1829 / 64 p. 5 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

Allgemeinen

Preußischen Staats⸗

frei gelassen worden sey; er ist uͤbrigens kein Britischer Un⸗ terthan, sondern ein geborner Portugiese. Die Frayzösi⸗ sche Fregatte „Thetis“ hat am 12ten d. M. den Tajo ver⸗ lassen, um nach Cadix zu segeln.

Die beabsichtigte Verminderung unserer Landmacht soll, gegen voriges Jahr gehalten, auf 8000, und gegen 1827, auf 12,000 Mann gebracht werden. 1

Das Testament des Lord Liverpool ist eröͤffnet worden; es ergiebt sich daraus, daß der verstorbene Graf 120,000 Pfd. Privat⸗Vermoͤgen hinterlassen hat; außerdem genoß er

vbei seinen Lebzeiten 15,000 Pfd. jaͤhrlicher Einkuͤnfte, von

Frreilehnen, die ihm von seinem Vater hinterlassen worden waren. Mit Ausnahme verschiedener Legate ist sein Bru⸗ der, der jetzige Graf von Liverpool, Universal⸗Erbe und Testaments⸗Vollzieher. Noch ganz kurz vor seinem Tode ver⸗ machte er seine Juwelen seiner Gemahlin; des Lords Unter⸗ schrift im Codicill ist kaum lesbar.

Die Goldschmiede⸗Innung hat eine Summe von 100 Guineen zum Besten der Weber von Spitalfield beigetragen.

Auf eine, vor Kurzem dem Herzoge von Wellington üͤberreichte Bittschrift der Seidenweber von Spitalfields, hat Ersterer die Antwort ertheilt, daß er ihre Angelegenheit schon lange beherzigt habe; daß er jedoch ihr Elend mehr dem Schmuggel⸗Handel, als dem Einfluß der auf ihren Ge⸗ schäfts⸗ Zweig bezuͤglichsten Gesetz⸗Bestimmungen zuschreibe.

Es sey klar, daß ein etwaniges Verbot der Einfuhr fremder Seiden⸗Fabrikate nicht dazu dienen koͤnne, ihnen die gewuͤnschte Huͤlfe zu gewaäͤhren; er werde aber sein Moͤglichstes thun um ihrem Elende auf eine andere Weise und fuͤr immer ab⸗ zuhelfen. Zugleich zeigt er den Bittstellern an, daß Seine Mazjestaͤt ihn beauftragt haͤtten, zu ihrer einstweiligen Un⸗

eerstuͤtzung eine Summe Geldes zu unterzeichnen. Dieses Schreiben des Herzogs verbreitete unter den armen Webern die groͤßte Freude und Zufriedenheit.

Es sind in diesen Tagen zwei Mens 3 * zwei Menschen eingezogen wor⸗ den, die Regierungs⸗Stempel⸗Papier, gegen 8000 fd. an geohlen hatten. . s Bombay meldet man unterm 25. Oct. das des Lord⸗Bischofs von Calcutta; er starb auf een

von Calcutta nach Penan E g am Bord des Schiffes „Mar⸗

E S.- ö8 Bengalen hatte Sept. Morgens, 14 Minuten nach 7 8n 8 veerspuͤrt; die Erschuͤtterung ging 224 Erdstoͤße Es sind Amerikanische Zeitungen bis annn 3 Westen. gekommen; sie häͤtten schon die Nachricht vön b25 Jan. an⸗ sons Ankunft enthalten koͤnnen, melden 8 Stephen⸗ von ihm, noch von dem Schiffe, auf welchentchts⸗ weder men Gen en Hat ea sche sch er entkom⸗ este⸗ 2 1 wer, irgend 6

treide zu verkaufen; die kleinen Parthien e L. sich Kaͤufer fanden, mußten 3 bis 4 Shill. d 28 „zu denen driger als verigen Montag abgegeben wegee. eter nie⸗ Gerste war wenig 1 msatz; fuͤr eine Kleinigkeit 5 Auch in gerste zahlte man 31 Sh. den Quarter. 8b ester Malz⸗ die Anfuhr stark, weshalb der Preis 882 Von Hafer war driger ging. 2 Pesrke gebracht wurden 5 2890 Q2. Weizen, 7509 Q. Gerste, 7659 Q. Makz und 207501 8. Iwr. 20, A. eizen und 375 Q.

Hafer; vom 10,389 Gerste; aus Irland: 50 Q Weizen .

ehl: 9098 Saͤcke Englisches zund 8742 Q. Hafer; Icha Pes und 2900 Fäsfer Amerika⸗

Niederlande

Zweite Kammer der General 18

vom 25. Febr. Herr van Reenen Fekhen I. der Bittschriften⸗Commission Bericht über die ei m Namen etitionen. Außer den auf die Herabsetzun Wbenen bezuͤglichen, uͤber welche die Commission sich Bericht vorbehalten hat, sind 150 Bittscheiseinen, peoial⸗ worden, wovon allein 119 den oͤffentlichen e . uüͤbrigen aber die Preß⸗Freiheit, die Wiederherstelung der Jury, die Gerichts⸗Organisation, so wie die UUnabsetzbarkeit der Richter und die Verantwortlichkeit der Minister betref⸗ fen. „Die Commission“, so schloß der Redner seinen Be⸗ richt, „glaubt sich jedes Urtheils und jeder Entscheidung uͤber die Petitionen, so wie uͤber die in ihnen enthaltenen That⸗ sachen und Raisonnements enthalten zu muͤssen; sie hat sich

man dort am 19.

