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Ursache Weise danach gestrebt
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nen Kampf einlassen werde, und ohne daß es vorher auf alle hätte, ihn abzuwenden. b
Der Moͤrder Corder ist zum Tode verurtheilt; er ver⸗ theidigte sich damit, daß sein Schlachtopfer sich selbst getoͤd⸗
ohne gerechte zu haben
tet und daß er sie, ohne Jemanden etwas daruͤber mitzu⸗ theilen, begraben habe, damit man nicht glauben sollte, sie sey von ihm umgebracht worden. Es ist merkwuͤrdig, daß Träume, welche die Mutter der Ungluͤcklichen hatte, die Ur⸗ sache zu den Nachgrabungen an dem Orte waren, wo man den Leichnam entdeckte. Drei Naͤchte hinter einander traͤumte sie, ihre Tochter liege in einer dem Corder gehoͤrenden Scheune begraben, und wirklich fand man sie dort. Die Englischen Plätter behaupten, daß sie selbst vor der Grand⸗Jury fort⸗ wäͤhrend die Entdeckung des Koͤrpers ihren Traͤumen zuschrieb.
Nach Nord⸗Amerikanischen Blaͤttern haben von 87,000 Personen, welche die Bittschrift des Canadischen Volkes an das Britische Parlament unterzeichneten, nur etwa 7000 ihre Namen, 80,000 dagegen nur Zeichen darunter gesetzt; ein Beweis, wie wenig der öoͤffentliche Unterricht in jenem Lande vorgeschritten ist.
Rußland.
Ein Schreiben aus Odessa vom 24. Juli (in der Allge⸗ meinen Zeitung) enthält Nachstehendes: Die Garden haben Tultschin verlassen und ziehen gegen die Donau; 60,000 Mann frische Truppen erhalten in diesem Augenblicke Be⸗ fehl, aus Volhynien aufzubrechen, und an die Graͤnzen des Reichs vorzuruͤcken. Aus dem Innern werden die verlasse⸗ nen Cantonnirungen in Volhynsen durch neue Truppen be⸗ setzt, und unsere Anstalten zur Fortsetzung des Krieges sind jetzt sehr imposant; 300,000 Mann stehen bereits seit laͤn⸗ gerer Zeit auf einem Flächenraume von 80 Meilen versam⸗ melt, und köͤnnen sich auf den ersten Wink nach jeder Rich⸗ tung hinbewegen. Wir wollen hoffen, daß keine außeror⸗ dentlichen Maaßregeln weiter nöͤthig seyn werden, um uns die Se —z des Friedens wieder zu verschaffen. Eine große Anzahl Congrevescher Raketen wurde hier eingeschifft, um sie der Armee nachzufuͤhren.
Daänemark.
Kopenhagen, 12. August. Am 9. d. ist die Koͤnigl. Corvette Diana, Capitain Hagerup, aus Westindien hier angekommen. An demselben Tage legte sich eine Russische Krliegs⸗Fregatte auf der Rhede vor Anker.
Die Stipulationen des mit Brasilien am 26. April abgeschlossenen Handels⸗Tractats werden naͤchstens in Er⸗ fuͤllung gehen, und es sind bereits Verfuͤgungen getroffen, alle Brasilischen oder von Brasilien kommende Schiffe in Gemaͤßheit desselben zu behandeln.
Nachrichten aus Island melden, daß Winter und Fruͤh⸗ ling dort uüͤberaus milde gewesen sind, und der Fischfang
meistentheils sehr glücklich ausgefallen ist. stenth seh Deutschland.
