1828 / 314 p. 1 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

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No 314.

Berlin, Freitag den 21sten November.

1828.

Amtliche Nachrichten. Kronik des Tages.

Angekommen: Der General⸗Major und Commandeur der 3Zten Infanterie⸗Brigade, von Ruͤchel⸗Kleist, von Stettin.

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Zeitungs⸗Nachrichten.

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St. Petersburg, 11. Nov. Wegen Ablebens Ihrer

Majestaͤt der Kaiserin Mutter hat der Hof auf Ein Jahr,

om 5ten d. M. ab, die Trauer angelegt, welche in vier 9 Abtheilungen, nach Maaßgabe des daruͤber erschiene⸗ nen Reglements, getragen werden soll. Die nicht zum Hof gehöͤrigen Personen tragen die Trauer nur 6 Monate lang, nach den im vorgedachten Reglement fuͤr die beiden ersten Vierteljahre angegebenen Abstufungen. 8.

Die sterbliche Huͤlle der Hochseligen Kaiserin Maria Feodorowna, welche bis vorgestern in Hoͤchst Ihrem vormali⸗ gen Schlafgemach ruhete, wobei zwei Hof⸗Fraͤulein, zwei Kam⸗ merherren und zwei Kammerjunker dejourirten, ist an ge⸗ dachtem Tage feierlich nach dem Thronzimmer gebracht wor⸗ den, von wo diese demnächst nach dem Trauersaale gebracht werden wird. Das in der heutigen St. Petersburgischen Zeitung befindliche Reglement fuͤr diese Ceremonie enthaͤlt folgende Bestimmungen: 8

Sobald die Leiche Ihrer Majestaͤt mit der Russischen Tracht (aus Silberstoff mit langer Schleppe) bekleidet und mit dem Kaiserlichen Purpur (aus Goldstoff mit den ausge⸗ nähten Wappen, Hermelin⸗Verbraͤmung und Seterae e⸗ angethan war, setzten Ihre Majestaͤt die regierende Kaiserin der entschlafenen Kaiserin die Krone aufs Haupt. Der g— pur hängt bis auf das Betpult herab, auf dem das

eingenbild steht; an dem andern Betpulte wird das heilige Cvangelium verlesen. Beide Pulte sind mit karmoisinfarbe⸗ nem Sammt mit goldnen Tressen, bekleidet. Bei der Leiche Ihrer Majestäͤt findet foörtwährend täglich der Gottes⸗ dienst statt. 8 6 28. October (9. Nov.) wird die Leiche, begleitet von JJ. KK. MM. und saͤmmtlichen Damen und Caval⸗ lieren des Hofes aus dem Schlafgemache in das Thronzim⸗ mer getragen. *

n diesem Tage versammeln sich in dem Cavalier⸗Zimmer der Gemäaͤcher der hochseligen Kaiserin, saͤmmtliche Damen und Cavaliere des Hofes und die Personen beiderlei Ge⸗ schlechts der zwei ersten Klassen, und sobald IJ. KK. MM. aus den Appartements der hochseligen Kaiserin treten, tra⸗ gen acht Kammerherren, assistirt von vier Kammerjunkern, wesche die Schleppe halten, die Leiche begleitet von J. KK. MM. und den uͤbrigen angesehenen Personen beiderlei von dem Paradebette in das Thronzimmer auf den dazu eingerichteten Thron, wobei die gewoͤhnliche geistli⸗ che Teremonie vor sich geht. Zu den Haͤupten halten ein Rirtmeister und ein Stabs⸗Rittmeister des Kuͤrassier⸗Regi⸗ ments Ihrer Majestaͤt, in tiefer Trauer, die Wachez; einige Schritte davon stehen zu beiden Seiten des Bettes sechs Grenadiere der Patat ommegnn⸗ das Gewehr beim Fuß; bet den Thuͤren inwendig im Zimmer je zwei Unterofficiere des Kürasster⸗Regtments Ihrer Majestaͤt, saͤmmtlich in tiefer Trauer; zu den Fuͤßen, in geringer Entfernung, vier Pagen.

dem Karmotsin⸗Zimmer, das mit schwarzem Tuche

8

Garde⸗Regiments aufgestellt, und auswendig eine des Kuͤras⸗ sier⸗-Regiments Ihrer Majestaͤt.

Im Thronzimmer dejouriren bei dem Leichname, Nacht und Tag, acht Damen der vier ersten Klassen, unter denen zwei Hof⸗Fraͤulein und zwei Ritter⸗Damen des St. Katharinen⸗ Ordens, und acht Cavaliere der ersten vier Klassen, unter denen ein Kammerherr und ein Kammerjunker.

