Schon in der Sitzung vom 30. Mai verpflichtete ich mich, die Versetzung der vorigen Minister in den Anklagestand in Antrag zu bringen. Dadurch, daß dieselben ausgeschieden, sind sie noch nicht freigesprochen, und wenn Ihnen die That⸗ sachen, die ich darstellen werde, eben so wichtig als mir scheinen, so werden Sie keinen Augenblick Anstand nehmen, Maͤnner vor Gericht zu fuüͤhren, die das Land an den Ab⸗ grund des Verderbens gefuͤhrt haben; wenn dagegen mein Antrag Ihren Beifall nicht erhaͤlt, so wird derselbe minde⸗ stens den Beweis liefern, wie sehr die Opposition es sich stets angelegen sein laͤßt, unsere Verfassung aufrecht zu erhalten. Es ist vor Allem nothwendig die Frage, von der gesetzlichen Verantwortlichkeit der Minister ge⸗ nau festzustellen. Der 13te Artikel der Charte sagt: „die Person des Koͤnigs ist unverletzlich und heilig; seine Minister sind verantwortlich.“ Im 55sten Artikel heißt es: „Die Deputirten⸗Kammer hat das Recht, die Minister an⸗ zaklagen, und sie vor die Pairs⸗Kammer zu laden, die allein befugt ist, uͤber sie zu richten:“ Und der 56ste Artikel fuͤgt hinzu: „Sie koͤnnen nur wegen Verraths oder Erpressun⸗ gen angeschuldigt werden. Besondere Gesetze werden die Art dieser Vergehen genauer bezeichnen, und die gerichtliche Verfolgung derselben festsetzen.“ Allerdings sind diese Gesetze bis jetzt noch nicht gegeben worden, weil die Minister dem Gedanken, ihrer Macht eine Grenze zu setzen, keinen Raum haben geben wollen; soll man aber daraus schließen, daß ste wegen begangener Verbrechen nicht belangt und verur⸗ theilt werden koͤnnen? Ein solcher Schluß waͤre abgeschmackt, da sich daraus nur folgern ließe, daß die ministerielle Ver⸗ antwortlichkeit bis diesen Augenblick gar nicht bestanden hat. Sind uͤbrigens jene Verbrechen nirgends genauer bezeichnet worden? Im Jahre 1814 beschaͤftigte diese Kammer sich mit einem Gesetz⸗Entwurfe, wonach ein Minister, als des Verrathes schuldig betrachtet werden sollte, 1) wenn er gegen die innere und aͤußere Sicherheit des Staats, gegen den Koͤnig und dessen Fa⸗ milie oder gegen die Charte irgend etwas unternimmt oder anord⸗ net; 2) wenn er irgend einen Vertrag zeichnet, welcher dem Interesse oder der Ehre der Nation zuwider ist; 3) wenn er einen Act der Koͤniglichen Autoritaͤt contrasignirt und in Ausfuͤhrung bringen laͤßt, der nur von der Mitwirkung der drei Zweige der gesetzgehenden Gewalt ausgehen konnte; 4) wenn er eine willkuͤhrliche oder, die persoͤnliche Freiheit, die Religions⸗ und Preß⸗Freiheit, so wie die uͤbrigen, den Fran⸗
zosen gesetzlich zustehenden öͤffentlichen Rechte und die Unan⸗
tastbarkeit der National⸗Domainen, beeintraͤchtigende Hand⸗ lung begeht oder anordnet. Nach demselben Entwurfe sollte ein Minister der Erpressungen fuüͤr schuldig erachtet werden, wenn er 1) Auflagen oder Steuern erhöͤbe, die von dem Gesetze nicht autorisirt sind, oder wenn er 2) dem oͤffentli⸗ chen oder Privat⸗Eigenthume zu nahe traͤte, und die zur Be⸗ streitung der Staats⸗Ausgaben bestimmten Gelder verschleu⸗ derte. Im Jahre 1817 legte der Großsiegelbewahrer ein Gesetz vor, wonach jeder Minister fuͤr einen Staats⸗Verrä⸗ ther gehalten werden sollte, wenn er auf irgend eine Weise den Artikeln 4, 5, 8 und 9 zuwider handelte.