1829 / 2 p. 6 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

ohne Gewichts⸗Angabe 62. 65. 70.80 Fl. Mit

war es flau; pr. ord. 59 ¼ Fl., pr. Mai 59 à ¼ Fl.

8 Mit Colonial⸗Waaren blieb es unveraͤndert, außer daß roher Zucker etwas niedriger abgegeben wurde, welches uͤber alle Sorten auf 1 Fl. zu rechnen ist.

8 8.

Deutschland. Muͤnchen, 25. Dec. In verflossener Nacht um 12 Uhr verkuͤndete das Gelaͤute aller Glocken und der Donner der Kanonen den Eintritt des heiligen Weihnachtsfestes. Se. Maj. der Koͤnig und der Koͤnigl. Hof wohnten der Christ⸗ mette in der Hofkapelle bei, und auch die uͤbrigen Zirchen * der Hauptstadt waren mit Glaͤubigen angefuͤllt, ohne daß

weiht worden waͤre.

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Da die bekannte Constitution

Schwerin, 25. Dec. 1 Dauer des allgemeinen

vpom 3l1sten Maͤrz 1812 nur auf die b igemeinen I1] berechnet e. ee ceß aber bekanntlich mit Antoͤni 189 auch der Wirkung nach ganz zu Ende geht, so war dKurch die zweite Landtagsproposition eine neue Verordnung uͤber Verhuͤtung und Behandlung der Concurse vorgeschlagen. Nach dem Erachten der Justiz⸗Committee waren aber in dem esetzprojecte mancherlei, mit dem vorliegenden Gegenstande nicht in directer Verbindung stehende Rechtsmaterien verbun⸗ den worden, deren zuvorige Ausscheidung und Trennung ge⸗ wuͤnscht ward. Auf den Antrag der Staͤnde wird die Re⸗ gierung dem naͤchsten Landtage ein neues Gesetzproject uͤber ziesen Gegenstand vorlegen lassen, zugleich auch eine allge⸗ meine Executions⸗Ordnung und ein scharfes Gesetz gegen muthwillige oder boͤsliche Falliten. Die Adjudicate, desglei⸗ chen die oͤffentlichen oder quasi- oͤffentlichen Hypotheken im Sit8nne des gemeinen Rechts, werden ganz abgeschafft wer⸗ dden. Die Verhandlung uͤber das städtische Hypotheken⸗ 8. wesen ist auf diesem Landtage so weit vorgeruͤckt, daß nun⸗ mmehr zur reinen Redaction der diesfaͤlligen Gesetz⸗Entwuͤrfe geeschritten werden kann; es wird solche Redaction durch landesherrliche Commissarien und staͤndische Deputirte bis naͤchsten Landtage beschafft werden. Ruͤcksichtlich des Fesetz⸗Entwurfes uͤber Heimath, Einwohnerrecht und Armen⸗ 8 Versorgung hat man sich vorlaͤufig uͤber einige der hauptsaͤch⸗ lichsten Unterlagen der neuen Gesetzgebung vereinbart, die wweitere Pruͤfung im Einzelnen aber bis zum naͤchsten Landtage aAausgesetzt. Unter den angenommenen Punkten zeichnet sich vor⸗ Aqäglich derjenige aus, daß die durch das Gesetz vom 21. Juli 1828 in vielen Fällen herbeigefuͤhrte Heimathlosigkeit der In⸗ nder kuͤnftig wegfallen soll. Auch sollen die Beschwerden

Uüber verweigerte Armenversorgung kuͤnftig nicht weiter auf gerrichtlichem, sondern auf administrativem Wege erledigt wer⸗ dden. Den Kanalbau betreffend, so wird selbiger zur Zeit aauf die Wasserverbindung der Havel (durch die Muͤritz, den MPlauer See und die Elbe) mit der Elbe, mit einer Seiten⸗ verbindung durch die Stoͤr in den Schweriner See, sich be⸗

Fbhraͤnken, um die Kraͤfte nicht zu sehr zu zersplittern. Diese 2 Wasserstraße at eine Laͤnge von fast 30 Meilen. Zu den Kosten dieses Unternehmens werden die Landesklöͤster Dobber⸗

