1828 / 248 p. 1 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

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„Zeitung.

Berlin, Dienstag den 16ten September. 14328.

Amtliche Nachrichten.

Kronik des Tages.

a* eine Majestät der Koͤnig haben geruhet, dem General

208 General des 5ten Ar⸗ mee⸗Corps v. Roöder, den Schwarzen Adler⸗Orden; den General⸗Lieutenants v. Ryssel I. und v. Grolman, den Rothen Adler⸗Orden erster Klasse mit Eichenlaub; den Ge⸗ neral⸗Majoren v. Miltitz, v. Both, v. Klüx und Rottenburg, den Rothen Adler⸗Orden zweiter 2, mit Eichenlaub; dem General⸗Major v. Stiern, den Obersten v. Zglinicki, Commandeur des 19ten Infanterie,, v. Sohr, Commandeur des 7ten Husaren, v. Strantz, v. des 10ten, v. Sanitz, Commandeur des 11ten, v. Die⸗ ticke, Commandeur des 38sten Infanterie⸗ (Gten Reserve⸗) Regiments, v. Borwitz, Commandeur des 7ten Infante⸗ rie⸗, v. Wins, Commandeur des isten Ulanen⸗Regiments und dem Oberst⸗Lieutenant v. d. Busche, Commandeur des ;sten Cuirassier⸗Regiments, dem Intendanten Major v. Bünting des 5ten und dem Intendanten Weymar des öten Armee⸗Corps, den Rothen Adler⸗Orden dritter Klasse, und dem Obersten v. Kleist, Commandeur des 23sten In⸗

santerie⸗Regiments, den St. Johanniter⸗Orden zu verleihen.

Se. Durchlaucht der Herzog Wilhelm von Braun⸗ schweig⸗Oels ist von Breslau hier eingetroffen.

ie Justiz⸗Commissarius und Notarius bei

Deen aesves dacte Halberstadt, Geheime Kriegs⸗

nen Wunsch als Justiz⸗Lommissa⸗

rius fur den Demminschen Kreis, mit Anweisung des Wohn⸗

sitzes in Demmin und Notar im Bezirke des Ober⸗Landes⸗ Gerichts zu Stettin versetzt worden.

Der Kaufmann Johann Amann in Bilbao ist zum

Königl. Preußischen Handels⸗Agenten daselbst ernannt worden.

Das 15te Gesetz⸗Sammlung, welches heute ausgegeben wird, enthaͤlt: e mit Anhalt⸗Cörhen und Anhalt 5e Werseöͤs Dessau unter ½ 9 ien Befreiung der beiderseitigen Unterthanen

Nr. 1189. Lg Elb⸗Zolle und unter

Nr. 1100. die Zoll“ und Verkehrs⸗Verhaͤltnisse zwl⸗

schen den beiderseitigen Landen betreffend. Beide n 16. 28. 5 3 ü Debits⸗Comtoir. 5

Angekommen: Der Koͤnigl. Schwedische Kammer⸗ herr, außerordentliche Gesandte und bevollmäaͤchtigte Minister am hiesigen Hofe, von Brandel, von Leipzig.

Der Könagi. Balersche Reichsrath, außerordentliche Ge⸗ sandte und bevollmoͤchtigte Minister am Kalserl. Oesterrei⸗ chischen Hofe, Graf von Bray, von Dresden.

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vher Fraskren 11“ Parts, 9. Qeptember. eise des 8 10 ¾ Uhr Morgens be⸗

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der Kathedrale, an deren Pforten

Dischofe an der Spitze der Geist⸗

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lichkeit empfangen wurden. Auf die Anrede des Bischofs erwiederte der Koͤnig: „Lassen Sie uns an den Füßen

