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8 . enthalten demnach nur A die sich besonders mehr auf die specielle Lage und die Interessen der Inseln beziehen.
Art. 1. Die Demogerontien sind die einzigen auf den Inseln bestehenden Verwaltungsbehöͤrden. Daher ist es die erste Pflicht der außerordentlichen Commissaire, zur Erwaͤh⸗ lung der Demogeronten schreiten zu lassen, und zwar so, daß die Wahlen dem Gesetz, den Sitten des Landes und den Regeln gemaß seyen, welche in den Instruectionen der außerordentlichen Commissaire fuͤr den Peloponnes festgestellt sind. — Art. 2. Dem außerordentlichen Commissair jedes Departements ist es vorbehalten, unter den betreffenden In⸗ seln diejenigen auszusuchen, auf denen es angemessen waͤre, die oͤrtliche Verwaltung mehr in der Person eines Beamten zu concentriren, der den Titel eines provisorischen Gouver⸗ neurs fuͤhren, und demzufolge den Demogerontien vorstehen würde. In diesem Falle wird den außerordentlichen Com⸗ missairs aufgegeben, dem Präͤsidenten einen oder mehrere unter den Bürgern des Landes vorzuschlagen, welche mit dem meisten öͤffentlichen Nutzen diese Geschäfte uͤbernehmen konnten. — Art. 3. Die Anweisungen, mit denen die Demo⸗ gerontien oder die provisorischen Gouverneurs, wo welche ernannt sind, von den außerordentlichen Commissarien versehen wer⸗ den, sollen der Regierung zur Genehmigung mitgetheilt werden. Art. 4. Bevor der National⸗Congreß daruͤber entschieden, giebt es keine Haupt⸗Insel in den Departements des Archi⸗ pel, wie es keine 8 in den Departements des Pe⸗ loponnes giebt. Art. 5. Die außerordentlichen Commissaire sind gleichfalls beauftragt, den Gesundheits⸗ und Polizei⸗ dienst auf jeder Insel zu organisiren. Indeß sollen die Ver⸗ ordnungen, die sie zur Ausführung bringen werden, der Re⸗ gierung zur Bestätigung mitgetheilt werden. Art. 6. Jedes Departement muß die Unterhaltung seiner Verwaltung so wie die Kosten des außerordentlichen Commissariats und der unter den Befehlen desselben stehenden executiven Gewalt be⸗
streiten. Die außerordentlichen Commissaire werden demgemäß
die Local⸗Behoͤrden zu Rathe ziehen, um diese Huͤlfsquellen, unabhängig von den Einkünften, welche den allgemeinen Staats, usgaben zugewiesen sind, zu bestimmen. Nach Beendigung dieses Entwurfs fuͤr jede Insel und fuͤr das ganze Departement werden sie denselben der Genehmigung der Regierung vorlegen. Art. 7. Nachdem sie die Ortsver⸗ waltungen organisirt, werden sie das die Schifffahrt betref⸗ fende Reglement in Betracht ziehen und mit allen Garan⸗ rieen ausführen lassen. Dasselbe wird erst vom 1. August d. J. an in Kraft treten. Bis dahin haben sie sorgfaͤltig daräͤber zu wachen, daß die Gesuche um Frachtscheine und Schifffahrts⸗Patente mit solchen Gewaͤhrleistungen versehen seyen, daß wenn der Capitain des Schiffs das Diplom und die Flagge des Staats mißbrauchen sollte, die Reglerung, welche in den Augen des Auslands verantwortlich ist, schnell und gerecht den an sie gerichteten Reclamationen genuͤgen koͤnne. Art. 8. Die Regierung bofft gern⸗ daß sie in Zu⸗ tunft nicht mehr Raͤuber, welche die National⸗Flagge durch Seeraͤuherei entweiht haben, zu verfolgen oder zu bestrafen haben wird. Es ist ihr nicht unbekannt, daß fremde Menschew auf den Inseln, die Anarchie benutzend, einige Griechische See⸗ leute auf diesen Weg des Verderbens fortgerissen haben Die außerordentlichen Commissaire werden bei der, durch den isten Artikel der allgemeinen Instructionen ihrer Collegen * Peloponnes vorgeschriebenen, statistischen Arbeit, diese Be⸗ merkung nicht uͤbersehen. Sie werden untersuchen, oh die zremden von solcher Kategorie noch auf den Inseln sind und werden in diesem Falle nicht dulden, daß dieselben dort
flucht finden. Sie sollen auch uͤber das Betragen aller
emden, die ihren Aufenthalt auf den Inseln weder durch ein Handels⸗Geschäft noch durch vunt andere glaubwuͤrdige Angelegenheit legitimiren koͤnnen, wachen und wachen lassen. Art. 9. Strenge werden sie gegen die Abentheurer seyn, und hingegen gegen ausgezeichnete Reisende, Kaufleute und fremde Unterthanen, die sich unter dem Schutze der Agen⸗ ten der Maͤchte auf den Inseln befinden, mehr Ruͤcksichten und Zuvorkommenheit zeigen. rt. 10. Da bis jetzt kein Aect die Verhältnisse dieser Agenten zur Griechischen Regie⸗ rung geordnet hat und kein fruͤher zwischen den Tuͤrken und den Europaͤischen Maͤchten bestandener Vertrag in den Pro⸗ vinzen Griechenlands gelten kann, so ist es unmoͤglich, mit einiger Genaulgkeit die Beziehung der Regierung zu den
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Agenten zu bestimmen. Jedoch machen es die Ruͤckst — b06 Regierung den Europaͤischen Maͤchten — nehmlich den verbuͤndeten Souverains schuldig ist, so wie die Interessen des Handels derselben zur Pflicht, diese Agenten factisch anzuerkennen und anerkennen zu lassen, ohne daß eine Rechtsfrage eroͤffnet oder entschieden werden kann. Es ist in dieser Beziehung besonders wichtig, auf freundschaftlichem und vertrauungsvollem Wege allen Strei⸗ tigkeiten auszuweichen, und auf dieselbe Weise alle Schwie⸗ rigkeiten, welche die Handels⸗, Schifffahrts⸗ oder andere Angelegenheiten zwischen fremden Unterthanen und Griechj⸗ schen Buͤrgern herbeifuͤhren moͤchten. Die außerordentlichen Commissarien koͤnen nicht genug Aufmerksamkeit und Wach⸗ samkeit anwenden, um den Wuͤnschen dieser Agenten mit strenger Gerechtigkeit zu genuͤgen, und dadurch ihre Beschwer⸗ den bei den Admiralen oder bei der Reglerung zu verhindern.
