1828 / 182 p. 3 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

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nach dem Verhaͤltniß von 6 Thaler = 1 Pfd. angenommen wurden, so mußten die Anspruͤche der Englaͤnder bedeutend ven ihrem Werthe verlieren. Deshalb wendete sich der Bitt⸗ steller und andere ebenfalls Beeintraͤchtigte mit einem Me⸗ morial an die Britische Regierung und man sagte ihnen, ihre Klagen sollten bei dem bevorstehenden Friedens⸗Vertrage beruͤcksichtigt werden. Als jedoch im Jahre 1814 der Trac⸗ tat zu Kiel abgeschlossen wurde, kamen jene Forderungen gar

nicht zur Sprache. Die Frage wegen der Verguͤtigung ward

mit keinem Worte beruüͤhrt, denn unter den bei dieser Gele⸗ genheit getroffenen Verabredungen war auch die, daß Ge⸗ nugthuung fuͤr Alles gegeben werden sollte, was nicht wirklich consiszirt, das heißt in die Daͤnische Schatzkam⸗ mer nach dem herabesunkenen Geldcourse bezahlt worden war: von der Zeit an, wo die Daͤnische Regierung dies bekannt machte, war also jeder Anspruch vernich⸗ tet. Einige Zeit nach dem Vertrage wendeten sich die Bittsteller an Herrn Canning und er verlor keinen Augen⸗ blick, um ein Verfahren einzuleiten, nach welchem der Be⸗ trag derjenigen confiseirten Forderungen ausgemittelt wer⸗ den sollte, welche den Briten gegen Norwegen zustanden. Der Koͤnig von Schweden gab zwar den Befehl, die Ge, rechtigkeit jener Anspruͤche zu untersuchen, jedoch kam der⸗ selbe nicht zur Ausfuͤhrung. Ich bin, fuhr Sir Macintosh fort, keinesweges darauf vorbereitet, einen besonderen Antrag auf diese Klage zu gründen, aber ich fuͤhle mich verpflichtet, das Haus und die Nation von der Gerechtigkeit jener An⸗ spruͤche zu üͤberzeugen und ich hoffe, daß man allgemein an⸗ erkennen wird, wie sehr der Bittsteller eine gehoͤrige Beruͤck⸗ sichtigung von Seiten der Regierung verdient. Der Kanzler der Schatzkammer bemerkte, die Verluste von Individuen seyen im Tractate von Kiel nicht enthal⸗ ten. Auf diese Unterlassung gruͤnde der Bittsteller sein Gesuch. Eine solche Begruͤndung sey nicht gesetzmaͤßig. Man koͤnne nicht verlangen, daß bei allen mit fremden Maͤchten geschlossenen Vertraͤgen die Interessen von Privat⸗ Personen besonders beachtet werden sollten. Der Grundsatz welchen man in solchen Fällen immer befolgt habe, sey der, daß diesenigen, welche entweder persöͤnlich oder durch ihre Geschaͤftsfuͤhrer Guͤter nach auswaͤrtigen Ländern verschiff⸗ ten, solches auf eigene Gefahr thaͤten, so daß die Regierung keinesweges genoͤthigt sey, fuͤr die Verguͤtung ihrer Verluste verantwortlich zu seyn. Hr. Warburton sagte, wenn er den sehr ehrenwerten Herrn recht verstanden habe, so mäusse dessen Aeußerung dem Hause eine moralische Lehre und ihm zeigen, wie unweise es sey, der Krone die oder vielmehr die unumschraͤnkte Verwaltung liehe baltaͤrs⸗Gebähren zu uͤberlassen. Die einzige becence ussache, weshalb man der Krone jene Rechte Anfange emes sey die, daß die Individuen, welche beim . Krieges mit freinden Staaten Verluste

erlitter, entschaͤdigt werden Der Anspruch d Bittstellers gehe daher nich anen. Der Anuspruch des t gegen die Norwegische und Daͤ⸗

nische, sondern gegen die . Uerer Worefe⸗ memnee, Aricische Regierung. Herr

8h an Stellung der Regierung in dieser Angelegenheit sei freilt 1 er üß *7 Ie Lal die Anspenchet etwas schwierig, indessen muͤßte

