Hinsichtlich des Berichts, welchen Herr Young uͤber seine Gefangenschaft und Verhöͤr in Portugal herausgegeben hat, bemerkt das vorgenannte Blatt, daß nach der Lange der Zeit zu urtheilen, welche Herr Poung in jenem Lande gelebt hat, er wohl mit den Sitten und Gewohnheiten des Volks sehr vertraut seyn muͤsse, indem er namlich seit 1814 in Lefria gelebt hat. Er beschreiht das Volk als ganz und gar von Priestern beherrscht. „Jedoch“ sagt derselbe, „sind die Ein⸗ wohner verhaltnizmäͤßig gluͤcklich, die Regierung erleidet keine Opposition von ihnen, man hat überhaupt wenig Sorge, ein Volk zu beaufsichtigen, das von Natur schon sich ihren Befeh⸗ len unterwirft, in der That, sie haben keine Gelegenheit, auf⸗
eklaͤrter zu werden. ⁷ — Die Geistlichkeit scheint einen ziem⸗ sich deutlichen Begriff von dem Grunde zu haben, auf wel⸗ chem ihre Herrschaft ruhen muß. „Vor meiner Zeit’“ (er⸗ zaͤhlt Herr Young) „errichtete ein Englander eine Bandfabrik zu Leiria, hatte aber das Ungluͤck zu salliren und mußte das Land verlassen. Nachher bemerkte ich bei irgend einer Gele⸗ genheit gegen den Bischof, wie sehr dieser Bankerutt zu be⸗ dauern sei, da ein Etablissement dieser Art von dem groͤpten Nutzen fuͤr Leiria gewesen. Seine Antwort var im hoͤchsten, Grade bezeichnend fuͤr die Principien der katholischen Geist⸗ lichkeit: „„Im Gegentheil*%, (erwiederte er,) „„ ich war er⸗ freut, als er Bankerutt machte, seine Manufaktur hrachte mehr⸗ Schaden als Nutzen, sie machte dem Volke Lust weben uno spinnen zu lernen, anstatt den Boden zu bebauen, und viee usammenarbeitenhe Personen verderben einander 15 morali⸗ sche Hinsicht. *7 — Ich bemerkte, daß 89 L9 „
Ben. ftign auf er ei : „„ „25
198e S.sus . . dann werden sie nicht
id da, latz sie das bebauen, 8 En M. ) Lenn 2 2.2 ₰ veeee⸗ weniger Verkehr wir it den Frer aben, desto besser! 22 1159 b. Jun die Versammlung, welche von Manufac⸗ turisten und Modehandlern dieser Tage gehalten worden ist, um üͤber eine, an Se. Maj. zu richtende Bittschrift, wegen Abkuͤrzung der allgemeinen Trauer bei vorkommenden Todes⸗ fallen in der Königl. Familie, zu berathschlagen, außert sich die Morning⸗Chroniecle folgendermazen: „Die Klagen uͤber den Verlust, welchem die Handelsleure durch die allge⸗ meine Trauer unterworfen werden, sind eben lo laut als be. gruͤndet. Zahlreiche Individuen sind in der That bei jedem vorkommenden Fall dieser Art ins Verderben gestuͤrzt. Und das Uebel hoͤrt nicht einmal bei den Kaufleuten und Manu⸗ facturisten auf, wir sind uͤberzeugt, daßz in Folge der leyten allgemeinen Trauer nicht weniger als hunderttausend Arbetts⸗ leute außer Thatigkeit gesetzt sind. Es ist dies wirklich ein oßes Uebel, esfen Ausdehnung höͤhern Orts unmogli h be⸗ anut seyn kann, denn sonst wuͤrden gewit schon Vorkehrun⸗ gen zu dessen Abhüͤlfe getroffen worden seyu. Das Volt mißgönnt der Königlichen Familie keines wegs Lasjenige, was ihre erhabene Stellung und Verhalcnisse ersordern, und ge⸗ wiß kann man uns am wenigsten schulo geben, in Bezeugung der Ach füͤr das Koͤnigethum nachlasig zu seyn; aber es erscheint 2 daß tausende von Famulien geopfert werden, wenn ei itglied der