1828 / 310 p. 2 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

mehr erheiterte. Vielleicht verdanken wir ihm einen hellen trockenen Monat. Dieser ist ein sehr großes Bebuͤrfniß fuͤr den Landmann, da nicht nur so viel Vorarbeit fuͤr das kuͤnf⸗ tige Jahr, sondern auch die Vollendung vieler Arbeiten des laufenden Jahres noch zuruͤck sind.

Tiflis, 12. Oct. Gestern erhielt der Kriegs⸗Gouver⸗ neur von Tiflis die Nachricht von dem Siege des General⸗ Majors Fuͤrsten Tschewtschewadse, der (wie vorgestern ge⸗ meldet worden) am 9ten (21sten) d. M. mit dem ihm an⸗ vertrauten Detaschement aus der Festung Bajazed ausgeruͤckt war, und nach Zuruͤcklegung von etwa 150 Werst, am 12ten (Lüsten) um 8 Uhr Morgens unter den Mauern der Tuͤrki⸗ schen Festung Toprak⸗Kale erschien. Der Feind, der eine so rasche Bewegung unserer Truppen nicht erwartete, hatte sich einer vöoͤlligen Sicherheit uͤberlassen, als er zu seiner Bestuͤr⸗ ung die aufgehende Sonne in unseren Waffen sich spiegeln sahe die etwa zwei Werst von der Festung entfernt waren. Die in Schrecken gesetzte Garnison, bestehend aus 500 Mann

Cavallerie und Infanterie, und Abdul Risach⸗Beg selbst,

der Bruder des Beljul⸗Pascha, eilten, den Platz zu raͤumen und ergriffen die Flucht. Die Kosaken und Kurden, nebst unserer Armenischen Reiterei, hatten den Feind acht Werst weit verfolgt, der auf seiner upordentlichen Flucht sich theils schwach vertheidigte theils allen Widerstand auf⸗ ab. Bei dieser Gelegenheit wurden 2 unserer Kosaken lessirt. Den Feinden nahmen wir 128 Gefangene ab, und in der Festung fand man genugsame Proviant⸗Vorraͤthe.

Der Donner der Russischen Kanonen hat so kraͤftig ge⸗ wirkt, daß in den Waͤldern und Schluchten von Bordshom, dhe von Alters her durch Pluͤnderung und Raͤubereien beruͤch⸗ tigt waren, Fünnann vollkommene Sicherheit herrscht. Der dinzelne Reisende mit seinem Führer passirt, selbst zur Nachtzeit, diese Wälder, ohne etwas zu fuͤrchten zu haben. In dem Hohlwege von Bordshom, wo bisher nur ein Räͤu⸗ berpfad uͤber jaͤhe Felsenwaͤnde fuͤhrte, auf dem hoͤchstens ein Reiter mit Gefahr sich forthelfen konnte, ist jetzt, durch die Anstrengung des von dem Hrn. Corps⸗Commandeur dazu beorderten Oberst⸗Lieutenants Deypego, in weniger als drei Wochen, eine sehr bequeme ebene Straße angelegt, auf der, mit Ausnahme einiger schroffen und kluͤftigen Stellen, alle Lasten und schweren Troßfuhren ungehindert fortkommen.

Am 25. Oct. kamen hier die Offiziere, und am 26sten die Soldaten an, welche bei dem Sturme Achalziks verwundet worden waren. Zum Ruhme des Corps⸗Stabs⸗Doctors, Etats⸗Rath Subom, ist der Geschicklichkeit und menschen⸗ freundlichen Sorgfalt zu erwaäͤhnen, mit der er 259 Gemeine und 10 Offiziere wohlbehalten nach ihrem Bestimmungs⸗Orte

elleitet, und nur drei Gemeine auf dem Transport eingebuͤßt

at. Der Wc. auf dem sie 14 Tage zubringen mußten, war

oͤchst beschwerlich, die Witterung feucht und der Wind scharf in den Hohlwegen von Bordshom. Dennoch fuüͤhlen saäͤmmtliche Offiziere eine bedeutende Erleichterung ihres Zustandes und 91 Soldaten sind auf dem Wege genesen. Viel zur Erhal⸗ tung der Kranken ihre —2 Einquartierung beigetragen, fuͤr die, auf Veranstalung der Obrigkeit, in Grusien gesorgt war. Die huͤlfreichen Burger von Tiflis beeiferten sich, die Ankömmlinge in den ersten Tagen unentgeldlich mit allen noͤthigen Lebensbeduͤrfnissen zu versehen.

Foeffa⸗, 29. October. Am 26. d. M. besuchte Jussus⸗ Pascha, mit einem Theile seines Gefolges, das Schauspiel, und schien an der Vorstellung großes Interesse zu nehien. Der Wunsch, ihn zu sehen, hatte eine Menge von Zuschalern in das Theater gelockt.

Tobolsk, 4. Oct. In der Nacht zum 7. siel in den Doͤrfern Lebialia und Lichanowa, im Distrikt von Ischim, starker Hagel, den ein Sturm begleitete; einige Hegeksene⸗ waren eine Viertel⸗Arschine lang und 8

nen Werschock an Umfang; sie glichen geschnittenen er stallen. Bei einigen liefen die Spitzen gabelförmig aus, bei anderen in Form von Thierklauen. mehreren Stellen ist von dem Getreide nur das Stroh übrig geblieben. Auf den Feldern und Seen wurden eine Menge Vögel getoͤdtet.

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Hoͤchstdieselben haben ferner die vorzüͤglichsten Kirchen und Gemälde⸗Gallerieen in Augenschein genommen, auch der Auffuͤhrung einer Musik in der Sirtinischen Capelle beige⸗ wohnt.

