorgeschriebenen sechs Millionen von der General⸗Staats⸗Kasse wiederum
1000 Stück Staatsschuld⸗Scheine, jeder à 1000 Rthlr., zu⸗ sammen üͤber eine Million Thaler, saͤmmtlich sub Lil. A. L2 88 Nr. 66,501 bis incl. 66,800 122 2ot 4* 38 e228 v“ und 111,301 „ 2 111,500 eingelleferte, außer Cours gesetzt, und in unserm Depositorio
ahrlich niedergelegt; wogegen wir einen gleichen Betra — Eine Million Kassen⸗Anweisungen à — Thal⸗ ausgefertigt und an die General⸗Staats⸗Kasse abgeliefert baben, wodurch also nunmehr dem Allerhoͤchsten Befehle vom 22. April v. J. vollständig genuͤgt worden.
Des Köngs Mazestaͤt haben serner mittelst Allerhöͤchster Cabinets⸗Ordre vom 17. Maͤrz c. Allergnaͤdigst zu bestimmen geruhet, daß die bei uns eingehenden beschädigten Kassen⸗ Anweisungen alljaͤhrlich Seitens der Köoͤniglichen Immediat⸗ Commisston zur Vernichtung der dazu bestimmten Staats⸗ Papiere vernichtet, demnaͤchst aber im gleichen Betrage durch neu auszufertigende Kassen⸗Anweisungen ersetzt werden sol⸗ len, wobel wir angewiesen wurden, fuͤr diesen Zweck und war zur Vermeidung bedeutender in der Folge steigenden
usgaben sofort Blanquets zu Einer Million Thaler in Kassen⸗Anweisungen à 1 Rchir. anfertigen zu lassen, und diese Blanquets in unserem Depositorio aufzubewahren.
Dieser Allerhoͤchste Befehl wird befolgt, und sind so⸗ wohl üͤber die zum Theit schon angefertigten und deponirten,
zum Theil noch in der Anfertigung veeiaes Blanauets, 8 als über die danach auszufertigenden Kassen⸗Anweisungen 8— besondere Ausfertigungs⸗ und beziehungsweise Stamm⸗R * gister angelegt. Die Summe der in den Jahren 1825, 1826 und 1827
eingegangenen beschaͤdigten Kassen⸗Anweisungen beträgt: 6193 Stuͤck à 1 Rthlr. über 6193 Rthlrt. 220 à 5 Rthlr. ⸗ 1100 Rthlr. 5 24 ⸗à 50 Rthltr. 1200 Rthlrtr. uͤberhaupt 6437 Stuͤck zu 8493. Rthlr.
Diese sind der oben erwaͤhnten Koͤnigl. Immediat⸗Commis⸗ sion uͤberliefert, und von derselben, nach deren Bekanntma⸗ chung vom 18ten d. M. am 2ten desselben Monats, ver⸗ nichtet. 8 Auf den Grund dieses Vernichtungs⸗Actes ist der Al⸗ lerhoͤchsten Bestimmung zufolge, nunmehr in Stelle jener 6437 Stuͤck Kassen⸗Anweisungen im Gesammt⸗Betrage von 8493 Rthlr. die Ausfertigung von 8493 Stuͤck Ein Thaler Kassen⸗Anweisungen erfolgt. Hiernach kommen nun in Abgang von den, in Gemäͤß⸗ heit der Allerhoͤchsten Cabinets⸗Ordre vom 21. Dec, 1824 und 22. April 1827 ausgefertigten Kassen⸗Anweisungen. à 1 Rthlr. 7,242,347 7,242,347 Rtlr. à 5Rthlr. 1,000,000 5,000,000 Rtlr. à 50 Rthlr. 100,000 5,000,000 Rttr.
zusammen 8,342,347 St. üͤber die Summe von 17,242,347 Rtlr. Die im Verlauf jener drei Jahre als beschaͤdigt S
zur Summe von
ogeclen und vernichteten Kassen⸗Anweisungen naͤmlich: s
86 à 1 Rthlt. 6193 Stüͤck Rt 8
eee 2o , 1195 Fehir EEE1ööu““
1280 Athir. 24 1200 Rthlr. 8
2 5,497 Stück übzer 8792 Rthiikxkr. Dagegen treten zu den sonach verbleibenden * 7,236,154 Stuͤck Kassen⸗Anweisungen
à 1 Rthlr. uͤber 7,235,154 Rthlr. 999,780 Stuͤck Kassen⸗Anweisungen 28 18n à 5 Rthlr. über 4,998,900 Rthlr. 99,9726 Stuͤck Kassen⸗Anweisungen I à 50 Rthlr. uͤber 4,998,800 Rthlr. E von zusammen 88 8,335,910 Stüͤck im Betrage von 17,233,854 Rthlr. hnn⸗ die in Stelle der beschaͤdigten und vernichteten Kas⸗ . en⸗Anweisungen neu ausgefertigten 8,493 Stüͤck à 1 Rthlr. zum Betrage von 8,493 Rthlr. B dergestalt, daß also gegenwaͤrtig sich in Circulation befinden, Kassen⸗Anweisungen ₰
à 1 Rchlr. 7,244,647 Stuͤck uͤber 27,244,642 Rthlr. à5 7 999,780 78 4,998,900 „y à 50 99,976 „ 4,998,800 .„. uͤberhaupt 8,344,403 Stuͤck zum Betrage von 17,242,347 Rthlr. 8 welches alles auf. Allerhoͤchsten Veseht Sr. Majestät des Koöͤnigs hiermit zur oͤffentlichen Kenntniß gebracht wird. erlin, den 18. Juni 1828. 1 Haupt⸗Verwaltung der Staats⸗Schulden. 1u6“
other. v. te. it. RNochow. — R 58 Schuüͤtze. Beelitz. Deetz —
Angekommen; Se. Excellenz der General ⸗Lieutenant b5 außerordentlicher Gesandter und bevollmäͤchtigter Büng. tersburg. b