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ränumeration, hier am Orte bei der Redaction (Hausvoigtei⸗Platz Nr. 1.), in den Provinzen aber bei den Königl. Post⸗
eemtern zu machen sind, und daß der Preis fuͤr den ganzen Umfang des Staats auf 1 Rthlr. 15 Sgr. vierteljaͤhrlich
festgestellt
ist, wofuͤr uͤbrigens den hiesigen Abonnenten das Blatt, am Vorabend seines Datums, durch die Stadt⸗Post frei ins Haus
geliefert wird.
Amtliche Nachrichten.
Kronik des Tages.
Der Hof⸗Medallleur Jachtmann, Mitglied der Koͤnigl. Akademie der Kuͤnste, hat derselben eine auf die von den Künstlern Berlins begangene Gedaͤchtnißfeier Albrecht Duͤrers gepraͤgte Denkmuͤnze vorgelegt, und die Akademie diese Muͤnze als das Eigenthum des Herrn Jachtmann anerkannt. Die Akademie bringt bei dieser Gelegenheit in Erinnerung, daß es nach dem Allgemeinen Landrecht Theil II. Tit. 8. §. 405., der Verordnung vom 29. April 1786 und dem Reglement vom 26. Januar 1790 §. 51. bei funfzig Thalern Strafe, wovon die Hälfte dem Denunclanten zu Theil wird, verboten ist, die von der Akademie anerkannten Kunstwerke ihrer Mit⸗ glieder so wie der akademischen Kuͤnstler, ohne deren Ein⸗ willigung zum Verkauf nachzumachen oder abzuformen. Berlin, den 25. Sept. 1828. 1 SFKghnigliche Akademie der Kuͤnste. (gez.) G. Schadow, Director.
Abgereist: Se. Exvellenz der General⸗Lieutenant und Commandeur der 5ten Division, von Braus e, nach Frank⸗
furt a. d. O.
Zeitungs⸗ achrichten. n Ausland. S7
* Frankreich. ₰ u 23. De Pferderennen um die bei⸗ Königl. Preise von resp. 3000 und 6000 Fr. haben vor⸗ 2ees 17 gelwan Sr. Maj. und I. 8. HH. und unter dem Vorsitze des Ministers des Innern auf dem Marsfelde stattgefunden. Sechs Pferde, die in Frankreich geboren und von inlaͤndischer Abkunft sind, eroͤffneten den ersten Lauf. Die Entfernung von 4000 Metres (12,750 Rheinl. Fuß) wurde von dem Zephir ’⸗ einem Normaͤnner, am schnellsten, naͤmlich in 3 Min. 32 Sek. und in dem weiten Laufe von demselben Pferde in 5 Min. 21 Sek. zuruͤckgelegt, und dadurch der erste Preis dem Eigenthuͤmer desselben, Hrn. Crémieux in Paris zuerkannt. Dem Zophir zunäͤchst waren in dem ersten Laufe „El⸗Pastor“, dem Her⸗ zog von Escars zugehoͤrig, in 5, Min. 4 Sek., und in dem zweiten Laufe „die Martinette des Hrn. Lecomte (welche einige Tage vorher den Preis von 2000 Fr. davon getragen hatte) in 5 Min. 21 Sek. angekommen. Um den Preis von 6000 Fr., welcher blos fuͤr die in Frankreich geborenen Pferde von ausländischer Abkunft bestimmt ist, liefen vier Pferde. Siegerin war „die Vittoria“, eine Stute des Her⸗ zogs von Guiche, welche das Ziel das erstemal in 5 Min. 10 Sec. und das zweitemal in 5, Min. 57 ½ Sek. erreichte. Ihr zunzͤchst, kam „die Tigresse“ des Herzogs von Escars das erstemal in 5 Min. 10 ¾ Sek. und das zweitemal in 5 Min. 58 ¾ Sek. an. Man hat die Bemerkung gemacht, daß beide Pferde ihre eigentliche Kraft erst gegen das Ende des Laufes entwickelten. Der Preis von 6000 Fr. wurde sonach dem Herzog von Guiche zugestellt. Am naͤchsten Sonntag
den 28., werden die Wettlaͤufe um den Preis des Koͤnigs von 6000 Fr. und um den des Dauphins von 3000 Fr. stattfinden.