der Altaͤre den Allmächtigen Gott für das Glück Mei⸗

ner Vöͤlker anflehen; bitten wir Ihn, daß Er Mich in Allem was Ich, um die Grundsaͤtze unserer heiligen Reli⸗ gion in den Herzeen aller Meiner Unterthanen je mehr und mehr zu befestigen, zu thun vermag, mit Seiner Weisheit erleuchte. Weun der Himmel uns nur irgend gnädig ist, so wird Niemand sich gluͤcklicher fuͤhlen als Ich.“ Nach beendigtem Gottesdienste verfuͤgten Se. M. Sich nach dem Bibliothek⸗Gebäͤude, um die daselbst aufgestellten Erzeugnisse des Gewerbfleißes des Mosel⸗Departements in Augenschein zu nehmen. Eine in verjüngtem Maaßstabe angefertigte vollstaͤndige Tischler⸗Werkstatt schien dem Monarchen so zu gefallen, daß der Verfertiger sich erlaubte, sies Sr. M. fuͤr den Herzog von Bordeaur anzubieten. Beyhr der 2% den Saal verließ, verkuͤndigte der Minister des Innern, da S. M. mit der Ausstellung höchst zufrieden wären, und zum Beweise dessen der Gesellschaft füͤr Kuͤnste, Wissenschaften und Ackerbau in Metz den Namen einer Koͤniglichen Akademie beilegten; dat im Uebrigen aber auch noch zum Andenken an Seinen Besuch Medalllen geschlagen und un⸗ ter diejenigen Künstler, die dazu von einer Commission fuͤr würdig erachtet werden wuͤrden, vertheilt werden sollten. Der Koͤnig setzte sich hierauf zu Pferde und durchritt einen gro⸗ hen Theil der Stadt. Alle Haͤuser auf Seinem Wege wa⸗ ren mit liliendurchwirkten Fahnen geschmuͤckt. Bei Besichti⸗ gung einiger der Festungswerke, gelangten S. M. zu einem zierlichen Püvion⸗ unter welchem Hoͤchstdieselben Platz nah⸗ men, um den Uebungen des 3. Ingenieur⸗Regiments beizu⸗ wohnen. Die Angriffe waren gegen einen haltben Mond und eine Bastion gerichtet und endigten mit der Demolirun der von dem Feinde eröoͤffneten Transcheen. Nach Been gung des Manoͤvers besuchte der Monarch das Militair⸗ veee. eines der schönsten im Lande, welches an tausend ranke aufnehmen kann, jetzt aber deren nur 500 enthält. Se. Mazestaͤt besichtigte die sämmtlichen Säͤle, unterhiel⸗ ten Sich, gleich dem Dauphin, mit mehreren Soldaten, und kosteten von den Speisen und dem Weine, womsit die Kranken bewirthet werden. Um 4 Uhr kehrte der König nach dem Praͤfektur⸗Gebaͤude zuruͤck, und wohnte nach aufgehobener Tafel dem Balle im Rathhause bei, den S. M. erst um 10 Uhr verließen, obgleich Hoͤchstdieselben bereits am folgen⸗ den Tage um 8 Uhr Morgens he⸗ Reise nach Zabern und Straßburg fortsetzen wollren. (Siehe Straßburg.)

Der unterm 21. Jult zwischen dem Minister des Innern und den Herren Mellet und Henry abgeschlossene Contract, Behufs der Anlegung einer Eisenbahn von Andrezieux nach Roanne hat die Koͤnlgliche Bestatigung erhalten.

Die Gazerte de France und die Quotidienne sind von dem Polizei⸗Praͤfekten aufgefordert worden, den langen Arti⸗ kel im Monsteur vom 4. September wegen der beiden Ver⸗ ordnungen vom 16. Juni, gegen Erstattung der Insertlons⸗ Gebuͤhren, aufzunehmen. Die Gazette will hierin einen Be⸗ weis sinden, welchen Werth das Ministerium der Antwort des Moniteurs auf die dem Koͤnige von den Bischöfen über, reichte Denkschrift beilege (7); sie mißt den Artikel dem Abbé von La Chapelle und Hrn. v. Vatimesnil bet.

Als ein Beweis, wie sehr die Gesstlichkeit in Frankreich verfolgt werde, macht der Précurseur de Lyon tronischer Weise die Summe namhaft, welche der Erzbischof von Ama⸗ 8 der das Erzbisthum Lyon in partibus verwaltet, jährlich

ezieht, naͤmlich: Besoldung, 25,000 Fr.; Zuschuß von dem Rdone⸗Departement, 15,000 Fr.; desgleichen von dem Loire⸗ Departement, 10,000 Fr.; Ertrag der Dispensen, minde⸗ stens 60,000 Fr.: Erlasse waͤhrend der Fasten und im Lausfe des ganzes mindestens 80,000 Fr.; Einkuͤnfte von den kleinen inarien, 25,000 Fr.; der sechete Theil des