8 etin und Malchow einen Beitrag von 28,000 Rthlrn. geben, aauch sollen von mehreren angraͤnzenden Gutsbesitzern schon be⸗ deutende Summen unterzeichnet seyn; die beiden Durchl. Lan⸗ ddesherren haben gleichfalls ansehnliche Beitraͤge verheißen. Der Bau selbst soll in 4 Jahren vollendet seyn, und ist, bei kleineren Fahrzeugen, auf circa 200,000 Rthlr. veranschlagt. Es ist Hoffnung vorhanden, daß der Bau zweier Kunststraßen (von Wis⸗ 8 mar nach Schwerin, und von Rostock uͤber Guͤstrow nach Neu⸗ brandenburg) realisirt werden wird. Fuͤr beide Unternehmun⸗ gen sind die angemessensten Chaussee⸗ und Schleusengelder bereits vorlaͤufig bewilligt. Auch werden, zur Unterstützung dersel⸗ ben, die nicht unbedeutenden Kosten der vorlaͤufigen Unter⸗ S suchung des Terrains, der Vermessung, Nivellirung und 5. Chartirung aus einer gemeinsamen Landeskasse getragen. Auch uͤber eine neue Gensdarmerie⸗Ordnung haben vorberei⸗ tende Verhandlungen stattgefunden. In dem landesherrlich pproponirten Gesetze uͤber die staatsrechtlichen Verhaͤltnisse der Juden, woruͤber bekanntlich zur Zeit keine Vereinigung statt⸗ gefunden, wird den Juden nur ein Schutzbuͤrgerrecht zuge⸗ standen, und sollen auch die bisherigen Schutzgelder fort⸗ Fremden Juden bleibt in der Regel die Niederlas⸗ sung im Lande versagt. Der Gebrauch der Hebraͤischen oder

Juͤdisch⸗Deutschen Sprache bei Vertraͤgen, Handelsbuüͤchern und

Testamenten ist untersagt. Alle Juͤdischen Lehrer muͤssen sich einer Pruͤfung ihrer Faͤhigkeiten und allgemeinen Ausbildung unterwerfen. Ueber Geburten, Sterbefaͤlle und Verheira⸗ thungen werden von den Obrigkeiten öͤffentliche Register ge⸗ fuͤhrt. Kuͤnste und wissenschaftliche Gewerbe zu treiben, steht den Juden frei, es wird bei jedem der drei Landesge⸗ richte nur ein Juͤdischer Advocat zugelassen (nach der Ansicht

veh irgend eine Stoͤrung die Wuͤrde des Gottesdienstes ent⸗

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richtet.

r Sroͤnde uͤberall nicht). Ackerban und Handwerke duͤrfen e Juden treiben, nur keine Apotheke halten, auch keine Schenk⸗ und Gastwirthschaft treiben (nach Ansicht der Staͤnde auch keine Weinhandlung und keine Brandtweinbren⸗ nerei). Der Hausirhandel der Juden wird ganz abgeschafft; es werden keine neue Privilegien dazu ertheilt, die bestehen⸗ den aber laͤngstens binnen 10 Jahren eingezogen. Nur ein Sohn aus jeder Judenfamilie darf kuͤnftig Handel treiben. Der Ankauf von Grundstuͤcken ist den Juden unter mehre⸗ ren Beschraͤnkungen gestattet; so darf jeder nur ein Haus besitzen und muß dieses selbst bewohnen; der Besitz von Rit⸗ terguͤtern bleibt den Inden auch ferner untersagt. Von al⸗

len Staatsaͤmtern bleiben die Juden zur Zeit gaͤnzlich aus⸗

geschlossen. Hamburg, 30. Dec. Briefe uͤber Antwerpen von London vom 23sten d. M. bringen Consols auf Abrechnung 87 ½ pCt. Engl. Russ. Anl. 95 ½, 3p Ct. Danische Anl. 623 das directe hatte Geld zu 13 Mark 11½ Schill. Getreide war in London im Weichen und Weizen 5 Schill. pr. Auar⸗ ter gefallen. Die Fonds⸗Course vom Auslande kommen saͤmm⸗ lich ohne Veraͤnderung von Bedeutung und hatten demnach auch keinen Einfluß auf unsere Course. Der morgen faͤllige sehr be⸗ deutende Ultimo veranlaßte heute noch verschiedene Geschaͤfte. Speculanten à la hausse und à la baisse treten 8 als Kaͤufer und Verkaͤufer auf. Die Notirungen sind nicht besonders abweichend gegen vorige Post. Heute sind folgente reelle Course zu notiren. Oesterr. Metallig. 96 ½, pr. Januar 96. Partial⸗Oblig. 125 ½. Bank⸗Aetien 1104. Preuß. Anl

von 1818 99 ½. ¼; von 1822 99 ½ Daͤnische Zp Ct. Anl. 60 ½. 60 ¼. Russ. Engl. Anl. 91 viel gemacht, pro Januar 91. Metallig. Cert. 85 ½. Norweg. 105 ¾. London hatte viel Geld zur Notiz und 2 Mon. mit 13 Mark 7 Schill. zu las⸗ sen. Amsterdam Geld mit 4 Cents uͤber die Notirung

