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Berlin, Freitag
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Amtliche Nachrichten.
8 Kronik des Tages.
—. Maäjestaͤt der Koͤnig haben dem Lieutenant im 2 Cuirassier⸗-Regimente, Karl Gustav Hartwig, 8 1eee geruhet, den Namen, den Stand und das Wappen seines äF 5. a. D. von Naso, anzunehmen und sich kuͤnftighin Hartwig genann 1 und schreiben 8* duͤrfen. * tvon Naso nennen Des Koͤnigs Majestaͤt haben den bish und Diakonus Breßler an der Land Consistorial⸗Rath bei dem Consisto Schul⸗Collegium in Dan
bisherigen Professor esschule in Pforta zum zig zu ern rium und Provinzial⸗ 5 nennen, und di ausgefertigte Bestallung Allerhoͤchst Selbst 8.J fia cha
Des Koͤnigs Majestaͤt haben den bi 1 1- b rof is
ehaticzen und Professor Dr. Giehlow öG 85 — ei ber Regierung zu Marienwerder mit 58 das derfagsaf tprtal, Nat⸗ Allergnaͤdigst zu er⸗
3 . a eigenhaͤndi zu volziehen 1 fuͤr denselben Allerhoͤchst⸗ s Koͤnigs Majestaͤt haben geruhet, den Stadtgerichts⸗
Director Go d — 3 trhold zu Schmiedeberg zum Justizrath zu
Se. Durchlaucht der Herz u Herzog Wilhelm von Braun⸗ schweig⸗Hels ist von Braunschweig hier angekommen. 1 WWEEI1I1“ SS n ng
Zeitungs⸗Nachrichten. Aus laumcha...
’ EEE11 aseeen vom Kriegs⸗Schauplatze. * Perersburgisch vom 27. November wird (iu der St. Paßkewitsch b en Zeitung) gemeldet: „Da der Graf
ruppen in h gefunden, den groͤßten Theil der neral⸗Majors Panktaesete von Choi, unter Befehl des Ge⸗ hat er demselben —— gegen die Tuͤrken anzuwenden, so jazed zu marschieren getragen, nach dem Paschalik von Ba⸗ verstaͤrken. Das — das dort agirende Detaschement zu den Truppen und emands uͤber die in Choi zuruͤckbleiben⸗ dem Obersten Schwer Verwaltung des dortigen Gebietes ist November erreichte em anvertraut worden. Am 11. (23.)
nahm den Befehl des eral Pankratjew Bajazed und uüber⸗ s linken Fluͤgels der activen Truppen.
Die Ankunft fris⸗ die Tuͤrken bebsche Streickrͤfte im Paschalik Bajazed hat Detaschement zu weichen und
8 unserem
ihr Heer nach Erzerum 8
soll, wie man vernimmt 1d. Musch zuruͤckzuziehen. Selbiges zunehmenden Kaͤlte wegen, in
- immt die Winter⸗Quartiere 2— Von den uͤbrigen ssischen Waffen unterworfen
Tuͤrkischen Gebieten, die dasen werden. sind, erhaͤlt man die rden Ru der isher daselbst zebeftiedigendsten Nachrichten hinsichtlich rschenden vollkommenen Ruhe.“
an d
St. Petersbr n d. . mit dem * Sestamere d Dec. In Uebereinstimmung Maria Feodorowna, gloroerg hochseligen Kaiserin Mutter Wunsche Ihrer Maj., Habeichen Andenkens, enthaltenen hoͤchst zu veror Se. Maj. der Kaiser Aller⸗ — Schutze Ivn geruhet: „die Einrichtungen, welche unter hungs⸗Gesellschaft der ades. standen, namentlich: die Erzie⸗ staͤdten gestifteten Erzieh eligen Fraͤuleins, die in den Haupt⸗ Einrich i, Zichungshäuser mit allen dazu gehoͤrigen eeegangen⸗ die Schule des St. Katharinen⸗Ordens, die aiteWaitfenh 2 Moskau, die Maͤdchenschule des Mili⸗ — g das Institut Hhnsn Fraͤuleins zu Char⸗ ²die Schulan fuͤr Soldatentoͤchter der vesbgarbe Regi⸗
9, 30.