. der strengen Gerechti sichtigen. In einer fruüͤheren ————

worden, daß die Commissäre der Waͤl gangegeb große Summe Geldes „als Anleihe“ erhait nde Forsten eine dies Darlehn zuruckgezahlt werde, so koͤnne man di⸗ —2 von Personen, zu welcher der Bitrsteller gehörte 8 asse schäbigen. Hr. Hume behauptete, das erfahr ent⸗ welches sich das vorliegende Gesuch beziehe, sey gerab 2 auf anders, als eine offenbare, gegen Individuen 1 2 59 berei. Das Eigenthum keines Privatmannes dürfe 9 daͤu⸗ Folge des Betragens seiner Regierung der Confiskati in terworfen werden. Er hoffe, die Minister sehen, wie noͤthig es sey einem solchen Verfahren ein⸗ Ende zu machen. Sir James Mackintosh —2, die Regierung wuͤrde durch alle Ruͤcksichten der Ehre 2 Redlichkeit ve⸗ t, sich zu bemuͤhen, so hart verlette eersonen vom rden zu erretten. Sollte sie auf diese hnung kein Gewicht legen, so wuͤrde er die Sache unter einer förmlicheren Gestalt vor das Haus brin uncombe, Hr. Stuart Wortley und Hr. Trant recch. ten ähnliche Bittschriften ein. Sir G. Heathcote brachte eine Bitischrift bei, weche das Haus um Schutz gegen die

Einfuhr fremder Wolle ersuchte. Er bemerkte der Prei de Welle seß während der üder diesen Gegenstand

ntersuchung von 24 oder 25 Shill. bis zu 18 oder 16 Shill. gefallen. Zu einer gewissen Zeit sey sie um 42 Shill verkauft worden. Wenn man nichis thue, so wuͤrde die Dritische Wolle durch die fremde in den Manufacturen die⸗

