Vortheile fuͤr ihren Handel zu ziehen, sich
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fen gleiche Rechte mit Britischen Unterthanen zu sichern, da⸗
—
Staaten, wohl aber von Großbritanien, fordere der gesunde
sen von ihr mit dem anspruchslosen Titel:
Scchiffe, die in ihre Häfen
8 gen;
S versuchen, in wie tion zum Besten
egen aber in den ihrigen von Britischen Schiffen groͤßere bgaben zu nehmen, als von ihren eigenen. In Folge des⸗ erschien von Seiten der Amerikanischen Regierung, die „Unterscheidungs⸗ Zoͤlle“ (discriminating-Duties) belegte Taxte auf Britische einliefen. Ja sie versagte sogar eine partielle Erleichterung in den Abgaben fuͤr Kauffahrthei⸗ Schiffe, die direkt von England nach Amerika handelten, außer wenn sich diese verbindlich machen wollten, von Ame⸗
8 rika aus, nicht nach Britisch⸗Westindische Kolonien zu segeln. Das hieß mit duͤrren Worten unseren sollt mit unserer eun handeln, wenn ihr euch nicht anheischig macht, mit Bal⸗
Kaufleuten sagen: ihr Republik nicht auf euren leigenen Schiffen
last abzusegeln, euren Handel mit euren eigenen Colonien aufzugeben und ihn uns zu üͤberlassen. — Wir fuͤhren das nicht an, um Amerika einen Vorwurf zu machen, oder ihm auf irgend eine Weise etwas unangenehmes zu sa⸗ es hat ein vollkommenes Recht, zu seinem Vortheil zu weit es die Britische Regierung und Na⸗ halten darf. Nicht von den vereinigten
Menschenverstand und die Ehre der Nation eine hinreichende
2 Garantie 78 den Erfolg einer Spekulation, die schlau an⸗
8 gelegt, wie ts G Verhäͤltnissen diktirten die Klugheit und das Bewußtsein ei⸗
ie es ist, ganz fuͤr Amerika paßt. Unter diesen
gener Wuͤürde dem Britischen Parlament das Gesetz vom
dingungen nicht erfuͤllen moͤchte.
Art Und Weise, wie Hr. Canning unser Interesse gegen einen
scharfsinnigen woußte, giebt uns neuen Grund seinen unersetzlichen Verlust
Jull Monat 1825, welches die Bedingungen enthält, unter
denen alle, nicht Colonien habende seefahrende Nationen, nach Britischen Colonien handeln duüͤrfen; der vollzichenden Gewalt ward es uͤberlassen die Periode, die Art und Weise unnd den Maaßstab zu bestimmen, nach welchen sie es fuͤr gut finden moͤchte,
dieses Gesetz strenger oder nachsichtiger, gegen oder fuͤr einen Staat zu handhaben, der dessen Be⸗ Die Brittische Regierung ließ den vereinigten Staaten lange Zeit um ihre nachtheili⸗ gen Verordnungen gegen Englands Handel nach seinen Co⸗ sonien zuruͤckzunehmen, und erließ erst im Juli 1826, also 12 Monate nach Erscheinung obenerwähnter arlamentsakte
8 nachdem sie gesehen hatte, daß Amerika hartnäckig auf seine
Maaßregeln bestand, einen Geheimenraths⸗Befehl, welcher die
Nordamerikanischen Schiffe von den Britisch⸗West⸗Indischen
Colonleen ausschloß. Hr. Gallatin kam nach Europa, um mit Hr. Canning zu unterhandeln und Amerika die Privilegien wie⸗ der zu verschaffen, um die es sich selbst gebracht hatte. Die
Gegner wie Hr. Gallatin, zu vertheidigen z betrauren. Später setzte 8 Gallatin seine Unterhand⸗
ung mit dem edlen und geistreichen Nachfolger Hrn. Can⸗ ning's fort, die sich indessen fast nur auf Angelegenheiten
15 bezog, welche unserem Ge ande fremd sind. In dem Briefwechsel waͤhrend dies terhandlung leuchtet ganz be⸗ sonders Amerika’'s Mißverg s
. en uͤber seine Ausschließung von unsern Colonieen hervor; es hatte nicht geglaubt, daß.
