1829 / 4 p. 5 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

gen aus den Haͤusern

ausmarschiert waren.

28 Lande und

als eine freiwill

1 g len, daß die, von den Pascha's in den

z u r Allgemeinen Preußischen Staats⸗Zeitung Nr.

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arsch und vereitelte dadurch zum Theil unsern Plan. Chiliarch Strato bis meesbe glaubte er, der Feind habe seinen Plan aufgegeben, verließ seine Stellung und kehrte in das Dorf zuruͤck; dicht vor demsel⸗ ben traf er auf den Feind, der sich zur selben Stunde in Bewegung gesetzt hatte. Die Griechen, deren Anzahl gering war, hatten noch Zeit, sich in mehrere Haͤuser zu werfen, welch⸗ von den Tuͤrken angegriffen wurden; diese wollten das Haus, in welchem sich Strato selbst befand, erstuͤrmen, wur⸗ den aber wiederholt zuruͤckgeworfen. Unterdeß war der Pen⸗ takostarch Panomara, welcher am naͤchsten stand, herbeigeeilt, und warf sich auf den .ee außerdem von den ÜUnsri⸗ . eschossen wurde, und sich auf die Flucht begab, als er von allen Seiten hellenische We Kafgdi⸗ gen herbeikommen sah. Die Tuͤrken zogen sich darauf nach dem Dorfe, die 2 r. von welchem sie ieses verfehlt den Muselmaͤnnern 120 Mann kosacgt von Verwundeten, welche wir auf Manuleseln nach Klepa haben bringen sehen; von unserer Seite wurden acht ver⸗ wundet, der Pentakostarch Apostoli Costanaki, 3 Dodekarchen und 4 Gemeine. Alle Befehlshaber, Officiere und Soldaten 2 besonders zeichnete sich der Heka⸗ * au ber mi 5 8 i 6. mit dem Degen in der Hand mitten

2 1 . 1n De Zebechtlch⸗ Biene vom 25. Oect. meldet: „Der . 8. 8 vencstein der neu erbauten Kirche in Aegina (Siehe v ene Zeitung) fuͤhrte folgende Inschrift: Er beee 27. r. 5 zupeorijrns ane ldos ανσoe ‧b7 Hellenischen Volk derioa ris r1.ος ε (Im Namen des 85 Tempel 8 es weiht der Praͤsident Griechenlands die⸗ Am 26 Bet⸗ dem Retter riechenlands.)

don Na 1 —— starb in Aegina der Ritter der Ehren⸗ schen Dienst rüͤhere Unter⸗Militair⸗Intendant in Franzoͤsi⸗ hellen sten, Louis von Montessü. Dieser junge Phil⸗ füͤr die 88 erst vor Kurzem dem Praͤsidenten seine Dienste -. riechische Sache, die er mit vieler Waͤrme umfaßte, Gelecha sn. ö diplomatische Agent Frankreichs bei der eie Fher? egierung, Baron von Saint⸗Denys, ferner een Fder Bi Faͤstwwright und fast alle anwesenden Europaͤer, ganzen Gesel 8 von Aegina, Talanta und Arta nebst der ahlrei eit, der Gouverneur, die Buͤrger⸗Garden und zahlreiche Volksmasse wohnten der Trauer⸗Ceremonie und

