1829 / 71 p. 2 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

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und die Verderbtheit

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seiner

seiner Gedanken Meinungen einfuͤhrt. 8

Aus Toulon meldet man unterm 26sten v. M.: „Gestern gegen 9 Uhr Abends ist in dem Bagno des hiesigen Hafens unter 300 zu lebenslaͤnglicher Galeerenstrafe verurtheilten Verbrechern, welche am Bord der Corvette „die Caravane“ nach Brest geschafft werden sollten, ein Aufstand ausgebro⸗ chen. Schon seit einiger Zeit hatte die Behoͤrde bemerkt, daß unter diesen Leuten ein subordinationswidriger Geist, so wie eine gewisse Bewegung und der Wunsch, Unruhen an⸗ zustiften, herrsche; sie hatte danach ihre Maaßregeln getrof⸗ fen, so daß die Empoͤrung in demselben Augenblicke, wo sie ausbrach, von der bewaffneten Macht, die den Dienst im Arsenale zu versehen hatte und auf die Unruhestifter Feuer gab, unterdruͤckt wurde. Die naͤheren Details sind noch unbekannt; doch heißt es, daß von den Verbrechern einige getoͤdtet, mehrere aber verwundet worden sind./ 2

Die Herren Bissette und Fabien sind bis jetzt mit ihrer Klage gegen den Grafen von Peyronnet von allen Beher⸗ den, an die sie sich gewendet hatten, namentlich von beiden

Kammern, von dem Tribunale erster Instanz, von dem

Staats⸗Rathe und endlich auch von dem Koͤnigl. Gerichts⸗

hofe, immer unter Anfuͤhrung der Incompetenz, abgewiesen

worden. Man versichert, sie wuͤrden jetzt noch von dem Er⸗ kenntnisse dieses letzten Tribunals an den Cassationshof ap⸗ pelliren. „Es waͤre fuͤr das allgemeine Beste zu wuͤnschen“, meint das Journal du Commerce, „daß sie diesen Ent⸗ schluß faßten, damit wir endlich doch erfuͤhren, ob es denn bei der gegenwaͤrtigen Lage unserer Gesetzgebung (so lange naͤmlich noch kein Gesetz uͤber die Verantwortlichkeit der Minister besteht) keine einzige Behoͤrde giebt, welche die Vergehen der Minister zu ahnden, und den Buͤrgern einen billigen Ersatz fuͤr den ihnen zugefuͤgten Schaden zu gewaͤhren befugt ist. Wird der Grundsatz des Koͤniglichen Gerichtshofes auch noch von dem Cassationshofe bestaͤtigt, so ist es dann erwiesen, daß die Minister in der Ausuͤbung ihrer Amtsverrichtungen un⸗ gestraft uͤber Freiheit und Leben der Buͤrger verfuͤgen koͤnnen.” Die Wirtwe Bertrand L Hosdinière hat ein Schreiben in die oͤffentlichen Blaͤtter einruͤcken lassen, worin sie die ihr gemachte Beschuldigung zuruͤckweist, daß