1829 / 7 p. 2 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

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lassen, so waͤre seine Ehe, nach einem Ausspruche des Cassationshoses vom Jahre 1818, unantastbar gewesen. Weil der Roͤmische Hof eine bloße Disciplinar⸗Regel, allen anderen Glaubens⸗Meinungen zuwider, zu einer Regel fuͤr das innere Forum macht, muͤssen darum die Rich⸗ ter ihre Rechtsgruͤnde in dem einseitigen Canon eines ein⸗ zelnen Cultus suchen? Unter den verschiedenen Schlußfolge⸗ rungen des Richters finden wir aber auch Abweichungen vom oͤffentlichen Rechte, die wir nicht ungeruͤgt lassen duͤrfen. Wie! in einer Zeit, wo Gewissensfreiheit an der Spitze unse⸗ res Grundvertrags steht, versetzt sich Herr von Vaufreland freiwillig in die Jahrhunderte, wo. diese Freiheit verpoͤnt war, und fuͤhrt den jetzigen geselligen Zustand in die Zeiten des General⸗Advocaten Talon zuruͤck? Und welches Beispiel sucht er in den Rechts⸗Archiven jener Zeiten? Ein katholi⸗ scher Priester will heirathen; das Pariser Parlament weist sein Gesuch nach ven Grundsaͤtzen der Kirche ab. Nun ut, sagt er darauf, so werde ich Protestant und darf dann erachen Nein, antwortet ihm der Geneval⸗Advocat das kannst du nicht thun, denn die kirchlichen Ge⸗ Priester⸗Ehe verbieten, sind Staatsgesetze, und du deinen Glauben

alon, setze, welche die aus diesen trittst du nicht heraus, wenn r änderst ... . Warum fuͤhrt Herr von Vaufreland solche Beispiele an? Bekennt er sich etwa zu den Lehren Talon's? Und hat er wohl auch die Folgen dieser Lehren bedacht? Die Kirche lehrt heute noch, daß die Priesterweihe ein un⸗ aufloͤsliches Siegel, daß die Taufe gleichfalls unausloͤschlich Sind nun die Kirchengesetze Staatsgesetze, so kann we⸗ dder der Priester noch der Laie seinen Glauben wechseln, denn 4 5* wuͤrde die Gesetze des Staats verletzen. Dieser Schluß sst heute noch eben so folgerecht wie zu Talon's Zeiten, der, weenn er jetzt lebte, sich wohl huͤthen wuͤrde, Worte auszu⸗ sprechen, welche die Vernichtung eines Grundgesetzes zur Folge haben.“

Die Gazette de France aͤußert dagegen, das Urtheil * des Koͤnigl. Gerichtshofes glaͤnze wie ein Lichtstrahl in der

dichten Finsterniß der falschen Philosophie unserer Zeit; ein⸗ fach in der Form, buͤndig im Ausdrucke, kraͤftig in der An⸗ woendung einiger allgemeinen Grundsaͤtze, trage das Erkennt⸗ 88 einen Charakter der Erhabenheit an sich, der auf Jeder⸗

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mann einen tiefen Eindruck machen muͤsse.

