1828 / 290 p. 2 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

ingt abzutreten.

Blicke, daß, da man uͤber die Haupt⸗Punkte einig sey, man uͤber die Details nicht weiter streiten muͤsse, und daß er des Vergnuͤgens, mit Franzosen zusammen zu seyn und mit ihnen zu trinken, in vollem Maaße genießen wolle. Letzteres that er wirklich, wobei er zugleich erklaͤrte, daß er den Champagner dem Bordeaux⸗Weine vorzoͤge. Bei seiner Entfernung druͤckte Ibrahim den Generalen die Hand und gruͤßte d deren Offiziere mit vieler Hoͤflichkeit.“

Der Graf von la Ferronnays, welcher in diesem Augen⸗

blicke von seiner Reise nach Carlsbad ohne Zweifel wieder hier eingetroffen ist (er war am 14. in Straßburg, welche -

Stadt er nach einem Aufenthalte von wenigen Stunden wieder verließ), wird, dem Courrier frangais zufolge, von morgen an wieder sein Portefeuille uͤbernehmen.

Das Betragen, dessen der Erzbischof von Toulouse sich in neuerer Zeit schuldig gemacht hat, giebt dem Jour⸗ nal des Débats Anlaß, in einem Aufsatze auf die mancherlei Hindernisse hinzuweisen, welche fuͤr die Regie⸗ rung daraus entspringen, daß iman der Geistlichkeit uͤber⸗ haupt eine Theilnahme an den weltlichen Angelegenheiten des Landes zugestanden hat; der Staat, heißt es darin, koͤnne jeden untuͤchtigen oder pflichtvergessenen Beamten entlassen und sogar die unabsetzbaren Diener von ihrem Amte suspen⸗ diren, oder sie wenigstens einem offenen Tadel unterwersen; was aber solle derselbe mit dem Geistlichen anfangen, der seine ihm eingeraͤumten buͤrgerlichen und politischen Vorrechte misbrauche? ihm sein geistliches Amt nehmen? das gehe nicht an, da er dasselbe von Gott habe; ihm sein Gehalt nehmen? dies wuͤrde, so lange er im Besitze des von ihm verwalteten Amtes ist, inconsequent und kleinlich seyn. So koͤnne man z. B. dem Erzbischof von Toulouse wohl den Hof verbieten; aber deshalb stehe es ihm nicht minder frei, seine Dioͤcese zu verlassen, nach der Hauptstadt zu kommen, allenfalls in der Pairskammer Platz zu nehmen und gegen das Ministerium, dessen Befehle er verachtet habe, aufzutreten; deshalb beziehe er nicht minder sein großes Gehalt fort, und er habe sonach der Koͤnigl. Autoritat ohne irgend eine Ge⸗ fahr Trotz bieten koͤnnen. In dem vorliegenden Falle duͤrfe man uͤberdies noch ja nicht unbeachtet lassen, daß wenn die Geistlichkeit die Unterweisung der —— fuͤr sich in An⸗ spruch nehme, sie solches nicht wegen ihrer groͤßern Tuͤchtig⸗ keit, ihrer besseren Einsichten, ihres hoͤheren Verdienstes thue, sondern weil sie jene Unterweisung als ein Recht betrachte, das ihr Kraft ihres priesterlichen Charakters gebuͤhre; sie flehe sonach um keine Gunst, sondern verlange bloß zurück, was sie als ein Erbtheil der Kirche betrachte, und es handele sich sonach fuͤr den Staat nicht sowohl darum, dem Episco⸗ 4 at eine Befugniß anzuvertrauen, als ihm eine solche uUnbe⸗ „Der Staat,“ so heißt es am Schlusse des Aufsatzes, „darf sich fuͤr den weltlichen Theil der Ver⸗ waltung nur auf solche Maͤnner stuͤtzen, die ihm seine eige⸗

nen Rechte nicht streitig machen. Sich der Kirche bedienen, heißt: sich der Kirche unterwerfen oder sich ewigen Streit und Hader bereiten. Die Kivrche laäßt sich nicht leiten; sie leitet. Sie hat ihre besondere Exristenz, ihre besonderen Rechte und Privilegien; will man zu dem geistlichen Charakter ihrer Diener noch einen weltlichen hinzufuͤgen, und ihnen sonach ein doppeltes Schwerdt in die Hand geben, so macht man sie leichsam unverletzlich. Non possumus, wuͤrden sie bei allen

