1829 / 70 p. 2 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

reeine Straßen und einen großen stark besuchten und mit allen

msglichen Waaren versehenen Bazar. Was die uͤbrigen von unseren Truppen besetzten Punkte in Bulgarien betrifft, soo beduͤrfen sie keiner besonderen Erwaͤhnung, indem sie un⸗ sseren Graͤnzen naͤher liegen und leichter mit allem Noͤthigen versorgt werden koͤnnen.“ „Aus dieser kurzen Uebersicht“ l(eheißt es am Schlusse dieses Schreibens) „kann man sich Aberzeugen, daß unsere auf dem rechten Donau⸗Ufer befind⸗ liichen Truppen sich keinesweges in der verzweifelten Lage be⸗ efinden, wie sie von auslaͤndischen Zeitungen geschildert wird; ssiie leben zufrieden, ruhig und leiden an nichts Mangel.“

* Frankreich. DPairs⸗Kammer. In der Sitzung vom 2. Maͤrz wurde zuvoͤrderst den vor einiger Zeit verstorbenen Pairs, Grafen Abrial und Herzog von Chalais, von dem Grafen Eeemercier und dem Herzoge von Aremberg eine Lobrede ge⸗ halten. Hierauf legte der Minister des Innern der Ver⸗ sammlung die kuͤrzlich von der Deputirten⸗Kammer angenom⸗ menen 26 Gesetz⸗Entwuͤrfe, in Betreff mehrerer Aenderungen Iiin der Territorial⸗Begraͤnzung verschiedener Bezirke und Ge⸗ meinden, vor. Den Rest der Sitzung fuͤllten fuͤnf Berichte, welche der Herzog von Narbonne, der Marquis von Mor⸗ temart und die Grafen von Tournon, Lemercier und von Saint⸗Roman im Namen des Bittschriften⸗Comité's ab⸗ statteten.

Paris, 4. Maͤrz. Vorgestern empfing der Koͤnig in einer Privat⸗Audienz die Marschallin, Marquise Maison. Demnaͤchst hatte der Englische Schiffs⸗Capitain, Hr. Dillon, welcher bekanntlich die ersten Spuren von la Peyrouse’s Schiffbruch aufgefunden hat, und dafuͤr von dem Koͤnige kuͤrzlich durch die Ertheilung des Ordens der Ehrenlegion, eines Geschenkes von 10,000 Fr. und eines lebenslaͤnglichen Jahrgeldes von 4000 Fr. belohnt worden ist, die Ehre, Sr. Maj. von dem See⸗Minister vorgestellt zu werden.

Unter den Bittschriften, die in der obigen Sitzung der Pairs⸗Kammer zur Sprache kamen, soll sich auch die eines gewissen Mercier befunden haben, worin dieser, als ein Amen⸗ dement zu dem Municipal⸗Gesetze, verlangt, daß die Maires in Gemeinden von weniger als 3000 Einwohnern, statt vom Koͤnige, von der Versammlung der Notabeln ernannt werden; man sagt, daß der Minister des Innern sich diesem Vorschlage, als einer Verletzung der Charte, kräftig wider⸗ setzt habe, worauf die Versammlung daruͤber einstimmig zur Tages⸗Ordnung geschritten sey.

Die Deputirten⸗Kammer hat, nachdem in ihrer letzten Sitzung vom 28. v. M. die Buͤreaux neu zusammengestellt wor⸗ den waren, vorgestern die verschiedenen Praͤsidenten derselben, so wie die Bittschriften⸗Commission und noch eine zweite Com⸗ mission, welche sich mit der Proposition des Grafen Seba⸗ stiani wegen der Abzuͤge von den Militair⸗Pensionen be⸗ schaͤftigen soll, ernannt. Letztere besteht aus dem General Sebastiani selbst, ferner aus dem General Grafen Gérard, dem Obersten von Jacqueminot, dem Grafen von Laborde, dem Vicomte von Pannat, dem Baron Lepelletier d'Aulnay, dem Baron Oberkampf und den Herren Amat und Darti⸗ gaux. Hierauf wurde unter die Buͤreaur eine Proposition des Hrn. Pelet vertheilt, worin dieser darauf antraͤgt, daß die besondere Ernennung von 4 Vice⸗Praͤsidenten kuͤnftig ganz wegfalle, und diese Stellen hinfuͤhro denjenigen 4 Canbida⸗ ten zur Praͤsidentur zu Theil werden, welche von dem Kö⸗ nige nicht gewaͤhlt worden sind. 8

