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Allgemeine
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Preußische Staats⸗Zeitung.
No 315. Berlin, Sonnabend den 22ifen November.
1328.
Kronik des Tages. n Se. Majestät der — haben dem Major und Chef des Generalstabes des 6ten Armee⸗Corps, Carl Friedrich Wilhelm Reyher, den Adelstand zu ertheilen geruhet. Des Königs Majestät haben den bisherigen Stadt⸗ Physikus Dr. Barez zum Medizinal⸗Rath bei dem hiesigen Koͤniglichen Polizei⸗Präsidio, mit dem Character als Regie⸗ rungs⸗Medizinal⸗Rath, Allergnaͤdigst zu ernennen, und das dies fallsige Patent Allerhöchst Eigenhaͤndig zu vollziehen geruhet.
Amtliche Nachrichten. 8
Der vormalige Privat⸗Dorent Dr. Runge ist zum außerordentlichen Professor in der philosophischen Fakultät der Universität zu Breslau ernannt worden.
Bekanntmachung.
Dem Publico machen wir hierdurch bekannt, daß Dien⸗ stags den Bsten d. Mts. Morgens um 9 Uhr, mit der vier⸗ ten öffentlichen Verloosung der alten landschaftlichen, und Sraͤdte⸗Kassen⸗Obligationen, Behufs der fuͤr das erste halbe Jahr 1829 2u bewirkenden Tilgung dieser Schulden⸗Gattung, in unserm Sessions⸗Zimmer, Markgrafen⸗Straße Nr. 46. vor unserem Mirgliede, dem Herrn Ober⸗Buͤrgermeister Deetz und unserem Rechts⸗Consulenten, Herrn Justiz⸗Commissarius
Beode, wird vorgegangen werden. Zu diesem Zwecke werden von den nach unserer Bekanntmachung vom 23. Juni v. J. eingezuͤhlten Loosen abermals 2 Loose gezogen, und die dar⸗ nach zur Zahlung gelangenden Obligationen demnaͤchst be⸗
Bu gemacht werden. 2 Berlin, den 15. November 1828.
Haupt⸗Verwaltung der Staats⸗Schulden. Rother. v. Schuͤtze. Beelitz. Deetz. 8 v. Rochow.
8 — Bei der am 19ten und 20sten d. M. fortgesetzten Zie⸗ hung der 5ten Klasse 58ster Koͤnigl. Klassen⸗Lotterie fiel der HHite Hanpezewenn⸗ von 80,000 Rthlr. auf Nr. 21,404 nach Sagan bei Wiesenthal; 1 Hauptgewinn von 10,000 n if Nr. 73,393 nach Herzberg bei Gestewitz; 3 Ge⸗ 3000 Rthlr. sielen auf Nr. 9266. 28,785 und Berlin bei Burg und bei Mestag und nach Ko⸗ bei Heygster; 12 Gewinne zu 1500 Rthlr. auf Nr. 11,428. 20,550. 32,824. 42,258. 43,355. 51,541. 61,584. 63,159. 78,995. 79,890. 88,265 und 89,218, in Ber⸗ in bei Jonas und bei Seeger, nach Breslau bei H. Holschau Reimbold, Colberg bei Meyer, Halle bei Lehmann, Liegnitz ei Leitgebei, Magdeburg bei Roch und nach Naumburg mal bei Kayser; 12 Gewinne zu 1000 Rthlr. auf Nr. 1. 1s. 908. 19,979. 21,075. 27,800. 30,331. 44,720. 45,218. 41,534. 67,772 und 89,230, in Berlin bei Gronau und sei Seeger, nach Breslau bei Printz und bei Schrei⸗ er, Coblenz bei Stephan, Danzig bei Reinhardt, De⸗ litzsch bei Freiberg, Frankfurt bei Basswitz, Halle 2mal bei Lehmann, Magdeburg bei Nvack und nach Stet⸗ in bei Rolin; 38 inne zu 500 Rchlr. auf Nr. 3507. 3846. 5501. 6382. 12,861. 15,675. 16,250. 19,505. 23,224. .151. 29,992. 31,557. 32,098. 33,291. 36,146. 37,468. 8. 39,475. 39,972. 45,055. 45,565. 48,077. 49,775. 49,954. S-. 51,366. 51,673. 51/700. 62,396. 62,744. 65,184. de,rt. 34,78 71,988. 7378. 74,200. 8,603. 81/,638. üund 82,438, in Berlin Zmal bei Burg, 2mal bei Gronau, bei Hiüer bei Joachim, bei Jonas, bei Israel, 2mal bei Mazborff, bei Raphael, bei Riemann und Zmal bei Seeger, nach Aschersieben dei Dreyzehner, Brandenburg bei Lazarus, Breslau Lmal bri J. Holschau jun., bei Schreiber und bel Stern,/
thlr. auf vinne zu nigsberg in Pr.