Königlichen Famlie aus dem Leben scheibet. — Alle Handelsleute mussen sich den Lauuen der Code unterwerfen, und sind darauf, als auf etwas in der Ratur der Sache dLiegendes, vorbereitet; aber der Besehl zu einer allgemeinen Trauer kann nicht in dieselbe Klasse nut jenen gebracht werden. Dieses durchgehende Gebot giebt dem Begehren des ganzen Landes cine benimmie Richtung, und da alles Vorherwissen in dieser Hinsicht unmöglich ist, so er⸗ scheint der Befehl der Trauer oft zu einer Zeit, wenn die Vorbereitungen und Einrichtungen der induttrioͤsen Kiassen schon für die ganze Dauer der Jahreszeit getroffen sind.“ Das genannte Blatt schließt seine Betrachtung, indem es 8 Zuversicht ausspricht, daß, wenn die grope Ausdehnung lhsen .ch-u⸗ hoͤheren Orts bekannt waren, gewiß ab⸗ hülstiche Bestimmungen erfolgen wuͤrden. ¹ Auf der Universität in London befinden sich dermalen
1 Siudenten; 85 besuchten die juristischen Vorlesun⸗
n und zwischen 60, und 70 beschaͤftigten sich mit dem
mathematischen Wissenschafren. Zur Naturphilosophi⸗
der n ungefahr 70. Mediein studiren nicht weniger als 120, Seit Eebgiabe, 2 Universitäͤt, die im Oetober statt sand, hat man noch für 10 neue Actien unterschrieben. Nach dem Tanton⸗Register, hat ein Hollaͤnder, dem es erlaubt war, einige Jahre in Japan sich aufzuhalten, reich⸗ ige Marterialien zu einer Geschichte dieses Landes und alles Fremde abwehrenden Regierung, gesammelt. .* vrrison’s Thinesisches Wörterbu eblings⸗
* 1
die Dauer einer solchen allgemeinen Trauer veran⸗
dium der Lateinischen und Griechischen Sprache und
Klasse zahlen sich zwischen 70 und 80, und zur chemi⸗
1 * b
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studium der Japaner Literatoren, welche besonders die alpha⸗ betische Llasshcatten anspeicht. Das angenchmste Geschenk, das in Nangasati ein Freund dem andern machen kann, ist ein Faͤcher mit Auszuͤgen aus diesem Woͤrterbuch, mit hinzu⸗ gefuͤgten Definitionen. Niederlande. 1
Zweite Kammer der Generalstaaten. Sitzung vom 27. Novbr. Nachdem die Kammer, der gewoͤhnlichen Ordnung gemaß, das Protokoll der vorigen Sitzung vorge⸗ lesen und angenommen hatte, wurde die Discussion uͤber den Geletzentwurf eroͤffnet, wongch die bisher gesetzlich an⸗ georbnete Erneuerung der hypothekarischen Cinschreibangen nach 10 Jahren aufgehoben seyn soll. — Herr von Nule⸗ naere sprach sich als der erste Redner uͤber das neue Geletz in folgender Art aus: „Nach dem Artikel 2,154 des Cocle Napolegn behalten, Einschreibungen auf die Hyporgek⸗ zehn Jahre lang ihre Kraft; und erloͤschen, wenn sie naäͤch deren Verlauf nicht ernenert werden. Dem neuen Geeßvorschlage zufalge soll die Einschreibung ohne jene Erneuerung guͤltig bleiven. „Ich tabele obiese gesetzliche Bestimmung nicht; sie scheint mie sogar der Natur der hypothekarischen Einschrei⸗ bung angemessener, aber die Bestimmung, daß die Cinschrei⸗ bung mit Zustimmung der beiden betheiligten und dazu be⸗ rechrigten Partheien geloͤscht werden soll, füͤhrt eine Menge von llebeltanden und Schwierigkeiten herbei, wenn die Hy⸗ pothek perpetuell ist. Wer soll enrscheiden, ob die Personen, weiche ihre Zustimmung zur voͤschung der Hypothek gegeben haben, die einzigen Berechtigten und Betheiligten sind?