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in die Haͤnde der Russen sielen, nach Anatolien entlassen worden, die Heimreise des Pascha Elim⸗Bey aber und sei⸗ nes Sohnes durch besondere Umstaͤnde sich noch verzögert hatte, erhielt der Stadt⸗Gouverneur von Theodosta, Wirkliche Staatsrath Kasnatschejew, von der Gemahlin des Pascha nachstehendes Schreiben: „Hochgeehrtester, großmuͤthiger General! Taͤglich und stuͤndlich bitte ich Gott, Ihre kosthare Ge⸗ sundheit in Schutz zu nehmen. Dieser Wunsch, dieses Ge⸗ bet zu Gott entsteigt unaufhoͤrlich den Lippen Derer, welche durch Sie ihren Familien geschenkt sind: Tausende segnen Ihren Namen! Jetzt nehme auch ich meine Zuflucht zu Ih⸗ nen, und bitte Sie, meinen Gatten, den Freund meiner Seele, Elim⸗Bey, mir wiederzugeben! Drei Jahre sind es, seit er mich verließ! Meine Thraͤnen, das Wimmern der mich umgebenden Kinder haben meine Gesundheit erschöpft und mich dem Tode nahe gebracht! Außer Ihnen habe ich keine Hoffnung mehr auf der Welt. Sie allein koͤnnen mein Geschick erleichtern, und uns vor dem Untergange schuͤtzen! Der Mensch ist mit Gefuͤhlen zum Gutes thuͤn auf die Welt gesetzt. Ich bitte Sie, dieses Gute an meinen Kin⸗ dern zu thun; ich flehe Sie an um Erlaubniß fuͤr Elim⸗Bey, u uns nach Trapezunt zu kommen. Diese Wohlthat wird hnen ein ewiges Denkmal der Dankbarkeit in meiner Brust stiften. Verstoßen Sie nicht, o verstoßen Sie nicht die Bit⸗ ten einer weinenden Gattin und Mutter: geben Sie mir meinen Elim⸗Bey zuruͤck! Ihre Seelengroͤße und Ihr hoher Beruf fordern diese Menschlichkeit von Ihnen. Ich fordere von Ihnen den Elim⸗Bey; suchen Sie Mittel auf, ihn zu mir zu senden. — Ich weiß in diesem Falle mein Flehen an keinen Andern zu richten, als an Sie. Verstoßen Sie nicht die Bitten der betruͤbten Gattin, der kummervollen Mutter. Trapezunt, 17. Sepher 1244. (5. Aug. 1828.) 2 Dsemille⸗Chalym, Gattin des Elim⸗Bey. Der Wunsch der zaͤrtlichen Gattin und Mutter war langst in Erfuͤllung gegangen, — und ihre Bitte von dem Froßrthigen Monarchen schon gewährt, ehe sie noch einmal as Schicksal ihres Elim⸗Bey erfahren hatte. Der eal efangene war auf freien Fuß gestelt. 8 gefang f freien Fuß gestellt 8e ige weanehne 1 Poken. 1 eaehe, biüe. Warschau, 2. Maͤrz. Die hiesigen Zeitungen enthal⸗ ten nunmehr das Decret Sr. Maj. des Kaisers vom 9ten v. M., wonach die Koͤnigl. Poln. Regierungs⸗Commission der Einkuͤnfte und Schatzes mit den naͤheren Bestimmungen, hinsichtlich der Verwendung und Behandlung der unterm 15. aan. d. J. zwischen dem Finanz⸗Minister und dem hiesigen andlungshause S. A. Fräͤnkel negociirken Anleihe von 42 Killionen Gulden Poln., versehen wird. Darnach soll jene Anleihe vorzugsweise zur Vermehrung der Fonds der hiesigen Bank fuͤr die Befoͤrderung der National⸗Industrie, und zur Abtragung der Kriegs⸗Schulden verwendet werden. Der
Bank sind zu dem vorerwaͤhnten Zweck 10 Millionen Gul⸗ den uͤberwiesen worden.
