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allgemeine Klage in jedem Bezirke daruͤber gefuͤhrt wird, daß
man großen Mangel an Weizen empfinde; und daß seine Qualitaͤt und sein Gewicht hinter gewoͤhnlichen Jahren sehr zuruͤckgeblieben seien. In Irland ist die Weizen⸗Erndte un⸗ ter guͤnstigeren Auspicien in Sicherheit gebracht worden, und die Eigenschaft und das Gewicht jenes Artikels stehen uͤber den Produkten der zwei letzten Jahre; nur ist die Quanti⸗ taͤt viel geringer. Der Hafer hat Leser⸗ durch das schlechte Wetter, besonders in den morastigen Gegenden von Lincoln⸗ shire und Cambridgeshire und in den westlicheren Grafschaf⸗ ten sehr gelitten, während man in einigen der noͤrd⸗ lichen Grafschaften und in Schottland diesen Artikel lobt und erwartet, daß er von guter Qualitaͤt sein werde. Irland hat in diesem Jahre großen Mangel an dieser Ge⸗ zreide⸗Art, sowohl was Quantitaͤt als Qualitaͤt anbelangt. Die Gerste, welche anfangs eine reiche Erndte versprach, hat ein ganz verschiedenes Resultat geliefert, indem nur ein sehr geringer Theil derselben von einer maͤßig guten Qualitaͤt und ein großer Theil sehr farblos und ausgebleicht ist, außerdem ist sie auch ungewoͤhnlich leicht. An weißen Erbsen ist gro⸗ ßer Mangel und auch die Qualitat ist schlecht; die grauen Erbsen sind etwas besser beschaffen. Bohnen sind der einzige Artikel, welchen die letzte regnichte Jahreszeit nichts gescha⸗ det hat; es ist daran ein ungewoͤhnlicher Uebersiuß. Wenn man einen allgemeinen Blick auf die letzte Erndte wirft, und in Betracht zieht, daß die Korn⸗Vorraͤthe in England zu jener Periode allgemein sehr geringe waren, so glauben wir, daß wir eine bedeutende Einfuhr fremden Weizens und Hafers brauchen werden, und daß zugleich mit derselben die Preise bis zur naͤchsten Erndte hoch bleiben muͤssen. Auch wird fremder Zuschuß an Gerste und weißen Erbsen noͤthig seyn, wenn gleich in geringerem Maaße. Der Weizenmarkt nimmt unaufhoͤrlich an Lebhaftigkeit zu. Niederlande.
Bruͤssel, 3. Oct. Ihre Koͤniglichen Hoheiten der Prinz und die Prinzessin von Oranien sind gestern Abend in Terweeren angekommen.
Der Haager Zeitung zufolge haben sich in Leyden 130 Studirende mit dem Anfange des academischen Jahres im⸗ matriculiren lassen.
Deutschland. .
Grimma, 1. Oet. Am 14ten v. M. feierte die hie⸗ sige Koͤnigl. Saͤchsische Landes Schule ein Fest, das bei Al⸗ len die daran Theil nahmen, in unvergeßlichem Andenken bleiben wird. An diesem Tage wurden die neuen Schul⸗ Gebaͤude feierlich eingeweiht, deren Aufbau an derselben Stelle, wo fruͤher ein Augustiner Kloster gestanden hat, mit bedeutenden Kosten⸗Aufwande unternommen wor⸗ den ist.