Paris Geld. Petersburg nichts gemacht. Deutsche Pläͤtze alle gut zu lassen. Spanien Briefe. Portugal ohne Uinsatz. Disconto 3. 2 ½¼ pCt. Paris 2. Mon. 188 ½. Petersburg 2 9 2%, London 13 Mark 6 ½ Schill.; kurz 13 Mark 8 Schiil.

Amsterdam 2 Mon. 35. 37; kurz 35. 27. Augsburg 6 Wo⸗ chen 146 ⁄. Frankfurt a. M. 146 ¾. Wien 146 ½. Breslau 151 ½¾.

Frankfurt a. M., 28. Dec. Der vom 22sten bis Asten d. M. an den fremden Boͤrsen herrschende Stillstand und die fast unermuͤdet eingelaufenen Notirungen aller Haupt⸗ papier⸗Maͤrkte, verhinderten abermals im Laufe dieser Woche jedes merkliche Bessergehen der Oesterreichischen Effecten. E zeigten sich inzwischen mehrere Auftraͤge vom Ausland na⸗ mentlich auf Metalliqucs, wodurch der Cours dieses Effects steigend blieb. Der Bank⸗Actien⸗Cours folgte verhaͤltniß⸗ maͤßig; doch bleib diese Sorte weniger begehrt. In Partial⸗ Oblig. waren gleichviel Nehmer und Geber zu finden, daher keine Aenderung in dem Preis. Fuͤr Preußische Staats⸗ Schuldscheine wenig Frage; gleichwohl aber sind solche nur selten offerirt. Baierische und Darmstaͤdtsche Fonds behaup⸗ ten sich fest im Cours. Baares Geld ist fortdauernd in Ueberfluß am Platz und Staatspapiere sind zu 4 pCt. Zins willig in Depot unterzubringen. Unsere Baissiers zeigen sich sehr zuruͤckhaltend in ihren Operationen. Der Monatsschluß scheint guͤnstig auszufallen. Viele Verbindlichkeiten wurden schon dieser Tage unter den Spekulanten ausgeglichen Im Wechselhandel war lebhafte Frage fuͤr Hamburg Berlin Paris und Wien k. Sicht. Alle uͤbrigen Devisen merklich offerirt. Disconto 3 ½ pCt. Geld. .

Am 25. und 26. Dec. war wegen der geschlossen. In Privat⸗Geschaͤften wird nur wenig gethan. Die Course erlitten keine Veraͤnderung. Am 27. Dec. obschon vom Ausland abermals die alten festen Notirungen kamen waren Oesterreichische Effecten dennoch bei uns merklich beliebt, und wurden mehrere Ankaͤufe pr. Ultimo dieses in Metalliques und Bank⸗Actien gemacht. In uͤbri⸗ gen Efferten so wie im Wechselhandel war es stille.

Spanien.

Die Auotidienne meldet aus einem Privat⸗Schrei⸗ ben Folgendes aus Madrid: „Die Koͤnigliche Familie ist jetzt ganz und gar im Pardo eingerichtet, gestern fand zum ersten⸗ mal daselbst Cour statt, bei welcher sich eine große Menge Vorzustellender eingesfunden. Sr. Majestaͤt hatte die strenge Beobachtung der Etiquette bedeutend gemildert. Die Minister begaben sich um die Reihe in die Residenz des Koͤnigs, um mit Sr. Majestaͤt zu arbeiten. Der Koͤnig laͤßt sich uͤbera von Herrn Calomarde begleiten. Der Kriegsminister ebenfalls eine Wohnung in dem Pallaste Sr. Majestie bez. gen, und zwar in seiner Qualitaͤt als Chef der 2 —2 Garde, welche den wirklichen Dienst um Se. 2**

Festtage die Börse