Das Bett ist mit karmoisinfarbenem Sammt drappirt mit Goldstoff und goldenen Quasten. Zu Haͤupten des Bet⸗ tes ist das Russische Kaiserwappen gestickt, an den Seiten die Chiffre des Allerhoͤchstens Namens Ihrer Majestaͤt.

Am folgenden Tage werden, nach vorhergegangener Be⸗ kanntmachung, zum Kusse der Hand Ihrer Kaiserl. Maje⸗ staͤt/ Personen beiderlei Geschlechts von allen Staͤnden zuge⸗ lassen, und dann taͤglich, von 11 Uhr Morgens bis 2 Uhr Nachmittags, und von 3 Uhr an bis um 7 Uhr Abends.

1 Sobald das Castrum doloris und der Trauersaal voͤllig eingerichtet sind, finden sich, nach vorhergaͤngiger Bekannt⸗ machung, die angesehene Geistlichkeit und das gesammte Hof⸗ Personal nebst den beiden ersten Klassen, beiderlei⸗ Geschlechts, an den bestimmten Tagen und Stunden im Pallaste Sr. Kaiserl. Maj. ein, und versammeln sich im Cavalier⸗Zimmer der Kaiserin; die angesehene Geistlichkeit betritt im Ornate das Trauerzimmer.

Sobald JJ. KK. MM. der Kaiser und die Kaiserin, und Se. Kaiserl. Hoheit der Thronfolger herauszutreten ge⸗ ruhen, begleiten alle obengenannte Anwesende die Allerhöch⸗ sten Kaiserlichen Personen in das Thronzimmer, woselbst, nach den Gebraͤuchen der orientalischen Kirche, die Leiche von . S— Dienstthuenden in den

gelegt wird und vier Kammerjunker asst die Schleppe heben. 2. vee

Die Leiche wird von denselben Personen in den Trauer⸗ saal gebracht und auf das Castrum doloris gestellt; vier Kammerjunker tragen den Sargdeckel, vier Kammerherren die Decke, sie uͤber den Koͤrper der hohen Entschlafenen breitend. Die Kammerjunker stellen den Deckel auf einen seitwaͤrts dazu eingerichteten Tisch, darauf vollzieht die Geistlichkeit das Todten⸗Amt und beginnt die Verlesung des heiligen Evan⸗ geliums, die Tag und Nacht fort waͤhrt. Zu beiden Seiten des Sarges liegen auf Tabouretten die Katserliche Krone und die Orden der in Gott ruhenden Kaiserin.

Die Dejour beim Sarge haben, Tag und Nacht hin⸗ durch, zwei Staats⸗Damen, zwei Damen der zweiten Rang⸗ Klasse, zwei Ritter⸗Damen des St. Catharinen⸗Ordens, vier Damen der 3ten und 4ten Rang⸗Klasse und vier Fräaͤulein; acht Cavaliere der 4 ersten Klassen, zwei Kammerherren und zwei Kammerjunker. Bei dem Sarge halten sechs Garde⸗ Capitains die Wache, unten zu beiden Seiten des Castrum doloris 12 Garde⸗Unter⸗Faͤhnriche oder Kadetten, zu den Fuͤßen 2 Unteroffiziere der Compagnie der Pallast⸗Grena⸗ diere; auf den Stufen 12 Kammer⸗Pagen und Pagen; bei den Thuͤren im Trauer⸗Saale die Pallast⸗Grenadiere.

Von dem Tage an, wo die Leiche auf das Castrum doloris gebracht wird, werden Leute von allen Staͤnden zur Ehrenbezeugung zugelassen, von 11 Uhr Morgens bis 7 Uhr Abends, mit Ausnahme der Zeit, wo das Todten⸗Amt ver⸗ richtet wird.

Zur Anordnung der, nach dem Ableben Ihrer Ma⸗ jestͤt der Kaiserin Mutter Maria Feodorowna noͤthigen An⸗ stalten zur Bestattung der irdischen Reste Ihrer Kaiserl. Majestaͤt in der —2 —ö haben Se. Majestaͤt der Kaiser eine Trauer⸗Commission, aus folgenden Personen bestehend, ernannt: Ober⸗Marschall: der Oberschenk Graf Mus⸗ sin Puschkin⸗Bruce, Ober⸗Ceremonienmeister: Ober⸗Ceremonien⸗ meister Graf Potogki; Mitglieder: der Ceremonienmeister Fuͤrst Gagarin und die wirklichen Etatsraͤthe Komarow und

Achlopkow. Zu den Ausgaben der Commission werden vor⸗ 8 1 v“