Spohn den Zoͤglingen als Mitschuͤler vorstellte. Muschtaid⸗ Aga⸗Mir⸗Feti empfing zugleich am blauen Bande eine gel⸗ ddene Medaille mit Diamanten und mit dem Bildnisse Sr. Majestaͤt des Kaisers geziert, als Merkmal des Landesherrli⸗ chen Wohlwollens fuͤr seine bei der temporairen Regierungs⸗ altung von Adzerbidshan geleisteten Dienste. Frankreich. Pairs⸗Kammer. Die Sitzung vom 16. August 8. den Berathungen uͤber das Einnahme⸗Budget gewid⸗ mmet. Wie man vernimmt, so eroͤffnete der Graf von Sussy dieselhen mit einer Rede uͤber die indirecten Steuern unnd uͤber die Verbesserungen, die sich, seiner Ansicht nach, in dem Systeme der Erhebung der Verbrauchs⸗Steuern machen ließen; er bezeichnete zugleich mehrere Mirtel, den Steuerpflichtigen die Last der Verbrauchs⸗ Steuer zu erleich⸗ teern, ohne dadurch die Staats⸗Einnahme zu vermindern. Nach ihm sprach der Graf von Tournon hauptsaͤchlich über den Ertrag der Forsten, so wie uͤber die Salzsteuer, welche er um die Haͤlfte herabgesetzt wissen wollte. Der Graf von Germini stellte einige Betrachtungen uͤber die Verbrauchs⸗Steuern an, und glaubte, wie der Graf von Sussy, daß die Last derselben sich für das Publikum sehr erleichtern ließe. Er schloß mit einer kräaͤftigen Lobrede auf die beiden Verordnungen wegen der kleinen Seminarien, unnd sprach die Hoffnung aus, daß die Regierung die durch dieselben betretene Bahn mit Festigkeit verfolgen werde. MNach einem Vortrage des Marquis von Lally⸗Tolendal wurde die allgemeine Berathung geschlossen, und man ging zzu den einzelnen Artikeln des Gesetzes uͤber. Der erste und ssechste gaben allein zu einer Discussion Anlaß. Der Graf von Ambrugeac erhob sich gegen die Abzüge, die den Penstionairs des Kriegs⸗Ministeriums zum Besten des Inva⸗ liden⸗Hauses auf ihre Pensionen gemacht werden; er ging hierauf in einige sehr interessante Details uͤber die Art und Weise ein, wie man seit Heinrich IV. für die Invaliden gesorgt habe und gab zuletzt sein lebhaftes Bedauern zu erkennen, daß die vorgeruͤckte Sitzung der Kammer auf's Neue nicht erlaube, in dem Budget irgend ein Amendement zu machen. Der Finanz⸗Minister bemerkte, daß die gedachten Ab⸗ zuͤge, in Folge eines besondern Gesetzes gemacht wuͤrden und ’ . durch ein bloßes Amendement nicht ermäßigt werden 8 koͤnnten; was die spaͤte Verlegung des Budgets betreffe, so n sey das Ministerium nicht daran Schuld; uͤbrigens werde Letzteres sein Moͤglichstes thun, um dem Uebelstande fuͤr die Folge abzuhelsen. Nach einigen kurzen Bemerkungen des —Marquis von Latour⸗Maubourg sprach der Baron Pas⸗ “ . sich gleichfalls gegen das jetzige System der Gehalts⸗ Abzuͤge aus, und bestand vorzüglich, wie der Graf v, Am⸗ bhrugeac, auf eine fruͤhere Vorlegung des Budgets. Die Stempel⸗Abgabe gab dem Marquls von Marbois zu eini⸗ gen kritischen Bemerkungen Anlaß, welche durch den Groß⸗ ssiegelbewahrer und den Grafen von Sesmaisons wider⸗ legt wurden. Der Herzog v. Damas sprach uͤber hen von der Deputirten⸗Kammer Amendementsweise