“ — Nach diesem Eingange beleuchtete der Redner zuerst den Gang der gesammten vorigen Verwaltung und demnaͤchst die Hand⸗ lungen der einzelnen Mitglieder derselben; er erklaͤrte, daß er sich mit der möglichsten Ruhe und Maͤßigung, und zwar so ausdruͤcken werde, als ob das vorige Ministerium noch eristire; seine Rede, fuͤgte er hinzu, werde daher woͤrtlich die⸗ selbe sein, die er bereits im vorigen Jahre abgefaßt gehabt habe, mit alleiniger Hinzufüͤgung einiger spaͤtern Thatsachen. Niemand, meinte er, der aufrichtig befragt würde, und eben so aufrichtig antwortete, koͤnnte in Abrede stellen, daß Frank⸗ reich unter der vorigen Verwaltung einer neuen Revolution entgegengefuͤhrt werden sollte; die Anstellung im Staats⸗ dienste von Feinden des Landes (den Jesuiten), der Haß gegen die Verfassung, die Suspendirung oder Nichtvollzie⸗ hung der Gesetze, die religiöse Unduldsamkeit, die Verkuͤr⸗ zung der Volksfreiheiten, die willkührlichen Absetzungen und der Zorn gegen unabhaängige, aber unfolgsame Behoͤrden; Alles, bis auf die Verachtung der Kammern, zeugte von der Wahrheit jener Behauptung. Der Redner suchte hier aus⸗ fuͤhrlich zu beweisen, daß die Minister sich aller dieser Vergehen schuldig gemacht haͤtten. Er klagte, daß dieselben die Wahlen verfaͤlscht, daß sie die Siebenjaͤhrigkeit der Kammer eiugefuͤhrt, daß sie die Gleichheit vor dem Gesetz zu vernichten gesucht, und daß sie die Censur wieder hergestellt haͤtten; daß sie die Jesuiten beschuͤtzt und sich der Unduldsamkeit gegen alle Re⸗ ligionen, mit Ausnahme der katholischen, schuldig gemacht haͤtten; daß sie eine schimpfliche Rache gegen diejenigen Ju⸗ stiz⸗Behoͤrden ausgeuͤbt haͤtten, die nicht in ihrem Sinne haͤt⸗ en erkennen wollen, und daß sie General⸗Advocaten, j
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Mitglieder der Academie abges⸗ etzt, und Ge Generaͤle aus
den Armee⸗Listen gestrichen haͤtten. Der Redner ging hier⸗ auf zur politischen Lage Frankrelchs in ihren Beziehungen zum Auslande uͤber; die Landes⸗Deputirten, meinte er, wuͤß⸗
ten niemals, welche Rolle Frankreich in Europa spiele, und wer seine eigentlichen Alllirten waͤren; die Ehre der Nation, deren Wuͤrde und Macht sei comprommittirt worden, und unter dem luͤgenhaften Vorwande einem Kriege im Norden vorzubeugen, habe man in Spanien Millionen an einen Kampf, wofuͤr Frankreich weder Ruhm noch Dank einge⸗ erndtit habe, gesetzt, und an die Stelle einer regelmaͤßigen Ordnung der Dinge Willkuͤhr und Gesetzlosigkeit eingeführt; mittlerweile liege der Handel danieder, und die sonst so ge⸗ schaͤftige Bewegung in den Haͤfen nehme mit jedem Tage
ab. „Dies, meine Herren“, fuhr der Redner fort, „war der allgemeine Gang der Verwaltung, und hieraus schon ergiebt sich nach unserem Staatsrecht hinlaͤnglich der Ver⸗ rath gegen den Staat und dessen Oberhaupt. Wer⸗
fen wir nunmehr einen Blick auf die einzelnen Zweige dieser Verwaltung, so finden wir vorerst, daß das Finanz⸗ Ministerium die ihm ausgesetzten Summen stets uͤber⸗ schritten, und daß die Mehrausgabe allein in den 5 Jahren von 1822 bis 1826 die bedeutende Summe von 15 Millionen Fr. betragen, waͤhrend in demselben Zeitraume die Staats⸗ Schuld sich um ein Viertel vermehrt hat. Und welcher Vortheil ist fuͤr die Kuͤnste, den Handel und den Gewerb⸗ Fleiß daraus erwachsen? Sind etwa neue Straßen angelegt, neue Bruͤcken gebaut, nuͤtzliche Anstalten gegruͤndet; ist un, sere Marine vermehrt, sind Denkmaͤler errichtet, ist der Ha fenbau vollendet worden? Nichts von dem Allen ist gesche⸗ hen; Frankreich verdankt den Ministern keine einzige Wohl-⸗ that, und von allen seinen Opfern bleibt ihm nichts als ein Defieit, welches mit jedem Tage zuzunehmen droht. Es ist
