mehrern Monaten abgereist sind, so daß diese Commission als factisch aufgeloͤst zu betrachten ist. Ihr Schlußbericht soll schon vor geraumer Zeit dem durchlauchtigen Bundes⸗ tage eingesandt worden seyn.
Oesterreich.
Die erzbischöfliche Stadt Kolocza ist am 11. Juli durch eine furchtbare Feuersbrunst schrecklich zerstoͤrt worden. Das Feuer war Mittags gegen eilf Uhr neben dem großen Wirthshause ausgebrochen, und hatte bei dem eben wuͤ⸗ thenden heftigen Sturme, binnen viertehalb Stunden 347 Haͤuser, worunter das Stadthaus, die Apotheke und meh⸗ rere ansehnliche Gebaͤude in Asche gelegt.
Schweiz.
Zürch, 13. August. In der zehnten Sitzung der Tag⸗ satzung am 22. Juli ward der durch das Traktanden⸗Circu⸗ lar an die Staͤnde gelangte „Entwurf eines Tagsatzungs⸗ Beschlusses wegen Mißbrauch der Publicität in innern An⸗ gelegenheiten“ in Eroͤrterung genommen. Im Sinne des voroͤrtlichen Antrags sprach zunaͤchst der Gesandte von Bern, nicht ohne Bedauern daruͤber, daß so viele abweichende An⸗ sichten wahrgenommen wuͤrden. Schlimmer Mißbrauch ge⸗ heim zu haltender Dinge sey von langem her und auch neuer⸗ lich getrieben worden. Einer zweckmaͤßigen Publicität hul⸗ dige die Regierung von Bern allerdings, indem sie wichtige Verhandlungen drucken und an Sachkundige auszutheilen verordne, nicht aber durch Zeitungen in die Schenken brin⸗ gen zu lassen geneigt sey. Wie im Sinne des voroͤrtlichen Antrags dem vorhandenen Uebel abgeholfen werden köoͤnne, glaubt der Gesandte, sollte durch eine Commission eroͤrtert und vorbereitet werden. Die Gesandten von Ury, Schwyz und Unterwalden stimmten unbedingt und dankbar zu den Anträgen des Vororts, und sie waren auch noch weiter zu gehen voͤllig de⸗ reit. Minder entschieden und nicht unbedingt, im Wesentlichen jedoch aͤußerte sich auch Glarus geneigt zum voroͤrtlichen Antrage. Der Gesandte von Freiburg eröͤffnete, er solle den Anträgen des Vororts beipflichten, glaube aber, es moͤge derselbe seinen Zweck nicht erreichen. Solothurn's Gesandter pflichtete in Allem den Antraͤgen bei, die jedoch noch nicht befriedigend seyen und noch weiter ausgedehnt werden sollten. Auch Graubün⸗ den pflichtete den Anträgen bei und hielt dafuͤr, nicht bloß gedruckte, sondern auch schriftliche Mittheilungen sollten durch das Conclusum befaßt werden. Der Gesandte von Aargau hielt dafuͤr, von Preßfreiheit koͤnne hier die Rede nicht seyn, und es sey der Artikel des Instructions⸗Circulars zu Decla⸗ mationen uͤber dieselbe unziemend benutzt worden. Die An⸗ gelegenheiten des Staats sollen nicht der Oeffentlichkeit der Zeitungen preis gegeben werden und zum Lachen sey's, von Geheimthuerei in der Schweiz reden zu hoͤren, wo 29,000 Gesetzgeber, 8000koͤpfige Landsgemeinden und 300koͤpfige roße Räͤthe vorhanden sind. Bedauerlich wolle man fremde
aten nachäaͤffen, ohne ihre abweichenden Verhältnisse zu kennen. In republikanischen Staaten sey jede Herabwuͤrdi⸗ gung einer Magistrats⸗Person ein Mord am Vaterlande. Wo Grund dazu vorhanden, da habe man einen gesetzlichen Weg, um den, der nicht mehr gefällig ist, zu entfernen. De heutigen Publicisten aber moͤchten die Regulatoren, die Zeit⸗ aaufzieher in den Staaten seyn u. s. w. Heee, pflichtet
den Ansichten Berns und den Anträgen des Vororts bei.