Weimar, 15. Aug. Am 11ten d. M. geschah hier die Eröffnung des nach dem (letzthin mitgetheilten) Groß⸗ herzoglichen Patente ausgeschriebenen außerordentlichen Land⸗ tages durch das Großherzogliche Staats⸗Ministerium, wel⸗ ches dazu besondern hoͤchsten Auftrag erhalten hatte. Die in Gemäßheit des Grundgesetzes vom 5. Mai 1816 ausge⸗
stellte, (nachfolgend) landesfuͤrstliche Versicherung ward dem
Landtage uͤbergehen. Tages darauf, am 12. Au sammelten sich saͤmmtliche Mitglieder des —— — Sr. Koöͤniglichen Hoheit, dem Großherzoge, in dem Thron⸗ saale des Residenz⸗Schlosses, unter Beobachtung desselben Ceremoniels, welches bei Eröͤffnung der Berat angsver⸗ sammlung im Jahre 1816 und des ordentlichen hdange es im Jahre 1817 beobachtet worden ist. Dieselben leisteden den Huldigungseid in ihrem eigenen und im Nahmen aller Staatsbuͤrger, Unterthanen und Angehoͤrigen des Großher⸗ ogthumes. Se. Excellenz, der Herr Staats⸗Minister Frei⸗ err von Fritsch hatte dazu in einer Rede aufgefordert, welche alle Umstehende tief ergriff. Eine Rede Sr. Excellenz, des rn Landmarschalls Freiherrn von Riedesel endigte in Herzlichst ausgesprochenen Wunsche: „Moͤge Gottes ade Ew. Königliche Hoheit durch eine lange und gluͤck⸗ liche Regierung, durch vielfaltige reine Freuden in Ihrem erhabenen zuͤrstenhause und durch das ungetruͤdte Gluͤck Ih⸗ rer getreuen Unterthanen segnen, damit dann bei Weiter⸗ vererbung gleicher Fuͤrstentugenden noch in spaͤteren Zeiten unsere Nachfolger an dieser Stelle Hoͤchst Zören Nachkom⸗ men mit gleichem Frohgefuͤhle und denselden aufrichtigen Gesinnungen zu huldigen vermögen, wie wir jetzt Ew. Kö⸗ niglichen Hoheit gehuldigt haben.“ Mit dieser Feierlich⸗ keit erklärte der Herr Staats⸗Minister Freiherr von Fritsch auch den außerordentlichen Landtag fuͤr geschlossen. — Spaä⸗
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ter war Ceremonien⸗Tafel, zu welcher auf hoͤchsten Befehl außer den Mitgliedern des Großherzoglichen Staats⸗Mini⸗ steriums saͤmmtliche zum Landtage Abgeordnete der drei Land⸗ staände gezogen wurden.
Folgendes ist die (vorstehend erwähnte) landesfuͤrstliche
ersicherung⸗ V 8 Friedrich, von Gottes Gnaden Großherzog zu Sachsen Weimar⸗Eisenach, Landgraf in Thuͤringen, Mark⸗ graf zu Meißen, gefuͤrsteter Graf zu Henneberg, Herr zu Blankenhayn, Neustadt und Tautenburg ꝛc. ꝛc.
„Eingedenk der Vorschrift und des Sinnes des deut⸗ schen Bundesvertrages“ hat Unser nun in Gott ruhender Herr Vater und Vorfahrer in der Regierung dem von Ihm so weise reglerten und so vielfach begluͤckten Großherzog⸗ thume durch das Grundgesetz vom 5. Mai 1816 eine land⸗ staͤndische Verfassung bestaͤtiget und gesichert. „Eingedenk derselben Vorschrift, wie solche in dem Artikel 13 der deut⸗ schen Bundes⸗Akte vom 8. Juny 1815 zuerst ausgedruͤckt und eingedenk des Sinnes derselben, wie solcher in den Ar⸗ tikeln 54 — 61 der Wiener Schluß⸗Akte vom 15. Mai 1820 bestimmter noch entwickelt und festgesetzt worden ist, also ebenfalls mit ausdruͤcklicher Beziehung auf den deut⸗ schen Bundesvertrag, nehmen Wir keinen Anstand, andurch bei Fuͤrstlichen Worten und Ehren auf das Verbindlichste 1 und Feierlichste zu erklaͤren, daß Wir die Verfassung des 9½ Großherzogthumes nach dem ganzen Inhalte des oben an⸗ gefuͤhrten Grundgesetzes vom 5. Mai 1816 auch waͤhrend Unserer Regierung beobachten, aufrecht erhalten und schuͤtzen wollen. 1 Diese von Uns nach der Bestimmung des Grundge⸗ 8 setzes vom 5 Mai 1816 §. 126 u. §. 127. vollzogene Urkunde und schriftliche Versicherung soll in dem Archive des Landtages niedergelegt, auch durch den Druck oöͤffentlich bekannt ge⸗ macht werden. Gn
v den 11. August 1828. E“]
(L. S.) Carl Friedrich.
