1828 / 317 p. 8 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

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sind in ihrem ganzen Umfange nicht nur dann anwendbar, wenn die beiderseitigen Schiffe direct aus ihren National⸗ Hafen ankommen, oder nach selbigen zuruͤckkehren, sondern aauch dann, wenn sie unmittelbar aus den Hafen eines drit⸗ ten Staates ankommen oder dahin bestimmt seyn sollten.

8 Art. 5. Die Preußischen sowohl als die Luͤbecker⸗, Bre⸗ mer,⸗ und Hamburger⸗Schiffe, sollen gegenseitig der Befug⸗ nisse und Vorzuͤge, welche ihnen der gegenwaͤrtige Vertrag zusichert, nur insofern genießen, als sie mit den, nach den Vorschriften desjenigen Theils, dessen Flagge sie fuͤhren, aus⸗ gefertigten Schiffs⸗Paͤssen und Nüster Rollen versehen sind. . Art. 6. Was in den obigen Artikeln 1. bis 4. in Be⸗ treff der, in die beiderseitigen Häͤfen eingehenden, oder aus selbigen auslaufenden Seeschiffe des andern Theils, und de⸗ ren Ladungen festgesetzt ist, soll auch auf den gegenseitigen 24 Fluß⸗Schifffahrts⸗Verkehr voͤllige Anwendung finden. Bei 2 den Flußschiffen genuͤgt zum Beweise der Nationalitaͤt das 35 in der Weser⸗Schifffahrts⸗Acte vom 10. Sept. 1823 und rresp. in dem Schluß⸗Protokolle der Elb⸗Schifffahrts⸗Revi⸗ stions⸗Commission d. d. Hamburg, den 18. Sept. 1824 ver⸗ eeinbarte Manifest.

1 Art. 7. Wuͤrden die Contrahenten es zweckmäßig er⸗ a⸗chten, zur Befoͤrderung ihres gegenseitigen Zandels, Inner⸗ ecesse, additionelle Stipulationen einzugehen, so sollen alle Ar⸗ 8 8 tikel, uͤber welche man sich dergestalt vereinigen wird, als

EKCKheile dieses Vertrages angesehen werden.

5 Art. 8. Wiewohl der gegenwaͤrtige Vertrag, als fuͤr ddie drei freien und Hanseestaͤdte Luͤbeck, Bremen und Ham⸗ burg gemeinschaftlich geltend angesehen werden soll, so ist

8 man dennoch uͤbereingekommen, daß deshalb nicht eine soli⸗

8 * darische Verpflichtung unter ihren resp. Regierungen statt finden, und das etwanige Aufhoͤren der Bestimmungen die⸗

ses Vertrags, fuͤr eine derselben, keine Wirkung auf die ver⸗

tragsmaͤßigen Verhaͤltnisse der anderen haben soll, fuͤr welche vielmehr in einem solchen Falle der Vertrag in voller Kraft bleiben wird.

Art. 9. Die Dauer des gegenwärtigen Vertrages, wel⸗ cher vom Tage der Auswechselung der Ratificationen ab in Kraft treten wird, ist vorläufig auf den Zeitraum bis zum 1. Januar 1840 festgesetzt und soll, wenn zwoͤlf Monate vor dem Ablauf dieses Zeitraums von der einen oder der an⸗ deren Seite eine Aufkuͤndigung nicht erfolgt seyn wird, stets als noch ferner auf ein Jahr, und so fort bis zum Ablauf eines Jahres nach geschehener Aufkuͤndigung, verlängert be⸗ trachtet werden. 1 1 Der Vertrag ist unterzeichnet: ee; Seits von dem Koͤnigl. Geheimen Legations⸗Rath Michaelis und Sei⸗ tens der freien und Hansee⸗Städte von dem Kammerherrn, Miinister⸗Residenten und Geschaͤftsträger der freien Stadt

Heamburg, v. Rebeur.

Frankfurt a. d. O., 21. Nov. Die mit dieser Woche fuͤr den Großhandel meist beendigte hiesige Martini⸗Messe wurde zwar nicht ohne Klagen von Seiten der Verkaͤufer

aobgehalten, fuͤt den Absatz der Waaren im Ganzen ist sie

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n jed och ziemlich stark und gut ausgefallen. Ordinaire Land⸗ EKucher wurden viel rtanse weniger Nachfrage fanden dies⸗ mal die feinen Mittel⸗Tuͤcher, wogegen die leichten Halb⸗

FKücher, welche man gegenwärtig in den Maͤrkischen und Schlesischen Fabriken fertigt, sehr begehrt wurden. Inlän⸗

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ddische und fremde Wollen⸗Zeug⸗Waaren hatten guten Ab⸗ gang. Seiden, und Halbseiden⸗Zeug⸗Waaren, von welchen chtliche Läger hier erscheinen, die diesmal durch die Een⸗ Handlung Alexander Gontard et Sohn aus Frankfurt a. M.