bmns. 1. Okt. Die Stelle des vorigen Superinten⸗ denten Tschirner ist durch den Superintendenten Großmann in Altenburg wieder besetzt worden, nachdem er fruͤher die Vokation ausgeschlagen hatte. Bei dem großen Beduͤrfniß einer zeitgemaͤßern Einrichtung unsrer Stadtschulen und selbst der Buͤrgerschule, versprechen wir uns viel Gutes von Tschir⸗ ners Nachfolger, den seine Ephorats⸗Thaͤtigkeit in Altenburg besonders auszeichnete. — Der Verkehr an unsrer Messe ist bereits sehr lebhaft, obgleich sie erst vorgestern begann. Die Großhaͤndler hatten schon in voriger Woche große Geschaͤfte mit den zahlreichen Kanfsennen von der untern Donau in Kriegsbedürfnissen jeder Art fuͤr beide Heere gemacht. Bei der Menge der Fremden hofft man wenigstens eine ertraͤg⸗ liche Messe. Fuͤr englische Manufacturwaaren ist wegen der Ueberschwemmung an Waaren der Art, der Auschein nicht erfreulich. — Da Leipzig noch immer kein eignes Theater be⸗ sitzt, so spielt jetzt waͤhrend der Messe die Gesellschaft des Magdeburger Stadttheaters. Es ist noch immer ungewiß, ob nicht am Ende eine Filialanstalt des Dresdener Hofthea⸗ ters hier begruͤndet wird, so sehr auch das Publikum eine eigne Stadtbuͤhne zu besitzen wünscht.
Nuͤrnberg, 3. Okt. J. K. H. die Frau Herzogin von Lucca, Infantin von Spanien, kam gestern nebst Ihrem Sohn, dem Prinzen Ferdinand, und Gefolge von Frankfurt am Main hier an, uͤbernachtete hieselbst und setzte heute die Reise nach Wien fort. 1 Oesterreich.
Sept. Am 16. d. M. wurde in der Staabsortes Gospich, in der Eichen⸗ waldung Jassikovacz, von dem Herrn Obersten und Llka⸗ ner⸗Regiments⸗Commandanten Joseph Babogredacz von zin großer Baͤr, im Gewichte von 4 ½ Centner,
„einzigen ge 3 egt. Bleses bleibe fäis i⸗ gewandt angebrachten Schuß erlegt dig, als dortseits Thi⸗
Agram, 27.
Nähe des benachbarten
dortige Gegend um so mehr merkwuͤr⸗ sind.
eere dieser Art eine
Seltenheit
— Aus Karlowitz sind uns traurige Nachrichten zuge⸗ kommen. Am 17. d. M. zwischen 10 und 11 Uhr Vor⸗ mittags siel in dem ganzen Karlowitzer Bezirk ein so unge⸗ stuͤmer Hagelschauer, daß derselbe im Kurzem uͤber ein Schuh hoch auf der Erde gehaͤuft lag. Die dortigen Bewohner waren schon mit der Weinlese beschaͤftiger, und erlitten da⸗ durch einen bedeutenden Schaden. Die Spuren der Wein⸗ gebirgs⸗Verheerung, sah man in dem herunter stroͤmenden Gebirgsgewaässer, weiches Trauben in Menge mit sich fuͤhrte.
. Schweiz.
Zuͤrch, 1. Oktober, Durch Kreisschreiben vom 23. Au⸗ gust hat der voroͤrtliche Staatsrath Zuͤrich den Staͤnden eine von dem schweizerischen Konsul in Rom unterm 26. Juni an den Stagatssekretair, Cardinal Bernetti, gerich⸗ tete umstaͤndliche Note mitgetheilt, worin kraͤftige Vor⸗ stellungen wegen unregelmaͤßigen Eheeinsegnungen Schweize⸗ rischer Angehoͤriger in Rom gemacht und Abhuͤlfe dieses Un⸗ sugs verlangt wird, der die buͤrgerliche Ordnung und die Sittlichkeit gleichmaͤßig gefaͤhrdet und fuͤr die Schweiz vol⸗ lends ꝙ Quelle heimathloser Leute wird; der Schwei⸗ zerischen Note die aus Auftrag des Vororts, und nachdem viele fruͤhere Vorstellungen — bei der Nuntiatur und in Rom selbst gethan — fruchtlos geblieben waren, eingereicht wurde, ist die unterm 19. Juli aus dem Vatican erlassene Antwort des Cardinal Bernetti beigefügt. Diese lautet un⸗ bedingt ablehnend. Eine Congregation, heißt es darin unter anderm, haͤtte den wichtigen 