Fritsch. Freih. v. Gersdorff. Dr. Schweitzer.
C. W. Freih. v
Vom Main, 14. August. Zu dem Koͤnigs⸗ und Con⸗ Feee „Feste in Gaybach werden die lebhaftesten Anstal⸗ ten, dem erhabenen und großartigen Gegenstand entspre⸗ chend, getroffen. Se. Majestaͤt der Koͤnig wird Sich am 22sten d. M. von Bruͤckenau zu dem Herrn Grafen von Schoͤnborn nach Gaydach begeben. Die Constitutions⸗Saͤule,“ welche in den Engischen Garten⸗Anlagen allda auf einer, einen Umkreis von mehr als 40 Stunden beherrschenden An-⸗ h hoͤhe errichtet ist, und deren Grundsteinlegung Se. Majestaͤt 3 † im Jahr 1821 als Kronprinz durch Allerhoͤchst Ihre Anwe⸗ “ senhelt verherrlichten, wird an diesem Tage ihre Vollendung erhalten, indem in Anwesenheit Sr. Majestaͤt des Koͤnigs, der Stände⸗Mitglieder aus dem Unter⸗Main⸗Kreise und vie⸗ ler hohen Gaͤste aus dem Civil⸗ und Militair⸗Stande, die Aufsetzung des letzten Theils des Candelabre mit zweckmäßi⸗ gen Feierlichkeiten Statt findet. Abends werden sodann im Garten allda angemessene Volks⸗Belustigungen veranstaltet, und nebst dem Schlosse und einem Theile des Gartens wird auch die Constitutions⸗Saäͤule prachtvoll beleuchtet werden. 6 8 Se. Majestat werden bei dem Herrn Grafen uͤbernachteen und am 2 3sten die Reise nach Ingolstadt fortsetzen. Gay⸗ bach liegt in Mitte der volkreichsten und schoͤnsten Fränki⸗ schen Gauen, und aus den Städten Wuͤrzburg, Schwein⸗ furt, Marktbreit, Marktsteft und Kitzingen, dann aus vie⸗ len benachbarten Landstaͤdtchen und Doͤrfern werden an jenem Tage Tausende von Menschen nach Gavbach stroͤmen, um des begluͤckenden Anblicks Sr. Majestät zu genießen, und sich der herrlichen Fest⸗Anstalten zu erfreuen.
Der Balrische Landbote vom 12. August meldet: „Dem sichern Vernehmen nach haben die Herren Gemeinde⸗Bevoll⸗ maͤchtigten hiesiger Residenzstadt beschlossen, das erhabene Geburts⸗ und Namensfest Sr. Maj. des Koͤnigs, welches derselbe zum Erstenmale als Regent in Muͤnchen fei⸗ ern wird, statt mit einer Beleuchtung, durch Gruͤndung ei⸗ ner Ludwigsstiftung * verewigen. Zu diesem Zwecke soll die Summe von 42000 fl. (weil Se. Mazj. an diesem Tage Ihr 42. Jahr vollenden) als Fundationskapital bestimmt werden, und die Interessen derselben zu 4 proCt. sollen in kleinen Parzellen an arme huͤlfsbeduͤrftige und huͤlfewuͤrdige Gewerbetreibende unverzinslich ausgeliehen werden. Vor der Hand soll die hoͤchste Darlehens⸗ Summe 50 fl. nicht üͤber steigen, und in kleinen Raten binnen Jahresfrist wieder zu⸗ rückerstattet werden. Durch die zuruͤckbezahlten Darlehen das Stammkapital vermehrt werden. Damit aber am benen Doppelfeste diese Ludwigsstiftung sogleich in’s Lebe treten koͤnne, so sollen von der Stadt⸗Renten⸗Kasse die In-
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