Der Globe betrachtet in großen Aufsabe den rakter des jetzigen Ministeriums, dessen aus⸗ Sen an ehaeast 1ghhe rhnen Sersn 8e erea⸗ aAngelegeitheir zook. RNach einer Darstellung der allgemei⸗ nen Lage der Politik in jetziger Zeit, geht er auf das inne; * Wirken des Ministeriums uͤber, und wirft ihm in diesem Gebiete Schwaͤche und Unentschiedenheit bei guten Absichten vpor. „Wir wollen nur ein Beispiel anfuͤhren,” heißt es in bPen Auf sate. „Das wichtigste und noͤthigste Gesetz fuͤr uns siit das uͤber die Verwaltung der Departements und Commu⸗ nen. Das Ministerium weiß dies und ernannte darum eine Commission, um ein solches Gesetz zu entwerfen; es ssetzte aber diese Commission gleich so fehlerhaft zusammen, daß darin weder eine Gewaͤhr fuͤr die Vorzuͤglichkeit des Gesetzes, noch fuͤr eine gute Aufnahme desselben bei den Kam⸗ .“ lag. Baron Mounier redigirte einen Gesetz⸗Entwurf, der dem Geheimen⸗Rathe vorgelegt ward. Nach einer kur⸗ zen Discussion ergab sich, daß der Entwurf weder die Oeffent⸗ lichkeit noch die Pruͤfung in den Kammern vertragen koͤnne; man schickte ihn der Commission zuruͤck, die nach eini⸗ gen Versuchen muthlos ward und ermuͤdete. Endlich legte man die Sache ganz bei Seite, und es ist gewiß, wenn man es auch nicht zugiebt, daß man den Beginn der Sitzung abwarten und nach der Stimmung der Kam⸗ mer einen bestimmten Entschluß fassen will. Es wird mit diesem Gesetze wie mit dem uͤber die Wahllisten gehen, man wird es geben, wenn die Nothwendigkeit es er⸗ heischt und in der Gestalt, wie die Majoritaͤt es annehmen will. Wir beklagen uns nicht daruͤber; das Gesetz wird da⸗ durch nicht schlechter, und was das Ministerium oͤffentlich 8 bewilligt, ist mehr werth, als das, was es bei verschlossenen Thuͤren beschließt. Aber wie kann es Einfluß auf die oͤffent⸗ liche Meinung gewinnen, wenn es nie den Wuͤnschen der Nation entgegenkommt. Das Mißliche dieses Benehmens wird jetzt allgemein empfunden und daraus entspringt der Wunsch einer Veraͤnderung des Ministeriums und die Vor⸗ stellung, daß es wirklich wechseln wird. Vielleicht glauben ddie Minister selbst daran. In unsern Augen wuͤrde jeder Wechsel unzeitig, wenn nicht gefaͤhrlich seyn. Man spricht von dem Eintritte einiger neuen Mitglieder in den Mini⸗ ster⸗Rath, aber wer moͤchte wohl ohne Garantieen, ohne deut⸗

liche Beweggruͤnde und in Abwesenheit der Kammern eintre⸗

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ten? Die Herren von Chaͤteaubriand, Pasquier und Molé

stehen aus verschiedenen Gruͤnden den Ministern zunaͤchst.

Ihre Freunde meinen, keiner derselben wolle allein eintreten, und alle drei koͤnnten nicht Minister werden, ohne eine voͤllige Aenderung hervorzubringen. Beginge einer von ihnen den Fehler, sich zu isoliren, so wuͤrde er sich verkieren, ohne das Ministerium im Mindesten zu befestigen. Noch mehr gilt das Gesagte von den Namen, die man seit einigen Tagen haͤufig genannt hat. Mehreren unter ihnen wuͤnschen wir Ruhm und Gluͤck, aber fuͤr ihr und unser Bestes hoffen wir, daß die Leitung der Staats⸗Geschaͤfte nicht in ihre Haͤnde fallen werde. Wir sind mit dem jetzigen Ministerium zufrieden und wuͤn⸗ schen, daß es mit sich selbst zufrieden seyn moͤge. Wir legen keine große Wichtigkeit auf seine Spaltungen. Wenn man Geruͤchten glauben darf, so staͤnden auf der einen Seite Hr. Hyde de Neuville, der mit großherzigen Gesinnungen ein lebhaf⸗ tes Interesse fuͤr die von seinem Vorgaͤnger im Marine⸗Depar⸗ tement begonnenen Verbesserungen verbindet; Graf Roy, der schon durch sein friedliches Verhältniß zu Hrn. v. Villèle auf Seiten der Nation ist; Hr. v. Vatimesnil, dem keine andere Zuflucht mehr uͤbrig bleibt, seitdem er der Congre⸗ gation durch die Erweckung des öoͤffentlichen Unterrichts und der Volks⸗Erziehung den Krieg erklaͤrt. Fuͤr diese erklaͤrt sich manchmal Hr. v. la Ferronnays, dessen Loyali⸗ taͤt bekannt ist, vielleicht auch Herr von Caux, der sich in seinem Deparxtement tuͤchtig und im Minister⸗Rathe klug be⸗ nimmt. Auf der andern Seite sitzen der Großsiegelbewahrer mit seinen Grundsaͤtzen eines Staatsraths, Herr von Mar⸗ tignac mit seinen Traditionen aus der vorigen Verwaltung, Herr von Saint⸗Cricg mit den Grundsaͤtzen und Ueberlie⸗ ferungen aller Staatsraͤthe und aller Ministerien. Niemand weiß und will es auch nicht wissen, fuͤr wen der Hr. Bischof von Beauvais stimmt. Waͤre diese Spaltung auch wirklich vorhanden, so ist an ihrer Dauer zu zweifeln. Hr. v. Martig⸗