hinzugefuͤgten 6ten Artikel, wonach die Budgets uͤber die Verwendung der Zusatz⸗Centimen zur Bestreitung oͤrtlicher Ausgaben alljähr⸗ lich durch den Druck bekannt gemacht werden sollen; er ggllaubte, daß die Kammer wohl thun wuͤrde, diesen Ar⸗ tikel zu verwerfen. Der Graf Vogué war derselben Meinung. Inzwischen erklaͤrte der Minister des Innern, ddeaß es zwar allerdings wuͤnschenswerth gewesen waͤre, wenn ddie Deputirten⸗Kammer den Artikel nicht angenommen hätte, da solches aber einmal geschehen wͤre, so wuͤrde es ungleich nachtheiliger seyn, wenn man das Budget durch ein Amen⸗ ddement ajourniren wollte, als wenn man die gedachte Be⸗ stimmung annaͤhme. Der Baron Pasquier trat dieser Ansicht bei, und machte den Beschluß der Discussion. Es wurde hierauf uͤber das ganze Einnahme⸗Budget abgestimmt und dasselbe mit 116 gegen 2 Stimmen angenommen. Die Kammer wollte sich am 18ten zum Empfange einer Mitthei⸗ lung von Seiten der Regierung (ohne Zweifel die Verord⸗ nung, wodurch die Kammern geschlossen werden) versammeln. G“ Paris, 18. Aug. Am 15ten d. M., unmittelbar nach⸗ dem der Koͤnig aus den Händen des Lord Stuart dessen Creditiv als Botschafter am hiesigen Hofe empfangen hatte, berreichte der Koͤntgl. Basersche Gesandte Freiherr v. Pfes⸗ sfel Sr. Majestaät in einer Privat⸗Audienz das Rotificatlons⸗ Schreiben e Souverains in Betreff der Geburt des Prinzen Adalbert von Baiern, Sohnes des Königs. Der Großherzogl. Saͤchsische Minister⸗Resident, Hr. v. Treitlin⸗ ger, hatte demnächst die Ehre, gleichfalls in einer Privat⸗ Audienz dem Könige: 1) das Notisfications⸗Schreiben Sr. Känigl. Hoheit des Großherzogs von Sachsen Weimar, we⸗ gen des Ablebens seines erlauchten Vaters; 2) das neue
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Beglaubigungs⸗Schreiben für Hrn. v. Treitlinger in seiner Eigenschaft als Minister⸗Resident, und 3) die Schreiben der 2ensg⸗ von Sachsen⸗Altenburg, Sachsen⸗Koburg⸗Gotha und achsen⸗Meiningen, welche ihn gleichfalls als Minister⸗Re⸗ sident am Franzoͤsischen Hofe beglaubigen, zu uͤberreichen.
Der König hat auf den Vorschlag des Ministers des Innern die Niedersetzung einer Commission genehmigt, welche der Regierung die Mittel zur Verbesserung und demnächsti⸗
Erhaltung der taͤglich mehr in Verfall gerathenden
indstraßen, so wie zur Vollendung der bereits begon⸗ nenen Canal⸗Bauten und zur Anlegung neuer Canzle, an die Hand geben soll. Die Commisston besteht aus dem Minister des Innern als Praͤsidenten; ferner aus fuͤnf Pairs, (dem Vicomte Lalné, welcher zugleich Vice⸗Praͤsident ist, dem Herzog von Brissac, dem Grafen Molé, dem Ba⸗ ron Pasquier und dem Vicomte Dode de la Brunerie); fuͤnf Deputirten, (dem Baron Hély d' Oissel, Hrn. Casimir Perier, 88 v. Lastours, dem Marquis v. Escayrac und Hrn. Bessieres); drei Staats⸗Räthen (Hrn. Becguey, und den Grafen v. Tournon und v. Chabtol) dem General⸗ Inspector, zwei Unter⸗Inspectoren und dem Ingenier en Chef der Bruͤcken und Chausseen, letzteren als Secretair.