England Ernst machen wuͤrde, und sich geschmeichelt von ihm
8 Dudley keine am 17ten August ein zweites zu, mit der officiellen Anfrage: obh England, wenn Amerika seine Unterscheidungs⸗Zölle zu⸗
fortwaäͤhrend beguͤnstigt zu bleiben, während es Englands Flagge am wenigsten begünstigte. Das konnte aber nicht angehen. — Nachdem Hr. Gallatin auf ein, so zu sagen, den Puls d bee Schreiben vom 4. Juli 1827 an Lord
utwort erhalten hatte, sandte er letzterem
truͤckzoͤge, letzterem seine Colonieen wieder eröffnen wolle, wor⸗
1 woörin dieses Wort so umschrle
8 eignete Uebereinstimmung zwischen
auf indessen eine kräͤftig motivirte abschlagige Antwort er⸗ solgte. Hr. Gallatin bedauerte den schlechten Erfolg seines Anerbietens und somit hatte ein Brieswechsel ein Ende, der sich durch den zegenseit beobachteten Ton von Maͤßigung und Urbanltät bei so che widerstreitenden Interessen ganz besonders auszeichnete. Schweden und Norwegen. Christiania, 2. Jul. Gestern wurde im Odelsthinge das Ausschuß⸗Bedenken uͤber die, vom Lagthinge empfohlne Einrückung des Wortes: deutlich, im Verantwortlichkeits⸗Ge⸗ setze erwogen, welches dahin ging, eine Stelle beizufuͤgen, een wuͤrde, daß es nicht An⸗ — 8 gleichbedeutend mit: buchstaͤblich, zu nehmen. Die Herren Schultz und Riddervold fanden diese Um⸗ schreibung nicht genügend. i en Hornemann, Foß, der Prassdent und 9 vertheidigten sie als ge⸗ 8 eiden Thingen zu bewir⸗ ken. Sie ward mit 29 gegen 28 Stimmen verworfen, und
laß gäbe, es
her Gesetz⸗Vorschlag ging an has Lagching zurück. — Alle
11“ 80 in Englischen Hä⸗] andern Verbesserungen des Lagthinges, insonderheit die
Strafbestimmung wegen Beiseitsetzung der, dem Koͤnige und K. Hause schuldigen Ehrfurcht und den befreundeten Mäͤch⸗ ten gebuͤhrenden Achtung waren mit uͤberwiegender Mehrheit angenommen worden.
Dem Storthinge ward die K. Sanction des Wahlge⸗ setzes angezeigt. .
Das Koͤnigl. Schwedisch⸗Norweg. Geschwader unter Admiral Nordenskiold ist am 27. Mat in Gibraltar ange⸗
kommen. Deutschland.
Dresden, 9. Jul. Se. Koͤnigliche Hoheit der Prinz Wilhelm von Preußen, Sohn Sr. Majestät des Königs, trafen gestern fruͤh hier ein, stiegen im Hoͤtel 7,—2 goldnen Engel ab, speiseten zu Mittag bei den Allerhöͤchsten Herr⸗ schaften im Sommer⸗Hoflager zu Pillnitz, und setzten nach aufgehobener Tafel Hoͤchst Ihre Reise von da nach Teplitz fort.