Das hiesige von dem Fuͤrsten Lubomirski r stitut zur Heilung der Augen 7 Kranehebenn eeen seinen Jahres⸗Bericht erstattet. Darnach sind im verfiosse⸗ nen Jahre uͤberhaupt 1468 Personen ärztlich behandelt worden. Unsere Pfandbriefe stehen 86 ½. Die Certificate der Cen⸗ tral⸗Liquidations⸗Commission 35. Preußisches Courant und Preußische Kassen⸗Anweisungen gewinnen pCt gegen Poln.
pgeanfreaiche znnreeen,
Deputirten⸗Kammer. Die Sitzung vom 25. Febr. war zunaͤchst den Berathungen uͤber die Proposition des Hrn. Marchal, des Inhalts: daß uͤber Gesetzes⸗Vorschlaͤge von bloß örtlichem Interesse, in so fern nicht 5 Deputirte ausdruͤcklich die Kugel⸗Wahl verlangten, durch Aufstehen und Sitzenbleiben abgestimmt werde, gewidmet. Hr. v. Berbis widersetzte sich dem Antrage, ggleich sich nicht laͤugnen lasse, daß durch die Annahme desselben viel Zeit erspart werde; es sey naͤmlich vor Allem norhwendig, daß bei, der Abstimmung uͤber Gesetz⸗Entwuͤrfe, sie moͤchten nun von oͤrtlichem oder all⸗
emeinem Interesse seyn, die Majoritaͤt wohl erwiesen werde; fbern biete aber die Kugel⸗Wahl das einzige untruͤgliche Mit⸗ tel dar; das Abstimmen durch Aufstehen und Sitzenbleiben habe dagegen, außerdem daß sich das Buͤreau dabei uͤber die Majoritaͤt leicht taͤuschen koͤnne, auch noch manche andere Nach⸗ theile; so werde z. B. Niemand in Abrede stellen (auch lasse sich solches durch fruͤhere Beispiele beweisen), daß, wenn die
was nicht geschehen wuͤrde, wenn man Zeit zum Ueberlegen
Berathung schnell vorschreite, man sich nicht immer wohl er⸗ wehren koͤnne, sich von der Menge mit fortreißen zu lassen,
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haͤtte; ein anderer beachtungswerther Grund zur Verwerfun der Marchalschen Proposition sey aber auch noch der, da wenn man einmal den ersten Schritt zu Aenderungen in dem Reglement der Kammer gethan, bald andere darauf folgen wuͤrden, die sich nicht so leicht wie jene rechtfertigen lassen moͤchten; seine Absicht sey zwar nicht, die gedachte Proposi⸗ tion durchaus zu verwerfen, wohl aber, ein Mittel vorzuschla⸗ gen, wonach die Kugel⸗Wahl beibehalten und doch Zeit ge⸗ spart wuͤrde; als ein solches erscheine ihm das Nachstehende: „Wenn mehrere Gesetz⸗Entwuͤrfe, welche das Interesse einer Gemeinde oder eines Departements betreffen, gleichzeitig vorgelegt werden, und, nachdem sie einer einzigen Commis⸗ sion uͤberwiesen und in einen einzigen Bericht zusammenge⸗ faßt worden, zu keiner Reclamation Anlaß geben, so soll uͤber die einzelnen Entwuͤrfe durch Aufstehen und Sitzenbleiben, demnaͤchst aber über das Ganze mittelst Kugel⸗Wahl abgestimmt werden. Erhebt sich dagegen eine⸗Discussion uͤber einen oder mehrere jener Entwuͤrfe, so muß uͤber jeden derselben die Ku⸗ gelwahl entscheiden.