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Berlin, Sonnabend den 28sten Juni.
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§ 168. Amtliche Nachrichten. ₰ Kronik des Tages. v262 wenm?
Allerhöchste Kabinets⸗Ordre. 1 Ich habe mit steigendem Mißfallen bemerkt, daß die Duelle in der Armee eher zu⸗ als abnehmen. In den letzten Jahren sind dem Vorurtheil, zum Theil um elender Klei⸗ Zigkeiten willen, mehrere pfer gefallen, der Armee dadurch hoffnungsvolle Officiere entrissen und Schmerz Vund Kummer in die Famillen gebracht worden. — Das Leben des Officiers ist der Vertheidigung des Thrones und des Vaterlandes ge⸗ weiht und wer dasselbe um einen kleinlichen Zwist einsetzet, beweiset, daß er sich seiner ernsteren Bestimmung nicht be⸗ wußt ist und nicht die richtige Haltung zu behaupten weiß, welche auf Sütlichkeit und wahrem Ehrgefuͤhl beruhet. Ich verlange von den Offtcier⸗Corps, daß sie durch eine wechselseitige Aüͤfsicht auf das Benehmen ihrer Cameraden, Ausbruͤche ungesitreten Betragens verhindern, und Streitig⸗ keiten auf angemessene Art, durch Zurechtweisung der Par⸗ theien schlichten, noͤthigenfalls auch von der ihnen in Meiner Verordnung vom 15. Febr. 1821, wegen der Ehrengerichte gegebenen Befugniß Gebrauch machen und Schuldige vor dieses Forum ziehen. Ein Officier⸗Corps, welches durch zweckmäßige Behandlung solcher Chrensachen die Duelle ver⸗ bannt, wird sich ein Recht auf Mein Wohlwollen erwerben und darthun, daß ein Geist wahrer Ehre in ihm wohnet. Ich mache es demnaͤchst auch den Vorgesetzten ganz beson⸗ ders zur Pflicht durch Wachsamkeit und Belehrung, dem ver⸗ derblichen Vorurtheil entgegen zu arbeiten. Wer ihren War⸗ nungen kein Gehör giebt, oder gar seinen Gegner auf Pi⸗ olen fordert, den werde Ich die Strenge des Gesetzes em⸗ uden lassen und ohne alle Schonung soll derjenige behan⸗ delt werden, der durch vorsaͤtzliche Verletzung des Anstandes oder freche Beleidigung den Anreiz zum Zweikampf gliebt. Ich beauftrage Sie, dies den Officleren der Armee mit dem Bemerken bekannt zu machen, daß Ich zu ihrer Ge⸗ innung das Vertrauen hege, sie werden den wohlerworbe⸗ nen krlegerischen Ruhm der Armee, durch Verbannung ver⸗ alteter . und gesteigerte sittliche Veredelung zu en suchen. eb8h sin⸗ den 13. Juni 1828. 3 18 (gez.) Friedrich Wilhelm. An den Kriegs⸗Minister General der Infanterie den Hake.
Se. Hoheit der General der Infanterie und comman⸗ dirende General des Garde⸗Corps, Herzog Karl von Mecklenburg⸗Strelitz, ist nach Neu⸗Strelitz von hier abgegangen. ü
Angekom men: Der Kaiserl. Oesterreichische Cabinets⸗
Courier Thaor, von Wien. Fögereist: Se. EFertkenz der Ober Marschall, Staats⸗
namg Ecsbete Beste, Gesfvon der Golt hag, Sciese
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F1n 2 Zeitungs⸗Nachrichten
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A usland. 82—292 2 Frankreich. — Pairs⸗Kammer. In der Sitzung vom 19. Jun.
wurden die Berathungen Aber den Wahllisten⸗Gesetz⸗Entwurf im Allgemeinen, nachdem noch der Graf von Marcellus ich über, der Graf Dubouchage gegen und der Graf
ascher fuͤr denselhen hatten vernehmen lassen, ge⸗
schlossen, worauf der Perichterstatter sein Résumé machte.
