1828 / 173 p. 2 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

eer. seit sechs Jahren die ⸗Regierung gewarnt hatte, um sie aufzuklaͤren, unterstuͤtzt diese jetzt, da sie ihre eigenen wahren Grundsaͤtze bei ihr findet. Die andere Mei⸗ nung hingegen, welche es bisher fuͤr Pflicht gehalten hatte, deer Regieruug stets mit der Treue eines Soldaten zu folgen, hat sich auf die Seite einer Opposition geschlagen, die zu

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lebhaft ist, als daß sie nicht einige Verwunderung erregen sollte. Allein die Opposition, welche gewoͤhnlich eine Verlegenheit dar⸗ bietet, wird hier ein Vortheil, denn die Angriffe, welche der Koͤnigliche Wille und die Vollfuͤhrer desselben erfahren, sind wenig populaͤr, und also minder schaͤndlich. Eine so piötz⸗ lich entflammte Opposition schadet sich selbst in einer Kam⸗ mer, die in hohem Sinne politisch und vermittelnd ist. Sie konnte eine schoͤnere Rolle darin spielen, und das Organ des voorrigen Ministeriums hatte uns dazu Hoffnung gemacht, wenn näͤmlich die ritterlichen Vertheidiger der Regierung sich von deren Principien nicht aus dem Grunde losgesagt haͤt⸗ ten, daß der Koͤnig in seiner Weisheit die Macht in andere Haͤnde gelegt hat.“ Der Messager des Chambres giebt folgende Auszuͤge aus Privatbriefen von Porto: das 15te Infanterie Regi⸗ ment in Almeida hat sich fuͤr Dom Pedro erklaͤrt und bleibt dort, um die Waffen und Munitions⸗Vorraͤthe zu beschuͤtzen. Da dieselben bedeutend sind, und sich in dieser Stadt Waffen füͤr 800 Mann befinden, so ist dieser Zuwachs wichtig. Das Regiment besteht aus 800 Mann. Die Constitutionnellen haben in allen Scharmuͤtzeln, die im Norden vorgefallen sind, gesiegt, und Ueberlaͤufer von Lissabon und der Umge⸗ gend treffen alle Augenblicke bei der Avant⸗Garde im Suͤ⸗ den ein, die der alte Oberst des 16 Regiments, Vasconcel⸗ befehligt. 2 Die uotidienne faͤhrt fort Nachrichten aus Portugal in ihrem Sinne zu geben; der Constitutionnel meint, daß s in der Welt bald nur noch zwei Fuͤrsten geben werde, welche vor der Ouotidienne und der Gazette de France Gnade finden, naͤmlich Ibrahim Pascha und Dom Miguel.

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Der Courrier Frangais will wissen, daß der am 23. „hier eingetroffene erste Legations⸗Secretair bei der diessei⸗ Aigen Gesandtschaft in Lissabon, Graf von Vaudreuill, wel⸗ Icher die Reise zu Wasser in 5 ¾ Tagen zuruͤckgelegt hat, der AKReegierung die Nachricht uͤberbracht habe, daß der Infant Dom Migquel am 27. zum absoluten Koͤnige ausgerufen werden sollte.

Paris, 23. Juni. Aus Gefälligkeit gegen das Mini⸗ sterium, welches jetzt bei der Majoritaͤt der Kammer in so hoher Gunst steht, hat letztere keinen ernsten Versuch ge⸗

macht, die Preß⸗Vergehen vor die Geschwornen⸗Gerichte zu

brringen. Die Justiz⸗Behoͤrden 128 es sehr zufrieden, daß söolches nicht geschehen. Sie behaupten naͤmlich, die Jury sei in Meinungs⸗Sachen durchaus nicht zulässig, und wenn man sie, besonders in Hinsicht der periodischen Schriften zu⸗ Aiehe, so wuͤrde eine gaͤnzliche Straflosigkeit entstehen. Die En⸗ 8 thusiasten der Jury beschuldigen dagegen die Gerichtshoͤfe, daß sie ihr aus Corporations⸗Geist uͤberhaupt abgeneigt seien. Hoͤrt man

die Congreganisten, die, als ob eine Feuersbrunst die Kirche er⸗ griffen haͤtte, nach Loͤschgeraͤthen umher irren, so sollte man mei⸗

nen, eine neue Revolution waͤre uͤber Frankreich ausgebrochen;

fuͤr sie sind Jesuiten und Christenthum ein und dasselbe.

