Allgemeinen
Preußischen Staats⸗
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Zeitung Nr. 78.
Alles dem Eide von Individuen uͤberlassen 8, leider viele unbedachte, wenn nicht falsche und betrüͤgerische Eide hervorgebracht hat. Jedem ist es daselbst erlaubt, seine Stimme, lediglich auf Grund seiner Eides⸗ leistung, eintragen zu lassen, wenn er von der Natur dieser heiligen Verbindlichkeit vielleicht gar keine Begriffe hat. Die Auslegung des Gesetzes ist auch nicht, ob des Mannes Frei⸗ gut wirklich einen Ertrag von 40 Shill. gewaͤhrt, sondern ob er es lieber behalten oder 40 Sh. jaͤhrlich dafuͤr annehmen will? Deswegen entstehen fortwaͤhrend eine Menge von Freiguͤtern, waͤhrend das Einkommen derselben unbedingt weniger Werth hat, als 40 Shill. im Jahre. i ßreg gewaählt habe, werden diesen Uebelstand hinreichend vermin⸗ dern; es soll danach ein Jeder, der aus seinem Freilehn eine fährliche Rente von 10 Pfd. zieht, zur Registrirung und Ab⸗ stimmung faͤhig seyn, wenn erwiesen seyn wird, daß er ein solches Freigut auch wirklich besitzt. Ich schlage vor, daß, nachdem die Bill durchgegangen seyn wird, in jeder Graf⸗ schaft Irlands ein Tag anberaumt und allen Markt⸗Staͤdten angezeigt werden soll, an welchem die bona side Eintragun von Freilehnen mit jährlicher Rente von 10 Pfd. Sterl. of⸗ fen steht. Der Punkt, den ich jetzt beruͤhren will, naͤmlich die Constituirung des Tribunals, welches uͤber die Wahl⸗Ge⸗ rechtsame entscheiden soll, scheint mir der wichtigste. Ich schlage hiezu einen Weg vor, der mir mehr wie jeder andere für diesen Zweck geeignet duͤnkt. Ein Jeder weiß, daß sich in den saͤmmtlichen Grafschaften Irlands sogenannte Assisti⸗ rende⸗Anwalde befinden. Sie erfuͤllen ihre Pflichten auf lo⸗ benswerthe Weise, und diesen Gerichts⸗Personen moͤchte ich das Amt uͤbertragen, Freilehne zu registriren, und nach ih⸗ rem Gutduͤnken Untersuchungen uͤber die Richtigkeit der An⸗ gaben von Individuen hinsichtlich der Existenz derselben an⸗ zustellen. Diese Beamte denke ich auf doppelte Weise unter Controlle zu bringen. Sollte erstlich das Stimm⸗Recht auf Grund eines gesetzlichen Zweifels, z. B. eines Zweifels uͤber den Besitz verweigert werden, so soll eine Appellirung an den Assisen⸗Richter stattfinden. Entsteht der Zweifel aus einer Thatsache — etwa in Bezug auf den Werth des reilehns — alsdann soll dem Freisassen das Recht der Ent⸗ cheidung einer Jury zustehen.“ (Ein Mitglied, dessen Na⸗ men, wie der Courier bemerkt, micht in Erfahrung zu brin⸗ gen war, fragte: weshalb die Freilehne in Irland nicht in demselben strieten Sinne, wie, in England genommen wer⸗ den sollten? Der Redner fuhrdarauffort:) „Ich schlage vor daß alle Freiutsbesiter in Irland auf gleichen Fuß gesteane aua⸗ den, und ich denke zu beweisen, daß mehr Mißbrauche aus dem Wahl⸗Recht durch einfache Lehne entstanden sind, als durch irgend ein anderes ahren bei der Erthei⸗ lung der Wahl⸗Freiheiten. Es sind Fälle vorgekom⸗ men, in welchen Berge abgetheilt worden — durch Stimmfaͤhigkeit zu verschaffen, waͤhre sitzer sich das Recht, Torf daraus zu dergleichen unbedeutende Vortheile vorbehalten hatte; so daß auf diese Weise der Freisasse nicht das mindeste Eiger 8