eelegenheiten ausrufen, und die Widerspaͤnstigkeit, die bei jedem andern Beamten schnell geahndet wird, würde bei ihnen ungestraft bleiben. Nichts bleibt also uübrig, als daß man der geistlichen Macht die voͤllige und unbedingte Aus⸗ uͤbung ihrer Rechte, wo diese nicht die oͤffentliche Ruhe und Ordnung gefährdet, laͤßt, daß man die Diener Gottes ach⸗ tet und ehrt, daß man sich ihrer heiligen Gerichtsbarkeit, wo es die Austheilung der Sacramente, die Verkuͤndigung des Evangeliums und die Vertheidigung des Glaubens gilt, unterwerfe; aber daß man ihnen zugleich auch jedes weltliche Amt ohne Ausnahme verschließe, da sie ein solches nur zum gemeinschaftlichen Nachtheile des Staates wie der Kirche verwalten koͤnnen.“

Der Constitutionnel hatte kuͤrzlich unter mehreren, angeblich der Armee bevorstehenden Aenderungen, auch des Fn erwähnt, die saäͤmmtlichen 20 leichten Infanterie⸗

egimenter eingehen zu lassen. Der Graf von En, Oberster im sten leichten Regimente, macht jetzt durch das Jour⸗

nal des Döbats bekannt, daß um dem üͤblen Eindrucke uvorzukommen, den jenes Geruͤcht leicht auf die gedachten egimenter hervorbringen koͤnnte, er von dem Kriegs⸗Mi⸗

nister ermäͤchtigt w. 1 dung zu ee orden sey, dasselbe fuͤr eine reine Frfim. Unter der Rubrik:

is S 1321

Blick auf die materielle und des Tuͤrkischen Reichs, enthielt

.“

der Courrier frangais vor einigen Tagen einen nicht

uninteressanten Aufsatz, woraus wir Folgendes entlehnen: „Es moͤgen jetzt ziemlich achtzig Jahre seyn, daß man un⸗ aufhoͤrlich von der Gebrechlichkeit und der bevorstehen⸗ den Auflösung des Tuͤrkischen Reichs spricht. Seit Vol⸗ taires Zeiten haben mehr als funfzig Schriftsteller, Publi⸗ cisten, Geschichtschreiber, Diplomaten und Dichter dem Sul⸗ tan den Vorschlag gemacht, den Bosporus an die christlich n Maͤchte abzutreten; ja noch ganz kuͤrzlich hat ein im histori⸗ schen Fache ausgezeichneter junger Mann, dessen Name mehr gilt als seinem Alter gebuͤhrt, in einer seiner Schriften ge⸗ sagt: „Jetzt kann alle Welt nach Constantinopel gehen;⸗ und diese Ueberzeugung uͤber die Hinfälligkeit von Mohameds Reich war gleichsam das Gemein⸗Gefuͤhl nicht bloß in Frant⸗ reich, sondern auch in dem groͤßten Theile des uͤbrigen Europa. Woher aber nimmt denn gleichwohl dies Volk seine von Z it zu Zeit immer wieder sichtbar werdende Lebenskraft? worau s schoöpft es immer von Neuem und fast gegen alle Erwartung seine Huͤlfsquellen? und wie geht es zu, daß, bei aller un⸗ serer Strategie, die Unwissenheit in der Kriegskunst mit der Militairwissenschaft, die Zugellosigkeit mit der Mannszucht, die Unordnung mit der Allmacht einer vollkommenen Orga⸗ nisation, wenn auch nur versuchsweise in die Schranken tre⸗ ten darf? Wir wiederholen, was wir schon fruͤher gesaat haben: man kennt die Tuͤrkei weniger noch als ober; oͤch⸗

lich und waͤhnt, getaͤuscht durch eine Menge ungruͤndlicher Berichte, dieselbe seit einem halben Jahrhundert im Todes⸗