Bremen, 10. Jul. Die Ratificationen des zwischen den drei freien Hanseestädten Bremen, Hamburg und Luͤbeck und den Verein.] Staaten von Nordamerika am 20. Decem⸗ ber 1827 abgeschlossenen Handelstraktates sind am 2. Jun. d. J. zu Washington ausgewechselt worden. Die wesentli⸗ chen Punkte dieses Traktates sind:
Freie Ein⸗ und Ausfuhr von Waaren, aus und nach allen fremden Ländern, und unter gleichen Abgaben, in und aus den beiderseitigen Häfen, nach den bei einem oder dem andern Theile bestehenden Gesetzen. — Gleiche gegenseitige
Zoölle, und gleiche gegenseitige Verbote mit andern fremden
Laͤndern bei Einfuhr gegenseitiger Landesprodukte und Fabri⸗ kate. — Die Nationalltaͤt der gegenseitigen Schiffe macht keinen Unterschied in den Abgaben. — Jedes Schiff irgend einer der dre iHansestaͤdte von dem der Tapitain ein Hanse⸗
ate, und ¾ der Besatzung Hanseaten oder Unterthanen eines
der Deutschen Bundesstaaten sind, soll als ein Bremer, Luͤ⸗ becker und Hamburger Schiff betrachtet werden. — Jedes, einem der belden contrahlrenden Theile zugehörige S. und seine Ladung, sollen, sie moͤgen herkommen, von wo e wol⸗ len, als directe kommend, betrachtet werden. — Die beider⸗ seitigen Kaufleute, Buͤrger und Schiffs⸗Capitaine duͤrfen in beiden Staaten ihre Geschaͤfte persoͤnlich und frei betreiben, in sofern sie sich nach den Landesgesetzen richten. Tie enießen wenn nicht immer die Vorrechte der Eingebornen o doch wenigstens der am meisten begünstigten Nationen. —
Bei Erbschaften, Schenkungen u. s. w. genießen die Fremden gleiche Rechte mit den Eingebornen. Wenn unbe⸗ wegliches Vermoͤgen hinterlassen wird, das Fremde nicht be- sitzen duͤrfen, so werden 3 Jahre zugestanden, um es zu rea⸗ lisiren und abzugsfrei auszufuͤhren.
Bei Streitfällen sind die gegenseitigen Unterthanen wie eigene Buüͤrger zu schuͤtzen. — Beide Theile verbinden sich wechselseitig, anderen Nationen keine besonderen Begünsti⸗ gungen zuzugestehen, an denen nicht ein Lndn gleichen An⸗ theil hat; etwanige Compensationen werden gemeinschaftlich
getragen. — Der Vertrag ist fuͤr 12 Jahre und überdies
noch 12 Monate zur etwantgen Aufkuͤndigung. Welche von den Hansestädten nicht aufküͤndigt, für die bleibt der Vertrag in Kraft, wenn auch die anderen zuruͤcktreten sollten. Oe 7. erreich. Wien, 0. Jul. m 29. Jun. um 11 Uhr Nachts trafen Ihro Masestät die Frau Erzherzogin Marie Louise, Herzogin von 2 in Salzburg ein, nachdem Hoͤchst⸗ Dieselben den Tag in Berchtesgaden zugebracht hatten. Am 30sten Mittags setzten Ihro Majestät die Reise fort, uͤber⸗ nachteten in Wels und trafen am 2. Jul. im erwuͤnschtesten Wohlseyn in Baden ein, wohin sich Ihre Mazestäͤten der Kaiser und die Kalserin bereits am 28. Jun. von Laxenburg begeben hatten. It alien. Florenz, 1. Jull. Die Lustharkeiten des St. nis⸗Festes sind so eben beendigt. In acht Tagen wurden drei Pferde, und ein Wagenrennen gehalten, denen Ihre Kaiserl. und Koͤnlgl. E in Gesellschaft des Prinzen Friedrich von Sachfen beiwohnten. Die Prinzessin Vorghese hat einen glänzenden Ball gegeben und der Marauis Tor⸗ reggiant den Hof zu einem höͤchst geschmackvollen Feste in seinem von bunten Lampen reichdeleuchteten Garten einge⸗
laden. Die Stadt feierte diesen Tag durch einen ein Feuerwerk und ein Gondelfest. Mehrere hundert 8 leuchtete Barken, in denen auf dem Arno getanzt, gesungen
und gegessen wurde; die Ufer und Bruͤcken des Flusses Feuermassen erhellt, welche deren Formen kenntlich machtdeng gewaͤhrten einen magischen Anblick. Der Hof werd