Der Gesandte von Zuͤrich und Präͤsident der Tagsatzung schien einige Verlegenheit ausdruͤcken zu wollen, die davon herruͤhre, daß Zuͤtich allerdings den Vorwurf des inkra mu
ros peccotur nicht von sich ablehnen koͤnne und er sprach
von künstlichen Reden, mit denen man begangene Fehler
heäaͤtte decken wollen, indem man von Preßfreiheit und — redete, um die es sich gar nicht SH n⸗
ondern um Bewahrung pflichtmäßiger Geheimnisse. wischen gehe Zürichs gegenwärtige Jenuccon dahin, ein moͤglichst einfaches und bestimmtes Verbot der Bekannt⸗ machung diplomatischer Actenstuͤcke, so wie daheriger Ver⸗ handlungen der Tagsatzung und des Vororts zu erzielen. In abweichendem Sinne sprach zunaͤchst der Gesandte
vpon Luzern, der keineswegs irgend einer Ungebundenheit
oder dem Mißbrauch der Publicitaät das Wort zu reden ge⸗ sinnet ist, hingegen dafuͤr hält: eine verstoͤndig benutzte Pu⸗ blicitaͤt koͤnne dem Vaterlande Heil bringen, die zu enge Beschraͤnkung derselben müsse verderblich seyn. In Maaß und Ziel, doch nicht unbedingt, soll Geheimhaltung in Ver⸗ heandsungen mit dem Auslande stattfinden und an einer Be⸗
rathung fur geeignete Maaßnahmenihiefür will Luzern Theil nehmen. Noch entschiedener sprach der Gesandte von Zug. Seine Regierung und der gesetzgebende Rath huldigen dem Grundsatze der Oeffentlichkeit dermaßen, daß sie sede Be⸗ —— als ein Uebel ansehen wuͤrden. Fälle,
wo Geheümmiß erforderlich sey, könnten eintreten, aber nur
selten; nie duͤrften dieselben zur Regel werden. Der Vor⸗ ort mache nun aber die Ausnahme zur Regel und wolle, daß ohne ausdruͤcklich dafuͤr eingeholte Erlaubniß uͤber die wichtigsten vaterländischen Angelegenheiten nicht gesprochen werden duͤrfe. Die Oeffentlichkeit sey die Seele des Frei⸗ staats, durch Zernichtung derselben werde die Wechsel⸗Ver⸗ dindung zwischen Volk und Regierung zerstoͤrt. Oft habe die oͤffentliche Meinung in der Schweiz sich schon fuͤr Wohl⸗ fahrt und Ehre des Vaterlandes besser und kräftiger ausge⸗ sprochen, als die Tagsatzung durch die Instructionen der Regierungen; man solle an die Angelegenheit der Heimath⸗ losen, an die des Muͤnzsystems u. s. w. denken. Basels Gesandter mißbilligte unbescheidene Bekanntmachungen und wollte zu deren Verhuͤtung Maaßnahmen berathen helfen; allein die Ausnahme muͤsse betroffen und nicht diese zur Re⸗ 8 gemacht werden. Leider haben die Personen, welche die
ntraͤge entwarfen, ihre Aufgabe nicht begriffen. Oeffent⸗ lichkeit sey mit dem Wesen der Republik innig verbunden, dies duͤrfe gar nicht in Zweifel gezogen werden. Aber die oͤffentliche Meinung und die Zeitungen seyen wieder zwei ganz verschiedene Dinge. Wer rede, der stehe zu seiner Rede; mit den anonymen Angriffen der Zeitungen verhalte es sich anders. Die Publicität solle nicht beschränkt, aber das Ge⸗ heimniß soll bewahrt werden, wo es befohlen ist. Schaffhausen findet die voroͤrtlichen Anträge wenig zweckmäßig, erklärt rch fuͤr Oeffentlichkeit und will angemessene Mittel gegen ih⸗ sien Mißbrauch