sie durch die ihrem Gatten gesetzte Grabschrift dem Koͤnigsmorde eine Lobrede habe halten wollen; dagegen fuͤhrt sie alle die Vorzuͤge auf, die sie veranlaßt, von dem Verstorbenen zu sagen, daß er ein guter Buͤrger und eifriger Vertheidiger der Freiheit gewesen sey; im Uebrigen, bemerkt sie, habe sich ihre Bittschrift nur um einen Rechtspunkt gedreht, naäͤmlich um die Frage, ob es einem Procurator gestattet sey, ungestraft ein Grabmal zu entwei⸗ hen; nicht sie, sondern der Großsiegelbewahrer selbst habe so⸗ nach ein Aergerniß dadurch gegeben, daß er das Benehmen des Procurators zu Domfront ungeahndet gelassen habe. Briefen aus Port⸗au⸗Prince vom 18. Januar zufolge, war das Geschwader des Admirals Laborde bis zu diesem Tage noch nicht an den Kuͤsten von Haiti erschienen, so daß man ansing zu glauben, die Nachricht von einer beabsichtig⸗ ten Landung der Spanier sey entweder ganz ungegruͤndet gewesen, oder der Admiral habe den Plan dazu spaͤterhin aufge⸗ Nichtsdestowenig den die Vorsichts⸗Maaßregeln ortgesetzt. Großbritanien und Irland. 8 Parlaments⸗Verhandlungen. Im Oberhause wurde am 27. Febr. zuvöͤrderst eine Bittschrift der Wundärzte, und anderer Mediciner in der Grafschaft Cambridge, uͤber⸗ reicht, worin dieselben um Maaßregeln bitten, sie Behufs ihrer anatomischen Studien mit Leichnamen zu versehen. Die uͤbrigen Verhandlungen betrafen fast lediglich Bitt⸗ schriften gegen fernere den Katholiken zu machende Bewilli⸗ ungen. In Bezug auf eine solche, von dem Grafen Guil⸗ sord uͤberreichte, von 1566 Personen unterzeichnete Bittschrift der Stadt Dopver, erklaͤrte der Graf v. Darnley, daß, wie ihm bekannt sey, diese Bittschrift keinesweges die allgemeine Gesinnung in jener Stadt ausdruͤcke, und daß binnen Kur⸗ zem eine entgegengesetzte Bittschrift von daher zu erwarten stehe. Lord King aͤußerte in einer mehrfaches Gelaͤchter erregenden Rede, daß die von den Gegnern der Emancipa⸗ tion erwaͤhnten großen Besorgnisse im Lande, hinsichtlich der Folgen dieser Maaßregel, lediglich von einem kleinem Buche herruͤhrten, welches er (Lord King) in der Hand halte. Dies sey der „letzte protestantische Almanach,“ der im Jahre 1680, etwa 2 Jahre fruͤher erschienen sey, als Titus Dates den ersten Braunschweig⸗Club im Lande gestiftet habe. Er bat um Erlaubniß, ein Paar von den darin enthaltenen Geschichtchen vorlesen zu duͤrfen, um zu zeigen, daß alle jene Besorgnisse daraus entsprungen seyen. Hierauf las er Fol⸗