Der Minister des Innern wird wegen des von ihm in der letzten Sitzung der Deputirten⸗Kammer aufgestellten Grundsatzes: daß die Rechtmaͤßigkeit und Wirksamkeit der Todesstrafe nur in den Schriften der Publicisten, nicht aber von einem Deputirten auf der Rednerbuͤhne eroͤrtert werden duͤrften, von einem hiesigen Advocaten, Herrn Lucas, leb⸗ haft angefochten; wenn, meint derselbe, der Minister einer⸗ eits 22— dadurch, daß man dem Staate das Recht

reitig mache, zum Tode zu verurtheilen, bezeichne man diese hS. erurtheilungen als eben so viel Morde, so wuͤrde er an⸗ ddererseits auch mit demselben Rechte, wenn von dem Hazard⸗ spiele und der Lotterie die Rede waͤre, sagen koͤnnen, daß, wenn man die Sittlichkeit der aus diesen beiden Gegenstaͤn⸗ den bezogenen Steuer bestreite, man die Regierung der Un⸗ sittlichkeit beschuldige; auf solche Weise wuüͤrde aber Hr. von Martignac jede Verbesserung in den Gesetzen des Landes un⸗ moͤglich machen, und Frankreich dazu zwingen, dieselben als unverbesserlich anzuerkennen. Die Gazette de France theilt ihren Lesern einen Plan der diesjährigen Franzoͤsischen Deputirten⸗Kammer mit. ie Kammer bestaͤnde danach (wie uns scheint, nicht ganz genau) gegenwaͤrtig aus 421 Mitgliedern, so daß 9 Stellen