Die 8000 halben Stipendien, welche die Koͤnigl. Verord⸗ nnung fuͤr junge Theologen ausgesetzt, werden als eine unbe⸗ deutende Kleinigkeit verschrieen; indessen ist erwiesen, daß in der Provinz 300 Fr. zur Erziehung eines Juͤnglings voll⸗ kommen hinreichen, und daß mithin 150 Fr. eine sehr we⸗ ssenntliche Beihuͤlfe sind. Es hat sich das Geruͤcht verbrei⸗ teet, daß der Erzbischof von Paris, dem Bischof von Beau⸗ vais, mit dem er fruͤher eng befreundet lebte, sein Haus förmlich verboten habe. Der Proceß gegen das vorige Mitnisterium koͤnnte leicht eine ernste Wendung nehmen. Die Aeußerung des See⸗Ministers in der Sitzung vom Lüsten: „Wenn man uns strafbar findet, so hat man ein Recht uns den Proceß zu machen!“ legen manche gleichsam fuͤr eine Aufforderung aus, die Sache zu verfolgen. Die liberale Parthei urthellt so: „Wenn in einem Volks⸗Aufstande ein schuldiger Minister ums Leben kommt, so ist die Folge da⸗ voon nichts weiter, als ein nachtheiliges Vorurtheil gegen die MNation; aber ein in Form Rechtens gefuͤhrter Proceß, laͤßt wwarnende Erinnerungen zuruͤck, und wie man auch immer über das Schicksal Straffords denken mag, es hat auf alle nachfolgenden Ministerien in England gewirkt. Wir wer⸗ den nicht eher gegen Eingriffe in die Verfassung gesichert sein, bis wir Minister, die sich solches erlaubt haben, nach aller Strenge der Gesetze dafür bestraft sehen. Ein solches

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Beispiel lebt dann ganz gewiß in dem Gedaͤchtnisse der kommen⸗

den Geschlechter, und wird die Minister im Zaume halten.“

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Großbritanien und Irland.