nn vw, igent und sich ausschließlich unter dem Einfluß der ———
besindet. Diese Beschraͤnkung wuͤnsche ich jedoch nicht auf zuͤnf⸗
ige Städte ausgedehnt zu sehen, da ich es für jetzt ni fes halte, sie in ihren Rechten einzuschräͤnken. — gen, welche gegen meinen Vorschlag, die Wahlfaͤhigkeit durch ein Einkommen von 10 Pfd. Sterl. zu bestimmen, gemacht werden mögen, kann ich mir nicht verhehlen. Hoͤrt, hoͤrt ) Man erinnere sich jedoch, daß 89 er als einen Theil des großen Systems in Vorschlag ge (Hort!) Es beruht auf den Grundsaͤtzen gegenseitiger Aufopserungen, und so lange der Paroxismus, den dieser Wechsets verursachen wird, anhäͤlt, erachte ich es nicht rathsam, 5 blfreiheit in ihrem jetzi⸗ gen Zustande zu lassen. Abge —— von dieser Betrachtung giebt dasselbe auch die Mittel zur Frichtung einer kraͤftigen Veomanry an die Hand. In den suͤdlichen Theilen Irlands werden freilich viele Freisassen durch diese Maaßregel ihre Stimmfähigkeit einbüßen; Viele aber werden sie auch behal⸗ ten, und dadurch ihren unpartheilichen Ansichten und Mei⸗ nungen den gehörigen Eingang zu verschaffen wissen. Wenn man mich fragt, welche Entschaͤdigung ich denen anzubieten habe, die in ihren bestehenden Interessen geschmaͤlert werden, so antworte ich den Katholiken — ich schaffe die Schmach hinweg, üͤber welche ihr euch beschwert, ich zerstoͤre den ges haͤssigen Unterschied gegen den ihr Bittschriften gesandt, und
Die Maaßregeln welche ich
Unabhaͤngigkeit Englands unvereinbar erscheinen wird, und
und zu Aus⸗ hinreichende ien seyn, die und seht, was der auf der einen Seite sehen
ich erhebe euch und eure Nachkommen zu El
zeichnungen im Staate. Dien, glaube ich, wird Entschaͤdigung fuͤr den Verlust elender Privilegien eigentlich keine sind. Leset die Aussagen wahre Zustand der Wahlfaͤhigen ist; auf d sie sich zur Befoͤrderung ihres zeitlichen Interesses von ihren Guts⸗ besitzern, auf der andern von den Priestern gedraͤngt, um ihr Seelenheil zu beruͤcksichtigen. Der Verlust jener Freiheit ist also in der That ein leichtes Opfer. Noch habe ich die Pro⸗ testanten zu befriedigen, und ihnen sage ich — der Ersatz, den ich euch anzubieten habe, besteht darin, daß ihr in der Ausuͤbung dieses Rechtes nicht durch ungesetzmaͤßigen Ein⸗ fluß beeintraͤchtigt werden sollt. Wenn der Erfolg von alle dem sich fuͤr den Zustand des Landes ersprießlich zeigen sollte, so waͤre dies ein unschaͤtzbarer Gewinn. Ich hoffe, es wird nicht noͤthig seyn, mich beim Hause wegen der ermü⸗ denden Details zu entschuldigen, die ich ihm vorzutragen ge⸗ noͤthiget war. (Hoͤrt, hoͤrt!) Es bleibt nun noch die Unter⸗ suchung des Theiles der Frage uͤbrig, der sich auf die kirch⸗ lichen Sicherheiten bezieht. Wie soll man zuvöͤrderst die Rö⸗ mische Kirche betrachten? Ist es wuͤnschenswerth, sie dem Staate einzuverleiben, sie zu verbreiten, sie vorzuziehen, oder soll man sie, wie sie ist, bestehen lassen, und sie aus demselben Gesichtspunkt betrachten, wie alle uͤbrigen Dissidenten der Anglikanischen Kirche betrachtet