2ee sorgfaͤltig gepruͤft und Sr. Heiligkeit vorgestellt: daß Armuth und Landstreiche⸗ rei keine Hindernisse der Ehe seyn koͤnnen; daß wenn selbst gegen den Celibat der Geistlichen, den diese doch freiwillig eingegangen sind, so viel Widerspruch walte, nicht einzusehen sey, wie man weltliche Personen dazu zwingen koͤnne. Ar⸗ muth und Unwissenheit seyen in den Augen der Kirche nie Hindernisse der Ehe gewesen. Wenn Fremoͤe, um in Rom sich ehelich einsegnen zu lassen, unordentliche und unerlaubte Handlungen begehen, so koͤnne die weltliche Gewalt sie dafuͤr strafen, wie sie es gut finde; der heil. Vater aber duͤrfe die von Gott einem Jeden verliehene Berechtigung zur Ehe nicht beschraͤnken; und wenn aus Ehen unvermoͤgender und armer Leute zwar allerdings Nachtheile sich ergeben möͤgen, so gehen aus dem erzwungenen Cölibat der Layen hingegen ungleich nachtheiligere Folgen hervor u. s. w.; der heil. Ve⸗ ter habe auf diese empfangenen Vorstellungen hin nicht ge⸗ glaubt, von der uralten Sitte der Roͤmischen Kirche abwei⸗ chen zu koͤnnen, die den Angehoͤrigen aller Nationen gestat⸗
fuͤgt das voroͤrtliche Kreisschreiben hinzu, nach einer so b stimmten Erklaͤrung nicht erwarten, daß fuͤr jene unregelm ßigen und so ungluͤcklichen Eheeinsegnungen die geringste Ak⸗ üee erfolgen werde. Die veroͤrtliche Behoͤrde muß es leb⸗
tet, ihre Ehen in Rom einsegnen zu lassen. „Es läßt sche 8 5⸗
aft bedauern, keinen bessern Erfolg ihrer oft wiederholten erwendungsschritte den hohen Staänden bekannt machen zn)
koͤnnen. Von sich aus ist sie nicht in der Stellung, den ho⸗ hen Kantonsregierungen bestimmte Antraͤge uͤber die zu tref⸗ fenden Verfuͤguͤngen zu eroͤffnen, sondern wird vielmehr gei⸗ waͤrtigen, ob namentlich die loͤbl. katholischen Stände dies⸗
falls unter sich eine Verabredung treffen und an den Vorort
ein ferneres Ansüchen um amtliche Mitwirkung bringen werden; in welchem Falle sich derselbe zur Pflicht machen
wird, Hochderselben Wuͤnsche nach besten Kräften zu ent⸗
sprechen.“
Der kleine Rath des Kantons Aaargau hat in Be⸗
treff der Fabrikschulen eine Verordnung erlassen, worin, um denjenigen Kindern, die zu Arbeiten in Fabriken in einem Alter gebraucht werden, in welchem sie nach den gesetzlichen Bestimmungen uͤber die Primarschulen die Schule besuchen sollen, den nothwendigen Schulunterricht, und diesem Gesetze selbst eine fuͤr alle Bewohner des Kantons gleiche Vollzie⸗ hung zuzusichern, Folgendes festgesetzt wird: 1. Allen Eltern und Vormuͤndern von Kindern die das e Altersjab r angetreten, und die aus der Primarschule noch nicht nach Vorschrift des Gesetzes entlassen sind, ist untersagt, diese Kinder zur Arbeit in eine Fabrik zu schicken, es sey denn, daß der betreffende Fabrikeigenthuͤmer allein oder in Verbin⸗ dung mit andern eine eigne Schule errichtet, und mittels Anstellung eines vom Kantonsschulrath faäͤhig befundenen Lehrers dafuͤr gesorgt habe, daß diese Kinder taͤglich , stens eine oder je in zwei Tagen zwei Stunden lang in al⸗ len gesetzlich vorgeschriehnen Faͤchern einer Primarschule Un⸗ terricht erhalten. 2. Die Eltern oder Vormuͤnder von Kin⸗
dern, welche si abriken wollen arbeiten lassen, haben
1 che sie in 5 dem Schullehrer vorläͤufige Anzeige dem letztern sich ein Zeugnt Pfarrer zuzustellen geha
davon ihrem Pfarrer und zu machen und daruͤber von geben zu lassen, welches sie ihrem