auswaͤrtigen Angelegenheiten uͤbernommen hatte; wie er solches gethan, habe ich schon oben erwaͤhnt; die Ehre, ja vielleicht unsere eigene Sicherheit erheischen, daß wir Frankreichs diplomattsche Geschichte seit den letzten 6 Jahren kene. nen; eine gerichtliche Untersuchung allein kann sie uns offenbaren. Werfen wir einen Blick auf das Ministerium des In⸗ nern, so finden wir, ohne die Leitung desselben in ihrem
ganzen Umfange zu betrachten, daß es auch hier wenige Zwelge der Verwaltung giebt, die in einzelnen Fällen mehr
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Verachtung der Gesetze bewiesen und sich tyrannischer und nisterium des Innern.““ Hter fuͤhrte der Redner jum Beweise seiner Behauptung eine lange Reihe von Thatsaa,. chen an, und gedachte unter andern auch der Unruhen, welche . im November v. J. in der Straße St. Denys statt gefun-⸗ den haben, so wie der strafbaren Umtriebe, deren das gedachte Ministerium sich bei den vorigen Wahlen schuldig gemacht hat. „Nicht minder strafbar“, fuhr er fort, „erscheint der Minister der geistl. Angelegenheiten, und der des ] chen Unterrichts. Wenn es wahr ist, was sich heutiges Tages nicht mehr bestreiten laͤßt, daß sich Frankreich unter 23 8
das Joch einer apostolischen Parthei beugt, die von den Ge⸗
setzen geaͤchtet ist, laͤßt sich da noch annehmen, daß der im Rathe des Koͤnigs sitzende Minister an den Fortschritten dieser Par⸗ thei keinen Theil genommen habe? Dem Minister konnte es nicht unbekannt sein, daß die Jesuiten aus Frankreich verbannt sind; es war ihm aber auch nicht unbekannt; denn als er beschulx,
protestirte er gegen jegliche Verbindung mit ihnen, und laͤug⸗ nete, daß er ihnen irgend Schutz verleihe. Und haben wir nicht gleichwohl gesehen, daß derselbe Minister spaͤter das Dasein der Jesuiten foͤrmlich eingestand, daß er zugab, daß sieben Unterrichts⸗Anstalten sich in ihren Haͤnden befin⸗ den? Hat er nicht ohne die Zustimmung der Stadtraͤthe in die Stiftung weiblicher Congregationen gewilligt? Hat er nicht eine Paͤpstliche Bulle, die den Frelheiten der Gallica⸗ nischen Kirche und den Bestimmungen des Concordats zu⸗ widerlaͤuft, gerichtlich bestaͤtigen. lassen? Hat er nicht die die Zahl der Bischöͤfe in parlibus vermehrt, und dadurch die Ausgaben seines Ministeriums erhöhr? Verdanken wirer seiner Duldsamkeit nicht die karthaͤufer, die Trappisten, die — Kapuziner und die Missionarien? Hat er nicht jedem pro⸗
testantischen Schulhalter verboten, Katholische Kinder aufzu⸗ nehmen? Die Verwaltung des Justiz⸗Wesens würde, wenn eine strenge Untersuchung die dabel vorgefallenen Migße bräuche und Gewalthaͤtigkeiten zu Tage foͤrderte, unserm Lande zur Schande gereichen. Die oͤffentliche Meinung hat
sich daruͤber einstimmig ausgesprochen, und es ließen sich zahllose Beispiele anfuͤhren, wo die Buürger in ihren Rechten ge⸗
a sogar kraͤnkt,
oder wo ihre Freiheit Se ist. So wie
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bekannt, daß der Graf von Villèle die oberste Leitung de Z
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willkuͤhrlicher E die Buͤrger gezeigt haben, als das Mi⸗«.. .
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digt ward, daß er die Ruͤckkehr derselben insgeheim begünstigte,