“ Der Reoner enrwickelte darauf die Nachtheile, welche fu den Schuldner enrstanden, wenn der Glaubiger Einwigigung zur voͤschung verweigere, und lauftigkeiten, welche eintreten maͤhten, wenn 8 pothek nach einer Reihe von Jayren in die Haͤnde einer Meuge von Erben gekommen sey, die ste unter sich getheilt haben, stimmt aber schlieplich fuͤr das neue Gesetz. — Auch der zweite Redner, Hr. Angill, ging in eine Darstellung der Schwierigkeiten ein, welche daduech, daß die Hypothek eine perpetuelle Guͤttigkeit erhalte, fuͤr die Loͤschung derselben ent⸗ standen; in manchen Faͤllen, meinte er, werde es dem Glau⸗ biger unmoͤglich werden, zu beweisen, daß er der einzige sey, der Anspruch an die Einschreibung habe; bei Erbschaftsthei⸗ lungen unter Mazorennen, die oft ohne gerichtliches Inven⸗ tarium geschahen, werde die Schwierigteit noch groͤßer. — Nach⸗ dem noch ein dritter Reoner, der Baron von Secus, den Vo schlag gemacht, in jeder Commane ein Register aller Cin schreisungen, welche auf die in dem Bereiche verselben liegen:⸗ den Guͤter gemacht wecden, anzulegen, wurde zur Abstim-,. mung uͤber den neuen Gesezvorschlag geschritten und derselbe einsrimmig angenommen und der ersten Kammer uͤberwiesen. — — Der Prandent kuͤndigte darauf der Kammer an, daß Hr. Bruckere ihm noch eine Endwickelung der Motive seinger Proposition miegetheilt habe, uno machte den Vvrschlag, si sogleich oen Sectionen zur Pruͤfung zu uͤbergeben; das Re sultat der Abstimmung waren 98 Stimmen fuͤr, und nuͤr 6 gegen den Vorschlag des Prasibenten. — Nachdem der Ausschuß fuͤr die Perilionen sodaun der Kammer uͤber eine Menge von Reclamationen gegen die neue Cintheilung der Gerichtsbegirke Becicht erstattet haute, ging bie Kammer u 1 ½ Uhr auseinander. 8
Bruͤssel, 28. Nov. Eine Koͤnigliche Verordnung vom 1hten d. M. untersagt das Anwerben Niederlandischer M. trosen fuͤr den Dienst auf fremoen Schiffen. 9
Se. Excellenz der Baron von Eeckeren, diesseitiger Bot⸗ E. schafter bei dem Russischen Hofe, ist heute fruͤh nach St. . Petersburg abgereist. 1 3
Zwei Gropbrithnische Cabinets⸗Couriere, deren einer von London kam und nach Deutschland ging, der andere aber von daher nach London eilte, kamen in verwichener Nacht hier durch. 8
Amsterdam, 29. Nov. Es fanden sich zu Anfang dieser Woche viele Verkaufer fuͤr Staatspapiere, wodurch de⸗ ren Preise etwas zuruͤckwichen; es hieß auch, daß man durch außerordentliche Gelegenheit von London Nachricht von nie⸗ 82½ drigeren Coursen erhalten habe; gestern gingen von diesem Platz und auch aus Deutschland wieder hoͤhere Notirungen ein, welches einen ganstigen Eindruck auf den Fondsmarkt machte. . Da erneuete Ordres am gestrigen Getreidemarkt noch immer fehlten, wurde im Allgemeinen nur wenig verhandelt; indessen wurden schoͤne Sorten Weizen nicht ausgehoten und gelrten bꝛi der mindesten Fraze willig die vorigen Preise; eringe und neue Sorten würoe man nur niedriger wie ver⸗ 2 haben anbringen koͤnnen. Fuͤr Roggen stellte sich ehen so wenig Kauflust ein; derselh
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