kampfe. Augenscheinlich giebt es in jenem Reiche mitten un⸗ ter so vielen Elementen allgemeiner Auflösung irgend eine geheime und mäaͤchtige Triebfeder, uͤber welche unsere politi⸗ schen und religioͤsen Ansichten und Gesinnungen uns bisher haben hinweg gehen lassen. Vielleicht, wenn wir unter den Materialien, die wir uͤber das Tuͤrkische Reich besitzen, mit pruͤfendem Geiste nachforschen, gelingt es uns, urs einiges Licht in dieser Beziehung zu verschaffen. Auch die der Pforte zur Sicherung ihrer Existenz zu Gebot stehenden Huͤlfsmittel sind, wie die aller andern Staa⸗ ten, materieller und moralischer Art. Jene haͤngen voen dem Grund und Boden ab, diese von dem Charakt r

und dem Geiste der Nation, so wie von dem Wesen

der Regierung, welche beide in Anwendung zu bring n

hat. Der Charakter der Tuͤrkischen Nation wird wesentlich

durch ihre Religion bedingt. Der Religions⸗Fanatismus ist ein Hebel, der bei den Voͤlkern, welche sich zum Islamis⸗ mus bekennen, noch nichts von seiner urspruͤnglichen Kraft verloren zu haben scheint, und die Regierung kann sich dese selben noch immer mit mehrerem oder minderem Erfolge fuͤr ihr Militair⸗System bedienen; denn diese Regierung ist bes kanntlich ein theokratisch⸗militairischer Despotismus. Die e doppelte Gewalt der Kalifen, welche die unmittelbaren Nack⸗ folger Mohameds vereint ausuͤbten, ist gegenwaͤrtig in der

Tuͤrkei zwischen dem Sultan und der Klasse der Ulemas ge⸗

theilt, und diese unkluge 1— hat unstreitig viel dazu

beigetragen, die Macht der Tuͤrkischen Kaiser zu schwaͤchen. Nichts destoweniger steht bei dringenden Gefahren die Reli⸗ gion der Politik stets zu Gebote, und das Fetfah des Mu * tis, eine Art von Manifest, welches, von der geistlich⸗ Macht ausgehend, wie die paͤpstlichen Bullen, zuweilen daz gedient hat, einen schwachen und unvorsichtigen Sultan vos Throne zu stoßen ist starken und energischen Fuͤrsten zi r Ausfuͤhrung der von ihnen verfuͤgten Maaßregeln noch im⸗ mer zu Gute gekommen. So haben wir noch kuͤrzlich die Ulemas den Sieg Mahmuds uüͤber die Janitscharen billigen und dem Sultan, unter Strömen Bluts den alten ünd feierlichen Titel eines gemeinsamen Vaters der Gläubigen ceben sehen. Jetzt wo Mahmud die Widerspaͤnstigkeit d r Janitscharen nicht mehr gegen sich, wohl aber das geistliche Fegiment fuͤr sich hat, mochte er sein Volk leicht in jeder Beziehung nach seinem Willen zu lenken im Stande seyn. Von jenem Fanatismus haben wir uͤbrigen Europaͤer kein n rechten Begriff mehr; auch wuͤrden wir die Folgen desselb n kaum fuͤr moͤglich halten, wenn wir nicht so viele Beispiele dovon vor Augen haͤtten. Das Militair⸗Sostem der.⸗ ar⸗ ken, so fehlethaft dasselbe auch seyn mag, ist die zweite Triet⸗ feder ihrer Macht. In der Tuͤrkei ist jeder Einwohner en geborner Soldat, und es ist dekannt, daß die Freiwilligen einst einen betraͤchtlichen und hoöchst nützlichen Bestandthe 1

des Türkischen Heeres ausmachten. Die Mollahs und Mor⸗ jahins rufen in Kriegs⸗ Zeiten von den Minarets der Moscheen herab mit lauter Stimme, daß jeder dchte Muselmann die Unglaͤnbigen bekaäͤmpfen muͤsse; zugleich zaͤhlen sie alle die Verpflichtungen her, welche die Rechtglär2 bigen zu den Waffen rufen. Neben den neuesten Veraͤnde⸗ rungen im Milirair, ist der Keim in andermweita Verbesf⸗

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