werden. Die Natur der Sicherheiten muß auf den Principien beruhen, denen wir in dieser Ruͤcksicht folgen wollen. Es sind die Argumente, welche zu Gunsten einer Einverleibung der Roͤmischen Kirche mit dem Staate aufgestellt worden, meiner Aufmerksamkeit nicht entgangen, so wenig als die Vortheile, welche aus einer vom Staate ausgehenden Fuͤrsorge hinsichts der Einkuͤnfte “ der katholischen Geistlichen gezogen werden koͤnnten. Ich weiß, daß viele große Maͤnner zu Gunsten einer solchen Anordnung — für die katholische Geistlichkeit entschieden haben und daß vornehmlich Lord Castlereagh der Meinung war, die vorge⸗ schlagene Maaßregel zur Emancipation der Katholiken sollte mit einer Besoldung der Geistlichen als einer Art kirchlicher Sicherheit verbunden werden. Wenn diese Sicherheiten in⸗ deß den Gegenstand von Unterhandlungen und Verträgen mit dem Roͤmischen Hofe ausmachen sollten, so wuͤrde ihre Feststellung mit nicht geringen Schwierigkeiten verbunden seyn. Mir daͤucht, es wuͤrde eine Art von Aufregung in den Gefuͤhlen des Volkes und in der Unabhaͤngigkeit und im Stolze dieses Landes erzeugen, wenn der Koͤnig von Eng⸗ land sich an einen fremden geistlichen Hof wenden wollte, um entscheiden zu lassen, wie seine eigenen Unterthanen ge⸗ stellt seyn sollen. (Beifall.) Wir koͤnnen uns dem Roͤmischen Hofe nicht naͤhern, ohne dadurch zuzugeben, daß er einen Theil unserer Gesetzgebung ausmache, und daß er danach ein Recht besitze, seine Einwilligung in unsere Maaßregel zu ver⸗ weigern, wenn es ihm angemessen erscheinen sollte. Ich nehme an, daß aus diesen Gruͤnden allein eine Unterhandlung mit dem Roͤmischen Hofe dem Hause als mit der Wuͤrde und
dies ist das große Hinderniß bei dem Versuche, Sicherheiten in dieser Ruͤcksicht zu bestellen. Auch muß ich sagen, daß die Einverleibung der Roͤmischen Kirche mit dem Staate, wenn man der Krone eine Controlle uͤber dieselbe durch die Bestimmung des — Einkommens der Priesterschaft geben wollte, den Geft hlen des Landes widerwaͤrtiger seyn wüͤrde, als irgend eine Maaß.. regel, die man ergreifen koͤnnte. (Beifall) Ueberdies vermag g. ich nicht zu behaupten, daß es selbst den Katholiken in “ land in ihrer gegenwaͤrtigen Stimmung genehm 85 wuͤrde. Hätten wir aber auch ein Mittel der Art, so wuͤrde es eine Abweichung von den großen Principien seyn, welche die Unperletzlichkeit der Lehren und der Disciplin der Anglika⸗ nischen Kirche sichern. Fragt man mich, ob mir mittelst Stipendien oder Einmischungen oder aber durch Controllen Sicherheiten zu Gebote stehen, so muß ich antworten: ich habe keine. (Beifall) „Ich kann keine Einperleibung der Rö⸗ misch⸗katholischen Kirche mit dem Staate vorschlagen, so wenig als ich ihr die Rechte einer von dem Staate in ullen — heilen anerkannten Kirche zugestehen kann. Ich beztehe mich auf diesenigen Gefuͤhle, welche durch den religlosen *☛ heil der Frage rege geworden⸗ sind, und sage darnach, die katholische Religion sol nicht auf dem Fuße einer foörmlich anerkannten, sondern wie eine dissentirende Kirche betrach⸗
tet werden. (Hoͤrt! hoͤrt! Jedoch scheint es den Mini⸗