Der Polizei⸗Praͤfekt hat eine Verordnung erlassen, um der Bettelei in der Hauptstadt zu steuern. Danach sollen binnen Monatsfrist, vom Tage der Bekanntmachung der Verordnung an, alle solche Arme, die dem Seine⸗Departe⸗ ment nicht angehoͤren, dasselbe verlassen und nach ihrer 989 math zuruͤckkehren, wobei den Bejahrten, Kranken oder Ge⸗ brechlichen die Transportmittel unentgeltlich gestellt werden sollen. Alle Bettler dagegen, die der Stadt Paris oder den, der Pariser Polizei unterworfenen Gemeinden angehoͤren, sollen, nachdem sie ihre Huͤlflosigkeit gehoͤrig nachgewiesen haben, in das Armen⸗Depot zu Villers⸗Cotterets aufgenom⸗ men werden. Wer hiernach nach Monatsfrist noch auf Bet⸗ telei ertappt wird, soll, ohne Unterschied des Geschlechts und Alters oder seines Geburtsortes, verhaftet und vor Gericht gestellt werden. — Der Courrier francais tadelt diese Ver⸗ ordnung, da die sogenannten Armen⸗Depots die Mittel mo⸗ ralischer Verbesserung, welche doch die Menschlichkeit zu
. Beim Ablaufe des Vierteljahrs wird hierdurch in Erinnerung gebracht, daß die Bestellungen auf diese Zeitung, nebst
Gunsten der Bettler⸗Klasse in Anspruch naͤhme, nicht dar⸗
boͤten. Als Beispiel fuͤhrt jenes Blatt an, daß no an kuͤrzlich ein — sich Feibsl eines, von ihm 2 8½ 8 nen Diebstahls angeklagt und spaͤter vor Gericht Leklger hat, er habe solches blos gethan um das Armen⸗Depot, worin er es nicht mehr aushalten koͤnne mit einem Gefaͤng⸗ nisse zu vertauschen. „Unsere Meinung ist“ sagt der Cour⸗ rier, „daß man der Bettelei durch Einsperrung der Armen eben so wenig steuern wird, als dem Wucher durch Bestra⸗ fung der Wucherer. Wenn man es inzwischen fuͤr rathsam haͤlt, jene Ungluͤcklichen den Blicken des Publikums zu ent⸗ ziehen, so muß man ihnen mindestens eine ertraͤgliche Existenz sichern; unter dieser Bedingung allein kann eine Maaßregel, welche sie aus der Gesellschaft verbannt, dem Vorwurfe der Unmenschlichkeit entgehen.“
Aus Vannes (Morbihan) meldet man, daß die geist⸗ liche Secundair⸗Schule zu Sainte⸗Anne⸗d'Auray schon voll⸗ staͤndig neu organisirt ist, und daß die beiden Verordnun⸗ gen vom 16. Juni in der Dioͤcese von Vannes ohne Schwierigkeit in Ausfuͤhrung kommen werden. Von den Jesuiten, welche jene Anstalt leiteten, haben mehrere bereits das Land verlassen. Der Ex⸗Superior, Pater Valentin, wollte sich mit den noch uͤbrigen eilf Geistlichen nach Guern⸗ sey wenden. Neun junge Leute, welche bereits Profeß ge⸗ than hatten und jenen Herren in der Ertheilung des Unter⸗ richts an die Hand gingen, werden sich wahrscheinlich nach dem Seminarium zu Dole begeben.
Der Messager des Chambres widersetzt sich dem von dem Courrier français (gestern) geaͤußerten Verlangen der Absetzungen in Masse. „Fuͤhlt der Courrier denn gar nicht,“ sagt jenes Blatt, „daß er dem jetzigen Ministerium gerade das anraͤth, was ihn gegen das vorige so sehr empoͤrt hat; daß er die Beispiele eines Villele und Corbière deren Nach⸗ folgern empftehlt; daß er mit einem Worte der gesetzlichen Ordnung die Verpflichtung auflegt, den Kreislauf einer ver⸗ derblichen Reaction zu vollenden und sich von Haß, Miß⸗ trauen und Repressalien zu naͤhren? Unserer Meinung nach muß jedes System, welches dazu dlenen soll, die Geister zu versöͤhnen und der oͤffentlichen Meinung zu genuͤgen, damit beginnen, daß es sich von demjenigen Systeme, an dessen
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