“ Herr Marchal verwarf diesen Vor⸗ schlag, und heharrte bei dem seinigen, wobei er sich haupt⸗ saͤchlich auf den Umstand stuͤtzte, daß bei Abstimmungen uͤber Gesetz⸗Entwuͤrfe von rein oͤrtlichem Interesse die Majorität in der Regel so groß sey, daß daruͤber bei dem Votiren durch Aufstehen und Sitzenbleiben nie ein Zweifel obwalten koͤnne. Herr von Lorgeril stimmte ihm bei, verlangte aber, daß schon drei Depuͤtirte hinlaͤnglich seyn sollten, um die Kugel⸗ wahl zu veranlassen, indem von 21 Departements ein jedes nicht mehr als 3 Deputirte in der Kammet häͤtte, und so⸗ nach leicht der Fall eintreten koͤnnte, daß sich nicht 5 Depu⸗ tirte faͤnden, um die geheime Abstimmung zu verlangen. Aus demselben Grunde wollte Herr Bézien du Lézard die Zahl der Einspruch berechtigken Deputirten auf einen her⸗ abgesetzt wissen. Der Marquis von Cordoue theilte diese Ansicht. Hierauf bestieg der Minister des Innern die Rednerbuͤhne, und schloß sich unbedingt dem Vorschlage des Hrn. von Berbis an. Mehrere andere Deputirte thaten desgleichen. Als hierauf des Herrn von Berbis Proposition, welcher, als einem Amendement, der Vorrang gebuüͤhrte, ab⸗ gestimmt ward, wurde dieselbe fast einstimmig angenommen, und sofort auf die 26 Gesetz⸗Entwuͤrfe, wodurch in verschie⸗ denen Departements Aenderungen in der Territorial⸗Begrän⸗ zung vorgenommen werden, angewandt. Sie wurden erst einzeln durch Aufstehen und Sitzenbleiben und demnaͤchst ver⸗ woͤge der Kugelwahl mit 256 gegen 8 Stimmen angenom⸗ men. Nach Aufhebung der öͤffentlichen Sitzung trat die Ver⸗ sammlung in einen geheimen Ausschuß zusammen, worin der General Graf Sebastiani seinen Vorschlag, die Militair⸗ Pensionen von jedem Abzuge zu befreien, entwickelte. (S. unten.)
Paris, 27. Febr. Durch eine Koͤnigl. Verordnung vom 22sten d. M. (deren bereits in der Nachschrift zum gestrigen Blatte der Staats⸗Zeitung Erwaͤhnung geschehen), wird das Lottospiel vom 1. Januar 1830 ab von 8 Depar⸗ tements, wo dasselbe bisher nicht erlaubt war, auch ferner gaͤnzlich ausgeschlossen, in 28 andern Departements eben⸗ falls definitiv abgeschafft, und in den uͤbrigen in so fern ermaͤßigt, als der niedrigste Einsatz von einem halben Fran⸗ ken auf 2 Franken erhoͤht wird. Allch hinsichtlich des den LotterieEinnehmern von der Lorterie⸗Direktion zu gewaͤhren⸗ den Rabatts wird eine Aenderung vorgenommen; dieser soll näͤmlich nach Maaßgabe des Betrages ihrer Einnahme in absteigendem Verhaͤltnisse berechnet werden, so daß sie fuͤr die ersten 100,000 Fr. Einnahme 5 pCt., fuͤr die folgenden 100,000 Fr. 4 pCt., fuͤr die naͤchsten 50,000 Fr. 3 p Et., für fernere 50,000 Fr. 2 pCt., und fuͤr die uͤber 300,000 Fr. hinauslaufende Einnahme 1 pCt. erhalten.
Der Constitutionnel enthielt vor einigen Tagen einen Artikel, worin von der bewaffneten Neutralitaͤt einer Macht, von Of⸗ und Defensiv⸗Buüͤndnissen anderer. Euro⸗ paͤischen Maͤchte, zugleich auch von der Vermehrung der Expedi⸗ tion auf Morea bis auf 25,000 Mann zur groͤßeren Ausdehnung der kuͤnftigen Graͤnzen Griechenlands, und von dergleichen Fabeln mehr die Rede war. Hierauf erwiedert jetzt der Messager: „Ein Journal findet es fuͤr angemessen, seine Leser von großen militairischen Bewegungen und drohenden Buͤndnissen unter mehreren Europaͤischen Maͤchten zu unter⸗ halten. Dies mag Alles recht dramatisch segn gluͤcklicher⸗ weise aber ist nichts Wahres daran. Die Grundlagen der bisherigen Allianzen haben sich in keiner Art veraͤndert; kei⸗ nes der angefuͤhrten Cabinette bedarf einer bewaffneten Neu⸗ tralität, oder außerordentlicher Kriegsruͤstungen, und die Sachen werden in diesem Jahre auf demselben Fuße bleib
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