Aegina, den 12. (24.) Mai 1828.
Der Praͤsident Griechenlands. * J. A. Capodistrias. Der Staats, Secretair. Sp. Trikupis.
Literarische Nachrichten.
Der Iris (Beiblatt der Zeitung der freien Stadt Frank⸗ furt) entlehnen wir folgende, fuͤr Freunde der Englischen Literatur interessante Anzeige:
The British Poets of the i9lh Century, including the select works of Crabbe. Wilson, Coleridge, Words- worth, Rogers, Campbell, Miss Landon, Barton, Montgomery. Hogg, Barry Cornwall and others; being a supplementary volume to the poetical works of Byron. Scott and Moore. Francfort o. M. Printed by and for II. L. Brönner 1828. One vo- lume 808 pp. gr. 8.
Waͤhrend der ersten 25 Jahre des 19ten Jahrhunderts hat sich der poetische Boden Großbritaniens fruchtbarer aus⸗ gewiesen, als in dem langen Zeitraum seit den Tagen Spenser s und Shakspeare's. Die großen dramatischen Dichter aus der Eli⸗ sabeth Zeitalter sind noch unuüͤbertroffen, ja unerreicht, und Mil⸗ ton's Riesen⸗Genius steht allein, die dunkle Periode puritanischen Glaubens⸗Eifers erleuchtend — aber die Autoren, welche zu Anfang des 18ten Jahrhunderts (unter der Koͤnigin Anna) bluͤhten, entschieden denen der neuesten Zeit nachstehend, ha⸗ ben nicht mehr zu hoffen, daß sie je wieder zu dem Ansehen kommen werden, das sie lange behauptet haben und woraus sie nun mit Recht verdraͤngt sind. In diesem Siege der neuern Dichter liegt nichts besonders wunderbares: ihre Vor⸗ gaͤnger hatten nicht viel mehr als gesundes Urtheil und Fleiß; ihr Ruhm ist negativer Natur; wenige Fehler, aber keine be⸗ deutende Schoͤnheiten. Die Inspiration ging nicht weiter, als zu einer muntern Gattung verstaͤndigen Wesens, und was die Erfindung anbelangt, so beschränkte sie sich fast allein auf die untergeordneten Zwecke des Spotts und der Satire. Scherz und Witz funkeln mitunter lebhaft genug, aber man sucht vergebens nach Waͤrme des Gefuͤhls, nach Glanz der Einbil⸗ dungskraft — kurz, genialisches Feuer hat nie ihre Werke durchflammt. In dem Zeitalter nach Pope und Dryden war Original⸗Talent noch seltner zu finden; es waren in der That die magern Jahre der Englischen Dichtkunst. Das Drama lag in Todesschlummer, die poctische Kraft in andern Dich⸗ tungsarten schien einem ähnlichen Verlöͤschen sich zuzuneigen. Selbst die wenigen Funken, die noch von Zeit zu Zeit aufglimmten, zeigten, wie die alte Gluth ausgebrannt war und der Altar der Musen neuer Diener mit frischer Begeisterung warte. Den Uebergang bezeichnete Cowper, der in seltner Eigen⸗ thuͤmlichkeit zuerst die Ueberzeugung weckte, daß Pope und Addison fortan nicht laͤnger als ausschließende Muster Eng⸗ lischer Dichtkunst gelten koͤnnten.
So kommen wir zu den Tagen, die uns noch nahe lie⸗ gen. Es entstand ein herrliches Geschlecht reichbegabter Maͤnner und. inmitten einer großen politischen Bewegung verbreitete die Dichterflamme ihre wohlthäͤtige Wärme. Drei alles uͤberglaäͤnzende Sterne verdunkelten die uͤbrigen der neuen Constellation: Byron, Scott und Moore schrieben ihre Na⸗ men in das Buch der Unsterblichkeit. Aber nicht wenige an⸗
dere Dichter, diesen gluͤcklichen Dreien kaum nachstehend, sind,
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Allgemeinen Preußischen Staats⸗Zeitung Nr. 190.
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