attung Ge⸗

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deshalb darauf beschraͤnkt, die in Betreff jener Bittschriften

der Kammer vorzuschlagende Maaßregel reiflich zu erwaͤgen, und nach einer hinreichenden Discussion hat die Majoritäͤt derselben entschieden, die Niederlegung dieser Bittschriften in die Registratur bei der Kammer in Antrag zu bringen, mit der Bitte, zu beschlieen, ob uͤber dieselben eine Mitehei lung an die Regierung zu machen sey. Herr von Bruckere, gleichfalls Mitglied der Commission, theilte diese Ansicht nicht, und schlug vielmehr vor, daß die Kammer dem Koͤnige die Petitionen mittheilen und ihn

bitten moͤge, in seiner Weisheit die Maaßregeln zu ergreifen, welche er zur Befriedigung der oͤffentlichen

Meinung geeignet finden moͤchte. Darauf sprachen noch zwei Mitglieder der Bittschrifren⸗Commission, die Herren Sande: berg und Angillis, ihre Ansichten aus, und zwar stimmte der Erstere daßr, zur Tages⸗Ordnung uͤberzugehen, da er die Kammer nicht fuͤr competent halte, uͤber Gegenstaͤnde, wie der oͤffentliche Unterricht, die Verantwortlichkeit der Minister u. dgl. m. zu entscheiden; der Letztere trat dagegen dem An⸗ trage der Minoritaͤt der Commission bei, Sr. Nasestat dem Koͤnige eine Mittheilung hinsichtlich dieser Petitionen zu machen und ihn zu bitten, die Maaßregeln zu ergreifen, die er in seiner hohen Weisheit fuͤr noͤthig erachten moͤchte. Da kein anderes Mitglied der Commission mehr das Wort ver. langte, so gab der Praͤsident dasselbe Herrn Fontein⸗ Verschuir als erstem eingeschriebenen Redner; derselbe S stimmte dafuͤr, zur Tages⸗Ordnung uͤberzugehen. Es sey un⸗ *8 ter der Wuͤrde der Kammer, Bittschriften zu unterstuͤtzen, deren einzige Tendenz dahin gehe, Einfluß auf die Versammme lung zu gewinnen, und sie zu einem Werkzeuge zu machen, durch welches einige unruhige Geister die Regierung noͤthigen wollten, in ihre Absichten einzugehen. Er verdamme die Mittel, die man angewendet habe, um diese Bittschriften herbeizufuͤhren und die Gemuͤther zu erhitzen; er tadele die thoͤrichte und aufruͤh⸗ rerische Sprache, mit welcher die Journale friedliche Einwohner dahin gebracht haͤtten, Bittschriften zu unterzeichnen, welche den Saamen der Zwietracht und des Mißtrauens zwischen Volk und Regierung ausstreuten. Die Kammer werde wissen, wie wenige Menschen die Dinge mit ihren eigenen Augen be⸗ trachteten und aus eigenem Antriebe handelten; er halte die Mehrzahl der Unterzeichner jener Bittschriften fuͤr rechtliche und gutgesinnte Menschen, die in ihrer Taͤuschung wirklich uͤberzeugt waͤren, daß sie durch das Unterzeichnen der Peti⸗ tionen zum Gluͤck des Staates beitruͤgen, waͤhrend sie doch nur die Werkzeuge einiger Ehrgeizigen und einiger Feinde 8 der öoͤffentlichen Ordnung seyen. Es wuͤrde sehr seicht seyn, eine Menge von Bittschriften zusammenzubringen, in denen Tausend und abermal Tausend Buͤrger die Kammer baͤten, sich an diese Bemuͤhungen der Unruhestifter nicht zu kehren, son⸗ dern mit Ruhe Beschluͤsse zu fassen, welche das Vertrauen und die Eintracht zwischen Regierung und Volk und die Ruhe und Sicherheit des Staates befestigten. 7 muͤsse nach seiner Ansicht die Kammer es verschmähen, den Geist dieser Petitionen weiter zu verbreiten, oder ihnen eimn Interesse zu schenken, welches friedliche und ruhige Buͤrger leicht irre fuͤhren koͤnnte. Mit Betruͤbniß habe er seit der Eroͤffnung der gegenwaͤrtigen Sitzung die Worte: „Preße. Freiheit! Garantieen der Freiheit! Oeffentliche Meinung! 1 Ministerielle Verantwortlichkeit! Unabsetzbarkeit der Rich⸗ 8 ter! Religions⸗Freiheit! Unterxichts⸗Monopol! u. s. w.“) er⸗ toͤnen hoͤren. Dies seyen die gewoͤhnlichen Waffen der Pamphletisten, welche Unzufriedenheit gegen die beste⸗ hende Ordnung der Dinge und gegen den Staat errer. gen wollten. Dem Staate muͤsse man durch kräͤftiges und rechtschaffenes Handeln, durch Aufopferung seiner , und nicht durch hochtrabende, wohlblin gende edensarten zu dienen suchen. Der Redner schloß mit der Versicherung, er werde nie von dem Grundsatze abweichen, * daß es die Pflicht eines guten Buͤrgers sey, das im Staat Bestehende zu schuͤtzen. Herr von Stassartwar der Mei⸗-«

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nung, daß man in einer ehrerbietigen Adresse den König biit. ten moͤge, seine hohe Fuͤrsorge auf die in den Bittschriften enthaltenen Hauptpunkte zu richten. Die Sitzung wurde

nng. baegsser 8 2 1 rüssel, 27. Febr. Ihre Majestaͤten der Koͤnig und die Koͤnigin wohnten estern der vierten Vorstellung der tummen von Portici bei, und wurden von der zahlreichen Versammlung mit lebhaften Freuden⸗Bezeugungen empfan⸗