aber seyen ins Ausland
fin
den 9ten Januar 1829. 7
menter, die Commerzschule zu St. Petersburg und Moskau, 1 das Pauls⸗Hospital in Moskau, und Taranow⸗Baͤloserows Fremdenherberge in Simpheropol, von nun an unter den Schutz Ihrer Maj. der regierenden Kaiserin zu stellen, wo⸗ bei die Verwaltung dieser Anstalten in Grundlage der Aller⸗ hoͤchsten Ukasen vom 26. Oct. (7. Nov.) d. J. fortbestehen wird.“ 4 ’ Die von der hochseligen Kaiserin Maria Feodo⸗ rowna, glorreichen Andenkens, dem Staate anheimgestell⸗ ten, auf eigene Kosten Ihrer Maj. angelegten und unterhal⸗ tenen Anstalten: das Hebammen⸗Institut mit dem Entbin⸗ dungs⸗Hospital und das Marien⸗Institut fuͤr Waisenkinder, nebst den zu ihrem Unterhalt gebildeten Capitalien, haben Se. Maj. der Kaiser Allerhoͤchst befohlen, als Einrichtungen des Staats zu betrachten, die, zufolge des, in dem Testa⸗ mente der hochseligen Kaiserin ausgesprochenen Wunsches,
unter dem Schutze Ihrer Kaiserl. Hoheit der Großfuͤrstin
Helena Pawlowna stehen sollen.
Unterm 17ten d. haben Se. Maj. der Kaiser an den Herrn Kriegs⸗General⸗Gouverneur von St. Petersburg, Ge⸗ neral⸗Adjutanten Golenischtschew⸗Kutusow, folgendes Rescript zu erlassen geruhet:
„Paul Waßiljewitsch! Unser Ihnen geschenktes beson⸗ deres Wohlwollen und die Aufmerkfamkeit, die Wir nie auf⸗ gehoͤrt haben, auf Ihren vieljaͤhrigen in jeder Hinsicht aus⸗ gezeichneten Dienst zu richten, sind Ihnen bekannt. Um Ihnen einen neuen Beweis Unserer unveraͤnderlichen Gnade zu g und den rastlosen Eifer, den Sie auf dem Posten eines Kriegs⸗General⸗Gouverneurs von St. Petersburg an den Tag legen, zu belohnen, verleihen Wir Ihnen die dia⸗ mantenen Insignien des St. Alexander⸗Newski⸗Ordens. In⸗ dem Wir Ihnen dieselben hierbei uͤbersenden, befehlen Wir Ihnen, sie anzulegen 88 nach der Verordnung zu 32
rbleiben Ihnen wohlgewogen. 2 Verbleiben Ihnen hlgewog (gez.) Nikolas⸗
Das Comité der auslaͤndischen Censur hat dem — tement des auswaͤrtigen Handels mitgetheilt, daß die Ober⸗ Censur⸗Direktion in Betreff der heimlich vom Auslande ein⸗ gefuͤhrten Buͤcher, Zeichnungen u. dgl. es fuͤr r tet hat, festzusetzen, daß alle heimlich eingefuͤhrten Buͤcher consiscirt und darauf diejenigen unter denselben, welche nach geschehener Mittheilung an das Comité der auslaͤndische Censur als nichtverbotene sich erweisen, zum oͤffentlichen Ver kauf in Rußland bestimmt werden sollen; die verbotenen zuruͤckzusenden. In den Faͤllen aber. wo das Comité es fuͤr noͤthig finden duͤrfte, irgend einig der confiscirten Buͤcher fuͤr sich zuruͤckzubehalten, ist dasselb verpflichtet, dem Departement nach Grundlage des §. 98. des Censur⸗Reglements dafuͤr Zahlung zu leisten. Diesem Beschluß der Ober⸗Censur⸗Direktion hat der Minister des oͤffentlichen Unterrichts seine Zustimmung ertheilt. 8
Der Reichs⸗Rath hat durch ein Allerhoͤchst bestaͤtigtes Gutachten verfuüͤgt: daß es den in St. Petersburg sich be⸗ denden Privat⸗Maͤklern und Notaren erlaubt seyn moͤge, Wechsel und Leihbriefe einzuschreiben; daß aber der Protest der Wechsel, wenn deren Termin verfallen ist, und die Praͤ⸗ sentation der Leihbriefe zu deren Verfallzeit, bloß den ota⸗ ren anheimgestellt bleiben solle. —
Auf Antrag des Verwesers des itsser nn 888
. 2 rge ndbewohne C E nern, daß es den Stadtbuͤrgern und La — — eute zu waͤhlen, aß e
werden moͤge, zu den Gemeinde⸗Aemtern Doͤrfern, Kron⸗Beamte und uͤberhaupt Edell hat der Reichs⸗Rath in Erwaͤgung genommen: 8 durch die Gouvernements⸗Verordnung eefaube . Dt vugn und Kron⸗Beamte zu den Gemeinde⸗Aemtern in eees⸗ 88 waͤhlen; 2) daß es nur dadurch moͤglich wird, vorf Aemter mit Leuten zu besetzen, die mit aller dazu noͤthiger Erfahrung und Sachkenntniß ausgestattet sind, und daß e