erledigt waͤren. Von diesen 421 Deputirten sitzen 95 al der linken Seite, 106 im linken Centrum, 129 im rechten Centrum und 91 auf der rechten Seite. Im vorigen Jahre bestand, wegen der vielen doppelten Wahlen, die Deputirte Kammer zu Anfang der Sitzung nur aus 398 Mitglieder wovon 92 auf der linken Seite, 106 im linken Centru⸗ 92 im rechten Centrum und 108 auf der rechten Seite saß Die Deputirten haben in diesen verschiedenen Abtheilunger ziemlich dieselben Plaͤtze wieder eingenommen, die sie im ver⸗ gangenen Jahre (nach der mit Nr. 87 der St. 3. fuͤr 1828 ausgegebenen lithographirten Abbildung der Deputirten⸗Kam⸗ mer) inne hatten. Das rechte Centrum ist die einzige dieser Abtheilungen, die sich seit dem vorigen Jahre bedeutend verstaͤrkt hat. Man wuͤrde uͤbrigens gewaltig irren, wenn man im Allgemeinen aus der Zusammenstellung der verschiedenen Ab⸗ theilungen auf die politischen Ansichten der Deputirten, woraus sie bestehen, schließen wollte; denn wenn man auch mit Recht annehmen darf, daß die rechte Seite wohl nie mit der linken stimmt, so ereignet sich oft der Fall, daß ein Theil des rechten Centrums mit der linken Seite und dem linken Centrum, und umgekehrt ein Theil des linken Cen⸗ trums mit der rechten Seite und dem rechten Centrum stimmt. Nichts destoweniger will die Gazette aus dem von ihr mitgetheilten Plane den Schluß ziehen, daß die Roya⸗ listen in der Kammer ein bedeutendes Uebergewicht uͤber die Constitutionnellen haͤtten. „Das Ministerium,“ so schließt sie einen Artikel uͤber diesen Gegenstand, vist daher um so mehr zu tadeln, daß es die Monarchie aufopfert, als es in ihrer Macht staͤnde, sie zu retten. Uns bleibt unter solchen Umstäͤnden nur der Wunsch uͤbrig, daß der Himmel uns die edlen Kaͤmpfer, welche sich in den Reihen der rechten Seite befinden, recht lange am Leben erhalten moͤge; denn bei dem ministeriellen Systeme, welches jetzt auf Frankreich lastet, recrutirt die Kammer sich nur durch die aͤußerste linke Seite, so daß die Herren Laffitte und Sebastiani sich bald bis in die aͤußerste Rechte vorgedraͤngt, die Royalisten aber, und mit ihnen die Monarchie, ganz aus der Versammlung aus⸗ gestoßen sehen werden.“ err von Pradt druͤckt im Courrier frangais sein Unzufriedenheit mit dem oben erwaͤhnten Schwanken der bei⸗ den Centra der Kammer, wovon die Sitzung vom 28sten v. M. noch kuͤrzlich einen Beweis geliefert hat, aus; dieser Zustand dauere nun schon seit der letzten Sitzung, und da er seine unverkennbaren Nachtheile habe, so baͤtte man wobl lauben follen, daß die unschluͤfsigen Partheien sich in diefeme Faͤhre einer oder der anderen Seite anschließen wuͤrden; man müsse nun abwarten, ob nicht das große Gesetz, welch der Kammer binnen Kurzem bevorstehe (das Communal⸗ Gesetz), nicht endlich den Charakter der Unvertraͤglichkeit in den Meinungen eines Theiles der Kammer mit denen des andern klar und deutlich hervortreten lassen werde.

Statt des Herrn Faure, welcher, da er Deputirte ihm von dem Koͤnige uͤbertragene Stelle eines Kammer⸗Pr sidenten beim Koͤniglichen Gerichtshofe zu Grenoble ausge⸗ schlagen hatte, ist nunmehr Herr Vigne⸗Lachau, Rath de⸗ dem gedachten Gerichtshofe, zu diesem Posten ernannt worden.

Der General⸗Lieutenant, Graf Ricard, verlaͤßt das Com⸗ mando der 8ten Militair⸗Division (Marseille), um das der ;sten Garde⸗Infanterie⸗Diviston zu uͤbernehmen.

8 ie bekannten Herren Fabien und Bissette, Deportirte von Martinique, welche an den vorigen Großstegelbewahrer eine Entschaͤdigungs⸗Forderung von 300,000 Fr. machen zu koͤnnen glauben, und ihn dieserhalb bei dem Zuchtpoltzei⸗Ge⸗ 1 enn von diesem aber abgewiesen worden waren, sind jetzt auch von dem Koͤniali den sie Königlichen Gerichtshofe, an in Betracht, daß es nach dem Gesetze vom 24. Au 2 1798 den Tribunaͤlen nicht gestattet sey, uͤber —— Maaßregeln irgend einer Art ein Urtheil zu fällen; daß die Charte diesen Grundsatz nicht aufgehoben habe, und daß sonach, in Ermangelung eines speciellen Ge⸗ setzes uͤber die Verantwortlichkeit der Minister, vor der richterlichen Behoͤrde keine Rechtssache gegen diese letzteren ihrer Amts⸗Verrichtungen anhaͤngig gemacht werden endlich, daß die gegen den Grafen von Peyronnet auf einer Thatsache eruhe, die seine Funktio⸗ nen als Minister angehe, , worden. m 23sten v. M. wurde hier wie gewoͤhnlich der Ge⸗ burtstag Washingtons von den Verehrern desselben durch ein Feüme l begangen. Unter den Gaͤsten befanden sich der ord⸗Amerikanische Gesandte, Hr. Brown, und die bei⸗

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