Parlaments⸗Verhandlungen. (bFortsetzung des gestrigen Berichts uͤber die Sitzung des Unterhauses vom 23. Juni.) Hr. M. A. Taylor sprach folgendermaßen: Die Motion, welche ich aufzustellen im Begriff bin, braucht weiter keine Rechtfertigung, als den Grundsatz, daß die Re⸗ praͤsentanten des Volks ein Recht haben, uͤber die Ausgabe der oͤffentlichen Gelder zu wachen, in welcher Form dieselben auch der Schatzkammer zufließen moͤgen. Es ist eine Ver⸗ letzung der Rechte des Parlaments, wenn die Regierung sich ohne dessen Zustimmung des oͤffentlichen Geldes bemaͤch⸗ tigt, und, sobald sie dies veruͤbte, war sie einer Vernachläͤssi⸗ gung, einer straffaͤlligen Vernachlaͤssigung ihrer Pflicht schul⸗ dig. Wir alle erinnern uns des schrecklichen Krieges, welcher ganz Europa verwuüͤstete. Waͤhrend seiner Dauer erhielten viele Britische Unterthanen Forderungen gegen Frankreich. Durch den Vertrag von Paris im Mai 1814 wurde festge⸗ stellt, daß das genannte Koͤnigreich die zur Befriedigung jener Anspruͤche bestimmten Summen einer eigens dafuͤr nie⸗ dergesetzten Commission auszahlen sollte. Die Commissaäͤre begannen ihre Liquldations⸗Untersuchungen, und handelten ohne Zweifel als rechtliche Maͤnner. Zufaͤllig wurde im 6ten Jahre der jetzigen Regierung eine Acte erlassen, welche die Commissaͤre der Waͤlder und Forsten ermäͤchtigte, die Erb⸗Einkuͤnfte der Krone für gewisse Zwecke zu verwenden. Nach der Acte des 4ten Jahres des jetzigen Koͤnigs haͤtten dieselben dem Consolidations⸗Fond gewidmet werden müssen, allein da gerade der Buckingham⸗Pallast im Bau begriffen war, so sollten die Commissaͤre mit Hintansetzung des erwaͤhn⸗ ten Fonds zum Neubau dieses Pallastes jaͤhrlich 70,000 Pfd. hergeben. Duͤrfen nun aber die Minister, wenn irgend eine uͤberschuͤssige Geldsumme vorhanden ist, dieselbe aus eigener Machtvollkommenheit zur Ausführung irgend eines Planes bestummen, besonders waͤhrend das darüͤber zu urtheilen befugte Parlament versammelt ist? Nein! Auch wuͤrde durch die Aa⸗ frage beim Parlamente die Sache nicht um eine Woche verzoͤgert worden seyn (Hoͤrt, hoͤrt!), da es gewiß sogleich seine Zu⸗ stimmung gegeben haben wuͤrde. Mein sehr ehrenwerther Freund, der damalige Ober⸗Commissair der Waͤlder und For⸗ sten, befand sich, als man die gedachte jͤhrliche Geldzahlung von ihm forderte, in einer sehr uͤbeln Lage, denn er hatte keinen Schilling in der Tasche (Gelaͤchter); waͤre mir das passirt, so wuͤrde ich mich ebenfalls in schlechten Umständen befunden haben. (Gelaͤchter; Hoͤrt, hoͤrt!) Man schickte deshalb an den Ober⸗Commissalr der Liquidations⸗Untersu⸗ chungen und ließ ihn fragen, ob er keine uͤberfluͤssigen Gel⸗ der in Haͤnden habe. Bei dieser Sendung waren auch Lord Liverpool, Lord Goderich und Hr. Canning betheiligt. „Ich glaube,“ antwortete er, „ich habe 300,900 Pfd., von denen 250,000 zu Eurer Verfüͤgung stehen.“ „Gut,“ ward dar⸗ auf erwidert, „wir wollen sie gebrauchen.“ (Geläͤchter.) Zuerst sollten nur 100,000 Pfd. geliefert werden; das Geld ward am 10. Maͤrz 1826 abgegeben, aber am 30. erst der Revers daruͤber ausgestellt. (Hoͤrt, hoͤrt!) Außerdem fand man es fuͤr gut, diese Summen in eine Anleihe zu verwan⸗ deln, und deshalb wurde in den Schatzkammer⸗Buͤchern an⸗ gemerkt, das Geld sei auf Zinsen geliehen. Wer wuͤrde aber etwas davon erfahren haben, wenn es nicht durch großen Zufall ans Licht gekommen waäͤre? (Hoͤrt, hoͤrt) Es war eine privative, verborgene, absichtlich verheimlichte Anleihe. (Hoͤrt, hoͤrt!) Der sehr ehrenwerthe Herr auf der anderen Seite (Hr. Herries) mag immerhin lachen; fuͤr das Land giebt’'s hierbei nichts zu lachen. Ich moͤchte nur wissen, ob und woher die Schatzkammer die Macht hat, eine solche Anleihe zu machen; ob die Commission fuͤr die Waͤlder und Forsten ein Recht hatte, sich darauf einzulassen. Ich antworte auf beides, meiner vollen Ueberzengung nach, mit Nein! (Hoͤrt, hoͤrt!) Mein Antraggist folgender: „Es geht aus den dem Hause vorgelegten Documenten und Pa⸗ jeren hervor, daß die Commission fuͤr die Liquidation der An⸗ eache Britischer Unterthanen gegen die Franzoͤsische Regierung zu verschiedenen Zeiten und ohne das Parlament zu befragen der Commission fuͤr die Waͤlder und Forsten auf Befehl der Lords der Schatzkammer folgende Summen ausg hat: am 10. März 1826: 100,000 Pfd.; am 8. Febr. 1827; 35,000 Pfd.; am 26. Maͤrz 1827; 100,000 Pfd.; am 30. Juni 1827: 15,000; zusammen 250,000 Pfd. Es scheint ferner dem Hause, daß die Anwendung von uͤberflüͤssigen Geldern zu Zwecken, die nicht vom Parlamente genehmigt sind, eine Verletzung der Drivilegien desselben und eine uͤble Verwaltung der Staats⸗Gelder in sich schließt. „(Hoͤrt, hoͤrt, hoͤrt. Hr. Herries meinte, wenn die angegebe⸗ nen Thatsachen wahr seien, so befaͤnde sich der Character der Lords Liverpool und Goderich und der des Hrn.