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naoch vermehrt worden waren, fanden ebenfalls guten Absatz. Von den Baumwollen⸗Druckwaaren werden jetzt die aus den Berlliner Fabriken vorzuͤglich begehrt. Die Englischen ordi⸗

nairen Cambriecs weichen den Schlesischen Kattun⸗Geweben, v diese jetzt bei gleicher Guͤte wohlfeiler hergestellt werden. Aus gleichem Grunde ist Englischer und Ostindischer Gingham neben dem Preußischen kaum mehr abzusetzen. Englischer Tuͤll 8 u Schleiern und dergleichen wird viel in Erzgebirgischeu seobriken gestickt, dadurch wohlfeiler geliefert, als man der⸗ 8 gleichen Damen⸗Putz aus England beziehen kann, und findet

Gedruckt bei A. W. Hayn. 8. *

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hier viel Absatz. Fuͤr Leinen⸗Waaren faͤllt die Martini⸗Messe immer nur schwach aus, da die Jahres⸗Zeit dem Absatz nicht uͤnstig ist; gute Leinewand sand indeß auch diesmal Kaͤu⸗ b Von Kurzen⸗Waaren wurde viel verkauft. Fuͤr Eisen⸗,

tahl⸗ und Messing⸗Waaren, desgleichen fuͤr Porzellan, Glas und Holz⸗Waaren war der Absatz mittelmäͤßig. Leder und Leder⸗Waaren fanden guten Abgang. Rohe Producte waren nicht viel auf dem Platze und wurden sämmtlich ver⸗ kauft. Wolle war eine bedeutende Quantitaͤt hier, die zu gedruͤckten Preisen Absatz fand. An inlaͤndischen Einkäufern aus den Provinzen des öͤstlichen Theils der Monarchie fehlte es nicht; dagegen waren mehrere fremde Einkaäufer ausge⸗ blieben, sonst wuͤrde die Messe noch besser ausgefallen seyn.

Liegnitz, 19. Nov. Am 3ten d. M. Nachmittags 3 Uhr, entzuͤndeten sich zwei von den erst vor Kurzem neu er⸗ bauten und wieder in Gang gekommenen Pulvermuͤhlen in Neisse; zum Gluͤck ist Niemand dabei zu Schaden gekom⸗ men. Noch ist nicht ermittelt, wodurch dies Ungluͤck ent⸗ standen ist.

In der Stadt Gruͤnberg beschäftigt man sich mit dem Bau eines Weinkellers, der ohngefaͤhr 2000 Orhoft fassen kann, und die ruͤhmliche Absicht mehrerer so verständiger als be⸗ mittelter Maͤnner daselbst: der Weinpflege und Veredelung möglichst foͤrderlich zu werden, wird nicht unerfuͤllt bleiben. Die in die Rhein⸗Provinzen gesandten Winzer sind von dort zuruͤckgekehrt, anscheinend nicht, ohne sich mit anwendbaren Kenntnissen bereichert zu haben.

Koblenz. Die hierselbst verstorbenen Geschwister Clara Theresia und Catharina Cronenthal 822— dem hiesigen Buͤrger⸗Hospital ihr Vermoͤgen, im Gesammtbetrage von

9446 Rthlr. 6 Sgr., testamentarisch vermacht. 8 8 Koͤnigliche Schauspiele. 8 Montag, 24. Nov. Im Schauspielhause: Vormund und Muͤndel, Schauspiel in 5 Abtheilungen, von E. Raupach. In Potsdam: Die Verwechselungen, Lustspiel in 2 Ab⸗ theilungen, nach dem Franzoͤsischen, von C. Lebruͤn. Hier⸗

auf: Solotanz. Und: Das Heirathsgesuch, Localposse in 1

Aufzug von J. E. Mand. ienstag, 25. Nov. Im Opernhause: g b e.

in 2 Abtheilungen, mit Tanz; Musik von Rossini. Mittwoch, 26. Nov. Im Schauspielhause, zum Ersten⸗

Hoffmann: Tankred.)

male: Carl II. Komoͤdie in 3 Abtheilungen, nach A. Duval,

von L. Robert. Hierauf: Humoristische Studien, Schwank in 2 Abtheilungen von C. Lebrun.

Donnerstag, 27. Nov. Im Opernhause, zum Ersten⸗ male wiederholt: Es ist die rechte Zeit, Lustspiel a 2 Abthl. von A. Lewald. Hierauf: Die Schleichhändler, Possen⸗

spiel in 4 Abtheilungen, von E. Raupach. 22 Im Schauspielhause: Franzoͤsische Vorstellung. —V I Henm

Königsstaädtsches Theater.

Montag, 24. Nov. Zum Erstenmale: Die Schwestern

88 Iprag, komische Oper in 2 Akten. Musik von Wenzel Küller.

Dienstag, 25. Nov.

Auf Begehren: Sargines, komi⸗ sche Oper in 2 Akten. 4

Musik von Paͤr.

. Auswartige Börsen. b Amsterdam, 18. Nor. Oesterr. 538 Metalliq. 92 ½. Bank-Actien 1320. Loose zun

1. 2 J78. Ruas. Engl. Anl. 86 5. Naas.

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Hemberg. 21. Now. l. 1 Oesterr. Dank-Actien 1100. Russ. Engk. Anl. 91 ½,. Raw. Aul.

Hamb. Cemif. 86 ¼. bFm

mReͤacteut John, Mitredaeteur Cottel

3 8 8 8 en 8 8 5 4 8 4 8 1 * 4 8 9 2

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Wien, 18. Nor. 5pCt Metall. 95 . Bank-Aectien 1090.