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Am folgenden Tage sollte die Discussion uͤber die einzelnen
Artikel beginnen. . Deputirten⸗Kammer. Sitzung vom 19. Jant. 8
Fortsetzung der Verathungen uͤber den Preßgesetz⸗Entwurf, und namentlich uͤber die Proposition, die Preß⸗Vergehen aufs Neue den Geschwornen⸗Gerichten zu überweisen. Der Baron von Montbel widersetzte sich diesem Antrage; wenn man, meinte er, einerseits die perlodische Presse von allen Fesseln befreien wollte, so duͤrfte man andererseits doch die Lage der Schriftsteller nicht verschlimmern; dies wuͤrde aber offenbar der Fall sein, wenn man dieselben auf Baͤnken wollte Platz nehmen lassen, auf welchen taͤglich Menschen, die zu dem Auswurfe der Gesellschaft gehoͤr⸗ ten, zu den entehrendsten Strafen verurtheilt wuͤrden. Herr S bestritt diese Ansicht und stellte dagegen sehr ausfuͤhrliche Betrachtungen uͤber die Vortheile an, welche, seiner Meinung nach, der periodischen Presse aus der Ueber⸗ weisung der Preß⸗Vergehen an die Geschwornen⸗Gerichte er⸗ wachsen wuͤrden. Der ohne sich auf eine Eroͤrterung der Frage ,* einzulassen, blos darauf aufmerksam, daß das vorliegende Gesetz nur ein specielles sei, und daß man daher durch eine bloße Zusatz⸗ Bestimmung zu demselben unmoͤglich das ganze System al⸗ ler gegenwaͤrtigen Gesetze in Betreff der Prezeergehen um⸗ stoßen koͤnne; der Minister glaubte sonach, daß das gedachte Amendement vor der Hand keine weitere Beruͤcksichtigung verdiene, daß aber die Kammer sich spaͤter mit dem, durch dasselbe zur Sprache gebrachten Gegenstande beschaͤftigen koͤnne. er Baron Möchin betrachtete die Jury als den natuͤvlichen und ausschließlichen Richter der Preß⸗Vergehen, er berief sich dieserhalb hinsichtlich Englands auf die Autoritaͤt eines Mansfield, Fox, Sheridan und hinsichtlich Frankreichs aufdie eines Royer⸗Collard, de Serre und sogar des jetzigen Groß⸗ siegelbewahrers, der im Jahre 1822 in der Pairs⸗Kammer laut er⸗ klaͤrt habe, wie sehr es ihn betruͤbe, zur Vertheidigung eines Preß⸗ Gesetzes berufen zu sein, dessen Uebertreter nicht den Geschwornen⸗ Gerichten uͤberwiesen wuͤrden. Gleichwohl gab Hr. Méchin zu, daß das in Vorschlag gebrachte Amendement in dem vorliegenden Gesetze nicht an seinem Orte sei. „Aber auch noch andere Betrachtungen,“ schloß derselbe, „welche ich hier nicht naͤher entwickeln mag, die aber sehr kitzliche Punkte betreffen, und welche die Kammer leicht errathen wird, ver⸗ anlassen mich, fuͤr meine Person fuͤr die Zuruͤcknahme des gedachten Amendements zu stimmen, unter der Bedingung jedoch, daß dasselbe spaͤter an einem schicklicheren Orte und durch eine besondere Proposition wieder zur Sprache gebracht werde.“ Auf diese Erklaͤrung machte eine Stimme zur rech⸗ ten Seite die Bemerkung, daß⸗jene Zuruͤcknahme schon am vorhergehenden Tage verabredet worden sel. Gleichwohl er⸗ klaͤrten die Herren Devaux und von Corcelles, daß sie ihrer⸗ seits bei dem Vorschlage beharrten; als indessen daruͤber ab⸗ gestimmt wurde, fand derselbe nur bei einem Theile der lin⸗ ken Seite Unterstuͤtzung; der ganze Rest der Versammlung verwarf ihn. Man beschaͤftigte sich hierauf mit dem 18ten und letzten Artikel des Gesetz⸗Entwurfes, welcher folgender⸗ maaßen lautet:
„Art. 18. Das Gesetz vom 17. Marz 1822 in Betreff der Polizei, der Journale und Zeitschriften ist aufgehoben“
Hr. Duplessis de Grénédan benutzte diese Gelegen⸗ heit, um in einem langen Vortrage, der indessen bei dem schwa⸗ chen Organe des Redners fuͤr den e Theil der Ver⸗ sammlung verloren ging, uͤber die Abschaffung der facultati⸗ ven Censur zu klagen. Da Keiner der entfernter Sitzenden ihm auch nur ein Wort verstehen konnte, so drängte s Al⸗ les um die Rednerbuͤhne, und da solches auch hier nicht moͤg⸗ lich war, so entschaͤdigte sich die Versammlung durch eine allgemeine Conversation. Umsonst hemuͤhte sich der Praͤsi⸗ dent, die Ruhe zu erhalten. Als Hr. Duplessis de Grénsé⸗
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Großsiegelbewahrer machte,