9* Wohlbefinden Sr. Koͤnigl. Hoheit läßt nichts zu wuͤnschen uͤbrig. Am 5ten d. M. gedenken Hoͤchstdieselben Ihre Reise nach Neapel anzutreten.

Venedig, 27. Oet. Gestern sind Ihre Kaiserl. Hoheit die Großfuͤrstin Helena von Rußland hier eingetroffen.

Frankreich. . . Paris, 10. Nov. Gestern praͤsidirte der Koͤnig im Minister⸗Rathe; der Dauphin war dabei zugegen. Mit Bezug auf den (in Nr. 308 unserer Zeitung auf⸗ senommenen) Aufsatz des Constitutionnel uͤber den Staats⸗ Nath und auf die Antwort des Messager des Chambres, theilen wir nachtraͤglich noch aus diesem letztern Blatte eine ausfuͤhrlichere Widerlegung mehrerer in jenem Aufsatze ent⸗ haltenen Angaben mit: „Wir hatten geglaubt“, heißt es darin, „daß die Frage wegen des Nutzens des Staats⸗ Raths keiner weitern Eroͤrterung mehr beduͤrfe; allerdings ist eine groͤßere Beschraͤnkung der Competenz desselben, eine innigere Verschmelzung mit unserer Verfassung, eine bessere innere Organisation und eine Aenderung in dem Personale wuͤnschenswerth; wie man aber uͤberhaupt die Nothwendig⸗ keit eines Staats⸗Raths in Abrede stellen koͤnne, will uns nicht recht einleuchten; doch ist ein Morgenblatt, zu unserm aufrichtigen Bedauern, dieser Meinung. Der Constitutionnel versucht in einem ausfuͤhrlichen Artikel zu beweisen, daß der Staats⸗Rath, wie man ihn auch betrachten moͤge, sey es als Rathgeber des Koͤnigs oder als administratives Gericht, völ⸗ lig uͤberfuuͤssig sey. Es giebt, meint er, gesetzlich keine anderen Rathgeber der Krone als die verantwortlichen Minister; diese Verantwortlichkeit besteht aber fuͤr den Staats⸗Raih nicht; es giebt keine anderen Richter, als die unabhängigen, unabsetzbaren bei den Gerichtshöfen. Dies bedarf einer nähern Untersuchung. Nach unserer Verfassung müssen aller⸗ dings alle Beschluͤsse der Regierung der Verantwortlichkeit eines Ministers unterworfen seyn, und die der richterlichen Behoͤrde machen allein davon eine Ausnahme. Aber es ist nicht richtig, wenn man behauptet, daß die Beschluͤsse des Staats⸗Raths eine solche Buͤrgschaft nicht darböten; diese Beschluͤsse an sich selbst haben gar keinen Werth, so lange sie nicht in eine Koͤnigl. Verordnung verwandelt sind; dann aber haben sie die Contrasignatur eines verantwortlichen Mi⸗ nisters. Die Buͤürgschaft der Verantwortlichkeit ist sonach dieselbe fuͤr die Beschluüͤsse des Staats⸗Raths, die sie für die der Regierung ist. Ja, sagt man, in diesem Falle ist aber der Staats⸗Rath als Rathgeber der Krone mindestens unnütz, denn es giebt einen Minister⸗Rath. Hier berufen wir uns auf die Erfahrung aller Staatsmanner, welche uns einräumen werden, daß der Staats⸗Rath von jeher, unter der Republik w unter der Consular⸗Regierung, unter der Kaiserlichen Regieru wie seit der Wiederherstellung der Monarchie, dem Lande die sprießlichsten Dienste geleistet hat. Der Minister⸗Rath beschäͤf⸗ tigt sich mehr mit dem Geiste eines Gesetzes oder einer Verord⸗ nung, als mit der Ausarbeitung derselben; zu diesem letztern Geschäfte gehoͤren Maͤnner, die gewohnt sind, in die kleinsten Details einzugehen, und alle moͤglichen Fälle vorherzuse Das der Staats⸗Rath sich aber dieser Arbeit vo ich un- terzogen hat, leidet keinen Zweifel. Man behauptet fer⸗ ner, daß, als Tribunal betrachtet, die Befugnisse des Staats⸗ Rathes den unabsetzbaren Richtern gebührten. Allerding wenn es nicht im Staats⸗Rathe eine Abtheilung füͤr adm nistrative Streitsachen gäbe, was ein besonderes Tribuna voraussetzt. Es handelt sich nicht immer um Privat⸗Rechte, sondern oftmals um Gegenstaͤnde von allgemeinem Interesse, die durch die gewoͤhnlichen Gerichte nicht entschieden werden köͤnnen. Schreitet die Regierung als Privat⸗Person so darf sie sich der gewöhnlichen Gerichtsbarkeit nicht en vertritt sie aber einen Gegenstand von allgemeinem so bedarf es, um ein Urcheil zu fällen, nothwendig gemischten Tribunals. Von diesen allgemeinen 864 eht der Constitutionnel zu den Details über. Die Co⸗ ilte zwischen den gnissen der administrativen, und nen der richterlichen Behörde, meint er, gehoͤrten vor de gesetzgebenden Körper, und nicht vor den S Man muß durchaus keine Geschaͤfts⸗Kenntniß haben, um etwas zu verlangen. Welche unzählige Hindernisse un Schwierigkeiten wuͤrde nicht ein solcher steter Recurs an d Kammern 7 Früuher, zu Zeiten der constituirenden Ver⸗ sammlung, man es einmal versucht; aber Gesetzlosigkeit war die 2 ge davon, und man sah sich sonach genoͤthigt, zu einem gemischten Tribunale unter der Verantworilichkeit

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