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ses Landes gaͤnzlich ausgeschlossen werden. Auf den An⸗ trag des Kanzlers der Schatzkammer verwandelte sich das Haus in einen Ausschuß wegen der Geldbewilligungen. Hr. Hume sagte, er habe an den sehr ehrenwerthen Herrn (Sir George Murray) eine Frage von großem Interesse fuͤr das Land zu thun. Aus den Zeitungen gehe hervor, daß der Statthalter von Trinidad, Sir Nalph Woodford, gestor⸗ ben sey. Er wuͤnsche zu wissen, ob die Regierung vielleicht in den Einrichtungen jener Colonie während der Vacanz eine Veraͤnderung treffen werde? Es gebe zwei Arten von Colo⸗ nien; die eine habe gesetzliche Versammlungen, die andere stehe unter den Befehlen des Koͤniglichen geheimen Raths. In den letzteren seyen die Abgaben viel haͤrter und die Ausgahen viel bedeutender als in den anderen. Unter andern Einrichtungen wuͤrden jene Colonien einen großen Theil der Militair⸗Ausgaben tragen koͤnnen, welche das Mutterland jetzt so schwer empfinden muͤsse. Sir George Murray antwortete, unter den jetzigen Umständen moͤchte es besser seyn, wenn man bei den gegenwaͤrtigen Einrichtun⸗ gen verharre. Sowett sich sein Einfluß erstrecke, werde er üͤbrigens die Quellen der Colonialk⸗Ausgaben genau unter⸗ suchen, und solche Reductionen vorzunehmen suchen, welche ohne Beeintraͤchtigung des Landes vor sich gehn konnten. (Hoͤrt, hoͤrt!) Hr. Stuart ergriff diese Gelegenheit, um die Minister auf die sehr hohen Abgaben aufmerksam zu machen, welche in den Vereinigten Staaten Nord⸗Amerira's auf die Einfuhr Britischer Guͤter gelegt worden seyen. Fuͤr Baumwollen⸗Arbeiten sei eine Abgabe von 87 pCt. festgesetzt worden. Man koͤnne Amerika nicht deshalb tadeln, daß es seine eigenen Manufakturen beschuͤtze, allein England muͤsse nun darauf sehn, wie es sich von Brasillen, Aegypten und seinen eigenen Colonien aus mit Baumwolle versorgen koͤnne. Der Kanzler der Schatzkammer blickte auf den Vice⸗Praͤsi⸗ denten der Handelskammer (Herrn Courtenay) in der Hoff⸗ nung, er werde antworten, da jedoch der Letztere schwieg so ging (nach dem Bericht der Morning⸗Chronicle) die Sache sub silentio voruͤber. Naͤchstdem erhob sich Sir Henvy Hardinge, um die ministeriellen Resolutionen in Ruͤcksicht der Veranschlagungen des Artillerie⸗Wesens vorzutragen. Er ließ sich in eine sehr weitläuftige Auseinandersetzung dieses Gegenstandes ein und schloß mit dem Antrage, daß eine Summe von 24,935 Pfd. bewilligt werde, um damit die Ge⸗ halte des General⸗Feldzeugmeisters und des General⸗Feldzeug⸗ meister⸗Lieutenants zu bezahlen. Er lenkte die Aufmerksamkeit des Hauses vorzuͤglich auf das Vertrauen, welches es dem Artil⸗ lerie⸗-Rathe und dem Herzoge v. Wellington schuldig waͤre, und auf das oͤkonomische Versahren des Letztern, als derselbe jenem Departement vorgestanden habe. (Hoͤrt, hoͤrt, hoͤrt!). Man widersetzte sich der Fortdauer des Postens eines General⸗ Feld⸗Zeugmeisters⸗Lieutenants, als sei er ganz unnuͤtz. Da er indessen von der Nuͤtzlichkeit dieses Amtes uͤberzeugt wörce, so stimme er fuͤr dessen Fortdauer. (Hoͤrt, hoͤrt!) Sir Parnell dagegen behauptete, daß, wenn jenes Amt wirk⸗ 2 lich noch fortdauern sollte, es ohne öͤffentliche Ausgaben ge⸗ schehen muͤsse. Er stellte als Amendment auf, die zu de⸗ willigende Summe solle sich nur auf 24,335 Pfd. belaufen. Sir E. Owen suchte durch eine genaue Darlegung der mannigfaltigen im Artillerie⸗Departement erforderlichen Arbeiten die Nothwendigkeit jenes Postens zu beweisen. Auch General Gascogne vertheidigte die Behauptung des Sir H. Hardinge. Jene Stelle müsse als militairische Auszeichnung dem Krieger viel angenehmer seyn als die da⸗ mit verknuͤpften Emolumente. So weit man in der Eng⸗ lischen Geschichte zuruͤckblicke, finde man keinen ausgezeichne. ten Feldherrn, welcher nicht ein äͤhnliches Amt bekleidet haͤtte. Schomberg, Marlborough, Ligonier, Argyle, Granbpyh und Wellington seyen Namen, welche die Wahrheit seiner Angabe hinlaͤnglich unterstuͤtzten. Hr. Bankes fragte, auf welche Art man es verantworten küͤnne, daß sehr baäͤusig sowohl der General⸗Lieutenant als der General⸗Feld⸗Zeugmeister sich 1u1*“ ihrem Amte entfernten? Lord Cornwallis, Lord Lord Moira und der Herzog von Wellington seyen verschie⸗ dene Male von ihrem Posten abwesend gewesen. Sir 8 G. Clerk meinte, seit der Ernennung des Herzogs von Wellington haͤtten der General⸗Feld⸗Zeugmeister und dessen General⸗Lieutenant so viel Aufmerksamkeit auf die Erfüccangd ihrer Pflichten verwendet, daß sie den innigsten Dank dees Finanz⸗Ausschusses verdient haͤtten. Hr. Maberley sagte sedoch, es seien Zeugnisse fuͤr die haͤufige Abwesenheit eines. jener Beamten beigebracht worden, deshald habe man 7 1 General⸗Feld⸗Zeu 2 .

eister vor dem Finanz⸗Ausschusse⸗ 8. eld⸗Z ragt: 8 „Halten sie die Fortdauer des Amtes eines 8

Zeugmeister⸗Lieutenants fuͤr wesentlich 7, Ja⸗ (Bafal von der Minister⸗Bank) dieser Beamte hat wichage Arbeitn)

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