Der Moniteur enthält nachstehenden, dem Anscheine nach amtlichen Artikel: „Zwei Zeitungen (die Gazette de France, und nach ihr das Journal des Débats) haben ein Actenstuͤck bekannt gemacht, welches den Titel fuͤhrt: „Denk⸗ schrift, gerichtet an den Koͤnig von den Bischoͤfen von Frank⸗ reich.“ Sie setzen voraus, daß diese Schrift im Namen einer großen Anzahl von Bischoͤfen abgefaßt worden sey. Doch ist dieselbe mit keiner einzigen Unterschrift versehen. Dieser Umstand ist leicht erklärlich. Die Französischen Bi⸗ schoͤfe wissen, daß wenn sie fuͤr sich persoͤnlich das unbestreit⸗ bare Recht haben, ihre Reclamationen und Beschwerden zu den Fuͤßen des Throns niederzulegen, sie ohne die Erlaubniß des Kö⸗ nigs nicht zusammentreten, noch sich unter einander berathen duͤr⸗ fen. Was wir unsrerseits wissen, ist, daß der König eine Denk⸗ schrift welche das Resultat einer solchen unerlaubten Berathschla⸗ gung wäaͤre, nicht empfangen hat, noch sie jemals empfangen wuͤrde. Als der heilige Ludwig und Ludwig XIV. die ge⸗ rechten und legitimen Vorstellungen der Franzoͤsischen Präͤla⸗ ten günstig und wohlwollend aufnahm, waren diese Prala⸗ ten auf ihren Befehl versammelt oder zusammenberufen wor⸗ den. Im Uebrigen sind dergleichen Bekanntmachungen, wie die Eingangs erwähnte, wenig dazu geeignet, das In⸗ teresse der Religion zu föͤrdern und den Gehorsam der Un⸗ terthanen zu sichern. Sie koͤnnen daher von den Bischöfen nicht ausgegangen seyn. Frankreichs Bischöͤfe haben uns daran gewoͤhnt, von ihnen andere Lehren und andere Bei⸗ spiele zu empfangen. Der Koͤnig hat, in seiner hohen Weis⸗ helt und in den Gränzen seiner Macht, Verordnungen in Betreff der geistlichen Secundair⸗Schulen erlassen, um durch sie die Ausfuͤhrung der Gesetze seines Relches zu bewirken. Er wird sie vollztehen zu lassen wissen. Die Wuͤrde seiner Krone und das Heil der Religion gebieten es in gleichem Maaße.“
Das Journal des Doébats enthäͤlt einen langen Aufsatz, worin es die Denkschrift der Bischöfe an den Koͤnig beleuch⸗ tet, und sich eine ausfuͤhrlichere Prüfung derselben in ihren Beziehungen zu der ersten der beiden Verordnungen vom 16. Jun. auf den folgenden Tag vorbehaͤlt.
Die Quotidienne theilt jetzt ebenfalls ihren Lesern die sogenannte Protestation der Bischoͤfe mit, und zwar, wie sie behauptet, nach dem Originale und nach Bexichtigung der zablreichen Fehler und Entstellungen des früͤher publicirten Tertes, aus denen hinlänglich hervorgehe, daß die Bekannt⸗ machung die Folge einer Indiscretion, nicht aber einer amt⸗ lichen Mitrheilung gewesen sey. Dauach ist die Denkschrift aus Paris vom 1. Aug. datirt, und von dem Kardinal A. J. von Clermont⸗Tonnere, Erzbischof von Toulouse, als aäͤltestem Praͤlaten, im Namen der Kardinäle, Erzbischöfe und Bischoͤfe der Franzoͤsischen Kirche, unterzeichnet.
riefe aus Marseille melden, daß am dten, oten und loten d. M. 45 Transportschiffe unter der Bedeckung der Brigg „le Curieur“ und der Goelette „la Torche““ nach Toulon unter Segel gegangen sind. Die Gesammt⸗Zahl der Transport⸗Fahrzeuge, welche vor und nach in diesem Hafen zusammentreffen werden, wird sich auf 82 belaufen.
Der Messager des Chambres berichtigt heute die von ihm gegebene (aus demselben in Nr. 224 der St. 3. uͤberge⸗ gangene) Reise⸗Route des Koönigs. Se. Majestaäͤt werden da⸗ nach am zisten d. M. in Meaux, am 1. Sept. in Cha⸗
lons, am 2ten in Verdun, am 3ten in Metz, am 6ten in Zabern, am 7ten in Strasburg, am 10ten in Col am 2888 Belloge