dder Beerdi 4 dHer Stabe dens des jungen Philhellenen auf dem Kirchhofe

Folgendes ist nach d 8 3 Blat t, tem uns nunmehr zugekommenen orrfegens as rier de Smyrne vom 8. Ruvember, die eitung abgebrochen. Schluß des (in Nr. 331 der Staats⸗ über die Pacittochenen) Memoirs des Russischen Cabinets ach Griechenlands: kann man zur h Grundsaͤtzen, glaubt das Russische Cabinet, ner Meinung eeen Griechenlands schreiten, und sei⸗ wendung derselben/ waͤre es moͤglich, durch zweckmaͤßige An⸗ ken, der Griechen” ie wohlverstandenen Interessen der Tuͤr⸗ zu vexeinigen. 85e der Europaͤischen Allianz mit einander gebens an, More t 3 Jahren strengen die Tuͤrken sich ver⸗ a, und den Archipel zu unterwerfen; zu Ein vierter eldzu asser scheiterten ihre Unternehmungen. uund wahrscheinli 8. kann die Frage definitiv entscheiden, ihren Gunsten ausfaͤllt es nicht, daß die Entscheidung zu Alles zu verlieren, waͤh! Sie sind mithin auf den Punkt, chnen die Erhaltung aalende die in Rede stehenden Vorschlaͤge ist. Wuͤrde nicht schon d, dessen sichern, was ihnen wichtig chenlands die Gefahren din unverzuͤgliche Beruhigung Grie⸗ walt zu unterwerfen 8e neuen Versuchs, es mit Ge⸗ Anwendung von Gewalt fwiegen? Und wuͤrde uͤbrigens die ige Unterwerfuen so dauernden Einfluß haben, tausch gegenseitiger Vortheil ung, deren erste Sicherheit ein Aus⸗ schen einem, bisher fuür stenec eseyn wuͤrde? Die Tuͤrken haben zwi⸗ heaften Frieden zu waͤhlen ur ungluͤcklichen Krieg und einem dauer⸗ vollkommener Sicherheit; mnwischen bestaͤndiger Besorgniß, und zweifelhaften, der unaus eschen einemruhigen Besitz und einem und Waffengewalt erhei die Anwendung von Strenge schwer zu seyn. Uebrigens wiürrede i. ie⸗Wahl scheint nicht erwarten koͤnnen. Die Pfovte den sie noch andern Vortheile 8 ee kann es nicht in Abrede stel⸗ Provinzen erhobenen