ergreifen helfen. In gleichem Sinne sprach der Gesandte von Appenzell, und diese beiden letztgenannten fanden den persoͤnlichen Zwang, der den Glledern der Tag⸗ satzung durch Geheimniß⸗Angelobung wolle aufgelegt werden, erniedrigend und unwuͤrdig. St. Gallens Geandker wollte Preßfreiheit und Publicitaͤt in hohen Ehren halten, aber ih⸗ nen auch ziemende Schranken setzen. Die oͤffentliche Mel⸗ nung verdiene alle Achtung, aber die Zeitungen seyen nicht ihr Organ und eher wohl das einer Congregation oder ge⸗ heimen Ausschusses. Der Eid, zu verschweigen, was ver⸗ schwiegen werden solle, genuͤge in der aufgeklaͤrten Zeit nicht mehr. Jedoch des Vorortes Antraäͤge gehen zu weit und muüͤssen modificirt werden. Nachdem in aͤhnlicher Weise auch die übrigen Stände sich ausgesprochen, ward am Schlusse zu weiterer Erdaurung der Sache eine Commission niedergesetzt.
anien.
Madrid, 4. Auguf. Am 29. Jult verließen Ihre Majestaͤten Valladolid, langten denselben Tag in Medina del Campo an, und trafen Tages darauf in Santa Maria de Nieva ein, bis wohin Hoͤchstdeneuselben Ihre Königliche Hoheiten die Infanten und Infantinnen entgegen gereist waren, und wo sich, mit Ausnahme der Infanten, Soͤhne des Infanten Don Francisco de Paula, die sämmtlichen Glieder der Königl. Familie versammelt hatten. Ihre Köô⸗ nigliche Hoheiten reisten denselben Abend nach Ildefonso zu⸗ ruͤck, um am 3isten Ihre Majestaͤten daselbst zu empfangen.
Die prachtvolle Erleuchtung des Schlosses und der Springbrunnen und Wasserkuͤnste in San Ildefonso, welche die beiden Infanten, Bruͤder Sr. Maj., hatten veranstalten lassen, nahm fruͤher, als erwüͤnscht, ein Ende, indem ein starker Regen eintrat und das Feuermeer der Erleuchtung in Finsterniß verwandelte. 48
— Es sind zwei Kupferstiche erschienen, welche die Ruͤck⸗ kehr des Koͤnigs Ferdinand VII. aus seiner Gefangenschaft in Valengay vorstellen. Auf dem einen sieht man Frank⸗ reich und Spanien, durch den Fluß Fluvia getrennt, auf der einen Seite den Marschall Suchet, welcher an der Spitze seines Armee⸗Corps sich von Ferdinand VII. beurlaubt, und auf dem andern Ufer empfangen Spanlsche Krieger und Landleute ihren Monarchen, welchem auch mehrere Kapu⸗ ziner entgegen gehen.
er zweite Kupferstich stellt die Vorderseite der Kathe⸗
dral⸗Kirche von Girona vor. Auf belden Seiten der pracht⸗ vollen Treppe, welche zu derselben führt, stehen Mönche von saͤmmtlichen Orden, Und der Koöͤnig tritt aus dem aupt⸗ Portal der Kirche, wo er dem, wegen seiner Ruͤckkehr gesun⸗ genen Te Deum beigewohnt hat. Der Preis beider Kupfer⸗ stiche, nebst einer, dieselben erlaͤuternden, kleinen Schelft⸗ ist 60 Realen.
5 Portugal.
In Londoner Blättern finden sich folgende Correspon⸗ denz⸗ Nachrichten:
Lissabon, 26 Juli. Trotz dem, daß der Goneral⸗In⸗ tendant der Polizei, Jose Barrata Fretre de Lima, ein Cdltet erlassen hat, *) nach welchem, da die Parthetungen zu Porto
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*) Siehe Nr. 216 der Staatz⸗Zeitung. 82 Buage