nac zeichnet sich mehr durch die Biegsamkeit seines Talents,

als durch die Consequenz seiner Ansichten aus; der

Großsiegelbewahrer ist mehr ein geschickter Legist, als Staats⸗

mann, und man weiß, daß er sich leiten laͤßt. Wissen wir also unsern Einfluß gut zu benutzen, und spricht die Kam⸗ mer sich deutlich und klar aus, so steht einer Eintracht des Ministeriums mit der oͤffentlichen Meinung Nichts im Wege. Die Vertheidiger desselben sprechen ganz leise von Hindernissen, welche die Minister manchmal in einem gewis⸗ sen Stadtviertel (um uns eines constitutionnellen Ausdruck

der Englaͤnder zu bedienen) faͤnden. Ohne zu pruͤfen, ob die Entschuldigung guͤltig, erwiedern wir aber, daß das Fac⸗ tum falsch ist.“

Das Journal des Débats beobachtet das tiefste Tullschweigen uͤber das (in Nr. 4. der St. Z. im Auszuge mitgetheilte) Schreiben des Herrn Benjamin Constant, worin dieser seine Empfindlichkeit daruͤber aͤußerte, daß jenes Blatt ihn in einem langen Artikel nicht zu den sechs an⸗ geblichen Rettern des Vaterlandes gezaͤhlt hatte. Der Con⸗ stitutionnel dagegen koͤmmt gestern auf jenen Artikel zu⸗ rück. „Wir wollen“, aͤußert derselbe, „im Allgemeinen gern zugeben, daß jeder Opposition nach den Zuͤgeln der Regie⸗ rung geluͤste. Warum man aber gerade heute auf einen so allbekannten Grundsatz mit einer gewissen Affectation hin⸗ weiset, begreifen wir nicht recht. Wir fragen zuvoͤrderst, wer denn in diesem Augenblicke die eigentliche Opposition bildet. Bei dem ersten Anblicke muß man annehmen, es sey derjenige Theil der Kammer, der die rechte Seite derselben ausmacht und gegen das Wahl⸗System, die Preßfreiheit und die Verordnungen vom 16. Juni gestimmt hat. Diese Opposition aber kaͤmpft wahrlich nicht des bloßen Vergnuͤgens wegen; ihr ist es ganz offenbar darum zu thun, das Ministerium zu stuͤr⸗ zen und sich an dessen Stelle zu setzen. Auch ist sie es ganz gewiß nicht, welche das Journal des Débats im Sinne hat. Wel⸗ che andere Opposition will sich denn aber der Leitung der oͤffentli⸗ chen Angelegenheiten bemäͤchtigen? Das gedachte Blatt kann keine andere meinen, als die linke Seite der Kammer, als die Ma⸗ jorität, die in der letzten Sitzung den Sieg davon getragen hat. dem aber so, so nimmt das Journal des Débats an, daß das jetzige Ministerium weder den Hoffnungen, noch den Grundsaͤtzen, noch den Wuͤnschen dieser spreche, und sonach mit der Majoritaͤt der Kammer nicht harmonire. Ist es nun aber andererseits eben so ausge⸗ macht, daß das Ministeriunz⸗guch mit der Minoritaͤt zerfal⸗ len sey, welche Stuͤtzen bletben ihm dann noch gegen die rechte Seite, die es stuͤrzen, und gegen die linke, die sich an seine Stelle setzen will? Mit einem Worte, zu welcher Par⸗ thei halten sich denn die Minister, wenn die rechte und linke Seite der Kammer sich in gleichem Maaße von ihnen ab⸗

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