Contributionen am haͤufigsten nur ihren eigenen Schatz fuͤl⸗ len, und nur wenig davon in die oͤffentliche Kasse fließt. e jaͤhrlichen Tribute koͤnnten viel ansehnlicher seyn; sie wuͤrden unfehlbar einkommen, und die Pforte haͤtte eine bedeutende und sichere Einnahme. An diesen bestimmten Gewinn wuͤrde sich die Entfernung einer augenscheinlich großen Gefahr knuͤpfen, da dem Divan der Gebrauch, den die Verwalter seiner Autoritaͤt von ihren Reichthuͤmern machen, nicht un⸗ bekannt seyn kann. Sobald Ali, Pascha von Janina, alles Gold in Haͤnden hatte, das er in Albanien, Morea und Epirus erpressen konnte, hob er die Fahne der Rebellion em⸗ por, und rief die Griechen zu den Waffen; er war der An⸗ stifter ihres Aufstandes, und bis auf die gegenwärtige Stunde fuͤhlt das Tuͤrkische Reich noch die schreckliche Erschuͤtterung, die er veranlaßte. Durch die vorgeschla enen Anuordnungen wuͤrde die Pforte der Ruͤckkehr dieser so verhaͤngnißvollen Empoͤ⸗ rungen vorbeugen. Die erste Sicherheit wuͤrde ihr der Aufenthalt des Griechischen Patriarchen in Konstantinopel gewaͤhren, und die Bedingungen, welche den Griechischen Fuͤrsten nur so viel Truppen zu halten erlauben, als zur Erhaltung der inne⸗ ren Ruhe und zur Unterdruͤckung von Raͤubereien erforderlich sind. Als materielles Unterpfand wuͤrden ihr unter andern die von ihren Truppen besetzten Festungen dienen, und end⸗ lich wuͤrde sie das Wort der sich verbuͤrgenden Maͤchte fuͤr sich haben, deren Interesse und Verbindlichkeit es erfordern wuͤrden, jede Stoͤrung und jede Aenderung zu verhindern, welche die Grundlage eines so gluͤcklich abgeschlossenen und befestigten Friedens erschuͤttern koͤnnten. Eben dieselben An⸗ ordnungen sind es uͤbrigens, welche das Tuͤrkische Reich in den Epochen seiner Macht und seines Ruhmes am zweckmaͤßigsten gefunden hat. Mahomet II. bewilligte den Inseln des Archipels das Recht, welches sie noch jetzt genie⸗ ßen; naͤmlich der Pforte nur tributair zu seyn und sich selbst u regieren. Als im Jahre 1465 die Wallachei von den Kurken erobert ward, dewilligte ihr derselbe Herrscher ihre Haupt⸗Privilegien. Er gestand ihren Bewohnern, vermit⸗ telst eines jaͤhrlichen Tributes, die Befugniß zu, von 85 eigenen Behoͤrden gerichtet zu werden; die beliebige Vertheilung ihrer oͤffentlichen Contributionen; die Erlaubniß, die inneren Verwaltungs⸗Aemter mit Eingebornen zu besetzen; und das Vorrecht, keine Ottomanischen Truppen aufnehmen zu duͤrfen. Noch mehr, er bewilligte ihnen die Befugniß, ihre Woywo⸗ den frei zu erwaͤhlen; nur den Titel und die Investitur soll⸗ ten dieselben von der Pforte erhalten. Als sich die Moldau im Jahr 1565 der Pforte freiwillig unterwarf, dehnte So⸗ liman I. auch auf diese Provinz die der Wallachei gesicher⸗ ten Privilegien aus. Obgleich in Folge der Zeit modificirt, wurden letztere dennoch in ihren wesentlichen Bestandtheilen u Anfange des 17ten Jahrhunderts, als die Moldau von Polen an die Pforte zuruͤckgegeben ward, wieder erneuert, was auch spaͤter unter der Regierung des Sultans Maho⸗ met IV. der Fall war, wie es der Tractat von Kainardgi beweiset; und selbst noch in unseren Tagen geschah es durch die Hatti⸗Sheriffs Selim's III. Eine nicht weniger merk⸗ wuͤrdige Thatsache ist die, daß Sultan Mustapha III., da er wohl einsah, wie schwach seine Macht in Morea begruͤn⸗ det war, gegen das Jahr 1774 den Plan gefaßt zu haben scheint, dort ein Griechisches Fuͤrstenthum zu bilden, und diesen Theil seiner Staaten durch die Wohlthat einer gut geordneten und nationalen Verwaltung sich aufs Neue zu er⸗ obern. Mustapha starb in demselben Jahre; sein Plan uͤber⸗ lebte ihn nicht, aber glaubwuͤrdige Ueberlieferungen erhielten dessen Andenken bis auf den heutigen Tag. Den Einwurf,

den man hoͤchst wahrscheinlich den von uns angedeu⸗ teten Maaßregeln im Ganzen machen wird, ist die Schwierigkeit, die Pforte zur Annahme einer fremden

Vermittelung zu bewegen. Hierauf hat das Russische Cabi⸗ net schon geantwortet. Seinem Schreiben an den Vicomte von Strangford aus Czernowitz ist eine Denkschrift beigefuͤgt, die die verschiedenen Gelegenheiten anfuͤhrt, bei welchen der Divan den Grundsatz einer Dazwischenkunft in die Angele⸗ enheiten seiner christlichen Provinzen anerkennt, wovon ber ractat von Kainardgi im Jahre 1774, der von Jassy im Jahre 1792, und der von Bucharest im Jahre 1812 die fac⸗ tischen Beweise liefern. Sogar mitten im Frieden handelte er diesem Grundsatz gemäͤß, als er, naͤmlich bei Anstellung Russischer Tonsuln in den Fuͤrstenthuͤmern, die Convention vom 10. Maͤrz 1779 abschloß, und endlich im Jahre 1802,