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Bromberg bei George, Crefeld 2mal bei Meyer, Danzig bei Rotzoll, Duͤsseldorf bei Simon und bei Spatz, Frankfurt bei Kleinberg, Glogau bei Bamberger, Halle bei Lehmann, Lieg⸗ nitz 2mal bei Leitgebel, Magdeburg bei Brauns, Marien⸗ werder bei Schroͤder, Naumburg 2mal bei Kayser und nach Groß⸗Strelitz bei Schuster; 590 Gewinne zu 200 Rthlr. auf Nr. 468. 1309. 1417. 3839. 4123. 4495. 5382. 8721. 9557. 10,80 1. 10,856. 11,620. 12,691. 13,541. 15,832. 16,281. 19,925. 20,090. 20,252. 22,237. 35,504. 36,861. 38,167. 39,228. 42,252. 43,115. 13,345. 43,584. 45,084. 45,749. 46,810. 52,656. 52,842. 54,591. 54,829. 56,380. 61,697. 62,773. 63,406. 64,443. 67,460. 68,150. 71,024. 5 72,092. 72,711. 73,679. 77,597. 78,482. 80,286. 85,321. 86,542. 86,627. 86,966. 87,824. 88,671. und 89,493. Die Ziehung wird fortgesetzt. Berlin, den 21. November 1828. 1“ Köoͤnigl. Preuß. General⸗Lotterie⸗Direction.
82,028. 89,294.
Zeitungs⸗Nachrichte Ausland.
. Frankreich.
Paris, 15. Nov. Die von der oͤffentlichen Meinung laͤngst begehrten Veraͤnderungen in dem Personale des Staats⸗ Raths und mehrerer Präaͤfekturen sind nunmehr erfolgt. Das gestrige Blatt des Moniteurs enthaͤlt in dieser Beziehung drei Koͤnigliche Verordnungen. In der ersten vom 5. Nov. wird der Seen Nats in folgender Art organisirt: „Die Staatsraͤthe zerfallen kuͤnftig in drei Classen: Staats⸗ raͤthe im ordentlichen Dienste, Staatsraͤthe im außerordent⸗ lichen Dienste, und Ehren⸗Staatsraͤthe. Es soll eine Gene⸗ ral⸗Liste von allen Denen angefertigt werden, denen der Koͤ⸗ nig den Titel eines Staatsraths, Requètenmeisters oder Raths⸗Auditoren belassen oder neu verleihen will. Die Mit⸗ glieder des Staatsraths im gewoͤhnlichen Dienste bestehen⸗ 1) aus den bei den unten naͤher bezeichneten Ausschuͤssen be⸗ schaͤftigten Staatsraͤthen und Requétenmeistern; 2) aus einer gewissen Zahl von Staatsraͤthen, welche nur an den Bera⸗ thungen in Pleno Theil nehmen koͤnnen und deren Zahl nicht 10 ü—bersteigen darf; 3) den Auditoren, die in den Aus⸗ schuͤssen beschaͤftigt sind. Ueberdies koͤnnen den Ausschuͤssen noch 12 Staatsraͤthe im außerordentlichen Dienste zugetheilt werden. Die Zahl der in den Ausschuͤssen beschaͤftigten Staatsraͤthe im ordentlichen Dienste soll sich kuͤnftig auf 24 belaufen, die der Requstenmeister aber nicht 30 über⸗ steigen duͤrfen; die der Raths⸗Audttoren erster Classe bleibt auf 12 und die der Raths⸗Auditoren zweiter Classe auf 18 festgesetzt. Bekleldet ein Staatsrath im ordentlichen Dienste noch sonst ein Amt im Staate, das ihm 20,000 Fr. oder darüber eintraͤgt, so bezieht er als Staatsrath gar kein Gehalt; eben dies soll der Fall mit einem Requsten⸗ meister im ordentlichen Dienste seyn, wenn derselbe fuͤr andere Geschäfte 10,000 Fr. oder daruͤber bezieht. Hat der Staatsrath ein geringeres Einkommen als 20,000 Fr. oder der Requêtenmeister ein geringeres als 10,000 Fr., so sollen beide aus den Fonds des Staats⸗Raths einen Zuschuß erhalten, der jedoch die Gesammt⸗Einnahme des Einen nie höͤher als auf 20,000 Fr., die des Andern nie hoͤher als auf 10,000 Fr. bringen darf. Das Gehalt der Staatsraͤthe im orbentlichen Dienste wird auf 10,000 Fr., und sobald sie in den Ausschuͤssen beschaͤftigt sind, auf 15,000 Fr., und das der Requêtenmeister im ordentlichen Dienste auf 5000 Fr. festgesetzt. Die Auditoren erhalten keine Besoldung. — Staatsraͤthe, Requéêtenmeister und Auditoren im außeror⸗ dentlichen Dienst, sind entweder solche, die von dem