111“4“ fr gendes; „Papst Sylvester II. ergab sich dem Teufel, um seine Wuͤnsche zu erlangen. Durch dieses Pakt wurde er zum Haupt der Kirche. Johann XII. nahm die Regnerz Stephana, seines Vaters Concubine zu sich, so wie auch ihre Schwester Johanna Anna; er machte seine Pallast zu einem Bordell, raubte Frauen, Wittwern Uund Maͤdchen, die nach Rom als Pilgerinnen kame beim Wuͤrfelspiel rief er den Teufel zu Huͤlfe, er trank auf die Gesundheit des Teufels u. s. w.“ Diese und andere der⸗ gleichen Maͤhrchen, meinte Lord King, waͤre die Veranlassung zu den laͤcherlichen Sagen, mit denen man sich in England hinsichtlich der Katholiken truͤge. Er wolle sich nicht gern von dem Buche trennen, das ganz mit dergleichen Maͤhrchen gefuͤllt sey, sonst wuͤrde er es gern einem Braunschweig⸗ Club zuschicken, um eine neue Auflage davon machen zu lassen, und es an die Mitglieder zu vertheilen. Lord Guilford bemerkte hierauf, daß die belustigenden Ge⸗ schichtchen, welche der edle Lord vorgelesen, eben so we⸗ nig den Stand der Sache veraͤndern, als die Besorg⸗ nisse des Volks vermindern koͤnnten. Der Marquis von Downshire bat demnäͤchst, die Aufmerksamkeit des Hauses auf die vor etlichen Tagen von ihm uͤberreichte Bittschrift des Alderman Watson von Limerick richten zu duͤrfen, welche von einem edlen Grafen in jener Sitzung fuͤ eine Windbeutelei erklaäͤrt worden sey. Er habe deshald an den Alderman geschrieben, und nunmehr eine Antwort er⸗ halten, worin derselbe erklaͤre, daß die Bittschrift nicht von ihm herruͤhre. Behufs der weiteren Untersuchung und Bestrafung des Thaͤters wurde auf den Antrag des Lord⸗ anzlers ein besonderer Ausschuß ernannt. Der Graf von Longford ergriff die Gelegenheit, bei Ueberreichung dreier antikatholischen Petitionen aus Irland, um sich gegen die Angriffe zu vertheidigen, welche in der vorherigen Siz⸗ zung von Lord Plunkett (wie er sagte) unedler und uner⸗ warteter Weise gegen ihn gemacht worden seyen. Der edl Lord habe gesagt, daß er (Graf Longford) die Dinge bloß von der einen Seite ansehe; das wolle er zugeben; denn die eine Seite gehe dahin, die Constitution umzustuͤrzen die andere, sie aufrecht zu halten. (Hoͤrt! 87. Iein!) Die Sarcasmen des edlen Lords koͤnne er nicht beantworten, auch wolle er sich nicht erlauben, eine eigene Meinung uͤber die Ansichten desselben aufzustellen, sondern sich begnuͤgen, die Meinungen anderer Leute darzulegen. Die beruͤchtigt Bill vom Hahre 1825 zur Unterdruͤckung der katholisch Association, welche zu der Zeit entworfen worden, wol edle Lord noch im Amte gewesen, habe weder bei Katholiken noch bei Protestanten Beifall gefunden; die Letztern haͤt ten sie das Befaͤhigungs⸗Statut genannt, um anzudenten sie sey so entworfen, daß die Katholiken nichts dagegen ei zuwenden häͤtten; die Katholiken hingegen häͤtten gesagt, si ruͤhre von dem Ignoramus Plunkett her. Lord Plunkel erklaͤrte in einer kurzen Erwiederung, daß die Aeußerume des edlen Lord ihn nicht im mindesten in seiner guten Laun stoͤren koͤnnen. Wenn nach dessen Behauptung er (Lord Plunkett) durch sein Verfahren den Haß beider Partheien, der Protestanten sowohl, als der Katholiken, auf sich gezo gen habe, so koͤnne ihm das nur lieb seyn, denn er * stets der Meinung gewesen, daß, naͤchst dem Lobe der Tugendhaften, der Tadei und der Haß von Partheien. welche beide den Frieden und der Wohlfahrt ihres Landes gleich feindlich woͤren, als etwas hoͤchst wuͤnschenswerthes anzusehen sey. Wenn uͤbrigens die Frage sey, welche von beiden Partheien, die Association oder die Braunschwei 2 Clubbisten, bei ihrer Heftigkeit am meisten zu entschuldeg s seyen, so nehme er nicht Anstand, zu erklaͤren, daß diejenigen,” welche unter lang Horszeseßtem schweren Unrecht schmachteten, mehr Anspruch auf Nachsicht haͤtten, als die anderen, welche im Besitz eines verhaßten Monopols ihre Mitbuͤrger beherr⸗ schen. Nachdem hierauf Graf Winchelsea noch mit eini⸗ ger Waͤrme erklart hatte, wie sehr er von der Ansicht des vorigen Redners in Betreff der katholischen Association ab⸗ weiche, und daß er der, von diesem mit so vieler Zufrieden⸗ heit betrachteten Emancipations⸗Maaßregel auf’s aͤußerste widerstreben werde, wurden die vom Grafen Longford üͤber⸗ gebenen Petitionen auf die Tasel gelegt, und das Haus ver⸗ tagte sich um halb 7 Uhr bis zum naͤchsten Montage.

Im Unterhause wurden verschiedene Petitionen the

fuͤr, theils wider die Emancipation uͤberreicht; in Hinsich auf einige der letzteren wurde wiederum ruͤgend bemerkt, wel cher Mittel man sich bediene, um unter manche Bittschrif⸗ recht viele Unterschriften zu bekommen. Nicht allein, daß Kinder unter 10 15 namentlich aus Armen⸗Anstalten, mit herangezogen wuͤrden, sondern man lasse dieselben auch